Ausgabe 
30.11.1973
Seite
2776
 
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Montabaur - 8

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hübingen vom 22. November 1973 Der Gemeinderat lehnte eine Erhöhung der Kanalbenutzungsge­bühren ab. Dem Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirt­schaftsjahr 1974 wurde in der vorgelegten Form zugestimmt.

Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:

1. Die Baufluchtlinie Für alle an derNeue Straße, Flurstücke 117 gelegenen Grundstücke und zwar die Flurstücke 5o, 93, lo2, lo3, lo7 und lo8 wird von bisher lo m auf 7 m herabge­setzt.

2. Die vorgeschriebene Dachneigung von bisher mindestens 48 ° bei eingeschossiger Bauweise bzw. mit Kniestock bis zu o,8o m wird auf mindestens 18 ° herabgesetzt.

Die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege wurde in der vorgelegten Form beschlossen.

Eine Aufstellung von Müllcontainern wird vorerst abgelehnt.

Mit Wirkung vom 1. Jan. 1974 tritt die Gemeinde Hübingen dem Kreisverkehrsverein bei.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, dem

10. Dezember 1973 um 2o Uhr in der Schule Girod statt. Tagesordnung:

I. Öffentl. Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am 22.10.1973

2. Aufstellung von Müllcontainern

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Ge­bühren- und Beitragssatzung der Gemeinde Girod über die Ent­wässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeind­liche Abwasseranlage

4. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der KEVAG zum Ankauf von Gelände zur Errichtung einer Trafostation

5. Zuschuß der Gemeinde für den Schullandheimaufenthalt

6. Anschaffung von Uniformen für die Freiw. Feuerwehr Girod

7. Beschlußfassung über den Nachtragshaushaltsplan 1973

11. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Leber, Bürgermeister

Freiw. Feuerwehr Girod

Am Freitag, dem 3o. November 1973 fahren wir um 19.15 Uhr nach Wirges ins Hallenschwimmbad. Treffpunkt: Gerätehaus Am 5.12.1973 machen die älteren aktiven Mitglieder eine au­ßerordentliche Übung. Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen.

GÖRGESHAUSEN

Sprechstunden bei der Gemeindeverwaltung Görgeshausen

Die Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Görgeshausen finden in der Woche vom 2. Dezember bis 8. Dezember 1973 am Dienstag und Donnerstag morgens von 9 bis 11 Uhr und in der Woche vom lo. Dezember bis 15. Dezember 1973 Dienstag und Donnerstag abends von 18 bis 2o Uhr statt, gez. Herz, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Satzung vom 22. November 1973

zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Görgeshausen vom 18.4.1966, geändert durch Satzungen vom 12.3.1973 und 26.7.1973

Aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung (Selbst­verwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A), in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) und der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 3.12.1964 (GVB1. S. 251) in der jeweils geltenden Fassung wird ent­sprechend dem Beschluß des Gemeinderates vom 19. Oktober 1973 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Görgeshausen vom 18.4.1966 erlassen:

§ 1

Die §§ 5 und 6, die durch die Änderungssatzung vom 12.3. 1973 aufgehoben wurden, werden neu gefaßt:

§ 5

Sitzungsgeld an die Mitglieder des Gemeinderates, der Aus­schüsse und an die Beigeordneten

(1) Die Mitglieder des Gemeinderates und der Ausschüsse er­halten für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeindera­tes und seiner Ausschüsse bis zum Ende des Monats, in dem das Mandat erlischt, ein Sitzungsgeld.

Unabhängig von der Regelung des § 4 erhalten auch die Bei­geordneten für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinde­rates und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld wie die Mitglie­der des Gemeinderates.

(2) Wird ein Mitglied des Gemeinderates von der Teilnahme an Sitzungen ausgeschlossen, so entfällt das Sitzungsgeld für die Sitzungen, an denen es nicht teilgenommen hat.

(3) Ein etwaiger Lohnausfall ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.

Fahrtkosten können gesondert geltend gemacht werden. '

§6

Das Sitzungsgeld gern. § : 5 beträgt für die Mitglieder des Ge­meinderates und der Ausschüsse sowie für die Beigeordneten lo,oo DM je Sitzung.

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

Görgeshausen, den 22.11.1973

(L.S.) gez. Herz, Bürgermeister

Keine Bedenken!

Montabaur, den 15.11.1973

(L.S.) Landratsamt des Unterwesterwald­

kreises Abt. Az.: ö29-o2o - Im Aufträge: gez. Wilhelmi

543 Montabaur, den 26.11.1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Gemeinde Görgeshausen Im Aufträge: gez. Piwowarsky

Amtl. Bekanntmachung

Satzung vom 22. November 1973

über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Görgeshau­sen nach dem Bundesbaugesetz

Aufgrund des § 25 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeord­nung (Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) in der Fassung des Landesgesetzes vom 25.9.1964 (GVB1.

I S. 145) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Oktober 1973 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Der Gemeinde Görgeshausen steht, unabhängig von dem ihr nach § 24 BBauG zustehenden allgemeinen Vorkaufsrecht,