Ausgabe 
16.11.1973
Seite
2744
 
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Montabaur - 14

DAUBACH

Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.8.1973

die Änderung des BebauungsplanesAuf dem Neufeldchen I

beschlossen.

Die Änderung sieht vor, daß die überbaubare Fläche für die Grundstücke Flur 13 Flurstücke 1539/1, 1539/2, 1539/3,

1539/4, 1539/5, 1539/6 und 1539/7 bis zu einem Abstand von 3,oo m zur westlichen Grenze des Baugebietes erweitert wird.

Daubach, den 7.11.1973

Gemeinde Daubach gez. Frink, Bürgermeister

Volkstrauertag

Die Feier zum Volkstrauertag am Sonntag, dem 18.11.1973, findet um 11 Uhr am Kriegerdenkmal statt. Der M.G.V. Froh­sinn und die D.R.K. Blaskapelle tragen mit Vorträgen zur Feier bei. Die Bevölkerung wird um ihre Teilnahme gebeten, gez. Frink, Bürgermeister

15 Jahre DRK-Blasorchester Daubach

Am 17.11.1973 um 2o Uhr findet im Saale Gerwien ein Kon­zertabend statt. Dabei wird das Jugendorchester, bestehend aus lo bis 14jährigen, zum erstenmal vorgestellt. Die 16 Jugend­lichen sind seit Januar 1973 in der Ausbildung von Dirigent Walter Frink und geben Beweis ihres Könnens.

Außerdem wirken mit: Das Mand.Orchester Untershausen und der MGV Frohsinn Daubach.

Ein buntes Programm ist bereits zusammengestellt, um das es sich lohnt, dabei zu sein.

UNTERSHAUSEN Amtl. Bekanntmachung

SPERRMÜLLABFUHR

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Untershausen erfolgt am Diens­tag, dem 2o.l 1.1973 in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge­fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 22.11.1973 um 2o Uhr im Bürgermeister-Dienstzimmer statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

1. Beschluß über die Aufstellung von Großbehältern zur Besei­tigung von Garten-, Friedhofs- und sonstigen in der Gemeinde anfallenden Abfällen

2. Beschluß über den Gemeindeanteil an den Umbaukosten im Schulgebäude in Holler

3. Beschluß über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 1973

4. Beschluß über die Berechnung der für die Herstellung des Bürgersteiges in der Hauptstraße ( L 326 ) anfallenden Kosten

5. Verschiedenes

gez. Söllner, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER GEMEINDE UNTERSHAUSEN

Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürger­steige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr ge­

widmet:

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag d.

bis Verkehrs-

übergäbe

Hauptstraße Grundstück Bürgersteige 15.9.73

L 326 Peter Gombert, Flur

2 Parz. 129 bis Grundstück Otto Vel­ten, Flur 16 Parz. 53

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange- j messener Frist sachlich nicht entschieden Worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie­rungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds­beamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der beson­deren Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klageer­hebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt un­möglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Untershausen vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeich­nen.

Diese Verfüdgur.g wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Ge­meinde Untershausen vom 29.8.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der ver­bandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Untershausen, den 8.11.1973

Gemeinde Untershausen gez. Söllner, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 2o.9.1973 auf­grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließung«- anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Untershau­sen vom 3.6.1967 über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschlie­ßungsbeiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Hauptstraße Grundstück Peter Gom- Herstellung L 326 bert, Flur 2, Parz. 129 der Bürgersteige

bis Grundstück Otto Velten, Flur 16, Flur­stück 53

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließung! anlagen der 15.9.1973 Untershausen, den 8.11.1973

Gemeinde Untershausen gez. Söllner, Bürgermeister