Montabaur - 14
DAUBACH
Amtl. Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.8.1973
die Änderung des Bebauungsplanes “Auf dem Neufeldchen I”
beschlossen.
Die Änderung sieht vor, daß die überbaubare Fläche für die Grundstücke Flur 13 Flurstücke 1539/1, 1539/2, 1539/3,
1539/4, 1539/5, 1539/6 und 1539/7 bis zu einem Abstand von 3,oo m zur westlichen Grenze des Baugebietes erweitert wird.
Daubach, den 7.11.1973
Gemeinde Daubach gez. Frink, Bürgermeister
Volkstrauertag
Die Feier zum Volkstrauertag am Sonntag, dem 18.11.1973, findet um 11 Uhr am Kriegerdenkmal statt. Der M.G.V. Frohsinn und die D.R.K. Blaskapelle tragen mit Vorträgen zur Feier bei. Die Bevölkerung wird um ihre Teilnahme gebeten, gez. Frink, Bürgermeister
15 Jahre DRK-Blasorchester Daubach
Am 17.11.1973 um 2o Uhr findet im Saale Gerwien ein Konzertabend statt. Dabei wird das Jugendorchester, bestehend aus lo bis 14jährigen, zum erstenmal vorgestellt. Die 16 Jugendlichen sind seit Januar 1973 in der Ausbildung von Dirigent Walter Frink und geben Beweis ihres Könnens.
Außerdem wirken mit: Das Mand.Orchester Untershausen und der MGV Frohsinn Daubach.
Ein buntes Programm ist bereits zusammengestellt, um das es sich lohnt, dabei zu sein.
UNTERSHAUSEN Amtl. Bekanntmachung
SPERRMÜLLABFUHR
Die nächste Sperrmüllabfuhr in Untershausen erfolgt am Dienstag, dem 2o.l 1.1973 in der bisher üblichen Form.
Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.
Amtl. Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 22.11.1973 um 2o Uhr im Bürgermeister-Dienstzimmer statt.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
1. Beschluß über die Aufstellung von Großbehältern zur Beseitigung von Garten-, Friedhofs- und sonstigen in der Gemeinde anfallenden Abfällen
2. Beschluß über den Gemeindeanteil an den Umbaukosten im Schulgebäude in Holler
3. Beschluß über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 1973
4. Beschluß über die Berechnung der für die Herstellung des Bürgersteiges in der Hauptstraße ( L 326 ) anfallenden Kosten
5. Verschiedenes
gez. Söllner, Bürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER GEMEINDE UNTERSHAUSEN
Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr ge
widmet:
Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag d.
bis Verkehrs-
übergäbe
Hauptstraße Grundstück Bürgersteige 15.9.73
L 326 Peter Gombert, Flur
2 Parz. 129 bis Grundstück Otto Velten, Flur 16 Parz. 53
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange- j messener Frist sachlich nicht entschieden Worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Untershausen vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfüdgur.g wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Untershausen vom 29.8.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Untershausen, den 8.11.1973
Gemeinde Untershausen gez. Söllner, Bürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 2o.9.1973 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o ■ in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließung«- anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Untershausen vom 3.6.1967 über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Hauptstraße Grundstück Peter Gom- Herstellung L 326 bert, Flur 2, Parz. 129 der Bürgersteige
bis Grundstück Otto Velten, Flur 16, Flurstück 53
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließung! anlagen der 15.9.1973 Untershausen, den 8.11.1973
Gemeinde Untershausen gez. Söllner, Bürgermeister

