Montabaur - 9
Amtliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Stahlhofen
Gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung
verlaufend von bis Klassifizierung
Tag d. Verkehrsüb erg.
Flachsbruch
Kirchstr. b. Oststr.II Fahrbahn
l.lo.73
Oststr. II
Brunnenstr. b. Flur- Fahrbahn straße 5o u. 43
1.16.73
Oststr. I
Brunnenstr. b. Grund-
stück Leck Fahrbahn
l.lo.73
Fußweg
Flachsbruch b. Brun-
nenstraße Fahrbahn
l.lo.73
Ringstr. (K 68) Flurst. 119o u. 6/
946 b. Kirchstr. Bürgersteige
1.1.73
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monat nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr.9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Stahlhofen vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Stahlhofen vom 28.7.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Die im Amtsblatt Nr. 15/41 vom 1 l.lo.l973 veröffentlichte Bekanntmachung wird hiermit aufgehoben.
Stahlhofen, den 5. November 1973 Gemeinde Stahlhofen gez. Pehl, Bürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
Frau Kath. Jüdin, geb. am 3.11.19oo, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach
Herrn Ernst Dissel, geb. am 7.11.1899, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach
Frau Kath. Hannappel, geb. am 8.11.1895, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach.
Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.
gez. Leber, Bürgermeister
Verloren - Gefunden
Auf dem Weg zur Bb. Haltestelle wurden zwei Schlüssel auf unserem neuen Friedhof und ein Ehering gefunden. Beides kann beim Bürgermeister abgeholt werden.
Auf dem Friedhof im Ortsteil Kleinholbach wurden wiederholt Grabsteine gewaltsam umgeworfen. Zur Zeit wird noch ermittelt, ob dieser grobe Unfug von Kindern ausgeführt wurde. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Eltern für die angerichteten Schäden, die durch ihre Kinder entstehen, haftbar sind.
Hinweis
Am Sonntag, dem 11. November 1973 um lo.3ö Uhr findet in der Gaststätte Schönberger ein politische Frühschoppengespräch der CDU statt. Als Diskussionspartner stehen zur Verfügung: Wolfgang Müller, Niedererbach; Jürgen Vogel, Montabaur und Kurt Schneider, Ruppach/Goldhausen. Thema: “Politik für den Bürger”.
GÖRGESHAUSEN
Sprechstunden bei der Gemeindeverwaltung Görgeshausen
in der Woche vom 12.11. bis 17.11.1973 Dienstag - Donnerstag abends von 18 bis 2o Uhr in der Woche vom 19.11. bis 24.11.1973 Dienstag - Donnerstag morgens von 9 bis 11 Uhr Am Platz unterhalb des Rathauses wurde von einigen Bürgern der Gemeinde “soweit man diese Bürger nennen kann”, Gartenabfälle angefahren. Diejenigen werden gebeten, da einige mir bekannt sind, ihre Abfälle wieder abzufahren, gez. D. Herz,
Wasserzweckverband Görgeshausen - Nentershausen
Da alle Quellen wieder vollauf Wasser liefern, kann der Wassernotstand als aufgehoben betrachtet werden. Wir wollen nur hoffen, daß bald eine Bohrung fündig wird, damit im nächsten Jahr Wasser genug vorhanden ist. gez. D. Herz, Vors.
Bericht
aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Görgeshausen am 2.11.1973
Dem Hauungs- und Kulturplan wurde in der vorgelegten Form zugestimmt. Der Gemeinderat lehnte eine Mitgliedschaft im Kreisverkehrsverein ab. Den Dorfvereinen wird für das Jahr 1974 ein Zuschuß gewährt. Der Ausbau der Bürgersteige (Limburger-Diezer- Straße) soll bis zur Fertigstellung der Kabelverlegung durch die Post (voraussichtlich erst 1975) zurückgestellt werden.
Der Antrag der KEVAG für die Erstellung eines Trafo-Hauses wurde abgelehnt.
GÖRGESHAUSEN - NENTERSHAUSEN Wasserzweckverband - Amtliche Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Wasserzweckverbandes Görgeshau- sen-Nentershausen findet
am Freitag, dem 16. November 1973 um 2o Uhr im Rathaus Nentershausen statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Aufhebung des Beschlusses über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
2. Wassergelderhebung 1974
3. Bericht über das Ergebnis der jetzigen Bohrung - evtl.

