Ausgabe 
9.11.1973
Seite
2717
 
Einzelbild herunterladen

Montabaur - 9

Amtliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Stahlhofen

Gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Ver­kehr gewidmet:

Bezeichnung

verlaufend von bis Klassifizierung

Tag d. Ver­kehrsüb erg.

Flachsbruch

Kirchstr. b. Oststr.II Fahrbahn

l.lo.73

Oststr. II

Brunnenstr. b. Flur- Fahrbahn straße 5o u. 43

1.16.73

Oststr. I

Brunnenstr. b. Grund-

stück Leck Fahrbahn

l.lo.73

Fußweg

Flachsbruch b. Brun-

nenstraße Fahrbahn

l.lo.73

Ringstr. (K 68) Flurst. 119o u. 6/

946 b. Kirchstr. Bürgersteige

1.1.73

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monat nach öffent­licher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bau­amt -, Montabaur, Gelbachstr.9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemes­sener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge­schäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Fal­les eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ab­lauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Stahlhofen vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Stahlhofen vom 28.7.1973 durch Veröffentlichung im Amts­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsange­hörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Die im Amtsblatt Nr. 15/41 vom 1 l.lo.l973 veröffentlichte Be­kanntmachung wird hiermit aufgehoben.

Stahlhofen, den 5. November 1973 Gemeinde Stahlhofen gez. Pehl, Bürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!

Frau Kath. Jüdin, geb. am 3.11.19oo, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach

Herrn Ernst Dissel, geb. am 7.11.1899, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach

Frau Kath. Hannappel, geb. am 8.11.1895, wohnhaft im Orts­teil Kleinholbach.

Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

gez. Leber, Bürgermeister

Verloren - Gefunden

Auf dem Weg zur Bb. Haltestelle wurden zwei Schlüssel auf unserem neuen Friedhof und ein Ehering gefunden. Beides kann beim Bürgermeister abgeholt werden.

Auf dem Friedhof im Ortsteil Kleinholbach wurden wieder­holt Grabsteine gewaltsam umgeworfen. Zur Zeit wird noch ermittelt, ob dieser grobe Unfug von Kindern ausgeführt wur­de. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Eltern für die angerichteten Schäden, die durch ihre Kinder entstehen, haftbar sind.

Hinweis

Am Sonntag, dem 11. November 1973 um lo. Uhr findet in der Gaststätte Schönberger ein politische Frühschoppen­gespräch der CDU statt. Als Diskussionspartner stehen zur Ver­fügung: Wolfgang Müller, Niedererbach; Jürgen Vogel, Monta­baur und Kurt Schneider, Ruppach/Goldhausen. Thema: Politik für den Bürger.

GÖRGESHAUSEN

Sprechstunden bei der Gemeindeverwaltung Görgeshausen

in der Woche vom 12.11. bis 17.11.1973 Dienstag - Donnerstag abends von 18 bis 2o Uhr in der Woche vom 19.11. bis 24.11.1973 Dienstag - Donnerstag morgens von 9 bis 11 Uhr Am Platz unterhalb des Rathauses wurde von einigen Bürgern der Gemeindesoweit man diese Bürger nennen kann, Gartenabfälle angefahren. Diejenigen werden gebeten, da ei­nige mir bekannt sind, ihre Abfälle wieder abzufahren, gez. D. Herz,

Wasserzweckverband Görgeshausen - Nentershausen

Da alle Quellen wieder vollauf Wasser liefern, kann der Was­sernotstand als aufgehoben betrachtet werden. Wir wollen nur hoffen, daß bald eine Bohrung fündig wird, damit im nächsten Jahr Wasser genug vorhanden ist. gez. D. Herz, Vors.

Bericht

aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Görgeshau­sen am 2.11.1973

Dem Hauungs- und Kulturplan wurde in der vorgelegten Form zugestimmt. Der Gemeinderat lehnte eine Mitgliedschaft im Kreisverkehrsverein ab. Den Dorfvereinen wird für das Jahr 1974 ein Zuschuß gewährt. Der Ausbau der Bürgersteige (Limburger-Diezer- Straße) soll bis zur Fertigstellung der Kabelverlegung durch die Post (voraussichtlich erst 1975) zurückgestellt werden.

Der Antrag der KEVAG für die Erstellung eines Trafo-Hau­ses wurde abgelehnt.

GÖRGESHAUSEN - NENTERSHAUSEN Wasserzweckverband - Amtliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Wasserzweckverbandes Görgeshau- sen-Nentershausen findet

am Freitag, dem 16. November 1973 um 2o Uhr im Rathaus Nentershausen statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Aufhebung des Beschlusses über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

2. Wassergelderhebung 1974

3. Bericht über das Ergebnis der jetzigen Bohrung - evtl.