Ausgabe 
9.11.1973
Seite
2712
 
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Montabaur - 4

Die Arbeitsgemeinschaft der Ortsvereine der SPD in der Verbandsgemeinde Montabaur teilt mit:

Der Kommunalpolitische Arbeitskreis Unterwesterwald setzt im Winterhalbjahr 1973/74 seine kommunalpolitischen Vortrags- und Diskussionsabende fort. Am Freitag, dem 9.11.1973 um 19.3o Uhr spricht im Rathaussaal Höhr-Grenz­hausen Bürgermeister Werner Klein (MdL) aus Andernach, Vorsitzender des Arbeitskreises Innenpolitik der SPD-Land- tagsfraktion, über das ThemaWohin in und mit den Gemein­den?

Kommunalpolitisch interessierte Mitbürger sind zu der Veran­staltung herzlich eingeladen.

FDP Ortsverband Montabaur

Die Mitglieder des FDP-Ortsverbandes Montabaur sind zu einer Mitgliederversammlung am Freitag, dem 16.11.1973 um 2o Uhr in die Gaststätte Löwenburg, Elisabethenstraße, einge­laden.

Auf der Tagesordnung steht u.a. die bevorstehende Kommunal­wahl 1974 mit Wahlvorschlägen für die Verbandsgemeinde- u. Stadtratsliste.

Mons-Tabor

1. Senioren-Mannschaft - SV Malberg 3:2

2. Senioren-Mannschaft - SV Seenplatte o:9

3. Senioren-Mannschaft - Ahrbach II 5 :o A-Jugend - A-Jugend Sonderrunde Neuwied 2:1 B-Jugend - Ransbach-Baumbach o:7

CI-Jugend - Holzbachtal 1:2 Dl-Jugend - SG Steinefrenz /W. 3:2 D2-Jugend - Eisbachtal 11:13

Die Spiele am kommenden Wochenende sehen wie folgt aus.

Am Sonnabend, dem lo.l 1.1973

Dl-Jugend in Horressen gegen Horressen/Elg. Dl um 14.3o Uhr D2-Jugend in Nentershausen gegen Eisbachtal D2 um 14.3o Uhr Am Sonntag, dem 11.11.1973

1. Seniorenmannschaft gegen Holzbachtal um 14.3o Uhr Spielort unbekannt

2. Seniorenmannschaft gegen Grenzhausen I um 14.3o Uhr in Montabaur

3. Seniorenmannschaft gegen Elbert II in Niederelbert um 12.3o Uhr.

TSV Eigendorf bietet zwei Tischtennisspitzenspiele

Am kommenden Samstag, lo.l 1.1973, trägt der TSV um 19 Uhr in der Gemeindehalle gleich zwei interessante Heimspiele aus. Vor einer fast unlösbaren Aufgabe steht die 2. Mannschaft, die das bisher noch ungeschlagene Team des ESV Siershahn I empfängt.

Spielgemeinschaft Horressen-Elgendorf

Ergebnisse vom 3./4.11.1973 Horressen-Elgendorf - SV Westerburg 1:4 (o:l) Horressen-Elgendorf II - SV Niederelbert 1:1 Jugendspiele

A-Jugend Horressen-Elgendorf - Wiedbachtal o:l B-Jugend Saynbachtal - Horressen-Elgendorf o:o D-Jugend Horressen-Elgendorf II - Ahrbach o:3 D-Jugend Elbert I - Horressen-Elgendorf I o:14 Am kommenden Wochenende spielen:

Nassau - Horressen-Elgendorf Kreuzberg - Horressen-Elgendorf II Jugend

D-Jugend Horressen-Elgendorf I - Mons-Tabor I Niedererbach - Horressen-Elgendorf II

INSERIEREN BRINGT GEWINN!

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN

Amtliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Boden findet am Mittwoch, dem 14.11.1973 um 2o.l5 Uhr im Bür­germeisteramt statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages der Gemeinde bei der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger

2. Aufstellung eines Müllcontainers

3. Abrechnung der Teil-Erschließungsanlage (Straßenbeleuch­tung) im BaugebietBeul (oberer Teil)

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Eulberg, Bürgermeister

ASV Deutsche Eiche 1927 e.V. Boden

Landesliga Rheinland im Ringen

Verbandskampf AC Idar - ASV Deutsche Eiche Boden (21.19) Am kommenden Samstag müssen die Bodener zum ersten Rück­rundenkampf zur Eintracht nach Koblenz, den Vorkampf haben die Koblenzer für sich entschieden. Sollten die Bodener mit kompletter Mannschaft antreten können, so kann man 1 Punkt aus Koblenz mitbringen.

HEILIGENROTH Amtliche Bekanntmachung

Satzung vom 27. Oktober 1973

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 12.11, 1971 zur Satzung der Gemeinde Heiligenroth vom 24.9.1971 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage (1. Änderung).

Aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz) in der Fassung des Landesgesetzes vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) und der §§ 1, 2, 4, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fas­sung wird auf Beschluß des Gemeinderates vom 6.2.1973 fol­gende Satzung erlassen:

§ 1

Der § 4 Abs. 1 Satz 1 u. 2 der vorgenannten Beitrags- und Ge­bührensatzung wird wie folgt geändert:

Die laufenden Benutzungsgebühren werden nach dem Verbrauch an Trink- und Brauchwasser aus der öffentlichen Wasserversor­gungsanlage errechnet. Sie betragen je cbm Wasser (Berechnungs­einheit) o,5o DM.

§2

Diese Satzung tritt am 1.4.1973 in Kraft.

Heiligenroth, den 27. Oktober 1973

gez. Manns, Bürgermeister

Genehmigt!

Montabaur, den 16. Oktober 1973

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt. 1 a Az.: o29-o2o (Heiligenroth)

Im Auftrag: gez. Wilhelmi

543 Montabaur, 2.11.1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Gemeinde Heiligenroth gez. Piwowarsky