Montabaur - 8
3. Die Kosten für die Anschaffung eines Umhanges für St. Martin werden von der Gemeinde übernommen. Ferner beteiligt sich die Gemeinde an den Kosten für eine Nikolausfeier für alle Kinder bis einschl. 4. Schuljahr.
Die Gestaltung der Veranstaltungen übernimmt der Ortsring.
Die Forderung des Musikvereins für das Spielen des St. Martin- zuges erstmalig einen Betrag von 1 5o,oo DM zu verlangen, wurde zurückgestellt. Der Bürgermeister und 2 weitere Mitglieder wurden beauftragt, dieserhalb nochmals mit dem Musikverein zu verhandeln.
KADENBACH
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 7.1 1.1973 um 19.3o Uhr im Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 12.lo.73
2. Beratung und Beschlußfassung über den Frlaß der Satzung über die Benutzung gemeindl. Feld- und Wanderwege
3. Einstellung der Gemeinde über die Aufstellung einer Wartehalle für Bus- Fahrgäste und Beschlußfassung hierüber.
4. Beschlußfassung über die Einleitung des neuen Kanalisationsplanes in das Genehmigungsverfahren.
5. Beschlußfassung über den Frlaß einer Hütten- und Benutzungsordnung.
6. Verschiedenes
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt, gez. Karbach, Bürgermeister
BUCHFINKENLAND
STAHLHOFEN
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Stahlhofen am 19.Io. 1973 Der Gemeinderat stellte die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil- Frschließungsanlagen fest und beschloß, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Frschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung)
Flachsbruch Kirchstraße bis Ortsstraße 2
Ortsstraße 2 Brunnenstraße bis Flurst . 5o und 43 Ortsstraße 1 Brunnenstraße bis Grundstück Feck
Fußweg Flachsbruch bis Brunnenstraße
Ringstraße (K 68) Flurst. 1 I9o und 6/946 bis Kirehstr.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Frschließungsanlagen wird der 1.1. bzw. 1.Io. 1973 festgesetzt.
Gleichzeitig werden die genannten Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Gemeinderat lehnt eine Mitgliedschaft im Kreisverkehrsverein ab. Der Gemeinderat genehmigt den Entwurf der Gebühren- und Beitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Stahlhofen über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage in der Form , wie er in der Sitzung Vorgelegen hat.
Der Gemeindcral stimmt der Planung einer gemeinsamen Wasserversorgung Für die Gemeinden Holler, Untershausen, Daubach und Stahlhofen zu. Die anteiügen Kosten für die Erstellung des Gutachtens betragen für die Gemeinde Stahlhofen 95o,oo DM.
EISBACHGEMEINDEN
HEILBERSCHEID/NOMBORN
Bericht aus der Sitzung des Wasserzweckverbandes
Heilberscheid / Nomborn
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.
Oktober 1973 beschlossen, die Arbeiten für die Erweiterung der Trinkwasserversorgung an die Firma Schwickert, Otzingen, zu vergeben. •.
NIEDERERBACH
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Niedererbach am 19.lo.1973 Der Gemeinderat beriet über größere Baumaßnahmen im Rechnungsjahre 1974 zur Erstellung des Haushaltsplanvorentwurfes. Der Waldweg Niedererbach - Elz soll gesperrt werden. Die Aufstellung einer Wegschranke soll ein Befahren dieses Weges verhindern.
Anfallender Bauschutt und Erdaushub kann auch künftig noch auf dem Müllabladeplatz kostenlos abgekippt werden.
Die Gemeinde wird einen Grillplatz und einen “Trimm-Dich- Pfad” anlegen.
NENTERSHAUSEN Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan “Beim Brandweiher” der Gemeinde Nentershausen;
hier: Offenlage gern. §2(6) BBauG
Die Gemeinde Nentershausen hat für das Baugebiet “Beim Brandweiher” einen Bebauungsplanentwurf aufgestellt.
Das Plangebiet umfaßt die Grundstücke:
Flur 2, 6, 12
Flurstücke: 199, 2oo, 5244, 525o, 2ol, 2o2, 2o3, 5245, 5251, 5253, 2o4, 2o5, 2o6, 5347, 2o7, 2o8, 2o9, 21o, 593, 594, 5216, 5252, 5254, 21 1,212, 5248, 213, 214, 215, 216, 5253, 217, 218, 219, 22o, 651, 652, 654/1,655/1,655/2, 656/1, 656/2, 657/1,657/2, 658/1,658/2, 53o4 teilw., 5297, 659, 66o, 53o9, 66F/1, 531o, 5298, 545/2, 5311 z.T., 538/2, 538/1, 539/2 teilw., 5242 teilw., 181/2, 181/3, 18o, 176/1, 176/2, 175, 174, 173,46, 47.
Der Entwurf dieses Planes mit Begründung liegt gern. § 2 Abs.
6 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.196o (BGBl.
1 S. 341) in der Zeit
vom 5.11.1973 bis 7.12.1973 (einschl.) jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeinde Montabaur - Bauamt -, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7 und in der Wohnung des Bürgermeisters in Nentershausen, “Zum Issel”, von montags bis freitags in der Zeit von 1 7 bis 2o Uhr öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Nentershausen, den 24.1 o.l973
Gemeinde Nentershausen gez. Perne, Bürgermeister
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