Ausgabe 
2.11.1973
Seite
2693
 
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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Jahrgang 1

Freitag, den 2. November 1973

Nummer : 18/44

Amtliche Bekanntmachung

Schließung des Hallenbades der Stadt Montabaur am gesetz­lichen Feiertag Allerheiligen.

Am Donnerstag, dem 1.11.1973 bleibt wegen des gesetzlichen Feiertages Allerheiligen das Hallenbad der Stadt Montabaur gern. § 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung vom 1.8.1967 ganz­tägig geschlossen.

Montabaur, den 22.Io. 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr Wegen dem in diese Woche fallenden FeiertagAllerheiligen verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr im Stadtteil Horres­sen und in den Gemeinden Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heiligenroth, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn und Ruppach-Goldhausen von

Donnerstag auf Freitag, den 2.11.1973 und in der Gemeinde Simmern von

Freitag auf Samstag, den 3.11.1973.

Amtliche Bekanntmachung

Lohnsteuerkarten 1974

Die Lohnsteuerkarten 1974 werden den Arbeitnehmern bis zum 15. November 1973 ausgehändigt werden. - Die Altersfreibeträge und die steuerfreien Pauschbeträge Für Körperbehinderte und Hinterbliebene sind auf Weisung des Finanzamtes bereits ma­schinell eingetragen.

Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuer­karte 1974 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berich­tigen lassen.

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1974 zu Beginn des Kalenderjahres 1974 ihren Arbeitgebern auszu­händigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1974 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausschreibung sofort bei der zustän­digen Gemeinde während den Dienststunden zu beantragen. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigteBeratungsblatt für Lohnsteuer­

zahler 1974 hingewiesen.

Bei Unklarheiten oder sonstiger Rückfragen wenden Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Einwohner­meldeamt -.

Manöver ausländischer Streitkräfte

Eine britische Einheit beabsichtigt in der Zeit vom 5.11. bis 9.11.1973 eine Fernmeldeübung in einem größeren Raume, in den auch der Unterwesterwaldkreis einbezogen ist, durch­zuführen. An der Übungsveranstaltung nehmen looo Solda­ten teil.

Es werden 3oo Räder- und lo Kettenfahrzeuge mit gummi­gepolsterten Ketten eingesetzt.

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Im Aufträge: gez. Meuer

Amtliche Bekanntmachung

Durchführung der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1973/74.

Nach dem Erlaß des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 7.9.1973 soll in der Zeit vom 5.11.1973 bis 1.3. 1974 eine erneute Schluckimpfung in zwei Impfgängen durch­geführt werden. Die Impftermine sind aus dem Impfplan zu ersehen.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

a) die nachgeborenen Jahrgänge, d.h., die Kinder des Geburts­jahrganges 1972, soweit sie noch nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1973 vom 4. Lebensmonat an.

b) Alle Kinder des 4. Schuljahres sollen an einer Wiederho­lungsimpfung (Auffrischungsimpfung) teilnehmen, also nur bei einem Impfgang, wahlweise beim 1. oder 2.

c) Alle noch nicht oder nicht vollständig geimpften Personen bis zum 2o. Lebensjahr.

Andere Personen, die noch nicht oder nicht vollständig ge­impft wurden und an einer Schluckimpfung interessiert sind, können ebenfalls an der Impfung teilnehmen.

Wie bereits aus früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre min­derjährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben!

Für die Erziehungsberechtigten der Kleinkinder werden die Merkblätter und die Einverständniserklärungen im Impflokal oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rat­haus, Zimmer 8 ausgegeben.

Den Kindern des 4. Schuljahres werden von den Schulen die

PJnt^T^UNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8-00 - 12.00 Uhr 16.00 - 19.00 Uhr, Bauamt und Wasserwerk Gebäude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 12.00 Uhr.

FERNSPRECHANSCHLÜSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/3078 und 2041, Verbandsbürgermeister Mangels 02602/3070, Verbandsbeigeordneter Reusch, Dienstschluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstsdiluß 02602/3079.

VERBANDSGEMEINDEKASSEi Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassaulsche Sparkasse Montabaur, Nr. 803 000212, Volksbank Montal Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 00-603.