Ausgabe 
5.10.1973
Seite
2595
 
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und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

1 Freitag, den 5. Oktober 1973 Nummer 14 / 4o

Amtl. Bekanntmachungen

Amtl. Bekanntmachung - Taubensperre

Auf Grund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Fel­der und Gärten gegen Tauben vom 9. Juli 1957 (GVB1. S. 113) wird hiermit für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Oktober 1973 Taubensperre angeordnet. Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestellten Felder und Gärten nicht auf­suchen können. Die Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täglich ab 15 Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn das im Rahmen einer über die Landesgrenze hinausgehen­den Sportveranstaltung geschieht.

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises ln Vertretung: gez. Weinbach, Regierungsrat z.A.

Die Verwaltung informiert

Das Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung teilt über die Erhebung der Vergnügungssteuer mit:

Rechtsquelle ist das Landesgesetz über die Vergnügungssteuer vom 14.3.1955 in der Fassung vom 29.11.1955 (GVB1. S. 251).

1. Steuerschuldner

der Vergnügungssteuer ist der jeweilige Veranstalter (örtl. Ver­ein oder Gastwirt)

2. Steuergegenstand

ist die veranstaltete Vergnügung

3. Vergnügung

im Sinne des o.a. Gesetzes sind z.B. Tanzveranstaltungen, Maskenbälle usw.

4. Erhebung der Steuer

Die Erhebung der Steuer erfolgt durch die Verbandsgemeinde­verwaltung im Namen der jeweiligen Gemeinde. Wird für eine Veranstaltung ein Eintrittsgeld erhoben, ist der Veranstalter verpflichtet, Eintrittskarten auszugeben. Der Nachweis über die Entrichtung in Form eines Stempelaufdruckes ist nicht erlaubt. Bei Anmeldung der Veranstaltung sind vom Veranstalter (Ziff.

1) die Eintrittskarten, die zu der Veranstaltung ausgegeben werden sollen, der Verbandsgemeindeverwaltung - Steueramt - vorzulegen, welche die Karten registriert und wieder zurück gibt. Die Karten müssen mit fortlaufender Nr. versehen sein und den Veranstalter, die Zeit, den Ort und die Art der Veran­staltung (z.B. Maskenball) sowie das Entgelt oder die Unentgelt­lichkeit angeben.

3. Fälligkeit der Steuer

Die Steuer wird drei Werktage nach Erhalt eines Vergnügungs­

steuerbescheides durch die Verbandsgemeindeverwaltung fällig.

6. Steuerbefreiungen (auf Antrag)

Der Vergnügungssteuer unterliegt z.B. nicht:

jährlich eine Veranstaltung, die von einem örtlichen

Verein durchgeführt wird.

Landesbühne Rheinland-Pfalz

Die Landesbühne bringt am Donnerstag, den 11. Oktober 1973, 2o Uhr, im Festsaal der Joseph-Kehrein-Schule Monta­baur

DIE BESSERE HÄLFTE

Lustspiel von Alan Ayckbourn.

Da sind drei Ehepaare. Der junge Bob Philips mit Theresa:

Ihre Ehe klappt nicht. Bob ist ein ruppiger Kerl. Theresa fühlt sich frustriert: Ein Baby bindet ihr allzusehr die Hände. Aus Protest vernachlässigt sie den Haushalt. Frank Foster mit Fiona. Fiona interessiert sich für Bob Philips. Und drit­tens: William Featherstone mit Mary. Ein biederes Paar. Diese Ehe klappt. Ist aber zum Kotzen langweilig. Auf diese unauf­fälligen Leute verfallen Bob Philips und Fiona Foster, als sie wieder einmal eine Nacht durchgebummelt haben und ein Alibi brauchen. Frank Foster kommt der Wahrheit dennoch auf die Spur. Aber in seiner Trotteligkeit kombiniert er falsch, und es gibt ganz böse Verwicklungen.

Der Autor, Alan Ayckbourn, verzichtet auf billige Wortspäße. Der Schlüssel für die umwerfende Komik der Aufführung ist aber das originelle Spiel mit der Bühne. Die zwei Schauplätze seines Stückes, die Wohnung der Philips und die der Fosters, werden zusammengelegt. Dieser Trick macht es möglich, jetzt noch in einem Haus zu Gast, im nächsten Moment ins andere springen zu können.

Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer 17

Technischer Prüfdienst ADAC

Am 6. Io. 1973 findet in Montabaur, auf dem Platz Eich­wiese, eine kostenlose Überprüfung der Scheinwerfer an allen Kraftfahrzeugen statt. Die Prüfungen erfolgen von lo bis 13 und 14 bis 18.3o Uhr, an Samstagen von 9 bis 14 Uhr. ADAC Mitglieder werden an allen Tagen ab 14 Uhr bevorzugt abge­fertigt.

Bis jetzt über 7ooo Grippe-Schutzimpfungen

Wegen der ständig eingehenden Nachfragen bietet die AOK Montabaur durch zusätzliche Impftermine für dieses Jahr die letzte Chance, sich vor Grippe zu schützen.

Die Impftermine wurden wie folgt festgelegt:

Mittwoch, 1 o.l o.l 973 - 11 Uhr Montabaur, Vertrauensärzt­liche Dienststelle

Amtliche Bekanntmachungen von den Kommunalverwaltungen. Verantwortlldi für den Inhaiti Robert Degen.

Herausgeber! Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. POSTANSCHRIFTi 5413 Bendorf, Postfach 1205, Telefon (02622) 4055/56.