Montabaur
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Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Amtliche Bekanntmachung
Hallenbad der Stadt Montabaur
Die Freibadesaison 1973 ist am Freitag, dem 21.9.1973 beendet Die Wintersaison beginnt am Samstag, dem 22.9.1973. Nachstehend geben wir den ab 22.9.1973 geltenden Badezeitenplan bekannt.
Badezeitenplan
-Hallenbad Montabaur - gültig ab 22.9.1973
Montag
vormittags geschlossen
Dienstag 7.oo - 9.oo
Mittwoch 7.oo - 9
Jo.oo - 21.3 Donnerstag 7.oo - 9.o
Uhr
Frauenbad
Uhr
Schwimmunterricht
Uhr
Bundeswehr
Uhr
Bundeswehr
Uhr
Familienbad u. Schulen
Uhr
Familienbad
Uhr
Vereinsbad (TuS)
Uhr
Bundeswehr
Uhr
Familienbad u. Schulen
Uhr
Familienbad
Uhr
Frauenbad
Uhr
Bundeswehr
Uhr
Familienbad und Schulen
Uhr
Familienbad
Uhr
Vereinsbad (VSG)
Uhr
Bundeswehr
Uhr
Familienbad u. Schulen
Uhr
Familienbad
Uhr
Vereinsbad (DLRG)
Uhr
Familienbad und Schulen
Uhr
Familienbad
Uhr
Vereinsbad (TSG)
Uhr
Familienbad
Samstag 7.oo - 1
Sonntag 8.oo - 13
Zu Beginn der Wintersaison 1973 gilt wieder die festgelegte Badezeit von 1 1/2 Stunden (einschl. Umkleiden).
Die Eintrittspreise für die Wintersaison 1973 ändern sich 1t. Satzung vom 1 o.5.1973 zur Änderung der Gebührensatzung tür die Benutzung des Hallen- und Freibades der Stadt Montabaur vom 1.8.1967, wie folgt:
I. Einzelkarfen:
a) Erwachsene 2,- DM
b) Jugendliche bis 16 Jahre,
Schüler, Studenten, Bundeswehrangehörige im Mannschaftsdienstgrad, Schwerbeschädigte ab 5o%,
Sozialhilfeempfänger 1,- DM
II. Zwölferkarten
a) Erwachsene 2o,- DM
b) Jugendliche usw. wie unter 1 b lo,- DM
Die Zwölferkarten für die Wintersaison haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.
III. Schwimmunterricht
Schwimmunterricht (Kursus zu lo Stunden) wird nach vorher vereinbarten Zeiten erteilt.
a) Erwachsene je Kursus 4o,- DM
b) Jugendliche usw. wie unter 1 b je Kursus 2o,- DM
In diesem Betrag ist die Benutzungsgebühr für die reguläre Badezeit nicht enthalten.
Anmeldungen zu den Kursen werden bei der Verwaltung entgegengenommen.
Die Saisonkarten 1973 verlieren mit dem Beginn der Wintersaison ihre Gültigkeit.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß das Baden im Hallenbad der Stadt Montabaur aus Gründen der Hygiene nur noch mit Badehauben gestattet ist.
Montabaur, den 17.9.1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Verbandsbürgermeister
Omnibusverbindung für die Gelbachtalgemeinden
Wird eine Verbesserung der Omnibusverbindungen in den frühen Morgenstunden für die Gelbachtal-Gemeinden gewünscht?
Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte erfahren, ob die Bewohner der Stadtteile Wirzenborn, Reckenthal, Bladernheim und Ettersdorf ein Interesse daran haben, bereits in den frühen Morgenstunden den Bahnhof in Montabaur zu erreichen. Gedacht ist eine Ankunft des Busses am Bahnhof zwischen 6.45 und 7.oo Uhr.
Sollten genügend Interessenten an dieser frühen Streckenverbindung interessiert sein, bitten wir die Bevölkerung dies mündlich oder schriftlich auf Zimmer 5 des Rathauses mitzuteilen.
Bei einer entsprechenden Anzahl von Anmeldungen, wird sich die Verbandsgemeindeverwaltung mit dem zuständigen Omnibusbetrieb in Verbindung setzen.
Untersuchung der Kleinkinder
Am Dienstag, dem 25.9.1973 werden die Kleinkinder untersucht, die in der Zeit vom 1.7.1968 bis 3o.6.1969 geboren sind, um 14.3o Uhr in Eschelbach, um 15.15 Uhr in Horressen, in Eschelbach in der Schule, in Horressen im Kindergarten.
Turn- und Sportverein Montabaur
Neue Beitragssätze im TuS Montabaur Auf Grund der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung vom 24.3.1973 werden im TuS Montabaur ab l.lo.l973 neue Beitragssätze erhoben.
Ab diesem Zeitpunkt zahlen:
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 2,- DM monatlich Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr ab 3,- DM monatlich
Der Familienbeitrag erhöht sich von 5,- DM auf 7,- DM monatlich. Dieser Beitrag wird dann erhoben, wenn mehrere Personen aus einer Familie im Verein sind und wenn diese Mitglieder nach den normalen Beitragssätzen im Monat mehr als insgesamt 7,- DM Beitrag zahlen müßten. Bei der Festsetzung des Familienbeitrages werden Kinder nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berücksichtigt, es sei denn, sie befinden sich in Berufsausbildung oder sie haben kein eigenes Einkommen.
Die große Mitgliederzahl des Vereins und das Fehlen entsprechender Beitragskassierer erfordern eine Rationalisierung und Vereinfachung des Beitragseinzuges. Es wird daher angestrebt, daß die Vereinsbeiträge überwiegend im Bankeinzugsverfahren auf Grund vorheriger Einzugsermächtigungen eingezogen werden.
Vor allen Dingen bei auswärtigen Mitgliedern muß ausnahmslos auf Bankeinzug bestanden werden, da nach den gemachten Erfahrungen nur auf diesem Wege ein geordneter und vollstän-

