Ausgabe 
21.9.1973
Seite
2537
 
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Montabaur

- 5 -

Aus den Gemeinden

MONTABAUR

Amtliche Bekanntmachung

Hallenbad der Stadt Montabaur

Die Freibadesaison 1973 ist am Freitag, dem 21.9.1973 beendet Die Wintersaison beginnt am Samstag, dem 22.9.1973. Nach­stehend geben wir den ab 22.9.1973 geltenden Badezeitenplan bekannt.

Badezeitenplan

-Hallenbad Montabaur - gültig ab 22.9.1973

Montag

vormittags geschlossen

Dienstag 7.oo - 9.oo

Mittwoch 7.oo - 9

Jo.oo - 21.3 Donnerstag 7.oo - 9.o

Uhr

Frauenbad

Uhr

Schwimmunterricht

Uhr

Bundeswehr

Uhr

Bundeswehr

Uhr

Familienbad u. Schulen

Uhr

Familienbad

Uhr

Vereinsbad (TuS)

Uhr

Bundeswehr

Uhr

Familienbad u. Schulen

Uhr

Familienbad

Uhr

Frauenbad

Uhr

Bundeswehr

Uhr

Familienbad und Schulen

Uhr

Familienbad

Uhr

Vereinsbad (VSG)

Uhr

Bundeswehr

Uhr

Familienbad u. Schulen

Uhr

Familienbad

Uhr

Vereinsbad (DLRG)

Uhr

Familienbad und Schulen

Uhr

Familienbad

Uhr

Vereinsbad (TSG)

Uhr

Familienbad

Samstag 7.oo - 1

Sonntag 8.oo - 13

Zu Beginn der Wintersaison 1973 gilt wieder die festgelegte Badezeit von 1 1/2 Stunden (einschl. Umkleiden).

Die Eintrittspreise für die Wintersaison 1973 ändern sich 1t. Satzung vom 1 o.5.1973 zur Änderung der Gebührensatzung tür die Benutzung des Hallen- und Freibades der Stadt Monta­baur vom 1.8.1967, wie folgt:

I. Einzelkarfen:

a) Erwachsene 2,- DM

b) Jugendliche bis 16 Jahre,

Schüler, Studenten, Bundes­wehrangehörige im Mannschafts­dienstgrad, Schwerbeschädigte ab 5o%,

Sozialhilfeempfänger 1,- DM

II. Zwölferkarten

a) Erwachsene 2o,- DM

b) Jugendliche usw. wie unter 1 b lo,- DM

Die Zwölferkarten für die Wintersaison haben eine Gültigkeits­dauer von 6 Monaten.

III. Schwimmunterricht

Schwimmunterricht (Kursus zu lo Stunden) wird nach vorher vereinbarten Zeiten erteilt.

a) Erwachsene je Kursus 4o,- DM

b) Jugendliche usw. wie unter 1 b je Kursus 2o,- DM

In diesem Betrag ist die Benutzungsgebühr für die reguläre Bade­zeit nicht enthalten.

Anmeldungen zu den Kursen werden bei der Verwaltung entge­gengenommen.

Die Saisonkarten 1973 verlieren mit dem Beginn der Wintersai­son ihre Gültigkeit.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß das Baden im Hallen­bad der Stadt Montabaur aus Gründen der Hygiene nur noch mit Badehauben gestattet ist.

Montabaur, den 17.9.1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

Omnibusverbindung für die Gelbachtalgemeinden

Wird eine Verbesserung der Omnibusverbindungen in den frühen Morgenstunden für die Gelbachtal-Gemeinden gewünscht?

Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte erfahren, ob die Be­wohner der Stadtteile Wirzenborn, Reckenthal, Bladernheim und Ettersdorf ein Interesse daran haben, bereits in den frühen Morgenstunden den Bahnhof in Montabaur zu erreichen. Ge­dacht ist eine Ankunft des Busses am Bahnhof zwischen 6.45 und 7.oo Uhr.

Sollten genügend Interessenten an dieser frühen Streckenver­bindung interessiert sein, bitten wir die Bevölkerung dies münd­lich oder schriftlich auf Zimmer 5 des Rathauses mitzuteilen.

Bei einer entsprechenden Anzahl von Anmeldungen, wird sich die Verbandsgemeindeverwaltung mit dem zuständigen Omni­busbetrieb in Verbindung setzen.

Untersuchung der Kleinkinder

Am Dienstag, dem 25.9.1973 werden die Kleinkinder unter­sucht, die in der Zeit vom 1.7.1968 bis 3o.6.1969 geboren sind, um 14.3o Uhr in Eschelbach, um 15.15 Uhr in Horressen, in Eschelbach in der Schule, in Horressen im Kindergarten.

Turn- und Sportverein Montabaur

Neue Beitragssätze im TuS Montabaur Auf Grund der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung vom 24.3.1973 werden im TuS Montabaur ab l.lo.l973 neue Bei­tragssätze erhoben.

Ab diesem Zeitpunkt zahlen:

Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 2,- DM monatlich Mitglieder vom vollendeten 18. Lebens­jahr ab 3,- DM monatlich

Der Familienbeitrag erhöht sich von 5,- DM auf 7,- DM monat­lich. Dieser Beitrag wird dann erhoben, wenn mehrere Personen aus einer Familie im Verein sind und wenn diese Mitglieder nach den normalen Beitragssätzen im Monat mehr als insgesamt 7,- DM Beitrag zahlen müßten. Bei der Festsetzung des Familien­beitrages werden Kinder nur bis zum vollendeten 18. Lebens­jahr berücksichtigt, es sei denn, sie befinden sich in Berufsaus­bildung oder sie haben kein eigenes Einkommen.

Die große Mitgliederzahl des Vereins und das Fehlen entsprechen­der Beitragskassierer erfordern eine Rationalisierung und Ver­einfachung des Beitragseinzuges. Es wird daher angestrebt, daß die Vereinsbeiträge überwiegend im Bankeinzugsverfahren auf Grund vorheriger Einzugsermächtigungen eingezogen werden.

Vor allen Dingen bei auswärtigen Mitgliedern muß ausnahms­los auf Bankeinzug bestanden werden, da nach den gemachten Erfahrungen nur auf diesem Wege ein geordneter und vollstän-