Montabaur - 19 -
NOMBORN
Amtliche Bekanntmachung
EINLADUNG!
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 13. September 1973, u m 2o.oo Uhr, im Gemeindehaus statt. TAGESORDNUNG:
Öffentliche Sitzung
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ” Baumort" und " Waldstraße” gemäß § 13 BBauG
2. Beschlußfassung über die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Baumort” und "Waldstraße" um die Straßenparzellen 189 teilweise,
148 teilweise und 262 teilweise, n. Beratung über Förderungsmöglichkeiten, Gewährung von Zuschüssen und Darlehen im Fremdenverkehrs
wesen.
Noll, Bürgermeister
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Nomborn, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973.
1 .
Aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 12, Juli 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in Einnahme und Ausgabe auf 315.75o. — DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in Einnahme und Ausgabe auf 22o. ooo. -- DM
festgesetzt.
§2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Hebes. 2oo v. H. Hebes. 22o v. H.
Hebes. 26o v. H. jährlich 12. -- DM
(A)
b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer
a) nach Gew er beertrag und -kapital
b) Gewerbemindeststeuer
3. Hundesteuer, jährlich
l.Hund 12.— DM, 2.Hund 18.— DM, jeder weitere Hund 24. — DM.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5o. ooo. - - DM festgesetzt, ln diesem Höchstbetrag sind -.— DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 94.ooo.-- DM festgesetzt.
Er soll nach dem Haushaltsplan für folgenden Zweck verwendet werden:
I. Kanalisation 94. ooo.— DM.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.
II,
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang, und zwar vom 8.9. - 15.9.1973 von 18.oo - 2l.oo Uhr in der Privatwohnung des Bürgermeisters, Mittel-
Straße 3, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Nomborn, den 28.8.1973
GL. S.) Gemeinde Nomborn
Noll, Bürgermeister
HI.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung wird hiermit erteilt:
I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebes. 2oo v. H.
b) für Grundstücke (B) Hebes. 22o v. H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und
-kapital Hebes. 26o v. H.
b) Gewerbemindeststeuer jährl. 12.— DM
II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 5o.ooo. -- DM.
III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 94. ooo. — DM.
Montabaur, den 27. August 1973 Landratsamt
des Unterwesterwaldkreises i.A. gez. Wilhelmi
(L.S.)
Flurbereinigungskosten 1973
Es wird auf die 1. Rate von den Flurbereinigungskosten 1973 hingewiesen.
Um die Mahnungsgebühren zu vermeiden, werden alle Teilnehmer, die noch im Rückstand sind, gebeten, bis zum 10.9.1973 die Beträge auf das Konto Nr. 5ol32o K. S. K. Mtbr. zu zahlen.
Verbandsschule Horressen-Elgendorf Schulsportfest
Am Dienstagmorgen, dem 28.8.73, fand auf dem Sportplatz in Horressen das Schulsportfest statt, an dem eine Auswahl der Grundschule Dernbach und die Schüler der Verbandsschule Horressen/Eigendorf teilnahmen.
Anfänglich drohte das Sportfest wegen des regnerischen Wetters ins Wasser zu fallen. Doch dann klärte sich der Himmel auf und es konnten gute sportliche Leistungen im Dreikampf (Lauf, Sprung, Wurf) erzielt werden. Von 26o Schülern erzielten 15 Schüler eine Ehrenurkunde und 138 Schüler eine Siegerurkunde. Eine Ehrenurkunde für ihre guten Leistungen bekamen:
Jahrgang 1964 (5o-m-Lauf - Weitsprung - Ballwurf)
1. Roland Hanriappel 8,3 Sek - 3,45 m - 43 m
2. Ralf Manns 8,3 Sek - 3,3o m - 33,5o m
1. Gabriele Schäfer 8,6 Sek - 3,25 m - 2o m
2. Christiane Brater 8,3 Sek - 3,5o m - 12 m Jahrgang 1963
1. Peter Badenheim 7,7 Sek - 3,65 m - 31 m
1. Isolde Stricker 8,2 Sek - 3,65 m - 23 m
2. Heidi Klein 8,3 Sek - 3,5o m - 2o m
3. Birgit Müller 8,7 Sek - 3,o5 m - 25,5o m Jahrgang 1962
Keine Ehrenurkunde
Jahrgang 1961 (75-m-Lauf-Weitsprung-Ballwurf)
1. Georg Normann 11,6 Sek - 3,92 m - 51 m
Jahrgang I960 (loom-Lauf - Weitsprung - Ballwurf: Ju. = 2oog
Mä. = 8o g)
1. Peter Heinzberger 14,5 Sek - 4,4o m - 45 m 1. Ulrike Girmann 16,o Sek - 3,62 m - 42 m
Fortsetzung in der nächsten Ausgabe
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