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Montabaur - 7 -

GEMEINDE NEUHÄUSEL

8.9.1893

Borutta, Helene, Graf-von-Westphalenstr. 6 9.9.1895

Schneider, Olly, Römerstr. 16 14.9.1884

Klein, Jakob, Hauptstr. 44

GEMEINDE NIEDERERBACH 8.9.1897

Frink, Maria, Mittelstr. 12

9.9.1891

Hoehn, Theodor, Bahnhofstr. 22

12.9.1893

Geitz, Elisabeth, Bahnhofstr. 7'

14.9.1889

Renne, Helene, Mittelstr. 8

GEMEINDE STAHLHOFEN

14.9.1891

Stendebach, Johann, Kirchstr. 14

Aus den Gemeinden

, 1 .

IIA,I

MONTABAUR

Iral

Bericht über die Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 3o. August 1973

1. Der Forstwirtschaftsplan 1974 für den Stadtwald Monta­baur, den in der Sitzung die Herren Revieroberförster Rei­fenberger und Velten erläuterten, wurde genehmigt.

2. Der Stadtrat stimmte dem Bau eines Waldkinderspiel­platzes mit einem Kostenaufwand von 2o.ooo,- DM im I. Bauabschnitt im Stadtwald in der Nähe des Grillplatzes von Montabaur zu. Die im Haushaltsplan 1973 nicht bereit- gestellten Mittel in Höhe von 17.ooo,- DM wurden als über­planmäßige Ausgabe genehmigt und werden im Nachtrags­haushaltsplan 1973 zur Verfügung gestellt.

3. Die Aufhebung der folgenden Bebauungspläne der ehe­maligen Gemeinde Horressen wurde im Sinne des § lo BBauG vom 23.6.196o als Satzung beschlossen;

1.Wurstwiese, genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Montabaur mit Verfügung vom 21.5.1969

2. 1; Änderung des BebauungsplanesWurstwiese, geneh- mitgt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises mit Verfügung vom 19.4.1971

3.Saubitz, genehmigt durch das Landratsamt des Unter- westerwaldkreises, Montabaur mit Verfügung vom 21.4.1971

4. Die Änderung des BebauungsplanesAlberthöhe für den Bereich der Grundstücke; Flurstücke 176/1, 176/2, 178/1 und 178/2 wurde im Sinne des § lo BBauG vom 23.6.196o als Satzung beschlossen.

5. Der Stadtrat beschloß, daß der BebauungsplanWassergra­ben VI für den Bereich der Grundstücke Flur 28, Flurstücke 41o4/13, 41o4/14, 41o8/lo, 41o8/l 1, 6o49/5, 6o49/6 und 6o49/7 (Teilstück) so geändert wird, wie es der Entwurf aus­weist, der in der Sitzung Vorgelegen hat.

6 . Der Stadtrat beschloß, daß für das UmlegungsgebietSau­bitz/Wurstwiese, Gemarkung Horressen gern. § 58 Abs. 1 BBauG ein Rächenbeitrag erhoben wird, der maximal 2o% nicht übersteigen soll.

7. Der Stadtrat genehmigte folgende überplanmäßigen Ausga­ben für das Rechnungsjahr 1973;

5oo,- DM zur Anschaffung von Schuleinrichtungen 15oo,- DM zur Instandsetzung und Überholung von Geräten und Maschinen

15oo,- DM zur Anschaffung von Feuerlöschgeräten, Feuerlösch­mitteln und sonstigen Maschinen 7oo,- DM zur Generalüberholung und Wartung von Fahrzeu­gen .

8 . Der Stadtrat genehmigte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1 6 . 000 ,- DM für die Erneuerung des Rohrnetzes in einem Teilstück der Freiherr-vom-Stein-Straße. Die Kosten werden in dem neu zu erstellenden Wirtschaftsplan für das Jahr 1973 bereitgestellt.

9. Zu den nachfolgend aufgeführten Straßennamen im Bauge­bietSaubitz/Wurstwiese des Stadtteils Horressen gab der Stadtrat seine Zustimmung;

Herrenhahnstraße

Auerhahnstraße

Sperlingstraße

Fasanenallee

Lerchenstraße

Bachstelzenweg

1 o. Der Stadtrat beschloß in Ausführung des Auseinander­setzungsvertrages vom 9.7.1971 mit der früheren selbständigen Gemeinde Horressen im Bereich der Volksschule der beiden Stadtteile Horressen und Eigendorf eine Schultumhalle im Norm­maß 15x27 m zu errichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die bereits begonnene Planung voranzutreiben. Mit der Bau­maßnahme kann erst nach Sicherung der Finanzierung, insbe­sondere nach Bewilligung der zu beantragenden Landes- bzw. Kreiszuschüsse begonnen werden.

11. Der Stadtrat beschloß: Der BebauungsplanHirtengarten wird gern. § 13 BBauG für den Bereich des Grundstücks Rur 11, Rurstück 1312/1 so geändert, wie es auf dem in der Sitzung vorgelegten Plan ausgewiesen ist. (Die überbaubare Fläche wird erweitert, um auf dem rückwärtigen Grundstücksteil die Er­richtung eines Wohnhauses zu ermöglichen).

Unter dem TagesordnungspunktVerschiedenes, Bekanntga­ben, Anfragen stellten die Ratsmitglieder folgende Anträge bzw. Anfragen:

Ratsmitglied Straub (CDU-Fraktion) richtete an die Verwaltung die Bitte, gegen eine Verlegung des Kulturamtes bei den zu­ständigen Stellen die notwendigen Schritte einzuleiten. Ratsmitglied König (CDU-Fraktion) bat die Verwaltung um einen detaillierten Bericht bzgl. der Wasserversorgungsanlage der Stadt. Herr Werkleiter Glasner erläuterte daraufhin in einem ausführlichen Bericht die Wasserversorgungsanlage der Stadt. Im Anschluß an die sich anschließende Aussprache gab der Stadtrat dem Ältestenrat (Fraktionsvoisitzenden, Beige­ordnete und Bürgermeister) den Auftrag, der Verwaltung zur Beratung und Durchführung von Initiativen zur Verfügung zu stehen.

Ratsmitglied Witte (SPD-Fraktion) beanstandete den Mangel an Straßenschildern im Stadtgebiet. Hierdurch werde es Fremden erschwert, sich in der Stadt zurechtzufinden. Gleichzeitig bemängelte er den Zustand eines städtischen Grundstücks in der Taunusstraße sowie der teilweise schadhaf­ten Friedhofsmauer. Die Verwaltung sagte zu, hier Abhilfe zu schaffen.

Ratsmitglied Gerz (CDU-Fraktion) fragte an, ob bezüglich der Wiederherstellung derAlten Straße im Stadtteil Eigendorf Vereinbarungen mit der Straßenbaufirma getroffen worden sind. Die Erweiterungsarbeiten an der Autobahn seien ja nun