Montabaur - 7 -
GEMEINDE NEUHÄUSEL
8.9.1893
Borutta, Helene, Graf-von-Westphalenstr. 6 9.9.1895
Schneider, Olly, Römerstr. 16 14.9.1884
Klein, Jakob, Hauptstr. 44
GEMEINDE NIEDERERBACH 8.9.1897
Frink, Maria, Mittelstr. 12
9.9.1891
Hoehn, Theodor, Bahnhofstr. 22
12.9.1893
Geitz, Elisabeth, Bahnhofstr. 7'
14.9.1889
Renne, Helene, Mittelstr. 8
GEMEINDE STAHLHOFEN
14.9.1891
Stendebach, Johann, Kirchstr. 14
Aus den Gemeinden
, 1 .
IIA,I
MONTABAUR
Iral
Bericht über die Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 3o. August 1973
1. Der Forstwirtschaftsplan 1974 für den Stadtwald Montabaur, den in der Sitzung die Herren Revieroberförster Reifenberger und Velten erläuterten, wurde genehmigt.
2. Der Stadtrat stimmte dem Bau eines Waldkinderspielplatzes mit einem Kostenaufwand von 2o.ooo,- DM im I. Bauabschnitt im Stadtwald in der Nähe des Grillplatzes von Montabaur zu. Die im Haushaltsplan 1973 nicht bereit- gestellten Mittel in Höhe von 17.ooo,- DM wurden als überplanmäßige Ausgabe genehmigt und werden im Nachtragshaushaltsplan 1973 zur Verfügung gestellt.
3. Die Aufhebung der folgenden Bebauungspläne der ehemaligen Gemeinde Horressen wurde im Sinne des § lo BBauG vom 23.6.196o als Satzung beschlossen;
1. “Wurstwiese“, genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Montabaur mit Verfügung vom 21.5.1969
2. 1; Änderung des Bebauungsplanes “Wurstwiese“, geneh- mitgt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises mit Verfügung vom 19.4.1971
3. “Saubitz“, genehmigt durch das Landratsamt des Unter- westerwaldkreises, Montabaur mit Verfügung vom 21.4.1971
4. Die Änderung des Bebauungsplanes “Alberthöhe“ für den Bereich der Grundstücke; Flurstücke 176/1, 176/2, 178/1 und 178/2 wurde im Sinne des § lo BBauG vom 23.6.196o als Satzung beschlossen.
5. Der Stadtrat beschloß, daß der Bebauungsplan “Wassergraben VI“ für den Bereich der Grundstücke Flur 28, Flurstücke 41o4/13, 41o4/14, 41o8/lo, 41o8/l 1, 6o49/5, 6o49/6 und 6o49/7 (Teilstück) so geändert wird, wie es der Entwurf ausweist, der in der Sitzung Vorgelegen hat.
6 . Der Stadtrat beschloß, daß für das Umlegungsgebiet “Saubitz/Wurstwiese“, Gemarkung Horressen gern. § 58 Abs. 1 BBauG ein Rächenbeitrag erhoben wird, der maximal 2o% nicht übersteigen soll.
7. Der Stadtrat genehmigte folgende überplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1973;
5oo,- DM zur Anschaffung von Schuleinrichtungen 15oo,- DM zur Instandsetzung und Überholung von Geräten und Maschinen
15oo,- DM zur Anschaffung von Feuerlöschgeräten, Feuerlöschmitteln und sonstigen Maschinen 7oo,- DM zur Generalüberholung und Wartung von Fahrzeugen .
8 . Der Stadtrat genehmigte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1 6 . 000 ,- DM für die Erneuerung des Rohrnetzes in einem Teilstück der Freiherr-vom-Stein-Straße. Die Kosten werden in dem neu zu erstellenden Wirtschaftsplan für das Jahr 1973 bereitgestellt.
9. Zu den nachfolgend aufgeführten Straßennamen im Baugebiet “Saubitz/Wurstwiese“ des Stadtteils Horressen gab der Stadtrat seine Zustimmung;
Herrenhahnstraße
Auerhahnstraße
Sperlingstraße
Fasanenallee
Lerchenstraße
Bachstelzenweg
1 o. Der Stadtrat beschloß in Ausführung des Auseinandersetzungsvertrages vom 9.7.1971 mit der früheren selbständigen Gemeinde Horressen im Bereich der Volksschule der beiden Stadtteile Horressen und Eigendorf eine Schultumhalle im Normmaß 15x27 m zu errichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die bereits begonnene Planung voranzutreiben. Mit der Baumaßnahme kann erst nach Sicherung der Finanzierung, insbesondere nach Bewilligung der zu beantragenden Landes- bzw. Kreiszuschüsse begonnen werden.
11. Der Stadtrat beschloß: Der Bebauungsplan “Hirtengarten“ wird gern. § 13 BBauG für den Bereich des Grundstücks Rur 11, Rurstück 1312/1 so geändert, wie es auf dem in der Sitzung vorgelegten Plan ausgewiesen ist. (Die überbaubare Fläche wird erweitert, um auf dem rückwärtigen Grundstücksteil die Errichtung eines Wohnhauses zu ermöglichen).
Unter dem Tagesordnungspunkt “Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen“ stellten die Ratsmitglieder folgende Anträge bzw. Anfragen:
Ratsmitglied Straub (CDU-Fraktion) richtete an die Verwaltung die Bitte, gegen eine Verlegung des Kulturamtes bei den zuständigen Stellen die notwendigen Schritte einzuleiten. Ratsmitglied König (CDU-Fraktion) bat die Verwaltung um einen detaillierten Bericht bzgl. der Wasserversorgungsanlage der Stadt. Herr Werkleiter Glasner erläuterte daraufhin in einem ausführlichen Bericht die Wasserversorgungsanlage der Stadt. Im Anschluß an die sich anschließende Aussprache gab der Stadtrat dem Ältestenrat (Fraktionsvoisitzenden, Beigeordnete und Bürgermeister) den Auftrag, der Verwaltung zur Beratung und Durchführung von Initiativen zur Verfügung zu stehen.
Ratsmitglied Witte (SPD-Fraktion) beanstandete den Mangel an Straßenschildern im Stadtgebiet. Hierdurch werde es Fremden erschwert, sich in der Stadt zurechtzufinden. Gleichzeitig bemängelte er den Zustand eines städtischen Grundstücks in der Taunusstraße sowie der teilweise schadhaften Friedhofsmauer. Die Verwaltung sagte zu, hier Abhilfe zu schaffen.
Ratsmitglied Gerz (CDU-Fraktion) fragte an, ob bezüglich der Wiederherstellung der “Alten Straße“ im Stadtteil Eigendorf Vereinbarungen mit der Straßenbaufirma getroffen worden sind. Die Erweiterungsarbeiten an der Autobahn seien ja nun

