Ausgabe 
31.8.1973
Seite
2462
 
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Montabaur -18-

Kath. Kirchengemeinde Eschborn ab.

Es wurde die Aufnahme von drei langfristigen Darlehen zur Teilfinanzierung folgender Maßnahmen beschlossen:

Straßenbau 25. ooo, DM

Ortskanalisation 85. ooo, DM

Wasserversorgung 25. ooo, DM

Die Darlehen werden bei der Nassauischen Sparkasse Monta­baur zu folgenden Konditionen aufgenommen:

Zinssatz 9 °]o

Tilgung 1,5%

Auszahlung 94°/o zuzüglich ersparter Zinsen

Der Abgrenzung der Forstämter und Forstreviere wurde gern.

dem Schreiben des Forstamtes Montabaur zugestimmt.

Der Gemeinderat beschließt gegen die Gemeinde Nenters­hausen ein Bußgeldverfahren anzustreben und beauftragt die Aufsichtsbehörde die ordnungsgemäße Betreibung der Kläran­lage Nentershausen zu überwachen.

Bekanntmachung

Für die Installation einer Blinklichtanlage anstelle der Voll­schranken am Bahnübergang km 5, 894 der Strecke Staffel - Siershahn in Niedererbach wird nach § 36 des Bundesbahn­gesetzes die Planfeststellung durch ge führt.

Der von der Deutschen Bundesbahn vorgelegte Plan wird in der Zeit von Donnerstag dem 2o. Juli 1973 bis einschließlich Freitag, dem 3. August 1973 und zwar dienstags und don­nerstags von 19. oo bis 2o. 3o Uhr im Bürgermeisteramt öf­fentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Dadurch soll jeder, dessen Belange berührt sind, Gelegenheit erhalten, sich zu dem Plan zu äußern.

Die Planfeststellung regelt die öffentlich-rechtlichen Bezie­hungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und den von dem Plan Betroffenen. Sie beseitigt keine Eigentumsrechte; viel­mehr ist dies Sache einer mit dem Planungsträger abzuschlie­ßenden Vereinbarung oder eines besonderen Enteignungsver­fahrens. Ebenso ist die Entschädigung in einem von der Plan­feststellung getrennten Verfahren zu regeln.

Gegen den ausgelegten Plan können während der Dauer der Offenlegung bei der Gemeindeverwaltung oder der Bezirks­regierung in Koblenz - 338 - o3 - Einwendungen erhoben werden.

Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag: gez. Groß

NOMBORN-HEILBERSCHEID Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Nomborn- Heilberscheid für das Rechnungsjahr 1973

I.

Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 8.3.1967 in Ver­bindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 wird durch Beschluß der Verbandsversammlung vom 2. ä. 1972 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 87. ooo, DM in den Ausgaben auf 87. ooo, -- DM

außerordentlichen Haushaltsplan

13o. ooo, DM 13o. ooo, DM

festgesetzt.

in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf § 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf lo. ooo, DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 54. ooo, DM festgesetzt.

Es soll nach dem Haushaltsplan für folgenden Zweck ver­wendet werden:

Erweiterung der Wasserversorgungsanlagen.

II.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar

in der Gemeinde Nomborn vom 1. 9. bis lo. 9.1973 während der Dienststunden montags - freitags von 18. oo Uhr bis 21. oo Uhr in der Privatwohnung des Bürgermeisters in der Mittelstr. 63 und

in der Gemeinde Heilberscheid vom 1. 9. bis lo. 9.1973 während der Dienststunden montags - freitags von 18. oo Uhr bis 21. oo Uhr in der Dienstwohnung des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montabaur, den 24. August 1973 (L.S.)

gez. Noll, Verbandsvorsitzender

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

1. zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf lo. ooo, DM

2. für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes be­stimmt sind, in Höhe von 54. ooo, DM

3. zum Umlagebedarf mit -, DM Montabaur, den 21. August 1973 Landratsamt des Unterwesterwaldkreises

(L.S.) Im Aufträge.-gez. Wilhelmi

Sonstige Behörden:

Roter Punkt auf gelbem Postbriefkasten Bekanntlich werden an Sonn- und Feiertagen nicht alle, son­dern schwerpunktmässig nur bestimmte Postbriefkästen geleert, Dies kann der Postkunde zwar am "Leerungsanzeiger" des Briefkastens ablesen, die Deutsche Bundespost hat aber außer­dem alle Briefkästen, die an Sonn- und Feiertagen geleert werden, durch einen auffallenden roten Punkt auf den drei Außenseiten gekennzeichnet.

Der Postkunde sollte deshalb wissen:

Eilige Briefsendungen an Sonn- und Feiertagen nur in die be­sonders gekennzeichneten Briefkästen einwerfen.

Fahrschule

Manfred Gräbke

5411 Neuhäusel, Hauptstrasse 23 Unterricht: Dienstag und Freitag 19.30 Uhr

Anmeldung: Dienstag und Freitag ab 19.15 Uhr sowie im Hotel Fries oder telefonisch 0 26 03 / 32 60.