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Montabaur -18-
Kath. Kirchengemeinde Eschborn ab.
Es wurde die Aufnahme von drei langfristigen Darlehen zur Teilfinanzierung folgender Maßnahmen beschlossen:
Straßenbau 25. ooo, — DM
Ortskanalisation 85. ooo, — DM
Wasserversorgung 25. ooo,— DM
Die Darlehen werden bei der Nassauischen Sparkasse Montabaur zu folgenden Konditionen aufgenommen:
Zinssatz 9 °]o
Tilgung 1,5%
Auszahlung 94°/o zuzüglich ersparter Zinsen
Der Abgrenzung der Forstämter und Forstreviere wurde gern.
dem Schreiben des Forstamtes Montabaur zugestimmt.
Der Gemeinderat beschließt gegen die Gemeinde Nentershausen ein Bußgeldverfahren anzustreben und beauftragt die Aufsichtsbehörde die ordnungsgemäße Betreibung der Kläranlage Nentershausen zu überwachen.
Bekanntmachung
Für die Installation einer Blinklichtanlage anstelle der Vollschranken am Bahnübergang km 5, 894 der Strecke Staffel - Siershahn in Niedererbach wird nach § 36 des Bundesbahngesetzes die Planfeststellung durch ge führt.
Der von der Deutschen Bundesbahn vorgelegte Plan wird in der Zeit von Donnerstag dem 2o. Juli 1973 bis einschließlich Freitag, dem 3. August 1973 und zwar dienstags und donnerstags von 19. oo bis 2o. 3o Uhr im Bürgermeisteramt öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Dadurch soll jeder, dessen Belange berührt sind, Gelegenheit erhalten, sich zu dem Plan zu äußern.
Die Planfeststellung regelt die öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und den von dem Plan Betroffenen. Sie beseitigt keine Eigentumsrechte; vielmehr ist dies Sache einer mit dem Planungsträger abzuschließenden Vereinbarung oder eines besonderen Enteignungsverfahrens. Ebenso ist die Entschädigung in einem von der Planfeststellung getrennten Verfahren zu regeln.
Gegen den ausgelegten Plan können während der Dauer der Offenlegung bei der Gemeindeverwaltung oder der Bezirksregierung in Koblenz - 338 - o3 - Einwendungen erhoben werden.
Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag: gez. Groß
NOMBORN-HEILBERSCHEID Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Nomborn- Heilberscheid für das Rechnungsjahr 1973
I.
Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 8.3.1967 in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 wird durch Beschluß der Verbandsversammlung vom 2. ä. 1972 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 87. ooo, — DM in den Ausgaben auf 87. ooo, -- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
13o. ooo, — DM 13o. ooo, — DM
festgesetzt.
in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf § 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf lo. ooo, — DM festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 54. ooo, — DM festgesetzt.
Es soll nach dem Haushaltsplan für folgenden Zweck verwendet werden:
Erweiterung der Wasserversorgungsanlagen.
II.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar
in der Gemeinde Nomborn vom 1. 9. bis lo. 9.1973 während der Dienststunden montags - freitags von 18. oo Uhr bis 21. oo Uhr in der Privatwohnung des Bürgermeisters in der Mittelstr. 63 und
in der Gemeinde Heilberscheid vom 1. 9. bis lo. 9.1973 während der Dienststunden montags - freitags von 18. oo Uhr bis 21. oo Uhr in der Dienstwohnung des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Montabaur, den 24. August 1973 (L.S.)
gez. Noll, Verbandsvorsitzender
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:
1. zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf lo. ooo, — DM
2. für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 54. ooo, — DM
3. zum Umlagebedarf mit -,— DM Montabaur, den 21. August 1973 Landratsamt des Unterwesterwaldkreises
(L.S.) Im Aufträge.-gez. Wilhelmi
Sonstige Behörden:
Roter Punkt auf gelbem Postbriefkasten Bekanntlich werden an Sonn- und Feiertagen nicht alle, sondern schwerpunktmässig nur bestimmte Postbriefkästen geleert, Dies kann der Postkunde zwar am "Leerungsanzeiger" des Briefkastens ablesen, die Deutsche Bundespost hat aber außerdem alle Briefkästen, die an Sonn- und Feiertagen geleert werden, durch einen auffallenden roten Punkt auf den drei Außenseiten gekennzeichnet.
Der Postkunde sollte deshalb wissen:
Eilige Briefsendungen an Sonn- und Feiertagen nur in die besonders gekennzeichneten Briefkästen einwerfen.
Fahrschule
Manfred Gräbke
5411 Neuhäusel, Hauptstrasse 23 Unterricht: Dienstag und Freitag 19.30 Uhr
Anmeldung: Dienstag und Freitag ab 19.15 Uhr sowie im Hotel Fries oder telefonisch 0 26 03 / 32 60.

