Ausgabe 
31.8.1973
Seite
2458
 
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Montabaur -14-

Die II. Mannschaft tritt um 13. oo Uhr in Ransbach-Baum­bach gegen die dortige II. Mannschaft.

Unsere A-Jugend muß am Sonntag um lo. oo Uhr in Heim- bach-Weis antreten.

Die B-Jugend empfängt um lo. oo Uhr in Welschneudorf die Gäste aus Mons-Tabor. Hierbei muß sie zeigen, ob sie weiterhin verlustpunktfrei zur Spitzengruppe zählt. Die C-Jugend hat bereits an Samstag um 16. oo Uhr in Nieder­elbert Steinefrenz als Gast.

HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN

Amtliche Bekanntmachung

Der Kinderspielplatz in Holler (Lahnstraße) ist ab sofort solange geschlossen, bis neue Spielgeräte aufgestellt wor­den sind.

Molsberger, Bgm.

DAUBACH

6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Daubach vom 15.11.1969 und Satzung vom .. zur Änderung der Satzung der Stadt/Gemeinde ,.. vom .. über die Erhe. bung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er­schließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festge. stellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -

Bezeichnung verlaufend von bis Klassif izier ung

Hochstraße Schulstr. bis Wege- Bürgersteige

parzelle 1746 u.

1482/13

Schulstraße II. Abschnitt

Hochstraße bis unte- Fahrbahn und Bürger- re Flurstücksgrenze steige Poggemann

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o. a. Teil-Erschlie­ßungsanlage der 15. 8.1973.

Gemeinde Daubach Hucke, 1. Beigeordneter

Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Daubach

Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeinde­straßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Hochstraße, verlaufend von Schulstraße bis Wegeparzelle 1746 u. 1482/13, Klassifizierung: Bürgersteige, Tag der Verkehrsübergäbe: 15. 8.1973

Schulstraße, II. Abschnitt, verlaufend von Hochstraße bis untere Flurstücksgrenze Poggemann, Klassifizierung: Fahr­bahn und Bürgersteige, Tag der Verkehrsübergabe: 15. 8. 73. Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schrift­lich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in an­gemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jah­res seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Kl,ageerhebung vor Ablauf der Jahres­frist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist. Die Klage ist gegen die Gemeinde Daubach vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten.

Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Die Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Ge­meinde Daubach vom 29. 6.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben. Gemeinde Daubach Hucke, 1. Beigeordneter

Bekanntmachung

Der Stadt/Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24. 8. 73 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.

Entwicklungsbedingungen der Gemeinde Daubach

2. Fortsetzung 5. RAUMAUSSTATTUNG

Bei einer Bruttowohndichte von 4o - 5o Einwohnern je ha müssen für den Planungszeitraum bis 1985 bei einem geschätzt ten Bevölkerungswachstum von 35 bis 4o Personen etwa 1 ha Wohnbaugelände ausgewiesen werden. Eine detaillierte Be­rechnung der erforderlichen Wohnbauflächen ist hierzu unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gemeinde vorzunehmen, Die bereits genehmigten, aber noch nicht voll ausgeschöpf­ten Neubaugebiete wären hierbei noch zu berücksichtigen. , Aufgrund der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ist auch | für Daubach künftig mit einem schwächeren Zuwachs zu rechnen. Es wird deshalb vorgeschlagen, den vorgesehenen Bebauungsplan in 2 Bauabschnitte zu gliedern.

Aufgrund der Lage des Ortes in landschaftlich hervorragen­der Gegend ist auf die Pflege des Orts- und Landschafts­bildes besonderer Wert zu legen.

Die krankenhausmäßige Betreuung des Nahbereiches ist j durch das Krankenhaus in Montabaur sichergestellt. j

Nach dem derzeitigen Stand der Schulplanung soll in Monta­baur eine Hauptschule für den Nahbereich eingerichtet wer­den.

Die Verkehrslage der Gemeinde ist als günstig zu bezeichnen^ In der Ortslage Daubach soll die L 326 verlegt werden; de- , taillierte Planunterlagen sind bereits im Jahre 1969 erstellt worden. Die Verlegung dieser Straße soll im Rahmen eines I Zwischenbaus durchgeführt werden, sobald dem Straßenbau- f amt die hierfür notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung g stehen. Dies wird innerhalb des Planungszeitraums bis 1985 f erwartet. |

Die Energieversorgung ist für die bestehende Ortslage aus­reichend. Für die geplante Ortserweiterung wird eine Lei- stungszuführung von Norden her mit Trafostation erforderlich. Die Gemeinde verfügt über eine zentrale Wasserversorgung.

Bei der Planung der Abwasserbeseitigung ist zu prüfen, ob eine gemeinschaftliche Kläranlage mit Gackenbach und Horbach möglich und zweckmäßig ist. Y

Die gemeindliche Mülldeponie ist seit dem Zeitpunkt der 8 Übernahme durch den Müllbeseitigungsverband Westerwald 1 nicht mehr zulässig. Über Rekultivierungsmaßnahmen der I bisherigen Müllkippe ist im Rahmen der geltenden Abfall- f gesetze zu gegebener Zeit zu befinden. . 1

4 Schluß folgt! I

Aus der Arbeit des Gemeinderats 1

In seiner Sitzung vom 24. August 1973 faßte der Gemeinde- | rat mehrere Beschlüsse zu Baumaßnahmen in der Gemeinde, j