Montabaur - 27
Hauptsatzung der Gemeinde Welschneudorf vom 2o. 3.1968 erlassen:
§ 1
Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben und durch folgende Neufassung ersetzt:
§ 1 - Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen größeren Umfanges sowie Bekanntmachungen zu denen Pläne oder andere umfangreiche Unterlagen gehören, erfolgen durch Offenlegung im Dienstzimmer des Bürgermeisters während der Dauer von mindestens einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages der Offenlegung, arbeitstäglich mindestens 3 Stunden. Außerdem erfolgt die Offenlegung in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf diese Offenlegungen wird spätestens am Tage vor Beginn der Offenlegung unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Offenle-
<• gungszeiten in dem unter Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt hingewiesen.
Die in § 12 BBauG vorgeschriebene öffentliche Auslegung des genehmigten Bebauungsplanes mit seiner Begründung erfolgt für die Dauer von zwei Wodien im Dienstzimmer des Bürgermeisters, arbeitstäglich mindestens 3 Stunden und in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf die Auslegung wird spätestens am Tage vor ihrem Beginn unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Auslegungszeiten im Amtsblatt nach Abs. 1 hingewiesen.
(3) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der vorstehend festgesetzten Form infolge höherer Gewalt nicht durchführbar, so erfolgt für diese Zeit die öffentliche Bekanntmachung während der Dauer von einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages des Aushangs durch Aushang an der Bekanntmachungstafel (Aushängekasten) am Bürgermeisteramt.
§ 2 - Sonstige Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen, die nicht durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind und ortsübliche Bekanntgaben erfolgen, sofern in Auftrags- oder Amtshilfeangelegenheiten keine andere Form bestimmt ist, in dem unter § 1 Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am 1. Juli 1973 in Kraft.
Welschneudorf, den 18.8.1973
Gemeindeverwaltung Welschneudorf gez. Stahlhofen, Bgm.
Gesehen (keine Bedenken)
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Kommunalaufsicht, Az. o29-o2o-(Welschneudorf) Montabaur, den lo. August 1973 Im Aufträge: gez. Ruff
Montabaur, den 21. 8.1973
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
Im Namen der Gemeinde Welschneudorf gez.: Piwowarsky
Wir gratulieren!
Frau Johanna Schmitz zur Vollendung ihres 73. Lebensjahres am 26.8.1973,
Frau Elisabeth Richter zur Vollendung ihres 74. Lebensjahres am 3o. 8.1973,
Frau Elisabeth Billaudelle zur Vollendung ihres 7o. Lebensjahres am 27. 8.1973,
Frau Maria Gromig zur Vollendung ihres 84. Lebensjahres am 24. 8.1973.
gez. Stahlhofen, Bürgermeister
MGV "Eintracht" Welschneudorf
SÄNGERFAHRT NACH KOMMERN/EIFEL Am 23. September 1973 fahren wir nach Kommern bei Euskirchen wo der Chor an einem überregionalen Leistungssingen teilnimmt.
Wir haben noch einige Plätze frei und bitten alle, die die Fahrt mitmachen wollen, sich sofort bei Kassierer Toni Merz oder Vors. Werner Meuer anzumelden. Kommern in der Eifel ist sehr schön und mit seinem Freilfchffnuseum bestimmt eine Reise wert.
Abfahrt: Sonntag, 23. September 1973 8. oo Uhr Die Sänger werden gebeten, die letzten vorbereitenden Chorproben vollzählig und pünktlich zu besuchen.
Der Vorstand
gez. Meuer, I. Vors.
Kirchliche Nachrichten
Pfarrgemeinderat Montabaur
Der Ausschuß 4 "Altensorge" gibt bekannt, daß die Abfahrt für die Nachmittagsfahrt der "älteren" Mitbürger nicht erst um 14. 3o Uhr am Sonntag, dem 26. 8.1973 ist, sondern bereits um 13. 3o Uhr ab Konrad- Adenauer-Platz. Die Busse stehen 13.13 Uhr zum Einsteigen bereit.
Kath. Pfarrkirche "St. Peter in Ketten" Montabaur
Sonntag, 26.8.1973 - 21. So. im Tahreskreis - Sa. 18.3o Uhr Vorabendmesse - Amt Helene Setnik - So. 7. oo Uhr Hl. Messe
9.3o Uhr Hochamt - Amt + Msgr. Dr. Johannes Gräf -
11.3o Uhr Letzte Vormittagsmesse - Amt Ehel.
Felix und Elisabeth Funke - 18.15 Uhr Sonntagabendmesse - Amt Frau Anna Weber, v. Bekannten bestellt -
Montag, 27. 8.1973 7.1o Uhr J. A. Anton Spitz
Dienstag, 28.8.1973
19. 3o Uhr Abendmesse J. A. Nikolaus Häuser Mittwoch, 29.8.1973

