Ausgabe 
24.8.1973
Seite
2431
 
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Montabaur - 27

Hauptsatzung der Gemeinde Welschneudorf vom 2o. 3.1968 erlassen:

§ 1

Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben und durch folgende Neufassung ersetzt:

§ 1 - Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Amtsblatt der Ver­bandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Gi­rod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf.

(2) Öffentliche Bekanntmachungen größeren Umfanges so­wie Bekanntmachungen zu denen Pläne oder andere um­fangreiche Unterlagen gehören, erfolgen durch Offenlegung im Dienstzimmer des Bürgermeisters während der Dauer von mindestens einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages der Offenlegung, arbeitstäglich mindestens 3 Stunden. Außerdem erfolgt die Offenlegung in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf diese Offenlegungen wird spätestens am Tage vor Beginn der Offenlegung unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Offenle-

< gungszeiten in dem unter Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt hingewiesen.

Die in § 12 BBauG vorgeschriebene öffentliche Auslegung des genehmigten Bebauungsplanes mit seiner Begründung erfolgt für die Dauer von zwei Wodien im Dienstzimmer des Bürgermeisters, arbeitstäglich mindestens 3 Stunden und in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwal­tung. Auf die Auslegung wird spätestens am Tage vor ih­rem Beginn unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Auslegungszeiten im Amtsblatt nach Abs. 1 hinge­wiesen.

(3) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der vorstehend festgesetzten Form infolge höherer Gewalt nicht durchführ­bar, so erfolgt für diese Zeit die öffentliche Bekanntma­chung während der Dauer von einer Woche ohne Einbezie­hung des ersten Tages des Aushangs durch Aushang an der Bekanntmachungstafel (Aushängekasten) am Bürgermeister­amt.

§ 2 - Sonstige Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen, die nicht durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind und ortsübliche Bekanntgaben erfolgen, sofern in Auftrags- oder Amtshilfeangelegenhei­ten keine andere Form bestimmt ist, in dem unter § 1 Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be­kanntmachung, frühestens jedoch am 1. Juli 1973 in Kraft.

Welschneudorf, den 18.8.1973

Gemeindeverwaltung Welschneudorf gez. Stahlhofen, Bgm.

Gesehen (keine Bedenken)

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Kommunalaufsicht, Az. o29-o2o-(Welschneudorf) Montabaur, den lo. August 1973 Im Aufträge: gez. Ruff

Montabaur, den 21. 8.1973

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Im Namen der Gemeinde Welschneudorf gez.: Piwowarsky

Wir gratulieren!

Frau Johanna Schmitz zur Vollendung ihres 73. Lebens­jahres am 26.8.1973,

Frau Elisabeth Richter zur Vollendung ihres 74. Lebens­jahres am 3o. 8.1973,

Frau Elisabeth Billaudelle zur Vollendung ihres 7o. Le­bensjahres am 27. 8.1973,

Frau Maria Gromig zur Vollendung ihres 84. Lebens­jahres am 24. 8.1973.

gez. Stahlhofen, Bürgermeister

MGV "Eintracht" Welschneudorf

SÄNGERFAHRT NACH KOMMERN/EIFEL Am 23. September 1973 fahren wir nach Kommern bei Euskirchen wo der Chor an einem überregionalen Leistungssingen teilnimmt.

Wir haben noch einige Plätze frei und bitten alle, die die Fahrt mitmachen wollen, sich sofort bei Kassierer Toni Merz oder Vors. Werner Meuer anzumelden. Kommern in der Eifel ist sehr schön und mit seinem Freilfchffnuseum bestimmt eine Reise wert.

Abfahrt: Sonntag, 23. September 1973 8. oo Uhr Die Sänger werden gebeten, die letzten vorbereitenden Chorproben vollzählig und pünktlich zu besuchen.

Der Vorstand

gez. Meuer, I. Vors.

Kirchliche Nachrichten

Pfarrgemeinderat Montabaur

Der Ausschuß 4 "Altensorge" gibt bekannt, daß die Abfahrt für die Nachmittagsfahrt der "älteren" Mit­bürger nicht erst um 14. 3o Uhr am Sonntag, dem 26. 8.1973 ist, sondern bereits um 13. 3o Uhr ab Konrad- Adenauer-Platz. Die Busse stehen 13.13 Uhr zum Einsteigen bereit.

Kath. Pfarrkirche "St. Peter in Ketten" Montabaur

Sonntag, 26.8.1973 - 21. So. im Tahreskreis - Sa. 18.3o Uhr Vorabendmesse - Amt Helene Setnik - So. 7. oo Uhr Hl. Messe

9.3o Uhr Hochamt - Amt + Msgr. Dr. Johannes Gräf -

11.3o Uhr Letzte Vormittagsmesse - Amt Ehel.

Felix und Elisabeth Funke - 18.15 Uhr Sonntagabendmesse - Amt Frau Anna Weber, v. Bekannten bestellt -

Montag, 27. 8.1973 7.1o Uhr J. A. Anton Spitz

Dienstag, 28.8.1973

19. 3o Uhr Abendmesse J. A. Nikolaus Häuser Mittwoch, 29.8.1973