Ausgabe 
24.8.1973
Seite
2413
 
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Montabaur - 9 - überreicht.

Wir bitten alle Bürger von Horressen durch zahlreichen Be­such unserer Veranstaltung die Verbundenheit zu dem Verk.- und Verschönerungsverein zum Ausdruck zu bringen.

Die Feier wird durch den Mandolinenverein "Wanderlust musikalisch verschönert. Die TanzkapelleThe Bringos spielt zum Tanz auf.

Der Vorstand lädt hiermit alle ein und wünscht dieser Feier einen schönen und harmonischen Verlauf, gez. Günther, 1. Vors.

SG. Horressen-Elgendorf - SV Nistertal 3 : 2 (2 :1)

ln einem schönen, von beiden Mannschaften sehr kampfbe­tonten Spiel schlug die SG. Horressen-Elgendorf den SV Nister­tal verdient mit 3:2 Toren.

Inder 23. Min. gelang Linksaußen Jürgen Decker nach schöner Vorarbeit von Hans-Werner Normann das 1 :o. In der 4o. Min war es dann Hans-Dieter Weber der auf 2: o erhöhte. Die Gäste aus Nistertal konnten das Spiel trotz eines 2:o Rück­standes immer wieder offen gestalten, aber vor dem Tor man­gelte es mit dem Schießen.

Inder 42. Min. verkürzten die Gäste durch einen Foulelfmeter, den Reinscheid sicher verwandelte, auf 1:2. Mit diesem Er­gebnis wurden dann die Seiten gewechselt.

Durch die Hitze wurde das Spiel in der 2. Halbzeit dann im­mer langsamer und es lief nicht mehr alles nach Wunsch. Wiederum war es dann Weber, der in der 8o. Min. auf Vorlage von Labonte das 3:1 erzielte. Nun schien das Spiel gelaufen, aber die Gäste spielten noch einmal voll auf.

In der 85. Min. köpfte dann E. Görg den Ball ins eigene Netz zum 3:2. Noch einmal drängten jetzt die Gäste mit aller Macht auf den Ausgleich und die SG. Abwehr hatte alle Hände voll zu tun. Der 3:2 Vorsprung konnte aber dann doch mit etwas Glück über die Zeit gerettet werden.

Weitere Ergebnisse vom Wochenende.

SG. Horressen-Elgendorf II - Mons-Tabor II 3 : 1

A. Jugend Lei stungsklasse Großmaischeid - Horressen-Elgendorf o:2

B. Jugend

Horressen-Elgendorf -Niederelbert 4:3 CJugend

Goldhausen -R. - Horressen - Eigendorf 3 : 2 D. Jugend

Horressen -Eigendorf I - Niederelbert 14:1 Goldhausen - R. - Horressen Eigendorf II 9 : 2 Am kommenden Wochenende reist die erste Mannschaft der SG. Horressen-Elgendorf nach Linz, gez. Hannappel

Bekanntmachung

Die Stadt Montabaur hat für das BaugebietGroße Alberthöhe III einen Bebauungsplanänderungsentwurf auf gestellt. Das Planänderungsgebiet umfaßt die Grundstücke:

Flur 51

Flurstücke: 311/1, 311/2, 312/1,312/2, 313, 314, 315, 316,

32o, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 33o, 331, 332, 333,

334, 335, 336, 337, 338, 339, 34o, 341, 342, 347, 348, 349,

35o, 351,352, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 361/1, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 37o, 371, 372, 373, 374, 375,

376, 377/1,38o/l, 382, 383, 317 und 318.

Der Entwurf dieses Planes mit Begründung liegt gern. § 2 Abs. 6bzw. 7 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.196o (BGBl. IS. 341) in der Zeit

vom 28.8.1973 bis 28.9.1973 jeweils von montags bis freitags, während der Dienststunden z ur Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 'Bauamt -, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7 öffent- dch aus. Bedenken und Anregungen können nur während die­

ser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Montabaur, den 21. Aug. 1973

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

im Namen der Stadt Montabaur Mangels

Verbandsbürgermeister

AHRBACHGEMEINDEN

äw

BODEN

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Boden erfolgt am Dienstag, dem 28.8.1973 in der bisher üblichen Form,

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefah­ren wird und daß der HaussperrmüU entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soU.

Die Sperrmüüabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.

HEILIGENROTH

gez. Volkmann

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Forstbetriebsverbandes Heiligenroth für das Rechnungsjahr 1973

I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 96 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) in Verbindung mit § 6 des Zweckverbandesgesetzes vom 3.12.1954 (GVB1. S. 156) und des § 9 der Satzung des Forstbe­triebsverbandes Heiligenroth vom 25. Sept. 1961 für das Rech­nungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan nebst

Anlagen für das Rechnungsjahr 1973 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 4.265,- DM

in der Ausgabe auf 4.265,- DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf -,- DM

in der Ausgabe auf -,- DM festgesetzt.

§2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech; nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Forstbetriebes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf -,- DM festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga­ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.

§4

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.

II.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar:

in der Gemeinde Heiligenroth vom 29.8.1973 bis 5.9.1973 montags - freitags von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr in der Privat­wohnung des Bürgermeisters im Höhenweg in der Gemeinde Boden vom 29.8.1973 bis 5.9.1973 während der Dienststunden montags - freitags von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters in der Gemeinde Bannberscheid vom 29.8. 1973 bis 5.9.1973 während der Dienststunden montags - freitags von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters in der Gemeinde Staudt vom 29.8.1973 bis 5.9.1973 während der Dienststunden montags - freitags von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters in der Gemeinde Moschheim vom 29.8.1973 bis 5.9.1973 wäh­rend der Dienststunden montags - freitags von 18.00 Uhr bis