Montabaur - 22
Mitteilungs
der Gemeinden
Niederelbert-Oberelbert
Welschneudorf
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Niederelbert
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Oberelbert
Weisehneudorf
NIEDERELBERT
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Niederelbert, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973
1 .
Aufgrund der >§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rhe.nland- Pfalz in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 7. 6. 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen-
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 1.126. ooo, -- DM in der Ausgabe auf 1.126. ooo, -- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 985. ooo, -- DM in der Ausgabe auf 985. ooo, -- DM
festgesetzt.
S 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt-
1. Grundsteuer
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000,-- DM festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind - DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, d e zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 6o6. loo, -- DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:
1. Straßenbaumaßnahme 25o.ooo,--DM
2. Kanalisationsbaumaßnahme 2oo. ooo, -- DM
3. Erweiterung der Wasserversorgung 156. loo,-- DM
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 1.1.1973 in Kraft.
II.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 18. 8.1973 bis 25. 8.1973 während der Dienststunden montags - freitags täglich von S.oo bis 12. oo Uhr in der Altentagesstätte im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Niederelbert, den lo. 8.1973
Gemeindeverwaltung Niederelbert
gez. Hübinger (Siegel)
Bürgermeister
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 2oo v. H.
bi für Grundstücke B) Hebesatz 22o v. H.
2. Gewerbesteuer
a nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 3oo v. H. bj Gewerbemindeststeuer jährlich 12,-- DM
3. Hundesteuer - jährlich
1. Hund
2. Hund
jeder weitere Hund
18, -- DM 27, -- DM 36,-- DM
111 .
Genehmigung der Hai.shaltssatzung:
Die nach j 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:
I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer
aj für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) Hebesatz 2oo v. H.
b) für Grundstücke :B) Hebesatz 22o v. H.

