Ausgabe 
17.8.1973
Seite
2394
 
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Montabaur - 22

Mitteilungs

der Gemeinden

Niederelbert-Oberelbert

Welschneudorf

Amtliche Bekanntmacf.wnqen der Gemeindeverwaltungen. Verantwortlich fflr den Inhalt Unu* Wlttlch. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag und Druck S-inue W<H*rh. Weltersburg. POSTANSCHRIFT 6413 Bendorf, Poettach 150.

Tel. (02622) 4065/56

Niederelbert

2Sr-feSM

Oberelbert

Weisehneudorf

NIEDERELBERT

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Niederelbert, Kreis Unter­westerwald, für das Rechnungsjahr 1973

1 .

Aufgrund der >§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rhe.nland- Pfalz in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 7. 6. 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung er­lassen-

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 1.126. ooo, -- DM in der Ausgabe auf 1.126. ooo, -- DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 985. ooo, -- DM in der Ausgabe auf 985. ooo, -- DM

festgesetzt.

S 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt-

1. Grundsteuer

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Ge­meindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000,-- DM festgesetzt.

In diesem Höchstbetrag sind - DM Kassenkredite enthal­ten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, d e zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 6o6. loo, -- DM festgesetzt. Er soll nach dem Haus­haltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

1. Straßenbaumaßnahme 25o.ooo,--DM

2. Kanalisationsbaumaßnahme 2oo. ooo, -- DM

3. Erweiterung der Wasserver­sorgung 156. loo,-- DM

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1.1.1973 in Kraft.

II.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 18. 8.1973 bis 25. 8.1973 während der Dienststunden montags - freitags täglich von S.oo bis 12. oo Uhr in der Altentagesstätte im Rathaus zu jedermanns Ein­sicht öffentlich aus.

Niederelbert, den lo. 8.1973

Gemeindeverwaltung Niederelbert

gez. Hübinger (Siegel)

Bürgermeister

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 2oo v. H.

bi für Grundstücke B) Hebesatz 22o v. H.

2. Gewerbesteuer

a nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 3oo v. H. bj Gewerbemindeststeuer jährlich 12,-- DM

3. Hundesteuer - jährlich

1. Hund

2. Hund

jeder weitere Hund

18, -- DM 27, -- DM 36,-- DM

111 .

Genehmigung der Hai.shaltssatzung:

Die nach j 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Ge­nehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer

aj für land- und forstwirtschaftliche Be­triebe (A) Hebesatz 2oo v. H.

b) für Grundstücke :B) Hebesatz 22o v. H.