Montabaur -17-
hören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
Kehricht., Schlamm und sonstiger Unrat sind unverzüglichnach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchfisse und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.
Bei trockenem und frostfreiem Wetter ist vor dem Reinigen die Straße zur Verhinderung von Staubentwicklung ausreichend mit Wasser zu besprengen.
Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag in der Zeit vom 1.4. bis 30.9. bis spätestens 19.00 Uhr in der Zeit vom 1.10. bis 31.3. bis spätestens 17.00 Uhr zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine öftere Reinigung erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne eine Aufforderung SOFORT zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.
Werden öffentliche Straßen bei der An- und Abfuhr von Kohlen, Baumaterialien oder anderen Gegenständen oder bei der Abfuhr von Schutt, durch Leckwerden oder Zerbrechen von Gefäßen oder auf andere ungewöhnliche Weise verunreinigt, so müssen sie von demjenigen, der die Verunreinigung verursacht hat, sofort gereinigt und der zusammengekehrte Unrat beseitigt werden. Wird der Verursacher nicht ermittelt, so obliegt dem sonst zur Reinigung Verpflichteten auch diese außerordentliche Reinigung.
Wer seiner Straßenreinigungspflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Gemeinde Holler, gez. Molsberger, Bürgermeister
73 Grundschulkinder
Im begonnenen Schuljahr 1973/74 werden in der Volksschule Holler in zwei Klassen (1./2. und 3./4.) nur noch 73 Grundschulkinder unterrichtet. Eingeschult wurden 18 Kinder, 22 Kinder sind im 2. Schuljahr, 19 im 3. und 14 im 4. Schuljahr.
DAUBACH
Amtliche Bekanntmachung Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 24. August 1973 um 20 Uhr im Rathaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Hauptstraße
2. Beratung und evtl. Beschlußfassung zur Planung einer Kläranlage
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Neufeldchen I”
4. Beratung und Beschlußfassung über die Neugliederung von Forstämtern und Forstrevieren
5. Verschiedenes.
In Vertretung: gez. Hucke, I. Beigeordneter
Entwicklungsbedingungen der Gemeinde Daubach
Vorbemerkung:
Um die Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung anzupassen, hat die Bezirksregierung Koblenz für die Gemeinde Daubach ein Gutachten erstellt. Es entspricht zwar nicht in allen Punkten den Ansichten der Gemeindeverwaltung, gibt aber dennoch für die voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde so wertvolle Anhaltspunkte, daß sein Inhalt auszugsweise in Fortsetzungen der Bevölkerung zur Kenntnis gegeben werden soll:
1. Lage im größeren Raum
Die Gemeinde gehört zur Region Westerwald, für die sich ein regionaler Raumordnungsplan in Bearbeitung befindet.
In der zentralörtlichen Gliederung des Landes ist die Gemeinde wie folgt einbezogen:
a) Oberzentrum ist Koblenz.
b) Mittelzentrum ist Montabaur.
c) Die Gemeinde Daubach gehört vorbehaltlich der noch ausstehenden Festlegung im regionalen Raumordnungsplan zum Nahbereich Montabaur.
2. Die natürlichen Grundlagen des Planungsgebietes
Für die Oberflächengestaltung der Gemarkung (251 ha) sind stärkere Reliefunterschiede kennzeichnend. Die klimatischen Verhältnisse können als relativ günstig bezeichnet werden. Die Bodenqualitäten innerhalb der Gemarkung sind unterschiedlich. Im Durchschnitt liegen sie bei einer Ertragsmeßzahl von 35-40.
3. Bevölkerung
Die Einwohnerzahlen der Gemeinde Daubach veränderten sich seit 1939 wie folgt:
1939
226
1970
252
1950
222
1971
264
1961
214
1972
269
Von 1961 bis 1972 nahm die Bevölkerung der Gemeinde Daubach um 55 Personen = 22,5 % zu. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 5 Personen = 2,2 %,
Für die Bevölkerungsprognose, die die Grundlage des „Flächennutzungsplanes” bildet, kann aufgrund der bisherigen Bevölkerungsentwicklung und der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde künftig höchstens mit einer jährlichen Zuwachsrate von etwa 1 % der Einwohnerzahl oder rund 35 bis 40 Personen bis 1985 gerechnet werden.
Als Entwicklungsziel der Bevölkerung in Daubach ist demnach für das Jahr 1985 eine Einwohnerzahl von etwa 310 anzusetzen. Die Erwerbsstruktur ist durch einen relativ großen Anteil der im produzierenden Gewerbe Beschäftigten und eine stark negative Pendlerbilanz gekennzeichnet.
Die Erwerbsstruktur war 1970 nach den amthch statistischen Daten wie folgt gegliedert: Von den 79 Erwerbspersonen (= 31,3 % der Wohnbevölkerung) entfielen auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche:
Land- und Forstwirtschaft = 1,3 %
Produzierendes Gewerbe = 55,7 %
Dienstleistungen = 43,0 %
61 Personen (= 77% der Erwerbspersonen) waren Auspendler,
9 Personen waren Einpendler.
(Fortsetzung folgt)
STAHLHOFEN
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Stahlhofen, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973
I.
Aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 22.6.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 379.000,- DM
in der Ausgabe auf 379.000,- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf -,- DM
in der Ausgabe auf -,- DM festgesetzt.
§2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H.

