Ausgabe 
17.8.1973
Seite
2389
 
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Montabaur -17-

hören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durch­lässe.

Kehricht., Schlamm und sonstiger Unrat sind unverzüglichnach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchfisse und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.

Bei trockenem und frostfreiem Wetter ist vor dem Reinigen die Straße zur Verhinderung von Staubentwicklung ausreichend mit Wasser zu besprengen.

Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag in der Zeit vom 1.4. bis 30.9. bis spätestens 19.00 Uhr in der Zeit vom 1.10. bis 31.3. bis spätestens 17.00 Uhr zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine öftere Rei­nigung erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne eine Aufforderung SOFORT zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken Regenfällen, Tauwetter und Stür­men der Fall.

Werden öffentliche Straßen bei der An- und Abfuhr von Kohlen, Baumaterialien oder anderen Gegenständen oder bei der Abfuhr von Schutt, durch Leckwerden oder Zerbrechen von Gefäßen oder auf andere ungewöhnliche Weise verunreinigt, so müssen sie von demjenigen, der die Verunreinigung verursacht hat, so­fort gereinigt und der zusammengekehrte Unrat beseitigt wer­den. Wird der Verursacher nicht ermittelt, so obliegt dem sonst zur Reinigung Verpflichteten auch diese außerordentliche Reini­gung.

Wer seiner Straßenreinigungspflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Gemeinde Holler, gez. Molsberger, Bürgermeister

73 Grundschulkinder

Im begonnenen Schuljahr 1973/74 werden in der Volksschule Holler in zwei Klassen (1./2. und 3./4.) nur noch 73 Grund­schulkinder unterrichtet. Eingeschult wurden 18 Kinder, 22 Kinder sind im 2. Schuljahr, 19 im 3. und 14 im 4. Schuljahr.

DAUBACH

Amtliche Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 24. August 1973 um 20 Uhr im Rathaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Haupt­straße

2. Beratung und evtl. Beschlußfassung zur Planung einer Klär­anlage

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be­bauungsplanesAuf dem Neufeldchen I

4. Beratung und Beschlußfassung über die Neugliederung von Forstämtern und Forstrevieren

5. Verschiedenes.

In Vertretung: gez. Hucke, I. Beigeordneter

Entwicklungsbedingungen der Gemeinde Daubach

Vorbemerkung:

Um die Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung anzupassen, hat die Bezirksregierung Koblenz für die Gemeinde Daubach ein Gutachten erstellt. Es entspricht zwar nicht in allen Punkten den Ansichten der Gemeindever­waltung, gibt aber dennoch für die voraussichtliche Entwick­lung der Gemeinde so wertvolle Anhaltspunkte, daß sein In­halt auszugsweise in Fortsetzungen der Bevölkerung zur Kennt­nis gegeben werden soll:

1. Lage im größeren Raum

Die Gemeinde gehört zur Region Westerwald, für die sich ein regionaler Raumordnungsplan in Bearbeitung befindet.

In der zentralörtlichen Gliederung des Landes ist die Gemeinde wie folgt einbezogen:

a) Oberzentrum ist Koblenz.

b) Mittelzentrum ist Montabaur.

c) Die Gemeinde Daubach gehört vorbehaltlich der noch aus­stehenden Festlegung im regionalen Raumordnungsplan zum Nahbereich Montabaur.

2. Die natürlichen Grundlagen des Planungsgebietes

Für die Oberflächengestaltung der Gemarkung (251 ha) sind stärkere Reliefunterschiede kennzeichnend. Die klimatischen Verhältnisse können als relativ günstig bezeichnet werden. Die Bodenqualitäten innerhalb der Gemarkung sind unterschiedlich. Im Durchschnitt liegen sie bei einer Ertragsmeßzahl von 35-40.

3. Bevölkerung

Die Einwohnerzahlen der Gemeinde Daubach veränderten sich seit 1939 wie folgt:

1939

226

1970

252

1950

222

1971

264

1961

214

1972

269

Von 1961 bis 1972 nahm die Bevölkerung der Gemeinde Dau­bach um 55 Personen = 22,5 % zu. Dies entspricht einer durch­schnittlichen jährlichen Zunahme von 5 Personen = 2,2 %,

Für die Bevölkerungsprognose, die die Grundlage desFlächen­nutzungsplanes bildet, kann aufgrund der bisherigen Bevölke­rungsentwicklung und der Entwicklungsmöglichkeiten der Ge­meinde künftig höchstens mit einer jährlichen Zuwachsrate von etwa 1 % der Einwohnerzahl oder rund 35 bis 40 Personen bis 1985 gerechnet werden.

Als Entwicklungsziel der Bevölkerung in Daubach ist demnach für das Jahr 1985 eine Einwohnerzahl von etwa 310 anzusetzen. Die Erwerbsstruktur ist durch einen relativ großen Anteil der im produzierenden Gewerbe Beschäftigten und eine stark negative Pendlerbilanz gekennzeichnet.

Die Erwerbsstruktur war 1970 nach den amthch statistischen Daten wie folgt gegliedert: Von den 79 Erwerbspersonen (= 31,3 % der Wohnbevölkerung) entfielen auf die einzelnen Wirtschafts­bereiche:

Land- und Forstwirtschaft = 1,3 %

Produzierendes Gewerbe = 55,7 %

Dienstleistungen = 43,0 %

61 Personen (= 77% der Erwerbspersonen) waren Auspendler,

9 Personen waren Einpendler.

(Fortsetzung folgt)

STAHLHOFEN

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Stahlhofen, Kreis Unter­westerwald, für das Rechnungsjahr 1973

I.

Aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 22.6.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlas­sen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 379.000,- DM

in der Ausgabe auf 379.000,- DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf -,- DM

in der Ausgabe auf -,- DM festgesetzt.

§2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H.