Ausgabe 
17.8.1973
Seite
2378
 
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Montabaur - 8 -

Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.6.1973 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschlie­ßungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Heili- genroth vom 18.5.1963 über die Erhebung von Beiträgen für d. erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt u. beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs­beiträge zu erheben - Kostenspaltung - verlaufend von bis

Königsbacher Str. bis K 5o

Schulstr. bis Bres­lauer Str.

Königsberger Str. bis Breslauer Str.

Parz. 31

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der 15. Juni 1973.

Montabaur , den lo. Aug. 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Gemeinde Heiligenroth

gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

'JöiV

Bezeichnung

Breslauer Str.

Königsbacher Str.

Fußweg (Verbin­dungsweg)

Klassifizierung

Fahrbahn

Fahrbahn

Fahrbahn

Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Heiligenroth

Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz -LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentl. Ver­kehr gewidmet:

15.6.1973 - Tag der Übergabe

Bezeichnung

Breslauer Str.

Königsberger Str. Fußweg (Verbin­

verlaufend von Klassifizierung

bis

Königsberger Str. Fahrbahn

bis K 5o

Schulstr. bis Bres- Fahrbahn lauer Str.

Königsberger Str. bis Fahrbahn Breslauer Str. Parz.31

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Montas nach öffentl. Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wi­derspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftl. oder zur Niederschrift des Urkundsbeam­ten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Um­stände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Wi­derspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageer - hebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt un­möglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Heiligenroth vertreten

durch die Verbandsgememde Montabaur zu richten.

Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Die Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Ge­meinde Heiligenroth vom 27.2.1966 in Verbindung mit der Satzung vom 26.7.1973 zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Heiligenroth durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandst angehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Montabaur, den lo. Aug. 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Gemeinde Heiligenroth gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN

Einladung

D. nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 22. Aug. 1973 um 2o.l 5 Uhr im Gasthof Sonnenhof statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung u. Beschlußfassung über die Änderung der Haupt­satzung - Zahlung eines Sitzungsgeldes an die Ratsmitglieder-

2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973

3. Abgrenzung von Forstämtern und Forstrevieren

4. Neuwahl eines Schiedsmannes und eines stellvertretenden Schiedsmannes für den gemeinsamen Schiedsmannsbezirk Großholbach, Girod und Ruppach-Goldhausen

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Luss, Bürgermeister

Wasserzweckverband Ruppach-Goldhausen

Einladung

Die nächste Sitzung des Wasse veokverbandes Ruppach- Goldhausen findet am

Freitag, dem 24. Aug. 1973 um 2o.oo Uhr im Bürgermeisteramt Heiligenroth statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordr ung

1. Beschluß über den Haushaltsplan und die Haushaltssat­zung 1973

2. Antrag des Herrr Wolf, Freinühle, Girod-Kleinholbach, auf Anschluß an die öffentl. Wasserversorgungsanlage

3. Behandlung des Schreibens des Rechnungshofes Rhein­land-Pfalz vom 2.8.1973

4. Verschiedenes

gez. Schaaf, Vorsitzender

Auf Grund des starken Wasserverbrauches in den Verbands­gemeinden und der Wasserabgabe an die Stadt Montabaur und an die Gemeinde Boden hat der WZV Ruppach-Goldhausen die Quelle der Gemeinde Girod provisorisch an den Hochbe­hälter Ruppach angeschlossen.

Die Leitung führt entlang des Waldweges am Rupberg und des Zehnhäuser Weges. Die Benutzer dieses Weges werden gebeten, auf die über der Erde liegende Leitung Rücksicht zu nehmen.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

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