Montabaur - 8 -
Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.6.1973 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Heili- genroth vom 18.5.1963 über die Erhebung von Beiträgen für d. erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt u. beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - verlaufend von bis
Königsbacher Str. bis K 5o
Schulstr. bis Breslauer Str.
Königsberger Str. bis Breslauer Str.
Parz. 31
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 15. Juni 1973.
Montabaur , den lo. Aug. 1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Gemeinde Heiligenroth
gez. Mangels, Verbandsbürgermeister
'JöiV
Bezeichnung
Breslauer Str.
Königsbacher Str.
Fußweg (Verbindungsweg)
Klassifizierung
Fahrbahn
Fahrbahn
Fahrbahn
Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Heiligenroth
Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentl. Verkehr gewidmet:
15.6.1973 - Tag der Übergabe
Bezeichnung
Breslauer Str.
Königsberger Str. Fußweg (Verbin
verlaufend von Klassifizierung
bis
Königsberger Str. Fahrbahn
bis K 5o
Schulstr. bis Bres- Fahrbahn lauer Str.
Königsberger Str. bis Fahrbahn Breslauer Str. Parz.31
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Montas nach öffentl. Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftl. oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageer - hebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Heiligenroth vertreten
durch die Verbandsgememde Montabaur zu richten.
Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Die Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Heiligenroth vom 27.2.1966 in Verbindung mit der Satzung vom 26.7.1973 zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Heiligenroth durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandst angehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Montabaur, den lo. Aug. 1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Gemeinde Heiligenroth gez. Mangels, Verbandsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Einladung
D. nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 22. Aug. 1973 um 2o.l 5 Uhr im Gasthof Sonnenhof statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung u. Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung - Zahlung eines Sitzungsgeldes an die Ratsmitglieder-
2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973
3. Abgrenzung von Forstämtern und Forstrevieren
4. Neuwahl eines Schiedsmannes und eines stellvertretenden Schiedsmannes für den gemeinsamen Schiedsmannsbezirk Großholbach, Girod und Ruppach-Goldhausen
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Luss, Bürgermeister
Wasserzweckverband Ruppach-Goldhausen
Einladung
Die nächste Sitzung des Wasse veokverbandes Ruppach- Goldhausen findet am
Freitag, dem 24. Aug. 1973 um 2o.oo Uhr im Bürgermeisteramt Heiligenroth statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordr ung
1. Beschluß über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1973
2. Antrag des Herrr Wolf, Freinühle, Girod-Kleinholbach, auf Anschluß an die öffentl. Wasserversorgungsanlage
3. Behandlung des Schreibens des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz vom 2.8.1973
4. Verschiedenes
gez. Schaaf, Vorsitzender
Auf Grund des starken Wasserverbrauches in den Verbandsgemeinden und der Wasserabgabe an die Stadt Montabaur und an die Gemeinde Boden hat der WZV Ruppach-Goldhausen die Quelle der Gemeinde Girod provisorisch an den Hochbehälter Ruppach angeschlossen.
Die Leitung führt entlang des Waldweges am Rupberg und des Zehnhäuser Weges. Die Benutzer dieses Weges werden gebeten, auf die über der Erde liegende Leitung Rücksicht zu nehmen.
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Vorschau:

