Montabaur - 16 -
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH
Satzung
vom 26.7.1973 zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gackenbach vom 15.12.1972.
Aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung (Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) und der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 3.12.1964 (GVB1.
S. 251) in der jeweils geltenden Fassung wird entsprechend dem Beschluß des Gemeinderates vom 26.6.1973 folgende Sat - zung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gackenbach vom 15.12.1972 erlassen:
§ 1
Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben und durch folgende Neufassung ersetzt:
§ 1
Öffentl. Bekanntmachungen
(1) Öffentl. Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelbom, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach- Goldhausen, Simmem, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf.
(2) Öffentl. Bekanntmachungen größeren Umfanges sowie Bekanntmachungen zu denen Pläne oder andere umfangreiche Unterlagen gehören., erfolgen durch Offenlegung im Dienstzimmer des Bürgermeisters während der Dauer von mind. 1 Woche ohne Einbeziehung des 1. Tages der Offenlegung, arbeitstäglich mind. 3 Stunden. Außerdem erfolgt die Offenlegung in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf diese Offenlegungen wird spätestens am Tage vor Beginn der Offenlegung unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Offenlegungszeiten in dem unter Abs.
1 bezeichneten Amtsblatt hingewiesen.
Die in § 12 BBauG vorgeschriebene öffentl. Auslegung des genehmigten Bebauungsplanes mit seiner Begründung erfolgt für die Dauer von 2 Wochen im Dienstzimmer des Bürgermeisters, arbeitstäglich mind. 3 Stunden und in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf die Auslegung wird spätestens am Tage vor ihrem Beginn unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Auslegungszeiten im Amtsblatt nach Abs. 1 hingewiesen.
(3) Ist eine öffentl. Bekanntmachung in der vorstehend festgesetzten Form infolge höherer Gewalt nicht durchführbar, so erfolgt für diese Zeit die öffentl. Bekanntmachung während der Dauer von einer Woche ohne Einbeziehung des 1.
Tages des Aushangs durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln (Aushängekästen)
1. an der Scheune Keller im Unterdorf,
2. an der Scheune Wilhelmi (an der Fernsprechzelle)
Oberdorf - Wasem,
3. an der Bushaltestelle in Dies
4. an der Garagenwand des Jugendheimes in Kirchähr.
§2
Sonstige Bekanntmachungen
Öfentliehe Bekanntmachungen, die nicht durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind und ortsübliche Bekanntgaben erfolgen, sofern in Auftrags- oder Amtshilfeangelegenheiten keine andere Form bestimmt ist, in dem unter § 1 Abs. 1 be - zeichneten Amtsblatt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentl. Bekanntma*- chung in Kraft.
Gackenbach, den 26.7.1973
Gemeindeverwaltung Gackenbach
S. gez. Weidenfeiler, Bürgermeister
Gesehen
(keine Bedenken)
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises s.
Kommunalaufsicht, Az.: o29-o2o (16)
Montabaur, den 17.Juli 73 i.A. gez. Wilhelmi
Diese Satzung wurde am 3.8.1973 ortsüblich bekanntgemacht.
Gackenbach, den 3.8.1973
Bekanntmachung
Interessenten, die sich für Obst von gemeindeeigenen Grundstücken interessieren, mögen sich bis zum 1.9.1973
bei der Gemeindeverwaltung melden.
Parkwärterdienst
am Sonntag, den 12.8.1973
morgens = Gerhard Hassenteufel
nachmittags = Paul Born und Willi Labonte
Wußten Sie schon.
daß der Ortsteil Dies im diesjährigen Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden” den 2o. Platz errungen hat?
.... daß es 1957 in unserer Gemeinde noch 34 Großviehhalter gab, die zusammen 167 Stück Rindvieh hielten?
.... daß es heute noch 4 Großviehhalter gibt, die zusammen rd. 15o Stück Rindvieh halten?
.... daßjes in unserer Gemeinde immerhin noch 3 Imker gibt?
.... daß in unserer Gemeinde keine Schweine mehr für Hausschlachtung gemästet werden?
HÜBINGEN MGV "Frohsinn"
Die nächst Chorprobe des M.G.V. “Frohsinn” findet am Freitag, den 1 o.8.1973 um 2o.oo Uhr in der Gastwirtschaft Trum
statt.
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Der Vorstand
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