Ausgabe 
10.8.1973
Seite
2362
 
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Montabaur - 16 -

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH

Satzung

vom 26.7.1973 zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gackenbach vom 15.12.1972.

Aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung (Selbstver­waltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) und der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 3.12.1964 (GVB1.

S. 251) in der jeweils geltenden Fassung wird entsprechend dem Beschluß des Gemeinderates vom 26.6.1973 folgende Sat - zung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gacken­bach vom 15.12.1972 erlassen:

§ 1

Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben und durch folgende Neu­fassung ersetzt:

§ 1

Öffentl. Bekanntmachungen

(1) Öffentl. Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Amtsblatt der Verbands­gemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelbom, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach- Goldhausen, Simmem, Stahlhofen, Untershausen und Welsch­neudorf.

(2) Öffentl. Bekanntmachungen größeren Umfanges sowie Bekanntmachungen zu denen Pläne oder andere umfangreiche Unterlagen gehören., erfolgen durch Offenlegung im Dienst­zimmer des Bürgermeisters während der Dauer von mind. 1 Woche ohne Einbeziehung des 1. Tages der Offenlegung, ar­beitstäglich mind. 3 Stunden. Außerdem erfolgt die Offenle­gung in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwal­tung. Auf diese Offenlegungen wird spätestens am Tage vor Beginn der Offenlegung unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Offenlegungszeiten in dem unter Abs.

1 bezeichneten Amtsblatt hingewiesen.

Die in § 12 BBauG vorgeschriebene öffentl. Auslegung des genehmigten Bebauungsplanes mit seiner Begründung erfolgt für die Dauer von 2 Wochen im Dienstzimmer des Bürgermei­sters, arbeitstäglich mind. 3 Stunden und in einem Dienstzim­mer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf die Auslegung wird spätestens am Tage vor ihrem Beginn unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Auslegungszeiten im Amtsblatt nach Abs. 1 hingewiesen.

(3) Ist eine öffentl. Bekanntmachung in der vorstehend fest­gesetzten Form infolge höherer Gewalt nicht durchführbar, so erfolgt für diese Zeit die öffentl. Bekanntmachung wäh­rend der Dauer von einer Woche ohne Einbeziehung des 1.

Tages des Aushangs durch Aushang an den Bekanntmachungs­tafeln (Aushängekästen)

1. an der Scheune Keller im Unterdorf,

2. an der Scheune Wilhelmi (an der Fernsprechzelle)

Oberdorf - Wasem,

3. an der Bushaltestelle in Dies

4. an der Garagenwand des Jugendheimes in Kirchähr.

§2

Sonstige Bekanntmachungen

Öfentliehe Bekanntmachungen, die nicht durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind und ortsübliche Bekanntgaben erfolgen, sofern in Auftrags- oder Amtshilfeangelegenheiten keine andere Form bestimmt ist, in dem unter § 1 Abs. 1 be - zeichneten Amtsblatt.

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentl. Bekanntma*- chung in Kraft.

Gackenbach, den 26.7.1973

Gemeindeverwaltung Gackenbach

S. gez. Weidenfeiler, Bürgermeister

Gesehen

(keine Bedenken)

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises s.

Kommunalaufsicht, Az.: o29-o2o (16)

Montabaur, den 17.Juli 73 i.A. gez. Wilhelmi

Diese Satzung wurde am 3.8.1973 ortsüblich bekanntge­macht.

Gackenbach, den 3.8.1973

Bekanntmachung

Interessenten, die sich für Obst von gemeindeeigenen Grund­stücken interessieren, mögen sich bis zum 1.9.1973

bei der Gemeindeverwaltung melden.

Parkwärterdienst

am Sonntag, den 12.8.1973

morgens = Gerhard Hassenteufel

nachmittags = Paul Born und Willi Labonte

Wußten Sie schon.

daß der Ortsteil Dies im diesjährigen Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden den 2o. Platz errungen hat?

.... daß es 1957 in unserer Gemeinde noch 34 Großvieh­halter gab, die zusammen 167 Stück Rindvieh hielten?

.... daß es heute noch 4 Großviehhalter gibt, die zusam­men rd. 15o Stück Rindvieh halten?

.... daßjes in unserer Gemeinde immerhin noch 3 Imker gibt?

.... daß in unserer Gemeinde keine Schweine mehr für Hausschlachtung gemästet werden?

HÜBINGEN MGV "Frohsinn"

Die nächst Chorprobe des M.G.V.Frohsinn findet am Freitag, den 1 o.8.1973 um 2o.oo Uhr in der Gastwirtschaft Trum

statt.

Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Der Vorstand

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