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a) Stoffe, welche die Leitung verstopfen können, z. B. Schutt, Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenabfälle und andere feste Stoffe;
b) feuergefährliche,zerknallfähige oder andere Stoffe, welche das Abwassernetz oder die darin Arbeitenden gefährden können (z. B. Benzin, Benzol, Karbid u. a. m. );
c) schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, welche schädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche verbreiten oder die Baustoffe der Abwasserleitungen angreifen oder den Betrieb der Entwässerung und die Reinigung oder Verwertung der Abwässer stören oder erschweren können;
d) Abwässer aus Ställen und Dunggruben
e) Abwässer, die wärmer sind als 33 U C sind;
f) pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer.
Sollten hierzu noch Unklarheiten bestehen, steht Ihnen das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur zwecks Aufklärung zur Verfügung.
Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote der vorgenannten Satzung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Gemeinde Boden gez. Eulberg, Bürgermeister
HEILIGENROTH
Bekanntmachung
Nachdem die Vollkanalisation der Gemeinde zum größten Teil fertiggestellt ist, sind alle Grundstückskläreinrichtungen (Hausklärgruben) bis zum 15.11.1973 zu schließen und die Abwässer direkt über einen Kontrollschacht in die Kanalisation abzuleiten. Hierzu wird auf § 8 der Satzung der Gemeinde Heiligenroth vom 24.9.1971 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage hingewiesen, wonach alle Grundstückskläreinrichtungen zu entfernen sind, sobald die Abwasserleitung betriebsfertig verlegt ist.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind z. Zt. noch folgende Grundstücke:
Rheinstr. 33, 35, 37, 52 und 54
Eine entsprechende Kontrolle wird nach Ablauf der o.g. Frist von dem Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur in Verbindung mit da Gemeinde Heiligenroth durchgeführt.
In das Abwassernetz dürfen nach § 4 der vorgenannten Satzung nicht eingeleitet werden:
a) Stoffe, welche die Leitung verstopfen können, z.B. Schutt, Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenabfälle und andere feste Stoffe;
b) feuergefährliche, zerknallfähige oder andere Stoffe, welche das Abwasser netz oder die darin Arbeitenden gefährden können (z.B. Benzin, Benzol, Karbid u.a.m.);
c) schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, welche schädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche verbreiten oder die Baustoffe der Abwasserleitungen angreifen oder den Betrieb der Entwässerung und die Reinigung oder Verwertung der Abwässer stören oder erschweren können;
d) Abwässer aus Ställen und Dunggruben;
e ) Abwässer, die wärmer sind als 33 ° C;
b pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer.
Sollten hierzu noch Unklarheiten bestehen, steht Ihnen das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur zwecks Aufklärung zur Verfügung.
Zuwiderhandlungen gegen Gebote und verlöte der v.g. Satzung können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Gemeinde Heiligenroth gez. Manns, Bürgermeister
TuS - Ahrbach Heiligenroth
Freundschaftsspiele:
Tus Ahrbach - Grenzhausen 2:1 (o:l)
RSV Girkenroth - TuS Ahrbach 5:2 (2:2)
AH. Ahrbach - AH. Heimbach 4:1 (o:l)
Trotz der späten Abendstunde (19. oo Uhr) hatten sich viele
Sportfreunde eingefunden, die Begegnung TuS Ahrbach - VfL Grenzhausen zu erleben. Leider wurden die Anhänger von Ahrbach in der ersten Halbzeit, von ihrer Mannschaft enttäuscht. Grenzhausen hatte zwei schnelle Außenstürmer, die es immer wieder verstanden, unsere Hintermannschaft zu überlaufen und so zu einer verdienten Halbzeitführung gelangten. Nach der Pause verstärkte Ahrbach das Tempo, und so sah man eine stürmende Platzelf, die den Gegner in die eigene Hälfte zurückdrängte und so noch zu dem verdienten Sieg gelang.
Am Samstag war unsere Mannschaft Gast beim RSV Girkenroth, Wie im Vorspiel, so mußte sie auch hier dem Gegner den Sieg überlassen. Bis zur Pause gelang es den Spielern um Luß das Spiel offen zu gestalten. In der zweiten Spielhälfte ließen die Kräfte, auf Grund der vorangegangenen Freundschaftsspiele, merklich nach.
In den letzten lo Minuten erzielte Girkenroth noch drei Treffer zum 5:2 Sieg.
Die Verantwortlichen sollten hieraus die Lehre ziehen, daß man in einer Woche keine zwei Freundschaftsspiele sowie noch einen Trainingsabend durchführen kann, um so die Mannschaft zu stärken.
Der Vorstand
Bekanntmachung:
Es wird hiermit nochmals auf die Vorstandssitzung am Freitag, den lo. 8 .73 hingewiesen.
MGV "Cäcilia " Ruppach - Goldhausen
Die Sommerpause ist zu Ende. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung findet die erste Chorprobe in allen Abteilungen (Kinder-, Jugend-und Männerchor) nicht am Dienstag, dem 14.8.1973, sondern bereits am Montag, dem 13.8. 1973 zur gewohnten Zeit statt.
Wegen des bevorstehenden Sommerfestes wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Der Vorstand
ARZBACH
Turnverein 1879 Arzbach e.V.
AUGST
Am kommenden Wochenende veranstaltet der TV Arzbach sein Sommerfest. Der Vorstand hat sich bemüht, ein buntes abwechslungsreiches Programm zusammenzustellen, das für jeden Geschmack etwas bieten wird. Am Freitag, den lo. 8 . werden ab 17.oo Uhr auf dem Sportplatz 2 Fußballspiele ausgetragen. Zunächst spielt eine Jugendmannschaft des Vereins gegen die Gäste aus Bad Ems, im Anschluß daran - ca. ab I 8.00 Uhr - spielen die Arzbacher Turner, verstärkt durch einige Spieler des SV Arzbach, gegen die Betriebsmannschaft der Klosterbrauerei Koblenz. Im Anschluß daran findet in der Turnhalle ein gemütliches Beisammensein der Aktiven im engeren Kreis statt. Der Samstag beginnt ab 14. oo Uhr mit einem bunten Nachmittag auf dem Schulplatz, wo für die Kinder Kettcar-Rennen, Ballonsteigen, Tauziehen, Pfeilewerfen und Kutschfahrten bereitgestellt sind. Aber auch an die Erwachsenen ist mit Bier- und Weinbrunnen, Würstchen und Spießbratenverkauf gedacht.
Am Samstagabend ist ab 2o.oo Uhr Tanz in der Turnhalle mit der Kapelle "The King Rivers", die allen Besuchern des Osterballs sicherlich noch bestens in Erinnerung sein wird. Für das leibliche Wohl worden die Vorstandsmitglieder persönlich sorgen. Weinbrunnen, Spießbraten und Würst-

