Montabaur - 14 -
Aussetzung, Litanei und sakr. Segen
8.45 Uhr Krankenkommunion (bitte anmelden)
Samstag , den 4. Aug. 1973
17.oo Uhr Beichtgelegenheit
18.45 Uhr Amt f.Franziska Ferdinand, best, von der Nachbarschaft
OBERELBERT
Bekanntmachung
Es wird hiermit noch einmal auf die, für Montag, den 3o.
Juli 1973 angesetzte Sperrmüllabfuhr hingewiesen. Es wird gebeten, die Sperrgüter auf dem Bürgersteig an der Bordsteinkante derart bereitzustellen, daß eine Straßenverunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -behinderung unterbleibt. Oberelbert, den 21. Juli 1973
gez. Weyand, Bürgermeister
Einladung
Die nächste Sitzung (Dringlichkeitssitzung) des Gemeinderates der Gemeinde Oberelbert findet
am Freitag, dem 27. Juli 1973 um 2o.l5 Uhr im Gemeindehaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973
2. Abgrenzung von Forstämtem und Forstrevieren
3. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Weyand, Bürgermeister
Kath. Kirchengemeinden Oberelbert-Welschneudorf
Oberelbert
Samstag, den 28.7.1973
19.oo Uhr Amt f. Ludwig Hoffmann
Sonntag, den 29.7.1973
lo.oo Uhr II. Jahramt f. Anna Reusch
Dienstag, den 31.7.1973
19.oo Uhr hl. Messe f. Ehel. Adam Klaus
Donnerstag, den 2.8.1973
2o.oo Uhr Bußandacht
Her z-J esu-Freitag
lo.oo Uhr Krankenkommunion
19.oo Uhr Amt f.Ehel. Josef Balmert und Kinder
Samstag, den 4.8.1973
lö.oo Uhr Beichtgelegenheit
19.oo Uhr Amt f. Kaspar Ludwig, Sohn Lorenz u.verst.Angeh. Sonntag, den 5.8.1973 8.oo Uhr I. Jahramt f.Wilhelm Effenberger Welschneudorf Samstag, den 28.7.1973 lö.oo Uhr Beichtgelegenheit Sonntag, den 29.7.1973
8.3o Uhr Festgottesdienst zum 75-jährigen Bestehen der Freiw. Feuerwehr Mittwoch, den 1.8.1973 19.oo Uhr II. Seelenamt f. Jakob Lehmler Donnerstag, den 2.8.1973 19.oo Uhr Amt f. Margarete Hehner, geb. Mahr Herz-Jesu-Freitag 9.oo Uhr Krankenkommunion 2o.oo Uhr Bußandacht Sonntag, den 5.8.1973 lo.oo Uhr Amt f. Adam Labonte
Vom Samstag, dem 4.8. mittags bis Sonntag, den 5.8.1973 abends kann der Portiunkula-Ablass gewonnen werden. Bedingungen : 1. Besuch der Pfarrkirche mit Gebet von Vaterunser und Glaubensbekenntnis. 2. Empfang des Buß-Sakra
mentes und der hl. Eucharistie sowie Gebet nach Meinung des Hl. Vaters. (Gebet nach freier Wahl oder ein Vater unser und Gegrüßest seist du Maria).
Am Sonntag, dem 29.7.1973 ist die Kollekte für Katastrophenhilfe in den Dürregebieten
Satzung
vom 14. Juli 1973 zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Oberelbert vom 8.3.1969, geändert durch Satzungen vom 26.3.197o u. 19.3.1971
Aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung (Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) in der Fassung vom 25.9.1964 (GVBl. S. 145) u. der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 3.12.1964 (GVBl.
S. 25 1) in der jeweils geltenden Fassung wird entsprechend dem Beschluß des Gemeinderates vom 26.6.1973 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Oberelbert v. 8.3.1969 erlassen:
§ 1
Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben und durch folgende Neufassung ersetzt:
§ 1 - Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangenorigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holjer, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen , Untershausen und Welschneudorf.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen größeren Umfanges sowie Bekanntmachungen zu denen Pläne oder andere umfangreiche Unterlagen gehören, erfolgen durch Offenlegung im Dienstzimmer des Bürgermeisters während der Dauer von mind. einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages der Offenlegung, arbeitstäglich mind. 3 Stunden. Außerdem erfolgt die Offenlegung in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf diese Offenlegungen wird spätestens am Tage vor Beginn der Offenlegung unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Offenlegungszeiten in dem unter Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt hingewiesen.
Die in § 12 BBauG vorgeschriebene öffentliche Auslegung des genehmigten Bebauungsplanes mit seiner Begründung erfolgt für die Dauer von zwei Wochen im Dienstzimmer des Bürgermeisters arbeitstäglich mind. 3 Stunden und in einem Dienstzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf die Auslegung wird spätestens am Tage vor ihrem Beginn unter näherer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Auslegungszeiten im Amtsblatt nach Abs. 1 hingewiesen.
(3) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in d- vorstehend festgesetzten Form infolge höherer Gewalt nicht durchführbar, so erfolgt für diese Zeit die öffentliche Bekanntmachung während der Dauer von einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages des Aushangs durch Aushang an der Bekanntmachungstafel (Aushängekasten) am Bürgermeisteramt.
§ 2 - Sonstige Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen, die nicht durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind und ortsübliche Bekanntgaben erfolgen, sofern in Auftrags- oder Amtshilfeangelegenheiten keine andere Form bestimmt ist, in dem unter § 1 Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt.

