Ausgabe 
27.6.1973
Seite
2312
 
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Montabaur - 14 -

Aussetzung, Litanei und sakr. Segen

8.45 Uhr Krankenkommunion (bitte anmelden)

Samstag , den 4. Aug. 1973

17.oo Uhr Beichtgelegenheit

18.45 Uhr Amt f.Franziska Ferdinand, best, von der Nach­barschaft

OBERELBERT

Bekanntmachung

Es wird hiermit noch einmal auf die, für Montag, den 3o.

Juli 1973 angesetzte Sperrmüllabfuhr hingewiesen. Es wird gebeten, die Sperrgüter auf dem Bürgersteig an der Bordstein­kante derart bereitzustellen, daß eine Straßenverunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -behinderung unterbleibt. Oberelbert, den 21. Juli 1973

gez. Weyand, Bürgermeister

Einladung

Die nächste Sitzung (Dringlichkeitssitzung) des Gemeinde­rates der Gemeinde Oberelbert findet

am Freitag, dem 27. Juli 1973 um 2o.l5 Uhr im Gemeindehaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973

2. Abgrenzung von Forstämtem und Forstrevieren

3. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Weyand, Bürgermeister

Kath. Kirchengemeinden Oberelbert-Welschneudorf

Oberelbert

Samstag, den 28.7.1973

19.oo Uhr Amt f. Ludwig Hoffmann

Sonntag, den 29.7.1973

lo.oo Uhr II. Jahramt f. Anna Reusch

Dienstag, den 31.7.1973

19.oo Uhr hl. Messe f. Ehel. Adam Klaus

Donnerstag, den 2.8.1973

2o.oo Uhr Bußandacht

Her z-J esu-Freitag

lo.oo Uhr Krankenkommunion

19.oo Uhr Amt f.Ehel. Josef Balmert und Kinder

Samstag, den 4.8.1973

.oo Uhr Beichtgelegenheit

19.oo Uhr Amt f. Kaspar Ludwig, Sohn Lorenz u.verst.Angeh. Sonntag, den 5.8.1973 8.oo Uhr I. Jahramt f.Wilhelm Effenberger Welschneudorf Samstag, den 28.7.1973 .oo Uhr Beichtgelegenheit Sonntag, den 29.7.1973

8.3o Uhr Festgottesdienst zum 75-jährigen Bestehen der Freiw. Feuerwehr Mittwoch, den 1.8.1973 19.oo Uhr II. Seelenamt f. Jakob Lehmler Donnerstag, den 2.8.1973 19.oo Uhr Amt f. Margarete Hehner, geb. Mahr Herz-Jesu-Freitag 9.oo Uhr Krankenkommunion 2o.oo Uhr Bußandacht Sonntag, den 5.8.1973 lo.oo Uhr Amt f. Adam Labonte

Vom Samstag, dem 4.8. mittags bis Sonntag, den 5.8.1973 abends kann der Portiunkula-Ablass gewonnen werden. Be­dingungen : 1. Besuch der Pfarrkirche mit Gebet von Vater­unser und Glaubensbekenntnis. 2. Empfang des Buß-Sakra­

mentes und der hl. Eucharistie sowie Gebet nach Meinung des Hl. Vaters. (Gebet nach freier Wahl oder ein Vater unser und Gegrüßest seist du Maria).

Am Sonntag, dem 29.7.1973 ist die Kollekte für Katastrophen­hilfe in den Dürregebieten

Satzung

vom 14. Juli 1973 zur Änderung der Hauptsatzung der Ge­meinde Oberelbert vom 8.3.1969, geändert durch Satzungen vom 26.3.197o u. 19.3.1971

Aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung (Selbst­verwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) in der Fassung vom 25.9.1964 (GVBl. S. 145) u. der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 3.12.1964 (GVBl.

S. 25 1) in der jeweils geltenden Fassung wird entsprechend dem Beschluß des Gemeinderates vom 26.6.1973 folgende Sat­zung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ober­elbert v. 8.3.1969 erlassen:

§ 1

Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben und durch folgende Neufassung ersetzt:

§ 1 - Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Amtsblatt der Ver­bandsgemeinde Montabaur und der verbandsangenorigen Ge­meinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holjer, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nenters­hausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen , Untershausen und Welschneudorf.

(2) Öffentliche Bekanntmachungen größeren Umfanges so­wie Bekanntmachungen zu denen Pläne oder andere um­fangreiche Unterlagen gehören, erfolgen durch Offenlegung im Dienstzimmer des Bürgermeisters während der Dauer von mind. einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages der Offenlegung, arbeitstäglich mind. 3 Stunden. Außerdem erfolgt die Offenlegung in einem Dienstzimmer der Ver­bandsgemeindeverwaltung. Auf diese Offenlegungen wird spätestens am Tage vor Beginn der Offenlegung unter nähe­rer Bezeichnung der Dienstzimmer und der Offenlegungs­zeiten in dem unter Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt hinge­wiesen.

Die in § 12 BBauG vorgeschriebene öffentliche Auslegung des genehmigten Bebauungsplanes mit seiner Begründung erfolgt für die Dauer von zwei Wochen im Dienstzimmer des Bürger­meisters arbeitstäglich mind. 3 Stunden und in einem Dienst­zimmer der Verbandsgemeindeverwaltung. Auf die Auslegung wird spätestens am Tage vor ihrem Beginn unter näherer Be­zeichnung der Dienstzimmer und der Auslegungszeiten im Amtsblatt nach Abs. 1 hingewiesen.

(3) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in d- vorstehend festgesetzten Form infolge höherer Gewalt nicht durchführ­bar, so erfolgt für diese Zeit die öffentliche Bekanntmachung während der Dauer von einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages des Aushangs durch Aushang an der Bekanntma­chungstafel (Aushängekasten) am Bürgermeisteramt.

§ 2 - Sonstige Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen, die nicht durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind und ortsübliche Bekanntgaben er­folgen, sofern in Auftrags- oder Amtshilfeangelegenheiten keine andere Form bestimmt ist, in dem unter § 1 Abs. 1 bezeichneten Amtsblatt.