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Montabaur - 3 -

Wasserzweckverband Augst

Buchfinkenland

(iörgeshausen / Nentershausen

Ruppach - Goldhausen

Nomborn / Heilberscheid

Abwasserverband Heiligenroth

l'orstbetriebsvcrband Grobholbach / Girod

Heiligenroth

Kindergartenzweckverband Simmern / Neuhäusel

dazu bei Stadt Montabaur: Figenbetrieb Wasserwerk und

selbständige Stiftung, Hospitalfonds Montabaur

Sprechstunden der Verbandsgemeindeverwaltung

1 ur die im Rathaus am Groben Markt untergebrachten Ab­teilungen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­ten die folgenden Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8.00 - 12 .00 Uhr Dienstag: 8.60 -12 .00 Uhr und I 6.00 - 19 .00 Uhr.

Die Abteilungen III (Bäuamt) und V (Wasserwerk) der Ver- bandsgcmeindeverwaltung befinden sich nicht im Rathaus, sondern in dem städtischen Gebäude Gelbachstr. 9 (unter­halb der Grund- u. Hauptschule).

Die Sprechzeiten dieser beiden Abteilungen sind wie folgt l'estgelegt:

Dienstag: 8.00 - 12 .00 Uhr und I 6.00 - 19.oo Uhr Mittwoch: 14 .00 - I 6.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12 .00 Uhr.

Auberhalb der genannten Sprechstunden sind Besprechungen und Verhandlungen mit dem Verbandsbiirgermeister und dem Verb.Beigeordneten jederzeit nach vorheriger Termin­absprache möglich.

In den vergangenen Monaten wurde aus Bevölkerungskreisen immer wieder der Wunsch geäubert, die Verbandsgemeindever­waltung möge für die berufstätigen Bürger Abendsprechstun­den einrichten. Diesem Wunsche hat die Verwaltung nun ent­sprochen. Seit dem 1. Mai 1973 ist die Verbandsgemeindever­waltung dienstags in der Zeit von I 6.00 - 19 .00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Diese Regelung erfolgte nach Ab spräche mit anderen Dienststellen in Montabaur, die sich eben­falls bereiierklärten, dienstags Abendsprechstunden für die be­rufstätige Bevölkerung einzurichten, so daß also die Möglichkeit gegeben ist, am Dienstag bis 19 .00 Uhr bei verschiedenen Dienst­stellen vorzusprechen.

fs handelt sich bei dieser Maßnahme um einen Versuch, der zu­nächst bis zum F.nde des Jahres 1973 durchgeführt werden soll. Nach den bisher gemachten Frfahrungen muß man feststel­len, daß die neue Hinrichtung nicht in dem erhofften Maße ge­nutzt wird. F.s mag sein, daß die Sprechzeiten und insbesondere die Abendsprechstunden nicht hinreichend bekannt sind, ob­wohl eine entsprechende Notiz in der Tagespresse erschienen ist. Aus diesem Grunde erfolgt noch einmal ein erneuter Hin­weis an dieser Stelle.

Telefonanschlüsse der Verbandsgemeinde

In Kürze ist die Verbandsgemeindeverwaltung nach Dienst­schluß ( 17.00 Uhr bzw. dienstags !9.oo Uhr) über einen Anrufbeantworter unter der Rufnummer 2o41 erreichbar. Das Gespräch des Teilnehmers wird auf das Band des Anrufbe­antworters aufgezeichnet und kann am nächsten Morgen von der Verwaltung abgerufen werden.

Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieses Gerätes wird noch besonders bekanntgegeben.

Das Wasserwerk der Stadt Montabaur ist zur Zeit nach Dienst­schluß noch über die Ruf-Nr. 3o79 erreichbar.

Amtl. Bekanntmachungen der verbandsangehör. Gemeinden

STADT MONTABAUR

Änderung der Badezeiten im Hallenbad der Stadt Montab.

Wir geben bekannt, daß während der Sommerferien 1973 jeweils dienstags bis einschl. dem 7. Aug. 1973 das Hallen­bad der Stadt Montabaur bis 21 .00 Uhr (anstelle des Ver­einsbadens) zur allgemeinen Benutzung (Familienbad) geöff­net ist.

Kassenschluß wird gegen 2o.l5 Uhr sein.

Montabaur, den 29.6.1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister

Die Wasserversorgung der Stadt Montabaur und des Stadt­teils Horressen

ist weiterhin gefährdet, wenn der Wasserverbrauch nicht aöf das unumgänglich nötige Maß eingeschränkt wird.

Die Bevölkerung wird daher noch einmal gebeten, kein Was­ser aus öffentlichen Versorgungsanlagen zum Waschen von Fahrzeugen zu verwenden. Außerdem ist das Besprengen von Hof-, Garten- und Rasenflächen bis auf Widerruf unter­sagt.

Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Satzungen über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser geahndet.

Montabaur, den 29. Juni 1973

Wasserwerk der Stadt Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.2.1973 eine erneute Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe für den Bereich der Grundstücke:

Flur 5 1

Flurstücke: 176/1, 176/2, 178/1 und 178/2 beschlossen.

Der Entwurf des geänderten Planes mit Begründung liegt ge­mäß § 2 Abs. 6 bzw. 7 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23 . 6.1960 (BGBl. 1 S. 341) in der Zeit vom 12.7.1973 bis 14.8.1973

jeweils von montags bis freitags, während der Dienststunden zur Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Gelbachstr. 9, Zimmer 6 (Bauverwaltung) öffentlich aus. Be­denken und Anregungen können während dieser Zeit münd­lich oder schriftlich vorgebracht werden.

Montabaur, den 29. Juni 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 4.7.1972 beschlossen, daß folgende Bebauungspläne der ehemaligen Gemeinde und dem jetzigen Stadtteil Horressen aufgehoben werden:

1. "Wurstwiese, genehmigt durch das Landratsamt des Unter­westerwaldkreises, Montabaur mit Verfügung vom 21 . 5.1969

2. 1. Änderung des Bebauungsplanes ''Wurstwiese, genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises, Monta­baur mit Verfügung vom 19.4.1971

3. ''Saubitz, genehmigt durch das Landralsamt des Unter­westerwaldkreises, Montabaur mit Verfügung vom 21.4.1971. Die einzelnen Baugebiete sind wie folgt umgrenzt:

1. "Wurstwiese:

Im Westen: Ostrand der Landstr. 312 mit der Westgrenze der