Montabaur - 3 -
Wasserzweckverband Augst
Buchfinkenland
” (iörgeshausen / Nentershausen
Ruppach - Goldhausen
” Nomborn / Heilberscheid
Abwasserverband Heiligenroth
l'orstbetriebsvcrband Grobholbach / Girod
Heiligenroth
Kindergartenzweckverband Simmern / Neuhäusel
dazu bei Stadt Montabaur: Figenbetrieb Wasserwerk und
selbständige Stiftung, Hospitalfonds Montabaur
Sprechstunden der Verbandsgemeindeverwaltung
1 ur die im Rathaus am Groben Markt untergebrachten Abteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gelten die folgenden Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8.00 - 12 .00 Uhr Dienstag: 8.60 -12 .00 Uhr und I 6.00 - 19 .00 Uhr.
Die Abteilungen III (Bäuamt) und V (Wasserwerk) der Ver- bandsgcmeindeverwaltung befinden sich nicht im Rathaus, sondern in dem städtischen Gebäude Gelbachstr. 9 (unterhalb der Grund- u. Hauptschule).
Die Sprechzeiten dieser beiden Abteilungen sind wie folgt l'estgelegt:
Dienstag: 8.00 - 12 .00 Uhr und I 6.00 - 19.oo Uhr Mittwoch: 14 .00 - I 6.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12 .00 Uhr.
Auberhalb der genannten Sprechstunden sind Besprechungen und Verhandlungen mit dem Verbandsbiirgermeister und dem Verb.Beigeordneten jederzeit nach vorheriger Terminabsprache möglich.
In den vergangenen Monaten wurde aus Bevölkerungskreisen immer wieder der Wunsch geäubert, die Verbandsgemeindeverwaltung möge für die berufstätigen Bürger Abendsprechstunden einrichten. Diesem Wunsche hat die Verwaltung nun entsprochen. Seit dem 1. Mai 1973 ist die Verbandsgemeindeverwaltung dienstags in der Zeit von I 6.00 - 19 .00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Diese Regelung erfolgte nach Ab spräche mit anderen Dienststellen in Montabaur, die sich ebenfalls bereiierklärten, dienstags Abendsprechstunden für die berufstätige Bevölkerung einzurichten, so daß also die Möglichkeit gegeben ist, am Dienstag bis 19 .00 Uhr bei verschiedenen Dienststellen vorzusprechen.
fs handelt sich bei dieser Maßnahme um einen Versuch, der zunächst bis zum F.nde des Jahres 1973 durchgeführt werden soll. Nach den bisher gemachten Frfahrungen muß man feststellen, daß die neue Hinrichtung nicht in dem erhofften Maße genutzt wird. F.s mag sein, daß die Sprechzeiten und insbesondere die Abendsprechstunden nicht hinreichend bekannt sind, obwohl eine entsprechende Notiz in der Tagespresse erschienen ist. Aus diesem Grunde erfolgt noch einmal ein erneuter Hinweis an dieser Stelle.
Telefonanschlüsse der Verbandsgemeinde
In Kürze ist die Verbandsgemeindeverwaltung nach Dienstschluß ( 17.00 Uhr bzw. dienstags !9.oo Uhr) über einen Anrufbeantworter unter der Rufnummer 2o41 erreichbar. Das Gespräch des Teilnehmers wird auf das Band des Anrufbeantworters aufgezeichnet und kann am nächsten Morgen von der Verwaltung abgerufen werden.
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieses Gerätes wird noch besonders bekanntgegeben.
Das Wasserwerk der Stadt Montabaur ist zur Zeit nach Dienstschluß noch über die Ruf-Nr. 3o79 erreichbar.
Amtl. Bekanntmachungen der verbandsangehör. Gemeinden
STADT MONTABAUR
Änderung der Badezeiten im Hallenbad der Stadt Montab.
Wir geben bekannt, daß während der Sommerferien 1973 jeweils dienstags bis einschl. dem 7. Aug. 1973 das Hallenbad der Stadt Montabaur bis 21 .00 Uhr (anstelle des Vereinsbadens) zur allgemeinen Benutzung (Familienbad) geöffnet ist.
Kassenschluß wird gegen 2o.l5 Uhr sein.
Montabaur, den 29.6.1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
Die Wasserversorgung der Stadt Montabaur und des Stadtteils Horressen
ist weiterhin gefährdet, wenn der Wasserverbrauch nicht aöf das unumgänglich nötige Maß eingeschränkt wird.
Die Bevölkerung wird daher noch einmal gebeten, kein Wasser aus öffentlichen Versorgungsanlagen zum Waschen von Fahrzeugen zu verwenden. Außerdem ist das Besprengen von Hof-, Garten- und Rasenflächen bis auf Widerruf untersagt.
Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Satzungen über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser geahndet.
Montabaur, den 29. Juni 1973
Wasserwerk der Stadt Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.2.1973 eine erneute Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe” für den Bereich der Grundstücke:
Flur 5 1
Flurstücke: 176/1, 176/2, 178/1 und 178/2 beschlossen.
Der Entwurf des geänderten Planes mit Begründung liegt gemäß § 2 Abs. 6 bzw. 7 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23 . 6.1960 (BGBl. 1 S. 341) in der Zeit vom 12.7.1973 bis 14.8.1973
jeweils von montags bis freitags, während der Dienststunden zur Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Gelbachstr. 9, Zimmer 6 (Bauverwaltung) öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Montabaur, den 29. Juni 1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Verbandsbürgermeister
Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 4.7.1972 beschlossen, daß folgende Bebauungspläne der ehemaligen Gemeinde und dem jetzigen Stadtteil Horressen aufgehoben werden:
1. "Wurstwiese”, genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises, Montabaur mit Verfügung vom 21 . 5.1969
2. 1. Änderung des Bebauungsplanes ''Wurstwiese”, genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises, Montabaur mit Verfügung vom 19.4.1971
3. ''Saubitz”, genehmigt durch das Landralsamt des Unterwesterwaldkreises, Montabaur mit Verfügung vom 21.4.1971. Die einzelnen Baugebiete sind wie folgt umgrenzt:
1. "Wurstwiese”:
Im Westen: Ostrand der Landstr. 312 mit der Westgrenze der

