Ausgabe 
4.5.1973
Seite
2150
 
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Montabaur -9-

ELGENDORF

gottesdienstordnunc.

3. Ostersonntag, 9. - 13. Mai 1973 - Erstkommunion in Eigendorf

SAMSTAG

19.30 Uhr: Beichtgelegenheit

17.30 Uhr: Vorbereitungsandacln der Erstkommuni­

kanten.

SONNTAG T.oo Uhr:

8.45 Uhr:

9. oo Uhr: M.3o Uhr:

Frühmesse als Amt für Lebende und Verstorbene der Farn. Jakob Müller

(M

Abholung der Erstkommunionkinder im Kindergarten.

Erstkommunionfeier (Res. Plätze) Dankandacht der Erstkommunikanten

MONTAG

S.oo Uhr: Dankamr der Erstkommuinkaiiten nach

Meinung der früheren Stiftungen.

DIENSTAG

7.45 Uhr: 111. Messe für Georg Mies und gef.

Söhne (B.)

.oo Uhr: Maiandacht.

MITTWOCH

lP.3o Uhr: Abendmesse für Jak. Hübinger und

gef. Sohn Gerhard (B.)

DONNERSTAG

'.45 Uhr: 111. Messe f. Verstorbene der Familie

Johann Görg 8. (B.) l9.oo l'lir: .Maiandacht.

FREITAG 7.45 Uhr:

SAMSTAG 7.43 Uhr:

SONNTAG

7.30 Uhr:

9.30 Uhr:

Hl. Messe für Verstorbene der Familie Joh. Ballmann (B.)

Hl. Messe für Lebende und Verstorbene der Familie Franz Wolf (B.)

Frühmesse als Amt für Eheleute Karl Kloft und gef, Sohn Walter Amt für Farn. Herb. Gerz und verst. Angehörige (B.)

HORRESSEN

GO T TES DIE NSTORD NU NG 3. Ostersonntag -ti. - 13.5.73- SAMSTAG

19.oo Uhr: Sonntagsmesse: Amt für Ehel. Karl

Bast.

SONNTAG

S.3o Uhr: Amt für Ehel. Jakob Hübinger und An

gehörige (Erstkommunion in Eigendorf)

MONTAG

S.oo Uhr: Hl. Messe für Stanislaus Kozub und

DIENSTAG 19.3o Uhr:

gef. Sohn Gerhard

Abendmesse: Amt für Ehel. Adam Lenz

MIT!'WOG 11

S.oo Uhr: Hl.Messe für gefallenen Anton Herz

DONNERSTAG

19.3o Uhr: Rosenkranz in den Anliegen der Kirche

2o. 15 Uhr: Kirchenehorprobe

FREITAG

8.oo L'lir:

Hl. Messe für Frau Anna Maria Weyand, geb. Schmidt.

19.3o Uhr:

Maiandacht.

SAMSTAG

19.oo Uhr:

Sonntagsmesse: Amt für die Pfarrgemeinde

SONNTAG

8.3o Uhr:

Amt für Eheleute Jos.Normann III

Wer bekommt Kindergeld?

Nach den Vorschriften des Bundes-Kin- dergeld-Gesetzes wird Personen Kinder­geld für das zweite und jedes weitere Kind gewährt, sofern nicht für diese Kinder gewisse kindergeldähnliche Lei­stungen nach anderen Vorschriften zu ge­währen sind.

Personen mit nicht mehr als zwei Kindern erhalten Kindergeld für das zweite Kind nur dann, wenn ihr Jahreseinkommen mit dem des Ehegatten im Berechnungs­jahr 15 000, DM brutto nicht überschrit­ten hat.

Personen mit drei und mehr Kindern er­halten Kindergeld auch für das zweite Kind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens.

Bei der Gewährung von Kindergeld wer­den grundsätzlich nur Kinder berücksich­tigt, die ihren Wohnsitz oder gewöhn­lichen Aufenthalt im Gebiet des Deut­schen Reiches nach dem Stand vom 31. 12. 1937 haben und nicht älter als 18 Jahre, bei Schul- oder Berufsausbil­dung und einigen weiteren im Gesetz ge­nannten Tatbeständen nicht älter als 25 Jahre sind.

Das Kindergeld beträgt für das zweite Kind in jedem Fall 25, DM, für das dritte und vierte Kind je 60, DM, für das fünfte und jedes weitere Kind 70, DM monatlich.

Das Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muß schriftlich beantragt werden. Für die Entgegennahme des An­trags und die Entscheidung über den An­spruch ist das Arbeitsamt zuständig, in dessen Bezirk der Berechtigte wohnt. Die Arbeitsämter, bei denen Antragsunter­lagen und ausführliche Merkblätter vor­handen sind, erteilen gern weitere Aus­künfte.

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