Montabaur -9-
ELGENDORF
gottesdienstordnunc.
3. Ostersonntag, 9. - 13. Mai 1973 - Erstkommunion in Eigendorf
SAMSTAG
19.30 Uhr: Beichtgelegenheit
17.30 Uhr: Vorbereitungsandacln der Erstkommuni
kanten.
SONNTAG T.oo Uhr:
8.45 Uhr:
9. oo Uhr: M.3o Uhr:
Frühmesse als Amt für Lebende und Verstorbene der Farn. Jakob Müller
(M
Abholung der Erstkommunionkinder im Kindergarten.
Erstkommunionfeier (Res. Plätze) Dankandacht der Erstkommunikanten
MONTAG
S.oo Uhr: Dankamr der Erstkommuinkaiiten nach
Meinung der früheren Stiftungen.
DIENSTAG
7.45 Uhr: 111. Messe für Georg Mies und gef.
Söhne (B.)
lü.oo Uhr: Maiandacht.
MITTWOCH
lP.3o Uhr: Abendmesse für Jak. Hübinger und
gef. Sohn Gerhard (B.)
DONNERSTAG
'.45 Uhr: 111. Messe f. Verstorbene der Familie
Johann Görg 8. (B.) l9.oo l'lir: .Maiandacht.
FREITAG 7.45 Uhr:
SAMSTAG 7.43 Uhr:
SONNTAG
7.30 Uhr:
9.30 Uhr:
Hl. Messe für Verstorbene der Familie Joh. Ballmann (B.)
Hl. Messe für Lebende und Verstorbene der Familie Franz Wolf (B.)
Frühmesse als Amt für Eheleute Karl Kloft und gef, Sohn Walter Amt für Farn. Herb. Gerz und verst. Angehörige (B.)
HORRESSEN
GO T TES DIE NSTORD NU NG 3. Ostersonntag -ti. - 13.5.73- SAMSTAG
19.oo Uhr: Sonntagsmesse: Amt für Ehel. Karl
Bast.
SONNTAG
S.3o Uhr: Amt für Ehel. Jakob Hübinger und An
gehörige (Erstkommunion in Eigendorf)
MONTAG
S.oo Uhr: Hl. Messe für Stanislaus Kozub und
DIENSTAG 19.3o Uhr:
gef. Sohn Gerhard
Abendmesse: Amt für Ehel. Adam Lenz
MIT!'WOG 11
S.oo Uhr: Hl.Messe für gefallenen Anton Herz
DONNERSTAG
19.3o Uhr: Rosenkranz in den Anliegen der Kirche
2o. 15 Uhr: Kirchenehorprobe
FREITAG
8.oo L'lir:
Hl. Messe für Frau Anna Maria Weyand, geb. Schmidt.
19.3o Uhr:
Maiandacht.
SAMSTAG
19.oo Uhr:
Sonntagsmesse: Amt für die Pfarrgemeinde
SONNTAG
8.3o Uhr:
Amt für Eheleute Jos.Normann III
Wer bekommt Kindergeld?
Nach den Vorschriften des Bundes-Kin- dergeld-Gesetzes wird Personen Kindergeld für das zweite und jedes weitere Kind gewährt, sofern nicht für diese Kinder gewisse kindergeldähnliche Leistungen nach anderen Vorschriften zu gewähren sind.
Personen mit nicht mehr als zwei Kindern erhalten Kindergeld für das zweite Kind nur dann, wenn ihr Jahreseinkommen mit dem des Ehegatten im Berechnungsjahr 15 000,— DM brutto nicht überschritten hat.
Personen mit drei und mehr Kindern erhalten Kindergeld auch für das zweite Kind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens.
Bei der Gewährung von Kindergeld werden grundsätzlich nur Kinder berücksichtigt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. 12. 1937 haben und nicht älter als 18 Jahre, bei Schul- oder Berufsausbildung und einigen weiteren im Gesetz genannten Tatbeständen nicht älter als 25 Jahre sind.
Das Kindergeld beträgt für das zweite Kind in jedem Fall 25,— DM, für das dritte und vierte Kind je 60,— DM, für das fünfte und jedes weitere Kind 70,— DM monatlich.
Das Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muß schriftlich beantragt werden. Für die Entgegennahme des Antrags und die Entscheidung über den Anspruch ist das Arbeitsamt zuständig, in dessen Bezirk der Berechtigte wohnt. Die Arbeitsämter, bei denen Antragsunterlagen und ausführliche Merkblätter vorhanden sind, erteilen gern weitere Auskünfte.
Für die Richtigkeit telefonisch herein - gegebener A nzeigen und Texte über - nimmt der Verlag keine Gewähr.

