Nachrichten blatt der Bemeincien
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Für die Stadt Montabaur und die Gemeinden Bladernheim, Boden, Daubach, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Gackenbach ( mit Dies und Kirchähr) Großholbach, Heiligenroth, Hübingen, Holler, Horbach, Horressen, Niederelbert, Oberelbert, Reckenthal, Ruppach-Goldhausen, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf, Wirzenborn,
Jahrgang 4 Freitag, den 9.
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärzte- Sonntagsdienst
für Samstag/Sonntag, den lo. /li. 3.1973
Dr. Jakob SCHMIDT, 543 Montabaur, Herzog-Adolf-Str. 14
Tel.: 3855
Zahnärzte- Sonntagsdienst
für Samstag/Sonntag, den lo. /U. 3.1973 ZA. DMOCH, Hundsangen, Obererbacher Str. 2 Tel.: 06435/319
ZA. MERFELS, Ransbach-Baumbach, Hohlstr.,
Tel.: 02623/2721
Apothekendienst
von Samstag, den 11.3. - Samstag, den 17.3.1973 MARIEN-Apotheke, 543 Montabaur, Kirchstr. 19 Tel.: 429o
Krankenwagen
10.3.-11.3.1973
Transportstelle Montabaur Tel.: o26o2/3777
Transportstelle Herschbach Tel.: 02626/5166
Transportstelle Höhr-Grenzhausen Tel.: o2624/7olo
Ärzte- Sonntagsdienst
für Wallmerod - Meudt - Nentershausen:
Sonntag, den 11. 3.1973
Dr. MAMIER, Meudt, Tel.: Wallmerod 06435/294
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Immissionsschutzgesetz
An die Betreiber von überpfüfungspflichtigen Ölfeuerungs- anlageti
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im "Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland- Pfalz" vom 29.12.1972, Nummer 23, auf Seite 378 wurde auf Grund des Immissionsschutzgesetzes vom 28. 7.1966, die Landesverordnung über die Auswurfsbegrenzung für flüssige Brennstoffe veröffentlicht und tritt am 1.3.1973 in Kraft. Nach § 3 dieser Verordnung sind ölbefeuerte Feuerungsstät- teh mit einer Nennheizleistung von mehr als lo. ooo kcal/h überprüfungspflichtig, (lo.ooo kcal/h Nennheizleistung entsprich einer Feuerungsleistung von etwa 14. ooo kcal/h.) Die obere Grenze der Uberprüfungspflichtigen Anlagen liegt
März 1973 Nummer lo
bei einer Feuerungsleistung von 800.000 kcal/h.
Der Staub- und Rußgehalt in den Abgasen der entsprechenden Feuerstätten muß nach § 3 der Verordnung so gering sein, daß bei einer Messung die Rußzahl 3 der Vergleichsskala nach B;icharach nicht überschritten wird. Anlagen, die den Anforderungen nicht entsprechen, verunreinigen nicht nur die Luft, sondern arbeiten bei unnötig hohem Ölverbrauch auch äußerst unwirtschaftlich.
Aus diesem Grunde schreibt die Verordnung eine jährliche Überprüfung ihrer Ölfeuerungsanlage vor. Ergibt eine Messung, daß eine Anlage den in der Verordnung genannten Anforderungen nicht entspricht, so ist der Eigentümer oder Betreiber der Anlage verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen vorzunehmen. Die mit Kosten verbundene Messung muß dann innerhalb 6 Wochen wiederholt werden.
Es empfiehlt sich, alle Anlagen vor der Messung reinigen zu lassen, denn bei verrußten Kesseln können trotz einwandfreier Brennereinstellung negative Meßergebnisse ermittelt und damit Wiederholungsmessungen erforderlich werden. Die Messungen erfolgen am Rauchgasstutzen unmittelbar am Kesselende, Für die Messungen ist nach § 4, Absatz 2, der Verordnung nur der Bezirksschornsteinfegermeister oder dessen Beauftragter zuständig.
Die im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes erforderliche Überprüfung Ihrer Ölfeuerungsanlage werde ich in nächster Zeit vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bezirks-Schornsteinfegermeister
Hermanrf Solbach
Mütterberatung!
Am Dienstag, dem 13.3.1973, um 14.00 Uhr, findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergartenstr. 3, Mütterberatung statt.
Kreishaushalt mit Sozial- und Sc hu lsc hwe rpu nkt
Der Kreistag des Unterwesterwaldes beriet den Haushaltsplan 1973. Er ist im ordentlichen Teil mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 24.13o. 77o, -- DM ausgeglichen und beträgt im außerordentlichen Haushalt 8. 692, ooo.-- DM in Einnahmen und Ausgaben.
Landrat Dr. Heinen setzte sich bei der Vorlage des Haushaltsplanes mit seinen Grundzügen und den Schwierigkeiten, den Ausgleich herbeizuführen, auseinander. Er

