Ausgabe 
2.3.1973
Seite
2068
 
Einzelbild herunterladen

Nachrichten blatt der Bemeincien

HOBINÖEN

HOR8/W

' WELSOINEUDORF

ETTERSDORF

HEiUMMROm

^as^i

OOLOHKUMJ«

«u vr*a*

REOCENTHflL

MüBROH

-V;^ UNTERSHRUSEN

BODEN

lMWIINCMk

OBERELBERT

HOLLER

MIEDER EIBE RT^f 3 '

j'-iUi

.NIEWBEE1BCKI

V Ä. HORRESSEN ,

Ü'P f $ ^ '

ELßENDORF^-v^

"^Arwrn

ESOIELBflOf

in

mm

Kgm-*

jTnO.

5419 QUI RNBACH BEI SELTERS

DIE KINDER BOUTIQUE DAS VERSANDHAUS FÜR KINDER

DER SWOP SHOP

Für die Stadt Montabaur und die Gemeinden Bladernheim, Boden, Daubach, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Gackenbach ( mit Dies und Kirchähr) Großholbach, Heiligenroth, Hübingen, Holler, Horbach, Horressen, Niederelbert, Oberelbert, Reckenthal, Ruppach-Gold­hausen, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf, Wirzenborn,

Jahrgang 4 Freitag, den 9.

BEREITSCHAFTSDIENSTE

Ärzte- Sonntagsdienst

für Samstag/Sonntag, den lo. /li. 3.1973

Dr. Jakob SCHMIDT, 543 Montabaur, Herzog-Adolf-Str. 14

Tel.: 3855

Zahnärzte- Sonntagsdienst

für Samstag/Sonntag, den lo. /U. 3.1973 ZA. DMOCH, Hundsangen, Obererbacher Str. 2 Tel.: 06435/319

ZA. MERFELS, Ransbach-Baumbach, Hohlstr.,

Tel.: 02623/2721

Apothekendienst

von Samstag, den 11.3. - Samstag, den 17.3.1973 MARIEN-Apotheke, 543 Montabaur, Kirchstr. 19 Tel.: 429o

Krankenwagen

10.3.-11.3.1973

Transportstelle Montabaur Tel.: o26o2/3777

Transportstelle Herschbach Tel.: 02626/5166

Transportstelle Höhr-Grenzhausen Tel.: o2624/7olo

Ärzte- Sonntagsdienst

für Wallmerod - Meudt - Nentershausen:

Sonntag, den 11. 3.1973

Dr. MAMIER, Meudt, Tel.: Wallmerod 06435/294

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Immissionsschutzgesetz

An die Betreiber von überpfüfungspflichtigen Ölfeuerungs- anlageti

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im "Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland- Pfalz" vom 29.12.1972, Nummer 23, auf Seite 378 wurde auf Grund des Immissionsschutzgesetzes vom 28. 7.1966, die Landesverordnung über die Auswurfsbegrenzung für flüs­sige Brennstoffe veröffentlicht und tritt am 1.3.1973 in Kraft. Nach § 3 dieser Verordnung sind ölbefeuerte Feuerungsstät- teh mit einer Nennheizleistung von mehr als lo. ooo kcal/h überprüfungspflichtig, (lo.ooo kcal/h Nennheizleistung entsprich einer Feuerungsleistung von etwa 14. ooo kcal/h.) Die obere Grenze der Uberprüfungspflichtigen Anlagen liegt

März 1973 Nummer lo

bei einer Feuerungsleistung von 800.000 kcal/h.

Der Staub- und Rußgehalt in den Abgasen der entspre­chenden Feuerstätten muß nach § 3 der Verordnung so gering sein, daß bei einer Messung die Rußzahl 3 der Vergleichsskala nach B;icharach nicht überschritten wird. Anlagen, die den Anforderungen nicht entsprechen, verunreinigen nicht nur die Luft, sondern arbeiten bei unnötig hohem Ölverbrauch auch äußerst unwirtschaftlich.

Aus diesem Grunde schreibt die Verordnung eine jährliche Überprüfung ihrer Ölfeuerungsanlage vor. Ergibt eine Mes­sung, daß eine Anlage den in der Verordnung genannten Anforderungen nicht entspricht, so ist der Eigentümer oder Betreiber der Anlage verpflichtet, unverzüglich die erfor­derlichen Verbesserungsmaßnahmen vorzunehmen. Die mit Kosten verbundene Messung muß dann innerhalb 6 Wo­chen wiederholt werden.

Es empfiehlt sich, alle Anlagen vor der Messung reinigen zu lassen, denn bei verrußten Kesseln können trotz ein­wandfreier Brennereinstellung negative Meßergebnisse ermittelt und damit Wiederholungsmessungen erforderlich werden. Die Messungen erfolgen am Rauchgasstutzen un­mittelbar am Kesselende, Für die Messungen ist nach § 4, Absatz 2, der Verordnung nur der Bezirksschornsteinfeger­meister oder dessen Beauftragter zuständig.

Die im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes erforderliche Überprüfung Ihrer Ölfeuerungsanlage werde ich in nächster Zeit vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bezirks-Schornsteinfegermeister

Hermanrf Solbach

Mütterberatung!

Am Dienstag, dem 13.3.1973, um 14.00 Uhr, findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergartenstr. 3, Mütterbe­ratung statt.

Kreishaushalt mit Sozial- und Sc hu lsc hwe rpu nkt

Der Kreistag des Unterwesterwaldes beriet den Haushalts­plan 1973. Er ist im ordentlichen Teil mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 24.13o. 77o, -- DM ausgeglichen und beträgt im außerordentlichen Haushalt 8. 692, ooo.-- DM in Einnahmen und Ausgaben.

Landrat Dr. Heinen setzte sich bei der Vorlage des Haus­haltsplanes mit seinen Grundzügen und den Schwierigkei­ten, den Ausgleich herbeizuführen, auseinander. Er