Montabaur - 6 -
MGV "Concordia 19o9" Girod
Am Freitag, dem 9. Februar 1973, abends 21.15 Uhr, findet im Vereinslokal Schönberger unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.
Der Vorstand
Vogelschutzgruppe Montabaur
Die Vogelschutzgruppe Montabaur in Verbindung mit der VHS zeigt Farbdias Uber das Wunder des Vogelzuges am Mittwoch, dem 14.2.1973, um 2o. oo Uhr, im staatlichen Gymnasium Montabaur, Wölfchesbitzstraße.
Der Vorsitzende der Vogelschutzgruppe, Herr Landforstmeister Volkening zeigt die Farbdias und spricht über die weltweiten Wanderungen von Vögeln.
Alle Natur- und Vogelfreunde sind herzlich eingeladen.
Vogelschutzgruppe Montabaur Montabaur, den 6.2.1973
Freiwillige Feuerwehr Holler e. V.
GROSSER PREISMASKENBALL IN HOLLER am lo. Februar 1973, um 2o. 11 Uhr, im Saale Heibel.
1. Preis loo.-- DM
2. Preis 1 Fernsehtisch
3. Preis 1 Fernsehständer
und viele weitere Sachpreise!
Zusätzlich eine große Tombola
1. Preis eine Reise für 2 Personen
für eine Woche nach Prien am Chiemsee
und viele weitere wertvolle Sachpreise.
Es lädt ein:
Freiwillige Feuerwehr Holler e. V.
DEKO-BALL mit großer Verlosung!
Auch in diesem Jahr veranstalten die Koblenzer Dekorateure ihren traditionellen DEKO-Ball am Freitag, dem 2. März 1973 im Moseltanzpalast Hommen, Güls.
Jeder Besucher nimmt an der großen Verlosung kostenlos teil. Wertvolle Preise sind zu gewinnen:
1. Preis 1 tragbares Fernsehgerät
2. Preis 1 wertvolles Kofferradio
3. Preis 1 Klappfahrrad.
Der DEKO-Ball steht unter dem Motto "ORIENTAL". Eine fantastische Orientdekoration erwartet Sie im Moseltanzpalast.
Kartenvorverkauf im Reisebüro KAUFHOF und QUELLE.
WISSENSWERTES
Ein neues "Tor zur Welt"
Flugtickets werden sofort ausgehändigt Reisebüro Montabaur erhielt IATA-Lizenz "Bitte, reservieren Sie für heute nachmittag einen Flug nach Johannesburg. Für den Aufenthalt dort benötigen w ir einen Mietwagen sowie für eine Woche ein Einzelzimmer mit Bad. " Der Anruf kommt von einem Industrie
betrieb. Herr Krohmann, der Leiter des Reisebüros:
"Solche Aufgaben sind für uns tägliche Routine. "
Das Reisebüro Unterwesterwald e. V. besitzt seit dem 1. Januar die begehrte IATA-Lizenz, d. h., daß man sämtliche Flugscheine, ob es innerdeutsche oder internationale sind, sofort im Reisebüro mitnehmen kann. Das Reisebüro muß lediglich einen Rückruf bei der betreffenden Fluggesellschaft tätigen, wie z. B. bei der Lufthansa, der Pan American, der Air France usw., um die Reservierungsbestätigung zu bekommen.
Das Reisebüro in Montabaur ist das 1. Reisebüro m gesamten Westerwaldkieis, das diese IATA-Lizei besitzt. Daß das Reisebüro bereits jetzt im Besitz dieser Lizenz ist, ist auf die äußerst günstige Geschäftsentwicklung zurückzuführep. Hervorzuheben ist, daß das Reisebüro einen erheblichen Reingewinn erwirtschaftet hat, der der Fremdenverkehrsförderung im Kreis Unterwesterwald zugute kommt.
Seit dem 1. August 1971 ist das Reisebüro auch als Lehrausbildungsbetrieb anerkannt. Ein vielfältiges Berufsbild besitzt der Reisebürokaufmann. Wie attraktiv dieser Beruf des Reisebüroexpedienten ist, beweisen allein schon die vielen Bewerbungen junger Leute. Auf Studienreisen lernen die Lehrlinge die Welt kennen.
Am letzten Donnerstag fand anläßlich der IATA-Lizenzverleihung ein Empfang statt, zu dem über 4o leitende Persönlichkeiten von internationalen Fluggesellschaften auf Stipvisite im Westerwald erschienen waren.
Frage der Beweiswürdigung
Wenn demnach auch der Besitz der Sparbücher nicht die Rechts Vermutung des § loo6 BGB über das Eigentum- urid Forderungs recht des Besitzers einer Sache begründet, dann kann doch die Tatsache, daß das Sparbuch nun im Besitz einer bestimmten Person ist, bei der Beweiswürdigung über die Frage Bedeutung gewinnen, ob ihm das Sparbuch geschenkt oder damit die Forderung gegen die Sparkasse abgetreten wurde. Könnte z.B. bewiesen werden, daß der verstorbene Onkel dem Neffen die Sparbücher übergeben hat, dann wäre dies ein Beweisanzeichen für eine Schenkung, wenn eine andere Erklärung für die Übergabe der Sparbücher - etwa bessere Aufbewahrung, Verwendung als Kaution - fehlt. Im vorliegenden Falle wäre allerdings noch zu prüfen gewesen, ob der einige Zeit nach Übergabe der Sparbücher wegen Geisteskrankheit entmündigte Sparer schon zur Zeit der Übergabe der Sparbücher geschäftsunfähig war, so daß er seine Rechte auf den Neffen nicht mehr übertragen konnte; vgl. § lo4 BGB.
Schönheitsreparaturen
ln den meisten Mietverträgen findet sich eine Abmachung, daß der Mieter bei seinem Auszug gehalten ist, die bei Beginn des Mietverhältnisses in renoviertem Zustand überlassene Wohnung im gleichen Zustand zurückzugeben. Das Landgericht Braunschweig hat entschieden (7 S 5o/7o), eine solche Klausel sei nicht schlechthin sittenwidrig. Sie verpflichtet die Mieter, in regelmäßigen Abständen die Schönheitsreparaturen durchzuführen, die auf der Abnutzung der Räume beruhen. Nicht zu vertreten hätten die Mieter nur solche Schäden, die sich infolge Alterns der Wohnung und der baulichen Substanz oder Installation eingestellt hätten, oder ganz geringfügige Mängel, die im Anschluß an die kurze Zeit vor dem Auszug durchgeführte Schönheitsreparatur entstanden seien.
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