Ausgabe 
2.2.1973
Seite
2033
 
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Montabaur - 6 -

MGV "Concordia 19o9" Girod

Am Freitag, dem 9. Februar 1973, abends 21.15 Uhr, findet im Vereinslokal Schönberger unsere diesjährige Jahres­hauptversammlung statt.

Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.

Der Vorstand

Vogelschutzgruppe Montabaur

Die Vogelschutzgruppe Montabaur in Verbindung mit der VHS zeigt Farbdias Uber das Wunder des Vogelzuges am Mittwoch, dem 14.2.1973, um 2o. oo Uhr, im staat­lichen Gymnasium Montabaur, Wölfchesbitzstraße.

Der Vorsitzende der Vogelschutzgruppe, Herr Landforst­meister Volkening zeigt die Farbdias und spricht über die weltweiten Wanderungen von Vögeln.

Alle Natur- und Vogelfreunde sind herzlich eingeladen.

Vogelschutzgruppe Montabaur Montabaur, den 6.2.1973

Freiwillige Feuerwehr Holler e. V.

GROSSER PREISMASKENBALL IN HOLLER am lo. Februar 1973, um 2o. 11 Uhr, im Saale Heibel.

1. Preis loo.-- DM

2. Preis 1 Fernsehtisch

3. Preis 1 Fernsehständer

und viele weitere Sachpreise!

Zusätzlich eine große Tombola

1. Preis eine Reise für 2 Personen

für eine Woche nach Prien am Chiemsee

und viele weitere wertvolle Sachpreise.

Es lädt ein:

Freiwillige Feuerwehr Holler e. V.

DEKO-BALL mit großer Verlosung!

Auch in diesem Jahr veranstalten die Koblenzer Deko­rateure ihren traditionellen DEKO-Ball am Freitag, dem 2. März 1973 im Moseltanzpalast Hommen, Güls.

Jeder Besucher nimmt an der großen Verlosung kostenlos teil. Wertvolle Preise sind zu gewinnen:

1. Preis 1 tragbares Fernsehgerät

2. Preis 1 wertvolles Kofferradio

3. Preis 1 Klappfahrrad.

Der DEKO-Ball steht unter dem Motto "ORIENTAL". Eine fantastische Orientdekoration erwartet Sie im Moseltanzpalast.

Kartenvorverkauf im Reisebüro KAUFHOF und QUELLE.

WISSENSWERTES

Ein neues "Tor zur Welt"

Flugtickets werden sofort ausgehändigt Reisebüro Montabaur erhielt IATA-Lizenz "Bitte, reservieren Sie für heute nachmittag einen Flug nach Johannesburg. Für den Aufenthalt dort benötigen w ir einen Mietwagen sowie für eine Woche ein Einzel­zimmer mit Bad. " Der Anruf kommt von einem Industrie­

betrieb. Herr Krohmann, der Leiter des Reisebüros:

"Solche Aufgaben sind für uns tägliche Routine. "

Das Reisebüro Unterwesterwald e. V. besitzt seit dem 1. Januar die begehrte IATA-Lizenz, d. h., daß man sämt­liche Flugscheine, ob es innerdeutsche oder internationale sind, sofort im Reisebüro mitnehmen kann. Das Reisebüro muß lediglich einen Rückruf bei der betreffenden Flug­gesellschaft tätigen, wie z. B. bei der Lufthansa, der Pan American, der Air France usw., um die Reservie­rungsbestätigung zu bekommen.

Das Reisebüro in Montabaur ist das 1. Reisebüro m ge­samten Westerwaldkieis, das diese IATA-Lizei be­sitzt. Daß das Reisebüro bereits jetzt im Besitz dieser Lizenz ist, ist auf die äußerst günstige Geschäftsentwick­lung zurückzuführep. Hervorzuheben ist, daß das Reise­büro einen erheblichen Reingewinn erwirtschaftet hat, der der Fremdenverkehrsförderung im Kreis Unterwester­wald zugute kommt.

Seit dem 1. August 1971 ist das Reisebüro auch als Lehr­ausbildungsbetrieb anerkannt. Ein vielfältiges Berufsbild besitzt der Reisebürokaufmann. Wie attraktiv dieser Beruf des Reisebüroexpedienten ist, beweisen allein schon die vielen Bewerbungen junger Leute. Auf Studienreisen lernen die Lehrlinge die Welt kennen.

Am letzten Donnerstag fand anläßlich der IATA-Lizenz­verleihung ein Empfang statt, zu dem über 4o leitende Persönlichkeiten von internationalen Fluggesellschaften auf Stipvisite im Westerwald erschienen waren.

Frage der Beweiswürdigung

Wenn demnach auch der Besitz der Sparbücher nicht die Rechts Vermutung des § loo6 BGB über das Eigentum- urid Forderungs recht des Besitzers einer Sache begründet, dann kann doch die Tatsache, daß das Sparbuch nun im Besitz einer bestimmten Person ist, bei der Beweiswürdigung über die Frage Bedeutung gewinnen, ob ihm das Sparbuch geschenkt oder damit die For­derung gegen die Sparkasse abgetreten wurde. Könnte z.B. be­wiesen werden, daß der verstorbene Onkel dem Neffen die Sparbücher übergeben hat, dann wäre dies ein Beweisanzeichen für eine Schenkung, wenn eine andere Erklärung für die Überga­be der Sparbücher - etwa bessere Aufbewahrung, Verwendung als Kaution - fehlt. Im vorliegenden Falle wäre allerdings noch zu prüfen gewesen, ob der einige Zeit nach Übergabe der Spar­bücher wegen Geisteskrankheit entmündigte Sparer schon zur Zeit der Übergabe der Sparbücher geschäftsunfähig war, so daß er seine Rechte auf den Neffen nicht mehr übertragen konnte; vgl. § lo4 BGB.

Schönheitsreparaturen

ln den meisten Mietverträgen findet sich eine Abmachung, daß der Mieter bei seinem Auszug gehalten ist, die bei Beginn des Mietverhältnisses in renoviertem Zustand überlassene Woh­nung im gleichen Zustand zurückzugeben. Das Landgericht Braunschweig hat entschieden (7 S 5o/7o), eine solche Klau­sel sei nicht schlechthin sittenwidrig. Sie verpflichtet die Mie­ter, in regelmäßigen Abständen die Schönheitsreparaturen durchzuführen, die auf der Abnutzung der Räume beruhen. Nicht zu vertreten hätten die Mieter nur solche Schäden, die sich infolge Alterns der Wohnung und der baulichen Substanz oder Installation eingestellt hätten, oder ganz geringfügige Mängel, die im Anschluß an die kurze Zeit vor dem Auszug durchgeführte Schönheitsreparatur entstanden seien.

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