Montabaur -5-
Im Anschluß an den Anhörungstermin über die Ergebnisse der Schä tzung Tind^ ^
Termin zur Abgabe der-Plaflwhh'Sehe*geirti'-S , 'ß :,y - § 57 FlurbG statt, wozu hiermit ebcnf alTsll': alle Beteiligten geladen werden.
Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muß der Flurbereinigungsbehörde eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt in Montabaur angefordert oder anläßlich der Offenlegung in Empfang genommen werden.
Zur Legitimationsführung, d. h. zur Feststellung der Eigentümer (Erben, Anschrift etc) sind die erforderlichen Urkunden wie Testamente, Erbscheine, Auszüge aus dem Grundbuch etc. mitzubringen.
Der Kulturamtsvorsteher:
(Dr. Nickolay) Ltd. Reg. Direktor
Ausstellung im Gymnasium Montabaur
Eine erfreulich hohe Anzahl Erwachsener und Jugendlicher nahm die Gelegenheit wahr, die Ausstellung von Arbeiten aus dem Kunstunterricht am Staatlichen Gymnasium Montabaur zu besuchen.
Man war angenehm überrascht und angetan von der Qualität der einzelnen Arbeiten, wie von der Vielfalt der dargebotenen Techniken. Die Skala dieser Techniken reicht von den herkömmlichen, bekannten Formen, wie Federzeichnung, Mosaiken, Linolschnitt, Radierung, bis zu den modernsten, wie Collagen, Frottagen und Materialbildern.
Aus dem umfangreichen Gebiet der Malerei waren Arbeiten verschiedener Ausdrucksweisen vertreten und zwar vom naiv-unbekümmert- Gegenständlichen in der Unterstufe, bis zum symbolhaft Abstrakten und dem Suchen einer persönlichen Ausdrucksweise der älteren Schüler.
Tierplastiken aus Speckstein, figürliche und abstrakte Skulpturen aus Gips, Glas und Ton zeigten, daß die Schüler des Gymnasiums auch auf diesem Gebiet des bildnerischen Gestaltens Beachtliches zu leisten imstande sind.
Ein besonderer Klassenraum war den Arbeiten aus dem Teilgebiet "Textiles Gestalten" gewidmet. Aus diesen Arbeiten konnte man verfolgen, wie durch intensive Schulung der handwerklichen Geschicklichkeit und des Geschmacks Arbeiten des alltäglichen Gebrauchs zu anspruchsvollem Kunstgewerbe entwickelt werden können.
Als wesentliche Merkmale der neuen Arbeitszeitregelung sind folgende Punkte hervorzuheben:
/^lnnerhalbl d$r betrieblich festgesetzten Gleitzeit können beginn - ImÖ' der J/ ArbeitsZeit sowie der : Mittagspause .Von ^em einzelnen 'Mitarbeiter selbst bestimmt werden.
Während der Kernzeit (=Zeit, die zwischen den Gleitzeiträumen gelegen ist) muß jeder Mitarbeiter am Arbeitsplatz anwesend sein, es sei denn, daß ihm dies durch Dienstreisen oder sonstige Dienstgeschäfte nicht möglich ist.
Durch die Einführung der flexiblen Arbeitszeit kann die Regelarbeitszeit, die zur Zeit 42 Wochenstunden beträgt, in gewissen Grenzen über- und unterschritten werden.
Zum Ausgleich von Pluszeiten kann der Mitarbeiter in den Gleitzeiten'entsprechend früher seinen Arbeitsplatz verlassen. Eine weitere Möglichkeit ist darin gegeben, daß ihm pro Monat die Gewährung von zwei freien Nachmittagen gestattet werden kann.
" Mif^der Einführung der gleitenden Arbeitszeit glauben Verwaltung und Personalrat den Mitarbeitern eine Arbeitszeitgestaltung an die Hand gegeben zu haben, die den heutigen modernen Erfordernissen auch des Arbeitslebens entspricht.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Kath. Pfarrkirche "St. Peter in Ketten"
GOTTESDIENSTORDNUNG SONNTAG, 24.12.1972 - 4. Advent Sa. 18. 3o Uhr Vorabendmesse -J. A. Frau Anna Meurer So.
7.oo Uhr Hl. Messe
9.3o Uhr: Hochamt - Amt Andreas Schmitt, v. Bekannten bestellt.
11.3o Uhr: Letzte Vormittagsmesse - Amt Karl Kopp, v.d. Hausgemeinschaft bestellt.
18.15 Uhr Keine hl. Messe!
21.oo Uhr: Christmette
MONTAG, 7.oo Uhr: 9. 3o Uhr: 11.3o Uhr:
14.oo Uhr: 18.15 Uhr:
25.12.72 - 1. Weihnachtstag.
Hirtenmesse
Feierliches Hochamt für die Pfarrgemeinde Letzte Vormittagsmesse - Amt Alois Wirth, v. Bek. bestellt Weihnachtsandacht Abendmesse
Das rege Interesse an der diesjährigen Ausstellung hat gezeigt, daß die Kunsterziehung auch heute - oder vielleicht gerade heute - bei den Schülern und großen Teilen der Bevölkerung nicht am Rande der Schulausbildung rangiert sondern in der Persönlichkeitsbildung einen nicht zu unterschätzenden Platz einnimmt.
Den Verantwortlichen für diese Ausstellung sei an dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt.
Mitteilung d. Kreisverwaltung Uww.
EINFÜHRUNG DER GLEITENDEN ARBEITSZEIT BEIM LANDRATSAMT MONTABAUR.
Nachdem die gleitende Arbeitszeit -flexible Arbeitszeitin der öffentlichen Verwaltung mehr und mehr eingeführt worden ist, haben sich auch die Kreisverwaltung, der Personalrat und die Personalversammlung für deren Einführung entschlossen. Auch der Kreisausschuß hat in seiner Sitzung vom 23.11.197o der neuen Arbeitszeitregelung, die Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, zugestimmt.
Neben dem Abbau von Verkehrsspitzen, wie sie insbesondere in Ballungsräumen vorgegeben sind, dient die gleitende Arbeitszeit vor allem dem Zweck, dem Mitarbeiter zu ermöglichen, Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Mittagspause nach individuellen Bedürfnissen zu bestimmen.
DIENSTAG. 26.12.1972 -2. Weihnachtstag.
Hl. Messe
Hochamt - Amt Alfred Busch, v. Schulkameraden Jahrg. 1913 bestellt.
Dankamt nach Meinung Sonntagabendmesse - Stift. Messe ++ Angeh. Familie Worm
MITTWOCH. 27.12.1972 ***’
7.1o Uhr: J. A. Frl. Theresö^Slillger.
DONNERSTAG, 28.12.72
7.1o Uhr: Amt ++ Familie Wiederhold-Schmidt
14.oo Uhr: Krippenfeier d. Kommunionkinder
15. oo Uhr: Segnung der Kleinkinder
FREITAG, 29.12.1972 7. Io Uhr: J.A. Elisabeth Kochern
SAMSTAG, 3o. 12.72
7.1o Uhr: J.A. Mathias Groß
17.oo Uhr: Salve Andacht
Beichtgelegenheit von 16. oo - 18. 3o Uhr und nach 2o. 3o Uhr.
SONNTAG, 31.12.1972 - Silvester.
18. 3o Uhr: Vorabendmesse - l.J. A. Magda Heinrich
7.oo Uhr: Hl. Messe
9. 3o Uhr: Hochamt -Amt Reinhold Sanner v. Bek.
bestellt.
7.oo Uhr: 9. 3o Uhr:
11. 3o Uhr: 18.15 Uhr:

