Montabaur - 2 -
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RUND UM BEN DORF erscheint freita^ jeder Woche.
Herausgeber: Druck und Verlag: Linus Wittich,
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Gerhard Wolf, 5411 Alsbach, Hauptstraße 38. Redaktionsschluß: dienstags 17. 00 Uhr. Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.00 Uhr beim Verlag.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Auslegung
des Wählerverzeichnisses zur Bundestagswahl am 19. November 1972
I. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die 11 Wahlbezirke der Stadt Montabaur liegen in der Zeit vom 29.10. bis 5.11. 1972 während der Dienststunden an den
Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10. 00 bis 12. 00 Uhr
im Verwaltungsbäude der Verbandsgemeindever- waltung Montabaur (Rathaus) zu jedermanns Einsicht aus.
II. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungs&ist, spätestens am 5. 11. 1972 bis 12. 00 Uhr Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift angebracht werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
III. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat in der Zeit vom 23.10.1972 bis 28.10.1972 eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhallen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß Einspruch einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, daß er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Das bedeutet, daß jeder der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, im Wählerverzeichnis nicht ein- I getragen ist, und somit ohne Eintragung sein Wahl- j ■ recht nicht ausüben kann.
IV. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises 155 Oberwesterwaldkreis, Rhein-Lahn- Kreis, Unterwesterwahlkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
V. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter ,
a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält,
b) wenn er nach Beginn der Auslegungsfrist, seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt,
c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht
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zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann; ,,
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2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl- |; berechtigter, *
a) wenn er nach weist, daß er ohne sein Verschulden
die Einspruchsfrist versäumt hat, •
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b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst ,
nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist, i
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt l! worden und die Feststellung erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
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Wahlscheine können von eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Tage vor derWahll2.00 Uhr bei der Verbands gemeinde- Verwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich beantragt werden. |
Nicht eingetragene Wahlberechtigte können unter den ange- gebenen Voraussetzungen den Antrag noch am Wahltage bis i'j 12.00 Uhr stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß nachweisen, daß er dazu berechtigt ist. Der Grund für die Ausstellung I des Wahlscheines ist glaubhaft zu machen. 1
VI. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, daß der : ! Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich /
einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, einen amtlichen blauen Wahlumschlag nebst Siegelmarke zu dessen Verschluß, /
einen amtlichen, mit der Anschrift des Kreiswahlleiters | ;
versehenen purpurroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. .
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Diese Papiere werden ihm von der Verbandsgemeindeverwal- : tung Montabaur auf Verlangen auch noch nachträglich aus- j gehändigt. j:
Bei der Briefwahl muß der Wähler den Wahlbrief mit dem ji Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Kreiswahlleiter einsenden, daß der Wahlbrief dort spätestens i\ am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. ■!
Der Wahlbrief wird innerhalb des Wahlgebietes gebührenfrei ; j befördert. Er kann auch in der Dienststelle des Kreiswahl- j. leiters abgegeben werden.
Montabaur, den 23. Oktober 1972 g ez . Mangels
Verbandsbürgermeister ||
Lohnsteuerkarten 1973
1. Die Lohasteuerkarten 1973 werden den Arbeitnehmern in
den nächsten Tagen aus gehändigt werden. - Die Alters - freibeträge und die steuerfreien Pauschalbeträge für j
Körperbehinderte und Hinterbliebene sind auf Weisung des j Finanzamtes bereits maschinell eingetragen. - Die Lohn- 1
steuerkarten 1973 derArbejtnehmei, denen ein steuerfreier I
Betrag im vereinfachten Verfahren at*f der Lohnsteuerkarte |j 1973 einzutragen ist, sind an das Wohnsitzfinanzamt weiter-1| geleitet worden. u
2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuer' ; karte 1973 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1973 zu Beginn des Kalenderjahres 1973 ihren Arbeitgebern .
auszuhändigen und, fall« ihnen die Lohnsteuerkarte 1973 bis dahin nicht zugegangen i«r, die Ausschreibung sofort zu beantragen.

