Ausgabe 
13.10.1972
Seite
1826
 
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Montabaur -2-

RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber: Druck und Verlag: Linus Wittich,

5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 12o5 Verantwortlich für den Inhalt:

Gerhard Wolf, 5411 Alsbach, Hauptstraße 38. Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr. Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 1972 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 3o. 11.1961 die Fertigstellung nach­stehend auf geführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erhe­ben - Kostenspaltung-:

Roßbergstraße

Limburger Straße bis Hammer­weg

Fahrbahn, Parkstreifen,

Straßenbeleuchtung,

Bürgersteige

Fröschpf ortstraße

Kolpingstraße bis Rheinstraße

Fahrbahn, Bürgersteige.

Lahnstraße

Rheinstraße bis Albertstraße

Bürgersteige, Parkstreifen

Moselstraße

Veserstraße (früher Grenzweg)

>is "Große Alberthöhe IV"

Straßenbeleuchtung

m Wolfturm , lurstück 135

Straßenbeleuchtung

\m Biebrichsbach lurstück 148

Straßenbeleuchtung

tm Gäulsbach "lurstück 15o

Straßenbleuchtung

Gartenstraße

Paehlerstraße bis Friedhofsweg

Straßenbeleuchtung

K ar 1 - W a lt er -S tra ß e

Paehlerstraße bis Wendeplatz

Straßenbeleuchtung

Karl-Walter -Straße

Gelbachstraße bis Paehlerstraße

Straßenbeleuchtung

Paehlerstraße

^eterstorstraße bis Karl-Walter- Straße

Straßenbeleuchtung

Friedhofsweg

Peterstorstraße bis Straße

Auf dem Kalk

Straßenbeleuchtung

Steinweg

alter Teil bis Dillstraße

Straßenbeleuchtung

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für alle aufgeführ­ten Teil-Erschließungsanlagen der 1. Oktober 1972 Montabaur, den 5. Okt. 1972 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur gez. MANGELS, Verbandsbürgermeister.

Repräsentat. Bodennutzungsnacherh. 1972

Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernte- erhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 4o5) und des Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 197o (BGBl. 1 S.

1876) wird jährlich im Oktober eine Bodennutzungsnach- erhebung durchgeführt. Sie erfolgt als Stichprobenerhebung, Insgesamt werden nur etwa lo v. H. aller Betriebe einbe­zogen, die im Statistischen Landesamt nach dem Zufalls­prinzip ausgewählt wurden.

Die Nacherhebung erfaßt

DEN ANBAU VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN ZWISCHENFRÜCHTEN AUF GEGLIEDERT NACH PFLANZENARTEN UND PFLANZENGRUPPEN.

Auskunftspflichtig sind die Inhaber von land- oder forst­wirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab o,5 Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaft­lich genutzt werden.

An alle in die Erhebung einbezogenen Betriebe wird von der Gemeindeverwaltung Anfang Oktober 1972 ein Betriebs­bogen ausgegeben. Dieser Betriebsbogen ist sorgfältig aus­zufüllen und spätestens am 12. Oktober 1972 an die Ge­meindeverwaltung zurückzugeben.

Gemäß § 14 des Gesetzes über die Statistik für Bundes - zwecke (StatGes) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer Aus­künfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzei­tig erteilt oder unrichtige bzw. unvollständige Angaben macht. Verstöße hiergegen können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

Den mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Per- \ sonen ist das Betreten der Grundstücke, die Gegenstand der Erhebung sind, zu gestatten.

Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Nach § 12 Abs. 2 StatGes ist die Weiterleitung von Einzelan- gaben an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ohne Nennung des Namens des Befragten jedoch zugelassen,

Sie dürfen auch in diesen Fällen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.

Alle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangenden Verhältnisse der einzelnen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

543 Montabaur, den 4. Okt. 1972

Verbandsgemeindeverwaltung MANGELS, Verbandsbürgern 1

Standesamtliche Nachrichten

'

Personenstandsfälle Monat September 1972

a) GEBURTEN:

Katja Michaela Theis, Hübingen

Sonja Kutscheidt, Offheim

Michaela Katharina Simon, Offheim

Frank Jaeger, Niederahr

Andrea Reichert, Montabaur

Volker Rudolf Schaaf, Bannberscheid

Simone Roos, Montabaur, Stadtteil Horressen

Judith Renate Lamotte, Montabaur, Stadtteil Bladernheim

Janine Kleiner, Montabaur

Esther Willwacher, Wirges.

b) EHESCHLIESSUNGEN

Klaus Dieter Wischnowski, Celle und Ursula Maria Therese Burg, Montabaur.

Heinrich Rudolf Henritzi, Montabaur und Ingried Agnes Wintzen, Rheydt,

Franz Otto Reinhard Wagner, Montabaur und Margot Maria Kurzenacker, Siershahn.

Raimund Saal, Montabaur, Stadtteil Eschelbach und Gabriele Thome, Montabaur.

Adolf Josef Molsberger, Holler und Gabriele Anna Elisabeth Schlag, Boden.