Montabaur -2-
RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.
Herausgeber: Druck und Verlag: Linus Wittich,
5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 12o5 Verantwortlich für den Inhalt:
Gerhard Wolf, 5411 Alsbach, Hauptstraße 38. Redaktionsschluß: dienstags 17.oo Uhr. Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 1972 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 3o. 11.1961 die Fertigstellung nachstehend auf geführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung-:
Roßbergstraße
Limburger Straße bis Hammerweg
Fahrbahn, Parkstreifen,
Straßenbeleuchtung,
Bürgersteige
Fröschpf ortstraße
Kolpingstraße bis Rheinstraße
Fahrbahn, Bürgersteige.
Lahnstraße
Rheinstraße bis Albertstraße
Bürgersteige, Parkstreifen
Moselstraße
Veserstraße (früher Grenzweg)
■>is "Große Alberthöhe IV"
Straßenbeleuchtung
m Wolfturm , lurstück 135
Straßenbeleuchtung
\m Biebrichsbach lurstück 148
Straßenbeleuchtung
tm Gäulsbach "lurstück 15o
Straßenbleuchtung
Gartenstraße
Paehlerstraße bis Friedhofsweg
Straßenbeleuchtung
K ar 1 - W a lt er -S tra ß e
Paehlerstraße bis Wendeplatz
Straßenbeleuchtung
Karl-Walter -Straße
Gelbachstraße bis Paehlerstraße
Straßenbeleuchtung
Paehlerstraße
^eterstorstraße bis Karl-Walter- Straße
Straßenbeleuchtung
Friedhofsweg
Peterstorstraße bis Straße
Auf dem Kalk
Straßenbeleuchtung
Steinweg
alter Teil bis Dillstraße
Straßenbeleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für alle aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen der 1. Oktober 1972 Montabaur, den 5. Okt. 1972 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur gez. MANGELS, Verbandsbürgermeister.
Repräsentat. Bodennutzungsnacherh. 1972
Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernte- erhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 4o5) und des Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 197o (BGBl. 1 S.
1876) wird jährlich im Oktober eine Bodennutzungsnach- erhebung durchgeführt. Sie erfolgt als Stichprobenerhebung, Insgesamt werden nur etwa lo v. H. aller Betriebe einbezogen, die im Statistischen Landesamt nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden.
Die Nacherhebung erfaßt
DEN ANBAU VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN ZWISCHENFRÜCHTEN AUF GEGLIEDERT NACH PFLANZENARTEN UND PFLANZENGRUPPEN.
Auskunftspflichtig sind die Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab o,5 Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
An alle in die Erhebung einbezogenen Betriebe wird von der Gemeindeverwaltung Anfang Oktober 1972 ein Betriebsbogen ausgegeben. Dieser Betriebsbogen ist sorgfältig auszufüllen und spätestens am 12. Oktober 1972 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.
Gemäß § 14 des Gesetzes über die Statistik für Bundes - zwecke (StatGes) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige bzw. unvollständige Angaben macht. Verstöße hiergegen können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Den mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Per- \ sonen ist das Betreten der Grundstücke, die Gegenstand der Erhebung sind, zu gestatten.
Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Nach § 12 Abs. 2 StatGes ist die Weiterleitung von Einzelan- gaben an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ohne Nennung des Namens des Befragten jedoch zugelassen,
Sie dürfen auch in diesen Fällen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.
Alle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangenden Verhältnisse der einzelnen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
543 Montabaur, den 4. Okt. 1972
Verbandsgemeindeverwaltung MANGELS, Verbandsbürgern 1
Standesamtliche Nachrichten
'
Personenstandsfälle Monat September 1972
a) GEBURTEN:
Katja Michaela Theis, Hübingen
Sonja Kutscheidt, Offheim
Michaela Katharina Simon, Offheim
Frank Jaeger, Niederahr
Andrea Reichert, Montabaur
Volker Rudolf Schaaf, Bannberscheid
Simone Roos, Montabaur, Stadtteil Horressen
Judith Renate Lamotte, Montabaur, Stadtteil Bladernheim
Janine Kleiner, Montabaur
Esther Willwacher, Wirges.
b) EHESCHLIESSUNGEN
Klaus Dieter Wischnowski, Celle und Ursula Maria Therese Burg, Montabaur.
Heinrich Rudolf Henritzi, Montabaur und Ingried Agnes Wintzen, Rheydt,
Franz Otto Reinhard Wagner, Montabaur und Margot Maria Kurzenacker, Siershahn.
Raimund Saal, Montabaur, Stadtteil Eschelbach und Gabriele Thome, Montabaur.
Adolf Josef Molsberger, Holler und Gabriele Anna Elisabeth Schlag, Boden.

