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Machen uns unsere Wohnungen krank ?
Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) hat am Dienstag die Frage aufgeworfen, ob uns neben Lärm, Schmutz und Abgasen auch unsere Wohnungen krank machen. Wenn das Statistische Bundesamt feststellt, daß die Zahl der Kranken im Verhältnis zur Bevölkerung mit der Größe der Gemeinde steigt, muß man nach Auffassung der DAK fragen: Haben wir in der Vergangenheit an den echten Wohnraumbe- dürfnissen der Bevölkerung vorbeigebaut, auch an den medizinischen Erkenntnissen ?
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Wohnungsmedizin, Dr. Friedrich von Halle-Tischendorf, nennt in der jüngsten Mitglieder-Zeitschrift der DAK als Folgen des Baus überdimensionaler Wohnblocks anstelle von überschaubar und vielfältig gestalteten Städten oder Stadtbezirken: Haltungsschäden wegen fehlender Bewegung, Zunahme vegetativer Funktionsstörungen und nervöser Uberbeanspruchung bei gleichzeitiger körperlicher Unterbeanspruchung sowie zahlreiche psychische Störungen wegen schlechter Isoherungs- und Schutz möglichkeiten im Wohnbereich und wegen zahlloser Lärmstörungen und ebenso zahlreicher Schlafbeeinträchtigungen. Dr. von Halle-Tischendorf: „Unsere auf Automation eingestellte Wirtschaft, die reaktionssichere Menschen mit optimaler psychischer Leistungsfähigkeit braucht, kann mit einem Heer unausgeschlafener Nervenbündel nichts anfangen.”
Nach Aufassung der DAK sollten sowohl die Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ebenso wie eine EMNID-Befra- gung zu denken geben. Das Statistische Bundesamt hatte festgestellt, daß die Krankheitshäufigkeit in Gemeinden mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern um elf Prozent, mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern um 23 Prozent und in den Großstädten um 52 Prozent höher als in den kleinen Orten liegt.
Bei der EMNID-Befragung hatten 68 Prozent aller Bundesbürger erklärt, sie wollten in den 80er Jahren am liebsten in Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern leben. Lediglich vier Prozent möchten auch künftig in Ballungsräumen mit mehr als einer Million Einwohnern bleiben.
Ein Jahresgehalt als Abfindung bei unberechtigtem Rausschmiss
Lin Unternehmen, das einen Arbeitnehmer zu Unrecht fristlos feuert, kann auf Antrag des Entlassenen zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilt werden. Als angemessen gilt ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten, berichtet die Barmer Ersatzkasse (BEK) in der neuesten Ausgabe ihrer „BEK-Brücke”. Diese Höchstgrenze kann bei höherem Alter des Beschäftigten und längerer Betriebszugehörigkeit überschritten werden. Wenn der „Gefeuerte” das 50. Lebensjahr vollendet und sein Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat, sind 15 Monatsgehälter die Obergrenze; bei einem Lebensalter von 55 Jahren und einer zwanzigjährigen Betriebstreue kann die Abfindung 18 Monatsverdienste ausmachen. Diese Abfindungen werden netto gezahlt.
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Bewegung macht Spaß
Bewegung hält gesund, mahnt die Barmer Ersatzkasse (BEK) in der neuesten Ausgabe ihrer Zeitschrift für Vertrauensleute. Wie man sich die tägliche Bewegungszeit verschafft, ob durch Gymnastik, Trimmprogramm oder lange Spaziergänge, ist zweitrangig. Möglichkeiten gibt es im Grunde genug. Der Erfolg stellt sich bald ein: der Kreislauf wird angeregt, der Stoffwechsel gefördert, die Wiederstandsfähigkeit gegen Infektionen verbessert, ln Gemeinschaft, beispielsweise beim Famüienwandem oder im Turn- und Sportverein, macht Bewegung noch mehr Spaß. 5.
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