Ausgabe 
25.2.1972
Seite
1497
 
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Machen uns unsere Wohnungen krank ?

Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) hat am Dien­stag die Frage aufgeworfen, ob uns neben Lärm, Schmutz und Abgasen auch unsere Wohnungen krank machen. Wenn das Statistische Bundesamt feststellt, daß die Zahl der Kran­ken im Verhältnis zur Bevölkerung mit der Größe der Ge­meinde steigt, muß man nach Auffassung der DAK fragen: Haben wir in der Vergangenheit an den echten Wohnraumbe- dürfnissen der Bevölkerung vorbeigebaut, auch an den medizi­nischen Erkenntnissen ?

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Wohnungsmedi­zin, Dr. Friedrich von Halle-Tischendorf, nennt in der jüng­sten Mitglieder-Zeitschrift der DAK als Folgen des Baus über­dimensionaler Wohnblocks anstelle von überschaubar und viel­fältig gestalteten Städten oder Stadtbezirken: Haltungsschä­den wegen fehlender Bewegung, Zunahme vegetativer Funk­tionsstörungen und nervöser Uberbeanspruchung bei gleich­zeitiger körperlicher Unterbeanspruchung sowie zahlreiche psychische Störungen wegen schlechter Isoherungs- und Schutz möglichkeiten im Wohnbereich und wegen zahlloser Lärmstö­rungen und ebenso zahlreicher Schlafbeeinträchtigungen. Dr. von Halle-Tischendorf:Unsere auf Automation eingestellte Wirtschaft, die reaktionssichere Menschen mit optimaler psy­chischer Leistungsfähigkeit braucht, kann mit einem Heer un­ausgeschlafener Nervenbündel nichts anfangen.

Nach Aufassung der DAK sollten sowohl die Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ebenso wie eine EMNID-Befra- gung zu denken geben. Das Statistische Bundesamt hatte fest­gestellt, daß die Krankheitshäufigkeit in Gemeinden mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern um elf Prozent, mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern um 23 Prozent und in den Groß­städten um 52 Prozent höher als in den kleinen Orten liegt.

Bei der EMNID-Befragung hatten 68 Prozent aller Bundesbür­ger erklärt, sie wollten in den 80er Jahren am liebsten in Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern leben. Lediglich vier Prozent möchten auch künftig in Ballungsräumen mit mehr als einer Million Einwohnern bleiben.

Ein Jahresgehalt als Abfindung bei unberechtigtem Rausschmiss

Lin Unternehmen, das einen Arbeitnehmer zu Unrecht frist­los feuert, kann auf Antrag des Entlassenen zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilt werden. Als ange­messen gilt ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten, be­richtet die Barmer Ersatzkasse (BEK) in der neuesten Aus­gabe ihrerBEK-Brücke. Diese Höchstgrenze kann bei hö­herem Alter des Beschäftigten und längerer Betriebszuge­hörigkeit überschritten werden. Wenn derGefeuerte das 50. Lebensjahr vollendet und sein Arbeitsverhältnis min­destens 15 Jahre bestanden hat, sind 15 Monatsgehälter die Obergrenze; bei einem Lebensalter von 55 Jahren und einer zwanzigjährigen Betriebstreue kann die Abfindung 18 Mo­natsverdienste ausmachen. Diese Abfindungen werden net­to gezahlt.

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Ein freudiges Ereignis

Bewegung macht Spaß

Bewegung hält gesund, mahnt die Barmer Ersatzkasse (BEK) in der neuesten Ausgabe ihrer Zeitschrift für Vertrauens­leute. Wie man sich die tägliche Bewegungszeit verschafft, ob durch Gymnastik, Trimmprogramm oder lange Spazier­gänge, ist zweitrangig. Möglichkeiten gibt es im Grunde ge­nug. Der Erfolg stellt sich bald ein: der Kreislauf wird an­geregt, der Stoffwechsel gefördert, die Wiederstandsfähig­keit gegen Infektionen verbessert, ln Gemeinschaft, bei­spielsweise beim Famüienwandem oder im Turn- und Sport­verein, macht Bewegung noch mehr Spaß. 5.

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