Ausgabe 
25.2.1972
Seite
1494
 
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l9.oo Uhr:

3. Seelenamt für Gisela Jakobs

SONNTAG,

den 5.3.1972 - 3.Fastensonntag

Keine Frühmesse

9.3o Uhr

Hochamt

14.oo Uhr

Andacht

WICHTIG!

An diesem Sonntag ist die Wahl zum Pfarrgemeinderat Wahlzeiten vor und nach den Gottesdiensten:

SAMSTAG, den 4.3.1972:

18.2o Uhr - 18.5o Uhr 19.45 Uhr - 2o.l5 Uhr

SONNTAG, den 5.3.1972:

9.oo Uhr - 9.2o Uhr lo.l5 Uhr - 11.3o Uhr 13.3o Uhr - 15.3o Uhr

Wahllokal: Jugendheim .

HORRESSEN

Haushaltssatzung

und Haushaltsplan des Schulverbandes Horressen/Elgen­dorf:

Die von der Aufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssat­zung mit -plan des Schulverbandes für das Rechnungsjahr 1972 liegt vom 28.2. 1972 an eine Woche lang bis einschließlich 6.3.1972 auf dem Bürgermeisteramt wäh­rend der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffent­lich aus.

Der Plan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit je 97.100,- DM ab. Hiervon entfallen auf die Gemeinde Horressen als Verbandsumlage 47.951,- DM, auf die Gemeinde Eigendorf 32.63o, - DM. Die restl. Einnahmen werden aus Gastschulbeiträgen und sonst. Einnahmen auf­gebracht.

Es ist sicherlich interessant, einmal zu erfahren, für welche Zwecke dieses Geld ausgegeben wird. Im wesent­lichen verteilen sich die Ausgaben auf folgende Haus­haltsstellen:

Arbeiterlöhne (einschl.Putzfrauen)

Unterhaltung Schulgebäude usw.

Geschäftsbedürfnisse:

Reinigung, Heizung und Strom:

Ergänzung der Schuleinrichtung:

Lehr- und Lernmittel:

Verfahrenskosten im Streitverfahren Uber die mangelhafte Dachkonstruktion:

Schuldendienst:

Vorfinanzierung der Renovierung der Hausmeisterwohnung Reparatur der Wasserleitung (Rest aus Vorj.)

Filmvorführkurs

in der Jugendherberge Montabaur

Das Kreisjugendamt führt in der Zeit vom 26. bis 27.2. 1972 einen weiteren Filmvorführkurs in der Jugendherberge Montabaur durch. Die Teilnahme an diesem Kurs ist kostenlos. Verpflegung und Unterkunft werden kostenlos gestellt.

Der Kurs will die Bedienung aller marktgängigen 16 mm Lichtton-Geräte vermitteln.

Sprechtag

für Versicherte der Rentenversicherung der Angestellten.

Der nächste Sprechtag der BfA findet am DIENSTAG, derr 29.2.1972 von 9.oo bis 13,oo Uhr im Landratsamt statt. Die Versicherungsunterlagen möge man mitbringen.

Sperrmüllabfuhr

Termin für die nächste Sperrmüllabfuhr in der Gemeinde Horressen ist

MITTWOCH, der 1. März 1972 ab 7.oo Uhr morgens in der gewohnten Reihenfolge.

Sammlung

für das Deutsche Jugendherbergswerk

Die diesjährige Haussammlung für das deutsche Jugend­herbergswerk findet in der Zeit vom 29.2. bis 8. März 1972 statt. Sie soll dazu beitragen, den Bestand der Ju­gendherbergen, die Existenz dieses Werkes und die Ergän­zung der notwendigen Geräte zu sichern.

Jede Familie mit Kindern weiß sicherlich die Existenz der Jugendherbergen zu schätzen und wird sicherlich bereit sein, ihr Schärflein dazu beizutragen, daß die Ar­beit der Jugendherbergen noch wirkungsvoller werden kann.

Wissenswertes aus der Dorfchronik

Es war schon immer die Rede davon, daß es seinerzeit bei der Verteilung des Waldbestandes nicht mit rechten Dingen zugegangen sei.

Der nachfolgende Bericht bringt endlich Licht in das Dun­kel der Vergangenheit. Er straft all die umlaufenden Ge­rüchte Lügen und ist m.E. geeignet, alte Vorurteile abzu­bauen und ein besseres menschliches Verhältnis zwischen den Partnern von damals und heute herbeizuführen. Besonders interessant finde ich die Parallele zu dem, was in den nächsten Tagen durch den Gesetzgeber vollzogen werden soll, nämlich die Partnerschaft zwischen Horressen und Montabaur.

Das O ber m är ker r ec ht der Stadt Montabaur und die Teilung des Montabaurer Märkerwal des durch Teilungsrezeß vom 2a.8.1818.

Als die alten Marken verschwunden waren, blieb dennoch der Name derselben noch lange an den gemeinschaft­lichen Waldungen bestehen. In dem sogenannten Märker­wald, den die Stadt Montabaur mit den Bännen Holler und Wirges gemeinschaftlich besaß, hatte die Stadt Monta­baur das Obermärkerrecht. Der Stadtrat von Montabaur setzte fest, wann Bäume gesetzt werden sollten und wie­viel jeder Märker zu liefern hatte.

Die Verwaltung des Märkereiwesens hatten zwei Holzmei­ster zu besorgen, die aus den Schöffen der Stadt gewählt wurden. Jährlich wurden sie vom Bürgermeister zweimal berufen, um Rechnung über ihre Verwaltung zu legen.

Die Beaufsichtigung, Pflege und Erhaltung des Waldes lag den Förstern ob, die, wie die Holzmeister vom Bür­germeister und Rat der Stadt eingesetzt wurden.

Zum Montabaurer Märkerwald gehörten:

Die Stadt Montabaur mit Horressen, Niederelbert, Eigen­dorf, Dernbach, Wirges, Siershahn, Ebernhahn, Heiligen- roth, Moschheim, Eschelbach, Bannberscheid, Otzingen, Boden, Staudt, Bladernheim, Untershausen, Stahlhofen, Reckenthal, Oberelbert, Daubach, Ettersdorf, Holler, Welschneudorf, Wirzenborn und Leuterod.

Fast loo Jahre dauerte Kampf um die Rechte, die der Stadt Montabaur von seinem Bann bestritten wurden,

1733 schlossen sich die Mitmärker zusammen, wählten einen Deputiertenkreis - je 1 Deputierter aus jeder Ge­meinde - und führten Beschwerde gegen den Widerstand der Stadt Montabaur und des Landesfürsten von Trier.

Sie stellten den Antrag, den Markwald entsprechend der Zahl der Mitmärker zu verteilen. Die Mitmärker drängten auf eigenen Waldbesitz

Die Verhandlungen zogen sich Jahrzehnte ohne Erfolg hin, sie gerieten besonders durch den Wechsel der Landesherrschaft von Kurtrier zu Nassau ins Stocken.

Erst 1818 wurden sie von Erfolg gekrönt .Die alte Mark­verfassung im Montabaurer Markwald wurde aufgehoben.

Die Teilung, die durch eine Kommission der herzoglichen Regierung im Rathaus zu Montabaur erfolgte,, geschah zur Abwendung der großen Nachteile, die eine gemein­schaftliche Waldnutzung zur Folge hatte, aber zur völli­gen Zufriedenheit und Wohlfahrt aller Beteiligten.

29.

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