- 8 -
l9.oo Uhr:
3. Seelenamt für Gisela Jakobs
SONNTAG,
den 5.3.1972 - 3.Fastensonntag
Keine Frühmesse
9.3o Uhr
Hochamt
14.oo Uhr
Andacht
WICHTIG!
An diesem Sonntag ist die Wahl zum Pfarrgemeinderat Wahlzeiten vor und nach den Gottesdiensten:
SAMSTAG, den 4.3.1972:
18.2o Uhr - 18.5o Uhr 19.45 Uhr - 2o.l5 Uhr
SONNTAG, den 5.3.1972:
9.oo Uhr - 9.2o Uhr lo.l5 Uhr - 11.3o Uhr 13.3o Uhr - 15.3o Uhr
Wahllokal: Jugendheim .
HORRESSEN
Haushaltssatzung
und Haushaltsplan des Schulverbandes Horressen/Elgendorf:
Die von der Aufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssatzung mit -plan des Schulverbandes für das Rechnungsjahr 1972 liegt vom 28.2. 1972 an eine Woche lang bis einschließlich 6.3.1972 auf dem Bürgermeisteramt während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Plan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit je 97.100,- DM ab. Hiervon entfallen auf die Gemeinde Horressen als Verbandsumlage 47.951,- DM, auf die Gemeinde Eigendorf 32.63o, - DM. Die restl. Einnahmen werden aus Gastschulbeiträgen und sonst. Einnahmen aufgebracht.
Es ist sicherlich interessant, einmal zu erfahren, für welche Zwecke dieses Geld ausgegeben wird. Im wesentlichen verteilen sich die Ausgaben auf folgende Haushaltsstellen:
Arbeiterlöhne (einschl.Putzfrauen)
Unterhaltung Schulgebäude usw.
Geschäftsbedürfnisse:
Reinigung, Heizung und Strom:
Ergänzung der Schuleinrichtung:
Lehr- und Lernmittel:
Verfahrenskosten im Streitverfahren Uber die mangelhafte Dachkonstruktion:
Schuldendienst:
Vorfinanzierung der Renovierung der Hausmeisterwohnung Reparatur der Wasserleitung (Rest aus Vorj.)
Filmvorführkurs
in der Jugendherberge Montabaur
Das Kreisjugendamt führt in der Zeit vom 26. bis 27.2. 1972 einen weiteren Filmvorführkurs in der Jugendherberge Montabaur durch. Die Teilnahme an diesem Kurs ist kostenlos. Verpflegung und Unterkunft werden kostenlos gestellt.
Der Kurs will die Bedienung aller marktgängigen 16 mm Lichtton-Geräte vermitteln.
Sprechtag
für Versicherte der Rentenversicherung der Angestellten.
Der nächste Sprechtag der BfA findet am DIENSTAG, derr 29.2.1972 von 9.oo bis 13,oo Uhr im Landratsamt statt. Die Versicherungsunterlagen möge man mitbringen.
Sperrmüllabfuhr
Termin für die nächste Sperrmüllabfuhr in der Gemeinde Horressen ist
MITTWOCH, der 1. März 1972 ab 7.oo Uhr morgens in der gewohnten Reihenfolge.
Sammlung
für das Deutsche Jugendherbergswerk
Die diesjährige Haussammlung für das deutsche Jugendherbergswerk findet in der Zeit vom 29.2. bis 8. März 1972 statt. Sie soll dazu beitragen, den Bestand der Jugendherbergen, die Existenz dieses Werkes und die Ergänzung der notwendigen Geräte zu sichern.
Jede Familie mit Kindern weiß sicherlich die Existenz der Jugendherbergen zu schätzen und wird sicherlich bereit sein, ihr Schärflein dazu beizutragen, daß die Arbeit der Jugendherbergen noch wirkungsvoller werden kann.
Wissenswertes aus der Dorfchronik
Es war schon immer die Rede davon, daß es seinerzeit bei der Verteilung des Waldbestandes nicht mit rechten Dingen zugegangen sei.
Der nachfolgende Bericht bringt endlich Licht in das Dunkel der Vergangenheit. Er straft all die umlaufenden Gerüchte Lügen und ist m.E. geeignet, alte Vorurteile abzubauen und ein besseres menschliches Verhältnis zwischen den Partnern von damals und heute herbeizuführen. Besonders interessant finde ich die Parallele zu dem, was in den nächsten Tagen durch den Gesetzgeber vollzogen werden soll, nämlich die Partnerschaft zwischen Horressen und Montabaur.
Das O ber m är ker r ec ht der Stadt Montabaur und die Teilung des Montabaurer Märkerwal des durch Teilungsrezeß vom 2a.8.1818.
Als die alten Marken verschwunden waren, blieb dennoch der Name derselben noch lange an den gemeinschaftlichen Waldungen bestehen. In dem sogenannten Märkerwald, den die Stadt Montabaur mit den Bännen Holler und Wirges gemeinschaftlich besaß, hatte die Stadt Montabaur das Obermärkerrecht. Der Stadtrat von Montabaur setzte fest, wann Bäume gesetzt werden sollten und wieviel jeder Märker zu liefern hatte.
Die Verwaltung des Märkereiwesens hatten zwei Holzmeister zu besorgen, die aus den Schöffen der Stadt gewählt wurden. Jährlich wurden sie vom Bürgermeister zweimal berufen, um Rechnung über ihre Verwaltung zu legen.
Die Beaufsichtigung, Pflege und Erhaltung des Waldes lag den Förstern ob, die, wie die Holzmeister vom Bürgermeister und Rat der Stadt eingesetzt wurden.
Zum Montabaurer Märkerwald gehörten:
Die Stadt Montabaur mit Horressen, Niederelbert, Eigendorf, Dernbach, Wirges, Siershahn, Ebernhahn, Heiligen- roth, Moschheim, Eschelbach, Bannberscheid, Otzingen, Boden, Staudt, Bladernheim, Untershausen, Stahlhofen, Reckenthal, Oberelbert, Daubach, Ettersdorf, Holler, Welschneudorf, Wirzenborn und Leuterod.
Fast loo Jahre dauerte Kampf um die Rechte, die der Stadt Montabaur von seinem Bann bestritten wurden,
1733 schlossen sich die Mitmärker zusammen, wählten einen Deputiertenkreis - je 1 Deputierter aus jeder Gemeinde - und führten Beschwerde gegen den Widerstand der Stadt Montabaur und des Landesfürsten von Trier.
Sie stellten den Antrag, den Markwald entsprechend der Zahl der Mitmärker zu verteilen. Die Mitmärker drängten auf eigenen Waldbesitz
Die Verhandlungen zogen sich Jahrzehnte ohne Erfolg hin, sie gerieten besonders durch den Wechsel der Landesherrschaft von Kurtrier zu Nassau ins Stocken.
Erst 1818 wurden sie von Erfolg gekrönt .Die alte Markverfassung im Montabaurer Markwald wurde aufgehoben.
Die Teilung, die durch eine Kommission der herzoglichen Regierung im Rathaus zu Montabaur erfolgte,, geschah zur Abwendung der großen Nachteile, die eine gemeinschaftliche Waldnutzung zur Folge hatte, aber zur völligen Zufriedenheit und Wohlfahrt aller Beteiligten.
29.
5oo, -
- DM
1.
5oo, -
- DM
3.
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- DM
18.
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8.
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5.
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6.
45o, -
- DM
15.
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2.
ooo, -
- DM

