Ausgabe 
24.12.1971
Seite
1396
 
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KEUL_

VERSICHERUNGEN FINANZIERUNGEN IMMOBILIEN

MONTABAUR PETERSTORSTR.7-9 Tel: 30 8 0

FREITAG, den 24.12.71

lo.oo - 12.oo Uhr und 15.oo - 19.oo Uhr

FILIALKIRCHE ESCHELBACH MONTAG, den 2o. 12.1971 I8.00 Uhr für die Kinder

2o.l5 Uhr für die Erwachsenen

WIRZENBORN und BLADERNHEIM DIENSTAG, den 21.12.71 18.oo Uhr Bladernheim,

2o.l5 Uhr Wirzenborn

RECKE NI L, Filialkirche,

DIENSTA den 21.12.71

19.30 Uhr

Evang. Kirchengemeinde Montabaur

Gottesdienstordnung vom 24. Dez. 71 bis 2. Jan. 1972

24. Dez. HEILIGER ABEND:

I6.00 Uhr Christfeier in beiden Kirchen

23.oo Uhr Christfeier nur in der Pauluskirche (Kob­

lenzer Straße)

25. Dez. 1.WEIHNACHTSTAG:

9.oo Uhr Gottesdienst Pauluskirche

10.30 Uhr Gottesdienst Lutherkirche (Elgendorfer Str.)

in beiden Kirchen anschließend: Abend­mahlsfeier

26. Dez. 2. WEIHNACHTSTAG (Sonntag)

9.oo Uhr Gottesdienst Pauluskirche

10.30 Uhr Familiengottesdienst Lutherkirche zugleich

Kindergottesdienstweihnachtsfeier für beide Gemeindebezirke.

Am 1. Feiertag fahren die Busse zu beiden Kirchen nach dem Fahrplan im Gemeindebrief Nov./Dez. 71 (durch alle Orte)

31. Dez. SYLVESTER:

17.oo Uhr Jahresschlußgottesdienst in beiden Kirchen

15.30 Uhr Jahresschlußgottesdienst in Welschneudorf

1. Januar 1972 EEUJAHRSTAG (Samstag)

10.30 Uhr Gottesdienst nur Pauluskirche

2. Januar - 1.Sonntag nach Weihnachten-

lo.3o Uhr Gottesdienst nur Lutherkirche

l7.oo Uhr in der Lutherkirche: in einer kirchenmusi . kalischen Feierstunde wird die neue Orgel mit Dr.H.M. Balz aus Darmstadt an der Orgel,der Gemeinde vorgestellt.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntm achung

Wir geben den Einwohnern von Montabaur bekannt, daß die nächste Sperrgutabfuhr für den Bereich unserer Stadt am

MITTWOCH, dem 5. Januar 1972, ab 7.oo Uhr

in der gleichen Reihenfolge wie bei der Müllabfuhr erfolgt.

Unter den Begriff des Sperrgutes fallen ausschließlich die in Haushaltungen gelegentlich anfallenden sperrigen Gegen­stände, die sich nicht in den Müllgefäßen unterbringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit diesen nicht beigefüllt werden dürfen, weil hierdurch Beschädigungen an der Mechanik des Müllwagens verursacht werden kön­nen.

Zu dem Begriff "Sperrgut gehören u. a. Möbelstücke, Sessel und Liegemobei, Matratzen, Ofen,

Ofenrohre, Teppiche in gerolltem und verschnürtem Zu­stand, Kinderwagen, Fahrräder und sonstige sperrige Haus­haltswaren, Verpackungsmaterial aus Holz und Pappe so­weit diese flach zusammengelegt und zu handlichen Packs verschnürt sind.

Ausgeschlossen von der Sperrgutabfuhr sind sämtliche Ab­fälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus ge­werblichen Betrieoen, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör und Ersatzteile, ferner Bauelemente, Bauschutt, Flaschen, Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.

Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bord­steinkante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßen­verunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder-behin- derung unterbleibt.

Montabaur, den 17. Dez. 1971

Stadtverwaltung Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister.

Am DIENSTAG, dem 4. Januar 1971 findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergarten­straße 3, 14.oo Uhr, Mütterberatung statt.

Rechtsunterricht

am Staatlichen Gymnasium Montabaur

Seit 3 Wochen haben wir am Staatlichen Gymnasium "Rechtsunterricht, an dem Schüler der Klassen 12 und 13 teilnehmen. Diese neue Unterrichtsveranstaltung wurde entsprechend dem gemeinsamen Runderlaß des Ministeriums für Unterricht und Kultus, des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten vom 16.7,1970 eingerichtet. Ziel des Unterrichts ist es, bei den Schülern und Schülerinnen Verständnis für das Wesen und die Ordnungsaufgabe des Rechts und der Rechtspflege zu wecken und ihnen Grundkenntnisse der Rechtsordnung zu vermitteln. Kenntnisse, die bekanntlich notwendiger Bestandteil der politischen Bildung sind.

Im einzelnen werden behandelt: 1) Wesen und Ordnungs­funktion des Rechts, 2.) die Rechtsbeziehungen des Bür­gers zum Staat (öffentliches Recht), 3.) Rechtsbeziehun­gen der Bürger untereinander (Zivilrecht), 4.) Abhand­lung von Rechtsbrüchen (Strafrecht).

Den Unterricht, dessen Teilnahme freiwillig ist, haben Landgerichtsrat Scheidt und Amtsgerichtsrat Münch über­nommen. Anhand von Beispielen des gesprochenen Rechts, die den Gerichtsräten ihre eigene Praxis bietet, bauen sie den Unterricht so auf, daß die Schüler sich am Ende in die Rolle des Richters versetzen können.

Zum Schluß jeder Stunde müssen die beiden "Lehrer" ihren Schülern Rede und Antwort stehen, und die jungen Kursteilnehmer sind voller Fragen. Versprochen wurde den Primanern auch die Teilnahme an Gerichtssitzungen, bei denen dann der Richter oder Anklagevertreter vor der Sitzung den Fall erläutert urfd eine Einführung geben soll.

Neue Orgel

in der Lutherkirche (Montabaur) fertigge­stellt I

Am 24. November hat die Firma Weigle in Echterdingen die im Frühjahr bestellte Orgel geliefert. Ein ganzer Lastzuganhänger brachte sie in Einzelteilen. Beim Abla­den halfen vor allem einige Soldaten von der Instand - setzungs- und Ausbildungskompanie 17/11 .

Die Orgel war im Herstellerwerk schon einmal zusammen­gebaut worden, dennoch dauerte der endgültige Aufbau