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Man wollte - so sagte man - die Rechtsposition des Landes nicht aushöhlen und Präzedenzfälle schaffen. Zwischenzeitlich ist diese Einlassung eindeutig widerlegt.
Weil man hier den ausgehandelten Vertrag durch die vorgesehene Neuregelung gefährdet sah, setzte der zuständige Ausschuß alle Hebel in Bewegung, um noch in der Freiwilligkeitsphase bis zum 31.12.71 eine Entscheidung über die uneingeschränkte Genehmigung des Vertrages herbeizuführen. Durch die neue Situation schwebte der Auseinandersetzungsvertrag quasi irm luftleeren Raum.
Der erhoffte Erfolg stellte sich mittlerweile in Form einer mündlichen Zusicherung über die Unbedenklichkeit des Vertrages ein. Für den Fall, daß das Landratsamt - so wie es die Gemeindeordnung vorsieht - Genehmigungsbehörde sein wird, liegt sogar eine schriftliche Zusage des Herrn Landrats vor. Nach letzten Meldungen soll tatsächlich die Kompetenz zur Vertragsgenehmigung dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde übertragen worden sein.Wenn dem so ist, spielt es praktisch keine Rolle mehr auf welchem Wege die Eingliederung erfolgt. Bleibt es bei der gesetzlichen Regelung, so kann man bereits heute der Gemeindevertretung Weitsicht, Zivilcourage und Entschlußfreudigkeit bescheinigen, selbst auf die Gefahr hin, daß dies alles nach ein wenig Selbstbeweihräucherung klingt.
Die Entwicklung der Dinge im positiven Sinne konnte die Gemeindevertretung natürlich in ihrer letzten Sitzung am 26.11.1971 noch nicht voraussehen. So nimmt es nicht Wunder, wenn der Gemeinderat seine Zustimmung zum neuen Zielplan von der uneingeschränkten Genehmigung des Auseinandersetzungsvertrages abhängig gemacht hat.
Diesen gewiß nicht leichten 2. Schritt in Richtung "Eingemeindung" hat der Rat der Stadt Montabaur in vorbildlicher Weise erleichtert, indem er noch vor der Beschlußfassung durch die Gemeindevertretung von Horressen in verbindlicher Form den unveränderten Willen der Stadt zur wortgetreuen Erfüllung des geschlossenen Vertrages kundgetan hat.
Nach all diesen Ereignissen kann die Gemeinde Horressen wieder optimistischer in die Zukunft blicken.
Für die Zukunft weniger wichtig, für die Gegenwart aber umso bedeutungsvoller ist die Beschlußfassung über eine Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971.
Er schließt im ordentlichen Teil in den Einnahmen und Ausgaben mit je 8 I. 800 ,-- DM ab. Im außerordentlichen Teil treten zunächst keine Änderungen ein. Insoweit könnte sich aber kurzfristig eine neue Situation ergeben, die den Erlaß einer 2, Nachtragshaushaltssatzung erforderlich macht.
Das Haushaltsvolumen 1971 erstreckt sich nunmehr auf insgesamt 815.loo, - DM (699.loo,-- im ordentlichen Etat und 116. 000 ,- DM im außerordentlichen Haushalt) Bemerkenswert ist, daß bisher bis auf kaum ins Gewicht fallende Fremdmittel von 2o.ooo, - DM alle Ausgaben aus Eigenmitteln der Gemeinde bestritten werden konnten. Fürwahr ein stolzer Rekord im GemeindegeschehenJ
Der Nachtragshaushaltsplan sieht im wesentlichen Ausgaben für folgende Maßnahmen vor, deren sofortige Inangriffnahme der Rat gleichzeitig beschlossen hat:
1) Anschaffung von 2 witterungsbeständigen Bekanntmachungstafeln I. 600 ,-
2) Rücklage für die Erweiterung des
kirchlichen Kindergartens 2o.ooo,-
3) Sportplatzrenovierung und Anschaffung
von Pflegegeräten 7.5oo,-
4) Anschaffung ; i»quer Verkehrsschilder und 2 Verkehrsspiegeln für die Kreuzung Backe^seck und die Einmündung, dep,^
Brunnenstraße' in die Ringstraße.' 1 2 3 4 5 6 1.5oö, -
5) Außerplanmäßige Darlehensrückzahlung ll.öoo,-
6 ) Instandsetzung der Friedhofswege durch Einfassung mit Rasenbordsteinen und Einbau einer
Deckschicht aus Gartenkies 5 . 000 ,--
7) Mehrkosten für die Erweiterung der
Friedhofsdrainage 1.2oo,—
8) Ausbau des Wanderweges am Walde, des
Grenzweges zum Stadtwald und eines Feldweges (Mehrkosten) 4 . 000 ,--
9) Erwerb von Grundstücken am Friedhof
und im Waschbachtal 17. 000 ,--
10) Fertigstellung des Parkplatzes
(Böschungen, Randeinfassung, Deckschicht und Beleuchtung) 6 . 000 ,--
Wenn der Wettergott noch einige Tage gutes Wetter beschert, können sämtliche Maßnahmen, die alle kurz vor der Vollendung stehen, in diesem Jahr noch abgeschlossen werden.- Die Gemeinde ist dann bereits heute für den nächstjährigen Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" gut gerüstet und braucht nicht Hals über Kopf auf die Fertigstellung von Verschönerungsmaßnahmen kurz vor dem Besichtigungstermin zu drängen. Es wäre in diesem Zusammenhang wünschenswert, wenn sich angesichts der Erfolge in der Vergangenheit mehr Bürger an dem gemeinsamen Ziel einer Dorf Verschönerung beteiligen würden, sei es nun durch Verschönerungsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück, durch Unterstützung (Beitritt) des Verkehrsvereins oder durch tatkräftige uneigennützige Mithilfe bei der Gestaltung und Erhaltung der öffentlichen Anlagen.
Es bleibt noch vieles zu tun, wenn wir mit den schönsten Dörfern konkurrieren wollen. Das gilt ganz besonders für die Privatinitiative, an der es bei uns doch noch sehr mangelt. Man macht es sich allzu gern bequem und überläßt die Arbeit der Gemeinde, die es aber alleine - das beweisen die Erfolge der Orte Nordhofen und Gackenbach - nicht schaffen kann.
Sicherlich wird die Gemeinde auch im nächsten Jahr die Hände nicht in den Schoß legen, sollen doch der Ausbau des Schulweges und nach inoffiziellen Berichten auch die L 312 in der bebauten Ortslage mit Neuverlegung der alten Wasserleitung in der Koblenzer Straße, eines Kanals bis zum Friedhof, Bürgersteigen und Parkplätzen vor dem Friedhof in Angriff genommen werden. Unter dem Strich werden sich Gesamtkosten von nur wenig unter 5oo. 000 , - DM ergeben, zu denen hoffentlich Land und Kreis Finanzierungshilfen geben werden.
gez. Merz, Bürgerm.
Gottesdienstordnung Horressen
4. Adventsonntag, 19. - 26.12.71)
SAMSTAG
19.00 Uhr
Sonntagsmesse
SONNTAG
8.3o Uhr
Amt für Adelheid Fuchs
14.3o Uhr
Advent and acht.
MONTAG
8.00 Uhr
Schulmesse ( 8 .Schulj.)
2o.l5 Uhr
Pfarrgemeinderatsitzung im Pfarrheim .
DIENSTAG
• -• 1
16.15 Uhr
Kommunionstunde
19.3o Uhr
Abendmesse : Amt für Ehel. Johann Josef Schm idt.
20 . 00 - 21.00
Uhr.Beichtgelegenheit (Pater)
MITTWOCH
8.00 Uhr
Hl. Messe für Adam Schaaf
18.oo-19.15
Uhr Beichtgelegenheit (Pater)
2 o.oo- 21.00
Uhr Beichtgelegenheit (Pfr.)
DONNERSTAG .
8.00 Uhr
Hl. Messe für Eheleute Adam Roth und Angehörige n 9 H 0 2 i w
9.3o Uhr
Meßdienerstunde
16.15 Uhr
... Kommunionstunde i- . + -. ;
y Rosenkranz i.d. Anliegen^dei^Kirche.
19.3o Uhr
FREITAG
22.00 Uhr
Weihnachtsmette - Amt für Alois Eichmann

