Ausgabe 
17.12.1971
Seite
1387
 
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Man wollte - so sagte man - die Rechtsposition des Landes nicht aushöhlen und Präzedenzfälle schaffen. Zwischenzeitlich ist diese Einlassung eindeutig widerlegt.

Weil man hier den ausgehandelten Vertrag durch die vorgesehene Neuregelung gefährdet sah, setzte der zu­ständige Ausschuß alle Hebel in Bewegung, um noch in der Freiwilligkeitsphase bis zum 31.12.71 eine Entschei­dung über die uneingeschränkte Genehmigung des Ver­trages herbeizuführen. Durch die neue Situation schwebte der Auseinandersetzungsvertrag quasi irm luftleeren Raum.

Der erhoffte Erfolg stellte sich mittlerweile in Form einer mündlichen Zusicherung über die Unbedenklichkeit des Vertrages ein. Für den Fall, daß das Landratsamt - so wie es die Gemeindeordnung vorsieht - Genehmigungsbe­hörde sein wird, liegt sogar eine schriftliche Zusage des Herrn Landrats vor. Nach letzten Meldungen soll tatsäch­lich die Kompetenz zur Vertragsgenehmigung dem Land­ratsamt als Aufsichtsbehörde übertragen worden sein.Wenn dem so ist, spielt es praktisch keine Rolle mehr auf wel­chem Wege die Eingliederung erfolgt. Bleibt es bei der gesetzlichen Regelung, so kann man bereits heute der Gemeindevertretung Weitsicht, Zivilcourage und Entschluß­freudigkeit bescheinigen, selbst auf die Gefahr hin, daß dies alles nach ein wenig Selbstbeweihräucherung klingt.

Die Entwicklung der Dinge im positiven Sinne konnte die Gemeindevertretung natürlich in ihrer letzten Sitzung am 26.11.1971 noch nicht voraussehen. So nimmt es nicht Wunder, wenn der Gemeinderat seine Zustimmung zum neuen Zielplan von der uneingeschränkten Genehmi­gung des Auseinandersetzungsvertrages abhängig gemacht hat.

Diesen gewiß nicht leichten 2. Schritt in Richtung "Ein­gemeindung" hat der Rat der Stadt Montabaur in vorbild­licher Weise erleichtert, indem er noch vor der Be­schlußfassung durch die Gemeindevertretung von Horressen in verbindlicher Form den unveränderten Willen der Stadt zur wortgetreuen Erfüllung des geschlossenen Vertra­ges kundgetan hat.

Nach all diesen Ereignissen kann die Gemeinde Horressen wieder optimistischer in die Zukunft blicken.

Für die Zukunft weniger wichtig, für die Gegenwart aber umso bedeutungsvoller ist die Beschlußfassung über eine Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushalts­plan für das Rechnungsjahr 1971.

Er schließt im ordentlichen Teil in den Einnahmen und Ausgaben mit je 8 I. 800 ,-- DM ab. Im außerordentlichen Teil treten zunächst keine Änderungen ein. Insoweit könnte sich aber kurzfristig eine neue Situation ergeben, die den Erlaß einer 2, Nachtragshaushaltssatzung erforder­lich macht.

Das Haushaltsvolumen 1971 erstreckt sich nunmehr auf insgesamt 815.loo, - DM (699.loo,-- im ordentlichen Etat und 116. 000 ,- DM im außerordentlichen Haushalt) Bemerkenswert ist, daß bisher bis auf kaum ins Gewicht fallende Fremdmittel von 2o.ooo, - DM alle Ausgaben aus Eigenmitteln der Gemeinde bestritten werden konnten. Fürwahr ein stolzer Rekord im GemeindegeschehenJ

Der Nachtragshaushaltsplan sieht im wesentlichen Ausgaben für folgende Maßnahmen vor, deren sofortige Inangriffnah­me der Rat gleichzeitig beschlossen hat:

1) Anschaffung von 2 witterungsbeständigen Bekannt­machungstafeln I. 600 ,-

2) Rücklage für die Erweiterung des

kirchlichen Kindergartens 2o.ooo,-

3) Sportplatzrenovierung und Anschaffung

von Pflegegeräten 7.5oo,-

4) Anschaffung ; i»quer Verkehrsschilder und 2 Verkehrsspiegeln für die Kreu­zung Backe^seck und die Einmündung, dep,^

Brunnenstraße' in die Ringstraße.' 1 2 3 4 5 6 1.5oö, -

5) Außerplanmäßige Darlehensrückzah­lung ll.öoo,-

6 ) Instandsetzung der Friedhofswege durch Einfassung mit Rasenbordsteinen und Einbau einer

Deckschicht aus Gartenkies 5 . 000 ,--

7) Mehrkosten für die Erweiterung der

Friedhofsdrainage 1.2oo,

8) Ausbau des Wanderweges am Walde, des

Grenzweges zum Stadtwald und eines Feldweges (Mehrkosten) 4 . 000 ,--

9) Erwerb von Grundstücken am Friedhof

und im Waschbachtal 17. 000 ,--

10) Fertigstellung des Parkplatzes

(Böschungen, Randeinfassung, Deck­schicht und Beleuchtung) 6 . 000 ,--

Wenn der Wettergott noch einige Tage gutes Wetter be­schert, können sämtliche Maßnahmen, die alle kurz vor der Vollendung stehen, in diesem Jahr noch abgeschlossen werden.- Die Gemeinde ist dann bereits heute für den nächstjährigen Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner wer­den" gut gerüstet und braucht nicht Hals über Kopf auf die Fertigstellung von Verschönerungsmaßnahmen kurz vor dem Besichtigungstermin zu drängen. Es wäre in diesem Zusammenhang wünschenswert, wenn sich angesichts der Erfolge in der Vergangenheit mehr Bürger an dem gemein­samen Ziel einer Dorf Verschönerung beteiligen würden, sei es nun durch Verschönerungsmaßnahmen auf dem eige­nen Grundstück, durch Unterstützung (Beitritt) des Verkehrs­vereins oder durch tatkräftige uneigennützige Mithilfe bei der Gestaltung und Erhaltung der öffentlichen Anlagen.

Es bleibt noch vieles zu tun, wenn wir mit den schönsten Dörfern konkurrieren wollen. Das gilt ganz besonders für die Privatinitiative, an der es bei uns doch noch sehr man­gelt. Man macht es sich allzu gern bequem und überläßt die Arbeit der Gemeinde, die es aber alleine - das bewei­sen die Erfolge der Orte Nordhofen und Gackenbach - nicht schaffen kann.

Sicherlich wird die Gemeinde auch im nächsten Jahr die Hände nicht in den Schoß legen, sollen doch der Ausbau des Schulweges und nach inoffiziellen Berichten auch die L 312 in der bebauten Ortslage mit Neuverlegung der alten Wasserleitung in der Koblenzer Straße, eines Kanals bis zum Friedhof, Bürgersteigen und Parkplätzen vor dem Friedhof in Angriff genommen werden. Unter dem Strich werden sich Gesamtkosten von nur wenig unter 5oo. 000 , - DM ergeben, zu denen hoffentlich Land und Kreis Finan­zierungshilfen geben werden.

gez. Merz, Bürgerm.

Gottesdienstordnung Horressen

4. Adventsonntag, 19. - 26.12.71)

SAMSTAG

19.00 Uhr

Sonntagsmesse

SONNTAG

8.3o Uhr

Amt für Adelheid Fuchs

14.3o Uhr

Advent and acht.

MONTAG

8.00 Uhr

Schulmesse ( 8 .Schulj.)

2o.l5 Uhr

Pfarrgemeinderatsitzung im Pfarrheim .

DIENSTAG

- 1

16.15 Uhr

Kommunionstunde

19.3o Uhr

Abendmesse : Amt für Ehel. Johann Josef Schm idt.

20 . 00 - 21.00

Uhr.Beichtgelegenheit (Pater)

MITTWOCH

8.00 Uhr

Hl. Messe für Adam Schaaf

18.oo-19.15

Uhr Beichtgelegenheit (Pater)

2 o.oo- 21.00

Uhr Beichtgelegenheit (Pfr.)

DONNERSTAG .

8.00 Uhr

Hl. Messe für Eheleute Adam Roth und Angehörige n 9 H 0 2 i w

9.3o Uhr

Meßdienerstunde

16.15 Uhr

... Kommunionstunde i- . + -. ;

y Rosenkranz i.d. Anliegen^dei^Kirche.

19.3o Uhr

FREITAG

22.00 Uhr

Weihnachtsmette - Amt für Alois Eichmann