Ausgabe 
17.12.1971
Seite
1386
 
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19.oo Uhr

Vorabendmesse: für Heinrich Quirmbach

-7-

So. 19.12. - 4. Adventssonntag 9oo Uhr Hochamt.

13.30 Uhr Adventsandacht,

Haussammlung: Bonifatiuswerk.

MONTAG, 20.12.

7.oo Uhr Hl. Messe für Melitta Reusch.

DIENSTAG, 21.12.

7.oo Uhr Hl. Messe für Familien Böckling und Fer­dinand.

16.00 und 19.oo Uhr: Beichtgelegenheit.

MITTWOCH, 22.12.

17.oo Uhr in Klhb.: Hl. 4-Wochen Amt für Anna

Herbst , geb. Bast.

DONNERSTAG, 23.12.

I 6.00 Uhr Beichtgelegenheit.

19.30 Uhr 1. hl. Jahramt für Adam Sturm.

FREITAG, 24.12. Weihnachtsvigil-Heilig Abend:

8 .oo Uhr Hl. Amt für Eheleute Johann Noll als Jahresgedächtnis.

14.30 Uhr Beichtgelegenheit - Adveniat-Kollekte ! !

22.00 Uhr Mitternachtsmesse - Hl. Amt für Eheleute

Sebastian Quirmbach.

SAMSTAG, 7.3o Uhr lo.oo Uhr 14.oo Uhr

25.12. Geburt unseres Herrn Jesus Christus: Hirtenmesse: für Peter Klasen.

Hochamt

Weihnachtsandacht.

Am 26.12. Weltmissionstag der Kinder. Die Kinder brin­gen ihr Adventopfer für das Päpstliche Missionswerk ! ! Die Kinder, die das Jahr über gesammelt haben, bitte ich: bringt mir die Sammelhefte!

Eisbachtaler Vereinsnachrichten

Rheinlandliga

Niederlahnstein - Eisbachtal 2:2 (o:l)

Eigentlich müßte man mit dem Ergebnis ja zufrieden sein, aber die Art und Weise wie es zustande kam, ist empörend. Es ist ein Betrug an unserer tapfer kämpfenden Elf, die sich gegen Niederlahnstein immer schwer tat, wenn ein "Schiedsrichter" 3 Minuten vor Spielende eine Situation wie sie auf allen Fußballfeldern immer wieder vorkommt, zu einem Elfmeter ausnutzt. Verteidiger Schönberger und Schmidt vom Platzverein waren beim Kampf um den Ball im Strafraum zu Boden gegangen.

Das war für den Schiedsrichter der Grund einen Elfmeter zu verhängen. Selbst die Platzherren konnten zuerst diese Entscheidung nicht begreifen und Rojahn ließ diese Chance nicht ungenutzt, und bezwang mit hartem Schuß Torwart Mürtz zum 2:2 Ausgleich.

Manfred Meuer hätte in der 43. m. nach herrlichem Sololauf das o:l erzielt und in der 51. Min. scheiterte zunächst Schwab mit einem Kopfball an die Latte, den Abpraller verwandelte Arnold zum o:2. So klar hatten wir noch nie gegen Niederlahnstein geführt, zumal ne­ben Betz und Gerlach auch noch Waldemar Pagojus wegen Grippe ausfiel.

Die Elf ließ zwar in der Kabine die Köpfe hängen, aber Trainer Fichtner munterte seine Schützlinge wieder auf und auch Br. Arnold fand tröstende Worte. Eisbachtal spielte mit Mürtz, Casel, Stein, Meuer H. Schönberger, Ferdinand, Meuer M. Schwab, Hommrich, Reusch, Ar­nold. Auswechselspieler Kelterbach, Wörsdörfer und Görg wurden nicht eingesetzt.

V

Am Sonntag, dem 19.12. um 14 Uhr wird das zweite Rückrundenspiel und das letzte vor der Weihnachtspause in Großholbach ausgetragen. Erwartet wird Plaidt, gegen die noch eine Niederlage aus der Vorrunde wettzumachen ist. Voraussichtlich wird Hans-Werner Betz wieder ein­satzbereit sein und auch Waldemar Pagojus wird seine Grippe überwunden haben.

Es bleibt zu hoffen, daß mit einem eindrucksvollen Sieg, die Tabellenführung in der höchsten deutschen Fußball­

amateurklasse untermauert wird.

An Weihnachten ist dann spielfrei und am 2. Januar 1972 wird in Lützel das Vorschlußrundenspiel um den Rheinlandpokal ausgetragen. Gegner ist der VfB Lützel und Anstoß um 14 Uhr. Die Meisterschaftsrunde wird dann am 9.1. mit dem Spiel in Neuwied fortgesetzt. Die Terminliste für die Rückrunde ist uns vom Staffelleiter noch nicht übersandt, sie wird aber bei Eintreffen sofort vervielfältigt und verteilt.

Für die I. und II. Mannschaft findet am 2. Weihnachts­feiertag um 17 Uhr im Vereinslokal Schönberger-Meurer in Girod eine Weihnachtsfeier statt. Abends ab 2o Uhr spielt dann die Tanzkapelle Schütz zum Tanz auf, wozu alle, selbstverständlich auch Nichtmitglieder eingeladen sind.

Die Weihnachtsfeier für die Jugendmannschaften wird von Jugendleiter Otto Steinebach mit den einzelnen Be­treuern abesprochen und durchgeführt. Als Termin ist der 29.12. vorgesehen. Näheres wird den Jugendspielern durch die Betreuer rechtzeitig mitgeteilt.

HORRESSEN

Die Gemeindeverwaltung informiert...

Das zweifellos unter der Bevölkerung am meisten disku­tierte Thema ist der neue Zielplan (Vorentwurf) des Innenministeriums, nach dem die Gemeinde Horressen zusammen mit den Nachbargemeinden Eigendorf und Eschelbach auf dem Gesetzgebungswege in das Gebiet der Stadt Montabaur eingegliedert werden soll.

Mit der Bekanntmachung dieser neuen Vorstellungen ist dieser Behörde zumindest eine vollständige Überraschung gelungen, konnte man doch noch Anfang des Jahres aus berufenem Munde hören, daß zwangsweise Eingemeindun­gen im Raume Montabaur im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform nicht vorgesehen seien.

Es seien hier noch einmal die Stationen aufgezeichnet, die zur heutigen Situation geführt haben.

Die Geschehnisse, die in die Geschichte beider Gemein­den (Horressen und Montabaur) eingehen werden, began­nen mit einer zwangslosen Aussprache beider Räte im Dezember 1969 über die Lösung gemeinsamer Probleme im Rahmen der im Lande Rheinland-Pfalz, insbesondere aber im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Monta­baur anstehenden Verwaltungsreform.

Die Zeichen der Zeit erkennend und die in ihrem gan­zen Ausmaße nicht genau berechenbaren auf die Gemeinde Horressen zukommenden zusätzlichen Belastungen (Schul­denstand am 31.12.197o = 866 . 000 ,-- DM) einkalkulie­rend wurden aus dem zwanglosen Gespräch sehr schnell ernsthafte Verhandlungen, die mit der Bildung paritäti­scher Ausschüsse in Sachdiskussionen über einen gemeind - liehen Zusammenschluß einmündeten.

In 1 1/2 jährigen schwierigen und harten aber jederzeit fairen Verhandlungen bahnte sich schließlich eine für beide Seiten akzeptable Lösung an, die die Auflösung der Ge­meinde Horressen auf freiwilliger Basis und ihre Einglie­derung in das Stadtgebiet von Montabaur zum Ziele hat­te.

Die Eingliederung sollte auf der Grundlage eines Vertra­ges erfolgen, in dem die Stadt Montabaur die begonne­ne Weiterentwicklung der Gemeinde Horressen zusicherte und im Rahmen eines Stufenplanes die Finanzierung und Durchführung bestimmter Investitionsmaßnahmen für einen Übergangszeitraum von wenigstens 4 Jahren über­nahm .

Im Juni dieses Jahres wurde der Vertrag von beiden Rä­ten ratifiziert und nach der Unterzeichnung durch die beiden Bürgermeister dem Landratsamt und der Bezirks- regierung zur Genehmigung vorgelegt. Gesetzliche Grund­lage hierfür bildeten die §§ lo-12 der Gemeinde Ordnung.

Auf Intervention des Innenministeriums wurde die Ent­scheidung über die Anträge Ende August zurückgestellt.

Man begründete diesen Schritt mit gleichgelagerten Fäl­len, die durch Musterprozesse geklärt werden sollten.