Ausgabe 
19.11.1971
Seite
1342
 
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VERSICHERUNGEN FINANZIERUNGEN - IMMOBILIEN

MONTABAUR PETERSTORSTR. 7-9 Tel: 308 0 jA KlC5l k.

gemäß § 12 GO oder aber der Gesetzgeber - wie bean­tragt - zustimmend entscheiden (vergl. auch § 57 des 5. Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung vom 14.2.1969).

Zu II:

Die vorgesehenen Eingemeindungen der Gemeinden Eschel­bach und Horressen in das Gebiet der Stadt Montabaur sind die Konsequenz der vielseitigen tatsächlichen Ver­flechtungen.

1 Herrenarmbanduhr

1 Damenuhr als Halskette

1 Damenarmbanduhr

1 Herrenarmbanduhr

1 Holzkoffer mit Anstrei­

cherwerkzeug 1 Kinderanorak

1 Damengeldbörse mit

Inhalt

11.lo.l971 (Hal- lenb.)

11.10.1971 (Hallenbad)

12.10.1971

12.10.1971

13.10.1971 13.lo.l971

18.1o. 1971

Die beteiligten Gemeinden haben sich bereits über alle mit der Eingemeindung zusammenhängenden Fragen part­nerschaftlich geeinigt, so daß dieser im Gesetzentwurf vorgesehene Zusammenschluß unsererseits keiner weite­ren Begründung bedarf. Die vorliegenden Auseinander­setzungsverträge sollten in Ausführung des zu beschließen­den Gesetzes genehmigt werden.

Außerdem wurden in der Zeit vom 1. Juli 1971 bis 31.Ok­tober 1971 fünf Geldscheine abgegeben.

Am 4. Oktober 1971 wurden weiterhin Gegenstände hier abgeliefert, die in den Monaten Juli 1971 bis September 1971 - genaue Daten sind nicht bekannt - gefunden wur­den:

Die vorgesehene Eingliederung der Gemeinde Eigendorf in das Gebiet der Stadt Montabaur wird aus der Sicht der Stadt Montabaur ebenfalls für zwingend notwendig, aber auch für sinnvoll gehalten.

Kommunale und wirtschaftliche Verflechtungen des Raumes, die Notwendigkeit einer gesicherten Entwicklung unter einheitlicher Gesamtverantwortung sowie die Nutzung der Entwicklungschancen des Raumes zwingen zu einer Zu­sammenfassung der kommunalen Kräfte.

Die ungeteilte kommunale Selbstverwaltung in einem so engen Stadt-Umlandbereich durch eine Gebietskörperschaft ist sowohl vom demokratischen Prinzip her als auch von der Leistungsfähigkeit die ideale Form der Verwaltung innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches. Sie gewähr­leistet die Einheit der Planung, Finanzierung una Durch­führung, sie ermöglicht das höchste Maß von Integration unter den verschiedenen Verwaltungsaufgaben der Gegen­wart und Zukunft. Zahlreiche raumordnerische und landes- planerische Gesichtspunkte unterstreichen darüber hinaus, daß ein solcher Zusammenschluß mit dem Mittelzentrum Montabaur zwingend erforderlich ist.

Der Rat der Stadt Montabaur erkennt die Notwendigkeit des gemeindlichen Zusammenschlusses mit der Gemeinde Eigendorf an und ist zur Führung von partnerschaftlichen Verhandlungen über den Abschluß eines Auseinanderset­zungsvertrages bereit.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Bekanntmachung des Fundamtes

Bei der Stadtverwaltung Montabaur (Fundamt) wurden in der Zeit vom 1. Juli 1971 bis 31. Oktober 1971 folgende Gegenstände als Fundsachen abgegeben:

3 Herrenhüte, 1 Herrenschirmmütze, 2 Herre,.stockschirme, 1 Herrenknirps, 1 Herrenhalstuch, 5 Damenstockschirme,

1 Damenknirps, 2 Paar Damenlederhandschuhe und 1 Paar Damenstoffhandschuhe.

Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt (Stadtverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 8) in den Dienststunden zwischen 8.oo und 12.oo Uhr melden.

Als verloren wurden gemeldet

Einige Geldbörsen mit teils größeren Beträgen und ein wertvolles Medaillon.

Stadtverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde Mangels, Bürgermeister.

Öffentl. Mahnung - statt Einzelmahnung-

Am 15.11.1971 sind Gewerbesteuer, Grundsteuer, Müllabfuhrgebühr und Hundesteuer für das IV. Quartal 1971, Wassergeld und Kanalge­bühren Juli/August 1971

soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Stadtkasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungs­frist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungs­frist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle loo, - DM abgerundeten Steuer­schuld ) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Post­nachnahme eingezogen. Die Abgaben können über folgen­de Konten der Stadtkasse Montabaur eingezahlt werden:

Gegenstand:

1 Kinderarmbanduhr mit rotem Lederarm band

1 Damenhandtasche (schwarz)

1 Kinderhandtasche

1 Paar weiße gehäkelte Damen­handschuhe

3 Herrenarmbanduhren

2 Damenarmbanduhren

3 Kinderringe

1 Silberkettchen 1 Silberarmbändchen 1 Damenarmbanduhr 1 Uhrenarmband 1 Brille 1 Kinderbrille 1 Kinderregenumhang 1 Brille

1 Geldbörse mit Inhalt

1 Geldtasche (schwarz) ohne Inhalt

1 Herrenarmbanduhr

gefunden am:

15.7.1971

19.7.1971

8.7.1971

2.8.1971

15.8.1971 (Hallenb. 15.8.1971 (Hallenb. 15.8.1971 (Hallenb. 15.8.1971 (Hallenb.

15.8.1971 (Hallenb.

29.8.1971

10.9.1971

15.9.1971

6.9.1971

15.9.1971

26.9.1971

29.9.1971 29.9.1971

8.1o. 71

Konto Nr. lo8 oo Postscheckamt Frankfurt/Main 5oo ol7 Kreissparkasse Montabaur 8o3 ooo 212 Nass. Sparkasse Montabaur 392 Volksbank Montabaur

Montabaur, den 19.11.1971 Stadtkasse Montabaur als Vollstreckungsbehörde

Geburtstage im Dezember

Bender Maria geb. Wagner, 18.12.1894, Allmannshausen 12 Bertelsmeier Josef, 17.12.1887, Koblenzerstraße 15 Dommermuth Maria geb. Schuster, 4.12.1892, Karl- Siebert-Straße 5.

Elsenheimer Philippi, 31.12.1891, Koblenzer Str. 15 Eufinger Elisabeth geb. Hennemann, 15.12.1894, Eifelstr. Fait Viktoria geb. Parucha, 22.12.1895, EscheIbacherstr.

21 .

Fischer Anna geb. Merfels, 5.12.1896, Fritz-Bluhmstr.2o Förstermann Herbert, 13.12.1896, Esche Ibacherstr. 19 Gaebler Kurt, 24.12.1894, Albertstr.