Bekanntmachung
Wir geben den Einwohnern von Montabaur bekannt,daß die nächste Sperrgutabfuhr für den Bereich unserer Stadt am
MITTWOCH, den 1. Dezember 1971, ab 7.oo Uhr in der gleichen Reihenfolge wie bei der Müllabfuhr erfolgt.
Unter den Begriff des Sperrgutes fallen ausschließlich die in Haushaltungen gelegentlich anfallenden sperrigen Gegenstände, die sich nicht in den Müllgefäßen unterbringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit diesen nicht beigefüllt werden dürfen, weil hierdurch Beschädigungen an der Mechanik des Müllwagens verursacht werden können.
Zu dem Begriff "Sperrgut" gehören u. a. Möbelstücke, Sessel und LiegemöDel, Matratzen, Öfen, Ofenrohre, Teppiche in gerolltem und verschnürtem Zustand, Kinderwagen, Fahrräder und sonstige sperrige Haushaltswaren, Verpackungsmaterial aus Holz und Pappe soweit diese flach zusammengelegt und zu handlichen Packs verschnürt sind.
A usgeschlossen von der Sperrgutabfuhr sind sämtliche Abfälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus gewerblichen Betrieben, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör und Ersatzteile, ferner Bauelemente, Bauschutt, Flaschen, Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche D inge.
Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bordsteinkante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßen Verunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -behinderung unterbleibt.
Montabaur, den 23. Nov. 1971 Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.
Beschluß des Stadtrates
in der Sitzung vom 18. November 1971
Die Fraktionen der CDU und der SPD der Stadt Montabaur nehmen mit Bedauern, aber auch mit Befremden davon Kenntnis, daß die bisher sachlich verlaufenden Gespräche und offiziellen Verhandlungen mit den Vertretern der Gemeinde Eigendorf nunmehr beeinträchtigt werden durch die unqualifizierte Polemik einiger Elgen- dorfer Bürger.
Der Stadtrat hält es für anmaßend, daß die Verfasser eines in Eigendorf verteilten Flugblattes sich als "Interessengemeinschaft-Verbandsgemeinde" bezeichnen.
Wer die mutmaßlichen Beweggründe einiger ar. der Erhaltung ihrer persönlichen Vorteile bedachten Fiugbla't- verfasser näher betrachtet, wird das Selbstbekenntnis als "Interessengemeinschaft” hoffentlich richtig verstehen. Die in dem Flugblatt aus einer nichtöffentlichen Sitzung zitierten Äußerungen des Bürgermeisters der Stadt Montabaur sind bewußt unwahr und falsch wiedergegeben worden.
Diese unkorrekte Verhaltensweise gibt deutlich zu erkennen, mit wiewenig ehrlichen und überzeugenden Argumenten sich die Flugblattverfasser angeblich für das allgemeine Wohl der Gemeinde Eigendorf einsetzen. Auf derartige Gesprächspartner wird die Stadt Montabaur in der Zukunft verzichten.
Die Fraktionen des Stadtrates von Montabaur werden in den künftigen partnerschaftlichen Verhandlungen mit den Gemeindevertretern von Eigendorf sich trotz dieser wenig erfreulichen Vorkommnisse der Vergangenheit nur leiten lassen von dem allgemeinen öffentlichen Wohl der Bürger des gemeinsamen Lebensraumes.
Beschluß: einstimmig. ,
Beschluß:
Der Rat der Stadt Montabaur nimmt zu dem Entwurf eines 13. Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz wie folgt Stellung:
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I. Zu § 7 des Entwurfes:
a)
Die in Abänderung des Zielplanes vom 1.12.197o vorgesehene Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur findet hinsichtlich der Zuordnung der Gemeinden zur Verbandsgemeinde Montabaur sowie auch der Einbeziehung der Stadt Montabaur in diese Verbandsgemeinde die grundsätzliche Zustimmung des Stadtrates.
b)
Die Stadt Montabaur ist zur Eingliederung der vier vorgenannten Gemeinden bereit. Der Staatrat erwartet, daß der Gesetzgeber den am öffentlichen Wohl orientierten übereinstimmenden Willen der Gemeindet
räte dieser vier Gemeinden respektiert und die mit 1 der Stadt Montabaur auf freiwilliger Basis abgeschlos-I senen Auseinandersetzungsverträge anerkennt. §
II. Zu § 17 des Entwurfes:
a)
Die zur Lösung der Stadtumlandprobleme vorgesehene! Eingemeindungen der Gemeinden Horressen, Eigendorf und Eschelbach in das Gebiet der Stadt Montabaur berücksichtigen die tatsächlichen Verflechtungen und finden deshalb die Zustimmung des Stadtrates.
In den Fällen Eschelbach und Horressen vollzieht der Gesetzentwurf lediglich das nach, was die beiden Gemeinden und die Stadt Montabaur auf freiwilliger Basis in Auseinandersetzungsverträgen bereits zuvor vereinbart haben.
Die mit den vorgenannten Gemeinden abgeschlosse- ’ nen Verträge sind für die Stadt Montabaur bindend
Es besteht die Bereitschaft, ebenfalls mit der Gerne« de Eigendorf einen Auseinandersetzungsvertrag auf freiwilliger Basis abzuschließen.
b)
§ 17 des Gesetzentwurfes sollte unter Berücksichtige der Ausführungen unter I b erweitert werden um die Gemeinden: Bladernheim, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn.
Begründung:
Zu I:
jede vernünftige Reform muß den tatsächlichen Gegebenheiten sowie der künftigen Entwicklung der sozialen und ökonomischen Verhältnisse entsprechen und darf nicht gegf* sie vollzogen werden.
Der Stadtrat fordert jedoch die Abänderung des vor-ij liegenden Gesetzentwurfes in der Art, daß die Gemeinden Bladernheim, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn vor der Bildung der Verbandsgemeinde aufgelöst und in das Gebiet der Stadt Montabaur eingemeindet werden.
Die Stadt Montabaur fühlt sich an die abgeschlossene;] Verträge gebunden. ^
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Unter Hinweis auf diese grundsätzliche Aussage stellt die vorgesehene Verbandsgemeinde bei Berücksichtigung der Vielzahl der Gemeinden, der Einwohnerzahl und insbesondere der Flächengröße nach Auffassung des Stadtrates das Optimum dar, um noch bürgergerecht verwaltet werden . zu können. Weitere Veränderungen hinsichtlich der Größen Ordnung oder des flächenmäßigen Zuschnittes sollten unterbleiben, weil sonst die Einwohner derartiger Gebietskörperschaften keine Gemeinschaften mehr bilden können.
Zu kleine Gemeinden sind jedoch ebensowenig bürgergerecht, weil sie ihre Aufgaben versorgender Art nicht mehr zweckmäßig und rationell erfüllen können.
Den einstimmigen Anträgen aller vier Gemeinderäte fol- : gend, hat die Stadt Montabaur ihre Bereitschaft zur Ein- ’ gliederung der vier Gelbachtalgemeinden erklärt und hat entsprechende Auseinandersetzungsverträge bereits abgeschlossen. Da das öffentliche Wohl der Nachbargemeinden eine unmittelbare Betreuung durch das größere Gemeinwesen Montabaur zwingend erfordert und die Stadt Montabauij zur Hilfeleistung bereit ist, sollte die obere Aufsichtsbehör^
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