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DIENSTAG, den 26,lo, 1971 Kein Gottesdienst!
MITTWOCH, den 27.lo. 1971
19,15 Uhr 1. Jahramt für verst. Heinz Puderbach
nebst verst. Angehörigen
DONNERSTAG, den 28.lo. 1971
Kein Gottesdienst!
17.oo Uhr Rosenkranz für die Kinder
19.15 Uhr Rosenkranzandacht
FREITAG, den 29.lo. 1971
Schülgottesdienst
8 .oo Uhr
16.oo-18.3o Uhr 19.3o Uhr
Hl. Messe für Joh. und Maria Weyand nebst verst. Angeh.
Beichtgelegenheit
Beichtgelegenheit
SAMSTAG, den 3o.lo.1971
I 6.00 Uhr Beichtgelegenheit
19.oo Uhr Jahramt für Josef Roth
SONNTAG, den 31.lo.1971
Männertag (Beginn 8.3o Uhr)
HORRESSE
Lohnsteuerkarten 1972
Die Lohnsteueikarten 1972 werden den Arbeitnehmern bis zum 15. November 1971 ausgehändigt werden. Die Lohnsteuerkarten 1972 der Arbeitnehmer, denen ein steuerfreier Betrag im vereinfachten Verfahren auf der Lohnsteuerkarte 1972 einzutragen ist, sind an das Wohnsitzfinanzamt weitergeleitet worden. Das Finanzamt wird diese Lohnsteuerkarten nach Eintragung der Freibeträge den Arbeitnehmern unmittelbar übersenden.
Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1972 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1972 zu Beginn des Kalenderjahres 1972 ihren Arbeitgebern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarten bis dahin nicht zugegangen sind, die Ausschreibung sofort zu beantragen.
Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 1972 wird besonders aufmerksam gemacht.
Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.
Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt wird.
Anträge auf
a!
’n)
Gewährung von Kinderfreibeträgen für Kinder über 18 Jahre,
Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonde-ausgaben sowie außergewöhnlicher Belastun-r gen,
c) Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,
d) Übertragung der im ersten Dienstverhältnis nicht ausgenutzten Freibeträge usw.
sind bei dem für Jen Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureiciien.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das gleichzeitig mit den Lohnsteueikarten ausgehändigte Beratungsblatt für Lohnsteuerzahler 1972 hingewiesen.
Oktober 1971
gez. Merz, Bürgermeister.
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Sprechtag
für Angehörige der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte,
Der nächste Sprechtag des Uberwachungsbeamten der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte findet am DONNERSTAG, den 28. Oktober 1971 in der Zeit von 8-12 Uhr im Landratsamt, Erdgeschoß statt.
Die vollständigen Versicherungsunterlagen sind von den Auskunftsuchenden mitzubringen.
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Manöver ausländischer Streitkräfte
Eine in der Bundesrepublik stationierte belgische Einheit beabsichtigt, in der Zeit vom 3.11. bis lo. 11.1971 ein Manöver unter anderem auch in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Es ist möglich, daß es im Laufe des Manövers auch zu Schwerpunktbildungen im Unterwesterwaldkreis kommt, und dabei übende Truppenteile zeitweise die Straßen verlassen müssen, um im offenen Gelände und entlang der Aufmarschstraßen Stellungen zu beziehen. Im gesamten Übungsraum werden Biwaks errichtet u.a. auch in den GeT markungen Moschheim und Dreikirchen.
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Sollte es während des Manövers zu Schwierigkeiten kommen, bittet das Landratsamt um telefonische Unterrichtung.Entstandene Manöverschäden sind ebenfalls sofort telefonisch mitzuteilen. Das Landratsamt wird die Betroffenen beraten und versuchen, die bestehenden Schwierigkeiten im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen zu beheben. Unabhängig hiervon wird Sie das Landesentschädigungsamt in Koblenz über das Verfahren bei der Anmeldung bzw. Abgeltung von Manöverschäden noch schriftlich unterrichten.
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SAMS il 5 .oc [ I8.00 , 19 . 3 c
Die belgischen Streitkräfte haben einen Offizier (Hauptmann Segers) für Zivilangelegenheiten eingesetzt, der während des Manövers in Freilingen - Hotel Ludwigshöhe, Telefcn: o2666/28o - zu erreichen ist.
gez. Merz, Bürgermeister.
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HEILIGENROTH
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; Jahres fKolle
Gottesdienstordnung Heüigenroth SONNTAG, den 24.lo. Weltmissionssonntag - 21. Sonntag nach Pfingsten.
9.3o Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde 125. lo
13.30 Uhr Rosenkranzandacht für die Ausbreitung des|[ 7 >3c
Glaubens. f
MONTAG, den 25.lo. (26.1o
8 .oo Uhr Hl. Messe Stiftung für die Eheleute Adamf 7 [ 3c
Wilhelm und Maria Manns-Hild und + ■
Angehörige-weiß- !
DIENSTAG, den 26. lo. t27.1o
6.45 Uhr Schulgottesdienst. |l 8 .*oo
Hl. Amt zur Danksagung n.Mng.v.J.W, weiß 28. lo
MITTWOCH, den 27.lo. | 7 >3o
8 .oo Uhr Hl. Messe zu Ehren des HI. Judas Uiad" j
däus n. Mng. v.M.Ho. | 7 >3o
DONNERSTAG, 28. lo. Hl. Apostel Simon und Juda, rot [
6.45 Uhr Schulgottesdienst ; 29.lo
Hl. Amt für den verm, Valentin Gilles, j 7 *g 0 FREITAG, den 29.lo. Hl. Ferrutius, rot i
19. 3o Uhr 3. St. Amt für Katharina Manns. •
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SAMSTAG, den 3o.lo. . 7 >3o
15.oo Uhr Hl. Beichte für die Frauen und Mütter 116,*oo
und Jungfrauen, ebenso nach dem Abend ! a g 2 Q
gottesdienst j
18.30 Uhr 2. St. Amt für Rosa Neuroih i 31.lo.
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Nä. Sonntag um 9.3o Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde.
13.3o Uhr
Rosenkranzandacht-Schlußandacht mit Se i i 0>oo gen. Danach Hl. Beichte für die Män- j ner und Jungmänner für die Jugend. |
FREITAG 15.oo Uhr DIENSTAG 17. oo Uhr DONNERSTAG 19.3o Uhr
Hl. Beichte für die Kinder. Rosenkranzandacht für die Kinder.
Gott
für Erwachsene.
Am Montag, 1.11. Fest Allerheiligen.
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