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fr. 29. Io. 7,00 Uhr 19.15 Uhr
Sa. 3o.lo. 1,oo Uhr
19.oo Uhr
16.00 Uhr
Hl. Messe ftir ++ Paulgen u. Röther. Rosenkranzand acht.
Hl. Amt für Ernst Meurer als Jahresgedächtnis u. Salve Andacht.
Vorabendmesse: 1. hl. Jahramt für Sebastian Quirmbach,
Hl. Beichte
EISBACHTALER Vereinsnachrichten
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Eisbachtal - Metternich 4 : o (3:o)
Dieser Sieg, der den Platzherren den 2. Tabellenplatz erbrachte, hatte nur in der I. Halbzeit Klasse und Format. Nach dem beruhigenden 3:o Vorsprung spielten die Eis - ba'chtaler für's Auge einen sehr schönen Fußball, der aber zu drucklos war, um die stabile Gästedeckung noch des öfteren überwinden zu können. Erst als in der Schlußphase Arnold mit einem Bombenschuß das Lattenkreuz erzittern ließ, kam wieder mehr Druck in die Aktionen und Gäste- torwart Kramer hatte Schwerstarbeit zu verrichten,Einen scharf geschossenen Ball von Reusch' konnte er nur abklat- schen und Hommrich verwandelte zum 4:o Endstand.
Zuvor war der gleiche Spieler sowie Arnold und Pagojus je einmal erfolgreich gewesen. In den letzten 5 Spielen wurden somit 9:1 Punkte und 17:4 Tore erzielt.
Diese hervorragende Bilanz gilt es am Sonntag, dem 24.
Io. um 15 Uhr in Betzdorf zu verteidigen, denn dorthin müssen die Eisbachtaler zum fälligen Meisterschaftsspiel reisen. Ohne Linksaußen Reusch, der auf Hochzeitsreise ist, wird es die Elf äußerst schwer haben, beim ehrgeizigen Neuling die Punkte zu holen. Doch spricht die Erfahrung für die Gäste. Auch die vielen Schlachtenbummler, die unsere Elf sicher wieder begleiten werden, sind ein moralischer Rückhalt.
J
1. Kreisklasse
Ransbach/Baumbach - Eisbachtal II 6:2 (o:2)
Das wohl eindrucksvollste Spiel der Reserve in dieser Saison, die auch ein 2 Tore Rückstand zur Pause nicht aus dem Tritt brachte und mit 6 herrlich herausgespielten Toren im 2. Durchgang den bisherigen Spitzenreiter "auseinandernahm". Die Tore schossen Schäper 3, Ortseifen, Görg und Metzler je 1.
Am Samstag, dem 23.Io. geht um 15.3o Uhr in Großholbach ein weiteres Spitzenspiel in Szene. Die Elf aus Dernbach, punktgleich auf dem 4. Tabellenplatz, wird erwartet und es bedarf einer gleich guten Leistung, wie in Ransbach, damit die Punkte im Lande bleiben.
Die A 1-Jugend war spielfrei und die A2-Jugend siegte in einem guten Spiel gegen Elbert mit 5:1 Toren. Mit 9:o Toren erzielte die B-Jugend einen Kantersieg gegen Heim- bach und die C-Jugend konnte mit einem 3:1 Erfolg ge- jen die stark eingeschätzte Jugend aus Steinefrenz/Weroth ! wichtige Punkte erringen. Die beiden D-Jugenden bestritten das Vorspiel vor der I. Mannschaft,wobei die Dl-Ju- • jend mit 4:o Toren über die D2-Jugend erfolgreich blieb.
Am Wochenende spielen:
SAMSTAG, den 23.Io.1971
E'Jugend Glas/Chemie - Eisbachtal, 14.oo Uhr
Dl-Jugend Augst - Eisbachtal, 15.oo Uhr
D2-Jugend Eisbachtal - Elbert, 15 Uhr in Nomborn
C-Jugend Neuwied - Eisbachtal 16.oo Uhr
SONNTAG, den 24.Io. 1971
A-Jugend Horressen - A2-Eisbachtal, 11.15 Uhr.
INS ERIEREN
BRINGT GEWINN 1
HOLLER
Widmung von Verkehrsflächen
im Bereich der Gemeinde Holler.
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes ,für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) wird die nachfolgende Verkehrsfläche als Gemeindestraße und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung: Tag d. Verkehrsübergabe:
"Straße "Am Kissel" L. Sept. 1971
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Holler schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie, kann ferner nur bis zum Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Holler, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Holler vom 7.6.1971 öffentlich bekanntgemacht.
Holler, den 4. Oktober 1971 Gemeindeverwaltung Holler Molsberger, Bürgermeister.
Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. September 1971 auf Grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit § 7 der Satzung Uber die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Gemeinde Holler vom 12.5.1966 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Erschließungsanlage festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbeitrag zu erheben:
Straße "Am Kissel”, Fahrbahn und Bürgersteige.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt der 1. September 71. Holler, den 4. Oktober 1971 Gemeindeverwaltung Holler Molsberger, Bürgermeister..
Kath. Pfarrgemeinde Holler
FREITAG, den 22.Io. 1971 Schulgottesdienst
8 .oo Uhr Hl. Messe für Anna Meuer.
SAMSTAG, den 23.Io. 1971 17.oo Uhr Beichtgelegeriheit
19.oo Uhr Amt für verst. Bernhard Bauch und
verst. Angeh.
SONNTAG, den 24.Io. 1971 - 3o.Sonntag der Jahresreihe- Keine Frühmesse I Kollekte für die Weitmission 9.3o Uhr Hochamt
14.oo Uhr Rosenkranzandacht.
MONTAG, den 25. Io. 1971 7.oo Uhr Hl. Messe nach Meinung

