Ausgabe 
8.10.1971
Seite
1256
 
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Bei Wasserzählern gelten nachstehende Bestimmungen:

1) Die Gemeinde stellt Wasserzähler auf, die ihr Eigentum bleiben. Sie bestimmt Bauart, Größe und Standort.

2) Der Zähler wird kostenlos aufgestellt und nach Maßgabe des § 11 der Satzung unterhalten.

3) bis 6) Hier werden die Möglichkeiten angsspro- chen, die durch defekte Zähler entstehen.

7 ) Zutritt zu den Zählern, ihre Aufstellung und Abnah­me und Ablesen muß ohne Behinderung möglich sein.

c) Unterhaltung der Wasserzähler.

Der § 11 Are, 5 lautet: ... , die Kosten hinsicht­lich des Wasserzählers trägt die Gemeinde.

Dies sind die wesentlichsten Merkmale der derzeit gülti­gen Wassersatzung.

Ortssatzung über die Reinigung der Straßen

Seit einiger Zeit muß ich immer wieder feststellen,daß am Wochenende weder der Bürgersteig, noch die Straße gefegt werden bzw. nur äußerst dürftig gereinigt werden. Dies gilt auch für erschlossene Bauplätze innerhalb der Ortslage. Ich bin daher gezwungen, auf die rechtskräf­tige Ortssatzung der Gemeinde vom 24.3.64 hinzuweisen, in der auch Bestrafungen bis zu DM 5oo, - vorgesehen sind. Bevor solche drastische Maßnahmen durchgeführt werden, versuche ich nochmals, auf diesem Wege an die Reinigungspflicht zu appellieren. Grundsätzlich sollte man nicht nur von der Pflicht der Gemeinde sprechen, man sollte vielmehr zuerst an die eigene Pflicht denken, zu­mal wenn es darum geht: Unser Dorf soll schöner wer­den !

GOLDENE HOCHZEIT

Am nächsten Samstag, dem 9. Oktober 1971, begeht das Ehepaar Johann Günster, Eigendorf, Südstraße 1, den Tag der Goldenen Hochzeit. Dieser seltene Festtag ist wirk­lich Anlaß zur Freude und zum Dank, So schließe ich mich den Gratulanten mit den besten Wünschen für die Zukunft an:

Winkenbach, Bürgermeister

TSV Eigendorf

Abteilung Tischtennis

Am vergangenen Wochenende waren alle Mannschaften des TSV mit Punktspielen beschäftigt. Die 1. Mannschaft spielte zu Hause gegen den Absteiger aus der 2.Rhein­landliga, TuS Langenscheid. Es kam zu einem spannen­den Spiel mit hartumkämpften Einzeln, das mit einem gerechten 8:8 unentschieden endete. Bester Elgendorfer Spieler war Görg mit 2 Einzelsiegen und einem gewonne­nen Doppel zusammen mit Seel, die weiteren Punkte holten Meuer, Gerz, Seel und Schmidt und das Doppel Gerz/Meuer.

Die 3. und 4. Mannschaft hatten die 2. Vertretung des SV Seenplatte zu Gast. Dank einer ausgeglichenen Mann­schaftsleistung gewann die 4. mit 7:4, wobei alle Doppel gewonnen wurden. Dazu siegten alle Spieler - Gerz W., Birk, Klein und Schughart - in je einem Einzel.

Durch schwache Leistungen in den Doppeln unterlag die 3. Garnitur knapp und unglücklich mit 5:7. Decker war mit 2 Siegen im Einzel und einem im Doppel mit Weber stärkster Elgendorfer Spieler, die weiteren Punkte holten Reimann und Weber.

Bereits am Donnerstag verlor die Damenmannschaft gegen den SV Seenplatte überraschend klar mit 2:6. Lediglich 1. Gerz und E. Wolf konnten ein Einzel siegreich gestal­ten.

Die Jugendmannschaft mußte ihre erste Niederlage hin­nehmen, die mit 2:7 auch gleich recht deutlich ausfiel. Die Gäste aus Siershahn zeigten sich vor allem an den unteren Brettern und im Doppel als stärker, so daß nur Schreiner und Spanger zu Siegen kamen.

Auch die beiden Schülermannschaften mußten gegen Siershahn antreten. Dabei verlor die 2. Mannschaft, die nur aus lo-jährigen besteht, mit 3:7. Kaiser und H. Gerz gewannen je ein Einzel und zusammen ein Doppel.

Die 1. Schülervertretung kam dagegen zu einem 7:4 Sieg, bei dem sich Winninger mit 2 Siegen besonders aus­zeichnete. Piroth, Fannasch und HÜDinger siegten je ein­mal, außerdem wurden 2 Doppel gewonnen.

Die Spiele am nächsten Wochenende:

SAMSTAG, 9.1o.

19 Uhr SK Dienethal - Eigendorf 1

20 Uhr Eigendorf II - SG Diez-Freiendiez II

2o Uhr TV Arzbach +1 - Eigendorf IV

19 Uhr ASG Altenkirchen - Eigendorf (Damen)

Eigendorf III spielfrei!

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Wer träumt nicht von milden Herbstsommertagen, greifbar nahem Gebirgspanorama, saftig grünen Wiesen, leisem Glockengeläut weidender Kühe ?

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Telegramm genügt

Rechtsmittel gegen Gerichtsurteile kann man jetzt auch per Telegramm einlegen. Die unterlegene Prozeßpartei kann so nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes bis zum letzten Tag der Frist warten, bevor sie Rechtsmittel ein­legt, berichtet die Barmer Ersatzkasse in der neuesten Aus­gabe ihrerBEK-Brücke. 7 .

Dämmerungs-Prüfung für ältere Kraftfahrer

Die meisten Verkehrsunfälle, bei denen Fußgänger getötet oder verletzt werden, geschehen in der Dunkelheit. Prof.

Dr. Harms schreibt in einem Beitrag in der neuestenBEK- Brücke der Barmer Ersatzkasse (BEK), die auf nächtlichen Straßen schlecht sichtbaren Fußgänger seien deshalb beson­ders gefährdet, weil die meisten Kraftfahrer ihre Geschwin­digkeit nicht der herabgesetzten Sehschärfe anpassen. Nach Meinung von Prof. Harms ist vielen Kraftfahrern ihr schlech­tes Sehvermögen in der Dunkelheit nicht genügend bewußt. Untersuchungen hätten aber klar gezeigt, daß mit höherem Älter die Sehschärfe in der Dämmerung immer mehr ab- neliihe, die Blendungsempfindlichkeit dagegen immer stär­ker werde. Von der Tagessehschärfe könne nicht auf die Dämmerungssehschärfe geschlossen werden. Um die Zahl der nächtlichen Unfälle zu senken, müßte daher bei allen älteren Kraftfahrern die Dämmerungssehschärfe obligato­risch geprüft werden.