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Selbstschutz in der Gemeinde
Die Aufgabe des Bundesverbandes für den Selbstschutz Ist es u.a. den Einwohnern unserer Gemeinde Kenntnisse zu vermitteln, damit sich jeder Borger bei Katastrophen und Unglücks fallen selbst helfen kann. Dabei geht es insbe- sondere um die Rettung von Menschen, Brandschutz und lebensrettende SofortmaBnahmen.
In einer kostenlosen Grundausbildung, die 6 Doppelstunden dauert, werden Rettungsmaßnahmen und Schutzmöglichkeiten im Katastrophenfall und im Alltag gelehrt. 3 Doppelstunden der Grundausbildung sind dabei lebensrettenden SofortmaBnahmen gewidmet. Insbesondere Führerscheinbewerber können sich in diesen Lehrgängen das vorgeschriebene Wissen zur Rettung anderer Menschen erwerben. Die Ausbildung von Selbstschutzberatern und -beauftragten findet in der Landesschule in Birkenfeld statt.
Wer an einer solchen Ausbildung interessiert ist, möge sich bitte baldigst bei der Gemeindeverwaltung meiden.
gez. Merz, Bürgermeister.
Gottesdienstordnung Horressen
28. Sonntag im Jahreskreis, 19.n.Pf. - lo. - 17.lo.71 SAMSTAG
19.oo Uhr
Sonntagsmesse: Amt für Willi Hannappel
2o.l5 Uhr
Filmabend des Jugendclubs ftlr alle Jugendlichen im Pfarrheim.
SONNTAG
8.3o Uhr
Amt für lebende und verstorbene Mitglieder d.lebendigen Rosenkranzes
14.3o Uhr
Rosenkranz-And acht
MONTAG
8.oo Uhr
Schulmesse (8.Schuljahr)
2o.oo Uhr
Diskussion des Jugendclubs über den Film vom Samstag.
DIENSTAG
19.3o Uhr
Abendmesse: Amt für Verstorbene der Familie Kirchem-Metternich
MITTWOCH
V.*'b X
8.oo Uhr
Hl. Messefflr Joh. u. Marg. Sanner
DONNERSTAG
7.oo Uhr
Hl. Messe für Verstorbene, best.v. Armenseelenbund
19.3o Uhr
Rosenkranz i.d. Anliegen der Kirche
2o.l5 Uhr
Elternabend für die Erstkommunion 1972 (bes. 2. Schuljahr) im Pfarrheim
FREITAG
8.00 Uhr
1. Jahramt für Anna Meuer
15.oo Uhr
Ne umeßdiene rstunde
16.00 Uhr
Meßdienerstunde
19.3o Uhr
Rosenkr anzand acht
SAMSTAG
7.oo Uhr
Hl. Messe für Ehel. Adam Becher und verst. Angehörige
19.oo Uhr
Sonntagsmesse: Vierwochenamt für Anton Nöller.
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SONNTAG
8.3o Uhr
Amt , , r •
Studienreise nach Israel
Das Kultusministerium Rheinland-Pfalz organisierte auch in diesem Jahr wieder''eine 14-tägige Studienreise mit dem Ziel, in 4o Oberprimanern aus Rheinland-Pfalz Verständnis-und Interesse für ein Volk zu,;wecken, desse^ Rolle in,,der deutschen Geschichte für die‘j(lngere Generation ein pnfaßbares und trotz Ge sch ichtsunterricht'' Im’ n letzten ! Üicht zu verstehendes Faktum bleibt.
Als Kriterium für die Auslese der Teilnehmer dienten schulische Leistungen und gemeinschaftskundliches Interesse.
Die Anreise führte über Paris direkt nach Tel Aviv.
Vom Stammhotel in Herzlia führten Busreisen durch
das ganze Land mit mehrtägigen Aufenthalten in Jerusalem Eilat am Golf von Akaba una am See Genezareth jeweils ' in Hotels. Durch eine eintägige Einquartierung in Familien, Diskussionen mit einem Offizier der israelischen Armee, einem Vertreter der Histradut (Israel.Gewerkschaft) und Kibbutzbewohnem gewann die Gruppe einen recht aufschlußreichen Einblick in Interessen, Vorstellungen und Probleme der Israelis.
Insgesamt 3 freie ffage gaben Gelegenheit, sich einerseits von der gebietsweise noch immensen Hitze zu erholen und andererseits die große Menge an Information geistig zu verarbeiten.
Theo Meffert, O.Ie
Eigendorf
WASSERUHREN
In der letzten Nummer des Mitteilungsblattes wurde die Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung bekannt«- geben. U.a. war auch der Punkt "Beratung und Beschluß über den Einbau von Wasseruhren" aufgeführt. Warum mußte ein solcher Beschluß vorgesehen werden? Die Antwort auf diese Frage wurde mir aufgetragen, hier ist sie:
1) Wie Ihnen allen bekannt ist, wird in der Öffentlichkeit viel von den Zuschüssen gesprochen, Zwingende Voraussetzung für einen Antrag auf Zuschuß für Auftragsangelegenheiten "Wasser" ist nun einmal die Tatsache, daß Wasseruhren eingebaut sind. Die Gemeinde beabsichtigt einen Wasserhochbehälter zu bauen, um unser Dorf gleichmäßig und stetig mit dem erforderlichen Trink- und Brauchwasser zu versorgen. Dabei darf der Gedanke an den zwingenden Wasservarrat für den Ernst- und Brand fall nicht übersehen werden. Daß die Kosten für den Bau eines Wasser - hochbehälters nicht ohne einen Zuschuß erschwinglich sind, das dürfte jedem Bürger verständlich sein.Daher ist der Einbau von Wasseruhren wichtig.
2) Einen gerechteren Wasserpreis kann ebenfalls nur über den Einbau von Wasseruhren erreicht werden, d.h. derjenige, der viel Wasser verbraucht, soll entsprechend mehr zahlen, als der, der wenig verbraucht. Es wird damit auch gleichzeitig einem seitherigen Übel gesteuert werden, daß auswärtige Autobesitzer nach Eigendorf zu Bekannten kommen, um bei uns die Wagenwäsche vorzunehmen. Gleichzeitig werden durch den Einbau von Uhren Verwaltungsprobleme abgebaut.
In diesem Zusammenhang noch etwas wichtiges.Seit einigen Wochen merken wir alle, daß der Wasserdruck zeitweilig sehr stark nachgelassen hat, so daß oft kein Trinkwasser vorhanden ist. Durch die anhaltende Trockenheit ist die Quellschüttung wesentlich geringer geworden. Die Bekanntmachungen und Maßnahmen der umliegenden Ortschaften beweisen, daß dieser Wassermangel ein allgemeines Zeitbild ist und diese Durststrecke außergewöhnliche Maßnahmen fordert. Es ist daher bis auf Widerruf nicht eerlaubt, Garten- und Wege zu spritzen. Desgleichen wird auch das Autowäschen untersagt. Zuerst muß- und das dürfte allgemein verständlich sein - für das erforderliche Trink- und Brauchwasser gesagt werden - Zuwiderhandlungen und Verständ nislosigkeit müssen eben bestraft werden.
Welche Folgen hat der Einbau einer Wasseruhr ?
Nach der derzeit gültigen Fassung der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 27.3.61 und der rechtskräftigen Änderung vom 17.2.68 gilt folgendes:
a) Der 5 16 Abs. 1 der Satzung lautet: ... Bei eingebauten Wasserzählern betrggdie Gebühr für jeden Kubikmeter Wasser DM o,4o. Außerdem wird eine Zählermiete in Höhe von DM 6, - jährlich erhoben; Bleibt die Gebühr nach dem Verbrauch
1: unter den Pauschsätzen, wie sie beim Fehlen
des Wasserzählers nach Abs. 2 zu berechnen wäre, so sind 75 °b der Pauschalsätze als Mindestgebühr zu entrichten.
b) Der § 13 lautet: Die Gemeinde bestimmt, ob, wann und wo Wasserzähler eingebaut werden.

