Ausgabe 
8.10.1971
Seite
1255
 
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Selbstschutz in der Gemeinde

Die Aufgabe des Bundesverbandes für den Selbstschutz Ist es u.a. den Einwohnern unserer Gemeinde Kenntnisse zu vermitteln, damit sich jeder Borger bei Katastrophen und Unglücks fallen selbst helfen kann. Dabei geht es insbe- sondere um die Rettung von Menschen, Brandschutz und lebensrettende SofortmaBnahmen.

In einer kostenlosen Grundausbildung, die 6 Doppelstunden dauert, werden Rettungsmaßnahmen und Schutzmöglichkei­ten im Katastrophenfall und im Alltag gelehrt. 3 Doppel­stunden der Grundausbildung sind dabei lebensrettenden SofortmaBnahmen gewidmet. Insbesondere Führerschein­bewerber können sich in diesen Lehrgängen das vorge­schriebene Wissen zur Rettung anderer Menschen erwerben. Die Ausbildung von Selbstschutzberatern und -beauftrag­ten findet in der Landesschule in Birkenfeld statt.

Wer an einer solchen Ausbildung interessiert ist, möge sich bitte baldigst bei der Gemeindeverwaltung meiden.

gez. Merz, Bürgermeister.

Gottesdienstordnung Horressen

28. Sonntag im Jahreskreis, 19.n.Pf. - lo. - 17.lo.71 SAMSTAG

19.oo Uhr

Sonntagsmesse: Amt für Willi Hannappel

2o.l5 Uhr

Filmabend des Jugendclubs ftlr alle Jugend­lichen im Pfarrheim.

SONNTAG

8.3o Uhr

Amt für lebende und verstorbene Mitglieder d.lebendigen Rosenkranzes

14.3o Uhr

Rosenkranz-And acht

MONTAG

8.oo Uhr

Schulmesse (8.Schuljahr)

2o.oo Uhr

Diskussion des Jugendclubs über den Film vom Samstag.

DIENSTAG

19.3o Uhr

Abendmesse: Amt für Verstorbene der Fami­lie Kirchem-Metternich

MITTWOCH

V.*'b X

8.oo Uhr

Hl. Messefflr Joh. u. Marg. Sanner

DONNERSTAG

7.oo Uhr

Hl. Messe für Verstorbene, best.v. Armen­seelenbund

19.3o Uhr

Rosenkranz i.d. Anliegen der Kirche

2o.l5 Uhr

Elternabend für die Erstkommunion 1972 (bes. 2. Schuljahr) im Pfarrheim

FREITAG

8.00 Uhr

1. Jahramt für Anna Meuer

15.oo Uhr

Ne umeßdiene rstunde

16.00 Uhr

Meßdienerstunde

19.3o Uhr

Rosenkr anzand acht

SAMSTAG

7.oo Uhr

Hl. Messe für Ehel. Adam Becher und verst. Angehörige

19.oo Uhr

Sonntagsmesse: Vierwochenamt für Anton Nöller.

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SONNTAG

8.3o Uhr

Amt , , r

Studienreise nach Israel

Das Kultusministerium Rheinland-Pfalz organisierte auch in diesem Jahr wieder''eine 14-tägige Studienreise mit dem Ziel, in 4o Oberprimanern aus Rheinland-Pfalz Verständnis-und Interesse für ein Volk zu,;wecken, desse^ Rolle in,,der deutschen Geschichte für diej(lngere Gene­ration ein pnfaßbares und trotz Ge sch ichtsunterricht'' Im n letzten ! Üicht zu verstehendes Faktum bleibt.

Als Kriterium für die Auslese der Teilnehmer dienten schulische Leistungen und gemeinschaftskundliches Inter­esse.

Die Anreise führte über Paris direkt nach Tel Aviv.

Vom Stammhotel in Herzlia führten Busreisen durch

das ganze Land mit mehrtägigen Aufenthalten in Jerusalem Eilat am Golf von Akaba una am See Genezareth jeweils ' in Hotels. Durch eine eintägige Einquartierung in Fami­lien, Diskussionen mit einem Offizier der israelischen Armee, einem Vertreter der Histradut (Israel.Gewerk­schaft) und Kibbutzbewohnem gewann die Gruppe einen recht aufschlußreichen Einblick in Interessen, Vorstellun­gen und Probleme der Israelis.

Insgesamt 3 freie ffage gaben Gelegenheit, sich einer­seits von der gebietsweise noch immensen Hitze zu er­holen und andererseits die große Menge an Information geistig zu verarbeiten.

Theo Meffert, O.Ie

Eigendorf

WASSERUHREN

In der letzten Nummer des Mitteilungsblattes wurde die Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung bekannt«- geben. U.a. war auch der Punkt "Beratung und Beschluß über den Einbau von Wasseruhren" aufgeführt. Warum mußte ein solcher Beschluß vorgesehen werden? Die Antwort auf diese Frage wurde mir aufgetragen, hier ist sie:

1) Wie Ihnen allen bekannt ist, wird in der Öffentlich­keit viel von den Zuschüssen gesprochen, Zwingende Voraussetzung für einen Antrag auf Zuschuß für Auf­tragsangelegenheiten "Wasser" ist nun einmal die Tatsache, daß Wasseruhren eingebaut sind. Die Ge­meinde beabsichtigt einen Wasserhochbehälter zu bau­en, um unser Dorf gleichmäßig und stetig mit dem erforderlichen Trink- und Brauchwasser zu versorgen. Dabei darf der Gedanke an den zwingenden Wasser­varrat für den Ernst- und Brand fall nicht übersehen werden. Daß die Kosten für den Bau eines Wasser - hochbehälters nicht ohne einen Zuschuß erschwinglich sind, das dürfte jedem Bürger verständlich sein.Da­her ist der Einbau von Wasseruhren wichtig.

2) Einen gerechteren Wasserpreis kann ebenfalls nur über den Einbau von Wasseruhren erreicht werden, d.h. derjenige, der viel Wasser verbraucht, soll entsprechend mehr zahlen, als der, der wenig ver­braucht. Es wird damit auch gleichzeitig einem seitherigen Übel gesteuert werden, daß auswärtige Autobesitzer nach Eigendorf zu Bekannten kommen, um bei uns die Wagenwäsche vorzunehmen. Gleich­zeitig werden durch den Einbau von Uhren Verwal­tungsprobleme abgebaut.

In diesem Zusammenhang noch etwas wichtiges.Seit einigen Wochen merken wir alle, daß der Wasser­druck zeitweilig sehr stark nachgelassen hat, so daß oft kein Trinkwasser vorhanden ist. Durch die anhal­tende Trockenheit ist die Quellschüttung wesentlich geringer geworden. Die Bekanntmachungen und Maßnahmen der umliegenden Ortschaften beweisen, daß dieser Wassermangel ein allgemeines Zeitbild ist und diese Durststrecke außergewöhnliche Maß­nahmen fordert. Es ist daher bis auf Widerruf nicht eerlaubt, Garten- und Wege zu spritzen. Desglei­chen wird auch das Autowäschen untersagt. Zuerst muß- und das dürfte allgemein verständlich sein - für das erforderliche Trink- und Brauchwasser ge­sagt werden - Zuwiderhandlungen und Verständ ­nislosigkeit müssen eben bestraft werden.

Welche Folgen hat der Einbau einer Was­seruhr ?

Nach der derzeit gültigen Fassung der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 27.3.61 und der rechtskräf­tigen Änderung vom 17.2.68 gilt folgendes:

a) Der 5 16 Abs. 1 der Satzung lautet: ... Bei einge­bauten Wasserzählern betrggdie Gebühr für jeden Kubikmeter Wasser DM o,4o. Außerdem wird eine Zählermiete in Höhe von DM 6, - jährlich erhoben; Bleibt die Gebühr nach dem Verbrauch

1: unter den Pauschsätzen, wie sie beim Fehlen

des Wasserzählers nach Abs. 2 zu berechnen wäre, so sind 75 °b der Pauschalsätze als Mindestgebühr zu entrichten.

b) Der § 13 lautet: Die Gemeinde bestimmt, ob, wann und wo Wasserzähler eingebaut werden.