- 10 -
Die Flurkarte mit den Plangebietsgrenzen liegt in der Zeit vom 30. 9.1971 bis einschl. 7.10.1971 auf dem Bürgermeisteramt während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung:
Gleichzeitig mit der neuen Friedhofssatzung v. 1.9.1971 ist eine neue Gebührensatzung zur Friedhofssatzung erlassen worden. Beide Satzungen sind am 20.9.1971 in Kraft getreten. Da die Gebührensatzurig weitreichende finanzielle Mehrbelastungen für die Betroffenen und ihre Angehörigen mit sich bringt, liegt ein Abdruck dieser Satzung dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes bei.
Die Neuregelung der Gebühren orientiert sich ausschließlich an den entstehenden Kosten, die seit Erlaß der bisher geltenden Ortssatzung im Jahre 1963 erheblich gestiegen sind.
Wenn trotzdem Reihengräber für Ortsansässige auch in Zukunft kostenlos auf die Dauer von 40 Jahren zur Verfügung gestellt werden, so hat die Gemeindevertretung damit das gerade noch vertretbare Maß an Entgegenkommen der Bevölkerung gegenüber gezeigt.
Es möge sich jeder vor Augen halten, daß eine Abwälzung der Kosten, die von dem einzelnen Bürger verursacht werden auf die Allgemeinheit nach objektiven Gesichtspunkten nicht vertretbar erscheint.
Insoweit wird um Verständnis hauptsächlich in den Fällen gebeten, in denen die Anwendung der neuen Satzungen den Bürger hart trifft, nämlich am Portemonnaie.
In diesem Zusammenhang sei daraufhingewiesen, daß in der Vergangenheit die verschiedentlich jeweiligen Friedhofssatzungen nicht entsprechend den satzungsmäßigen Bestimmungen angewandt worden sind. Gedacht ist hauptsächlich an die Fälle, in denen mehrere nebeneinander liegende Wahlgräber ( mindestens 2 ) erworben sind. Hier war bei Belegung der Grabstätten zu prüfen, ob die Mindestruhefrist von 40 Jahren noch im Rahmen des Nutzungsrechts von 50 Jahren lag. Ist oder war dies nicht der Fall, bestimmen die Satzungen, daß das Nutzungsrecht mindestens bis zur Erreichung der Ruhefrist für die letzte Beisetzung für alle nebeneinander liegenden Wahlgräbern verlängert wird.
Die Betroffenen bzw. die Erben werden in den nächsten Tagen mit meistens geringfügigen Nachforderungen rechnen müssen.
Wasserversorgung
Ich weise nochmals dringend darauf hin, daß infolge akuter Wasserknappheit durch die lange Trockenperiode der Trinkwasserverbrauch unbedingt eingeschränkt werden muß. Unterbleiben muß in jedem Fall das Waschen von Autos, das Sprengen von Rasen, die Bewässerung von Grabstätten und dergleichen. M. E. ist diese Aufforderung bisher nicht genügend beachtet worden, weshalb von dieser Stelle aus nochmals die Bitte ergeht, daß jeder Einzelne sich im Interesse der Gemeinschaft einordnen und mithelfen muß.
Es ist niemanden damit gedient und trifft letztlich alle, wenn eines Tages nicht einmal mehr genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Bei anhaltender Trockenheit und bei unvermindert hohem Verbrauch ist dies leider zu befürchten.
gez. Merz, Bürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Samstag, 25.9.
19.30 Uhr Amt für Eheleute Johann Endlein und Frau
Katharina geb. Lenz und Tochter Luzia
SONNTAG, 26.9.
10.30 Uhr Jahramt für Cyrillus Leinz und Vater 14.15 Uhr Tauffeier ( Heiko Keil, Sonja Borbonus und
Diana Bender)
MONTAG, 27.9.
8.30 Uhr Hl. Messe nach Meinung
Keine Abendmesse !
MITTWOCH, 29.9.
19.30 Uhr in Goldhausen Amt für Hugo Gerharz
DONNERSTAG, 30.9.
9. oo Uhr Krankenkommunion
l7.oo Uhr Betstunde für die Priester ( Beichtgelegenheit )
19.30 Uhr Herz-Jesu-Amt für die Lebenden und Verstorbenen des Rosenkranzvereins
SAMSTAG, 2.10.
14.oo Uhr Trauung Vernau - Herz
19.30 Uhr Amt für Eheleute Jakob und Sophia Thome'und
verstorbene Angehörige
SONNTAG, 3.10.
10.30 Uhr Amt für Karl Morr und verstorbene Angehörige
STAHLHOFEN j
17. Sonntag n. Pf., 26. im J. kreis, 26. Sept.1971 :
MONTAG, 27.9.
7.30 Uhr Hl. Messe für Peter Reusch !
DIENSTAG, 28.9. ji
7.30 Uhr Hl. Messe für Ludwig Merzig =
MITTWOCH, 29.9. ( Erzengel Michael, Gabriel.Raphael) •
I 8.00 Uhr Hl. Messe für Juliane Schröder und Angehörige
DONNERSTAG, 30.9. (Priestertag)
7.30 Uhr Stiftungsamt als Jahramt für Eheleute Peter j
Eufinger u. ++ Angehörige
7.30 Uhr in Ettersdorf hl. Messe !
Li
HERZ-JESU - FREITAG, 1.10. T
( Beginn des Rosenkranzmonats )
7.30 Uhr Hl. Messe für die Lebenden und ++ der
Rosenkranzbruderschaft H
HERZ- MARIÄ - SAMSTAG, 2.10. ( Schutzengelfest )
7.30 Uhr Amt für Ägidius Stahlhofen
I 8.00 Uhr Beichte j
f
SONNTAG, 3.10.
8 .oo Uhr Frühmesse als Amt für Manfred Eberth 10, oo Uhr Hochamt für Franziska Meurer
" AUSTRÄGER GESUCHT "
Ab Dezember 1971 wird für die Stadt Montabaur einen neuen Austräger gesucht.
Anmeldung auf der Stadtverwaltung in Montabaur, bei Herrn Sonnenschein.
DER VERLAG
y
Erfolg durch Werbung !!

