Ausgabe 
3.9.1971
Seite
1178
 
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a m Waldrand entlang mit einem Kostenaufwand von Über 13.000,- DM das Argument der Firma Nuppeney ent­kräften konnte, daß die Wasserlachen hauptsächlich auf den Laufbahnen auf den enormen Wasserzulauf aus dem Wald und der Sportplatzböschung zurückzu führen seien.

Die Firma mußte sich auch davon überzeugen lassen, daß nicht nur die inzwischen eingesäte und befestigte Böschung keinerlei Schuld an den aufgetretenen Mängeln hatte, sondern daß die aufgebrachte Sportplatzdecke nach den neuesten Erkenntnissen und Empfehlungen des deutschen Sportbundes nicht der Weisheit letzter Schluß war, weil sie sich von selbst zu sehr verdichtet und da­mit wasserundurchlässig wird. Der Verdacht, daß die Drainage nicht richtig arbeitet, bestätigte sich nicht. Allerdings mußte die Gemeinde sich Vorhalten lassen, daß der Sportplatz in keiner Weise den Vorschriften entspre­chend gepflegt worden ist und wird.

Nun, es ist bekannt, daß sich die Firma Nuppeney bei den Ausbesserungsarbeiten bisher nicht kleinlich gezeigt hat. Neben den beanstandeten Stellen übernahm sie die Verlegung einer kompletten Zusatzkunststoffdrainage und die Aufbringung einer neuen Decke "Aachener Rote Erde" auf den Laufbahnen und den sonstigen unebenen Stellen des Platzes.

Ein besonderes Sorgenkind war insoweit der 16 m Raum vor dem Südtor. Hier wurde neben der oben beschriebe­nen Decke auf Veranlassung und auf Kosten der Gemein­de eine Zusatzdrainage von rund 5o m verlegt, weil die Firma der Ansicht war, daß die Aufbringung einer neuen Decke ausreichend sei.

Damit ist der Platz nunmehr wieder in einem annehmba­ren Zustand. Alle Mühe, Arbeiten und Investitionen werden aber auf die Dauer umsonst sein, wenn die Pflegevorschriften nicht genau beachtet werden. Da diese Pflege ohne die erforderlichen Spezialgeräte nicht mög­lich ist, hat sich die Gemeindevertretung schweren Her­zens entschlossen, diese Geräte noch in diesem Jahr an­zuschaffen und über den Nachtragshaushalt zu finanzieren. Voraussetzung ist aber, daß sich der Sportverein als alleinigem Nutznießer der Anlage bereitfindet, einen Platzwart fest anzustellen, der die erforderlichen Arbeiten durchführt und ständig damit betraut ist, die Anlagen in gutem Zustand zu erhalten.

Der andere mögliche Weg, nämlich die Übernahme dieser Aufgaben durch die Gemeinde und eine dann erforderliche nicht unerhebliche Kostenüberwälzung auf den Sportverein ist sicher nicht im Interesse des Vereins. Es bleibt daher zu hoffen, daß hier eine vernünftige Lösung für beide Seiten gefunden werden kann. Es sollte aber den verant­wortlichen Vereinsführern einleuchten, daß auf die Dauer solche Kosten für eine Minderheit, nämlich die sport­treibende Jugend, der Allgemeinheit nicht angelastet werden können, so erfreulich die Tatsache auch ist, daß in unserer Gemeinde noch Amateursport in reinster Prä­gung getrieben wird. Vor allen Dingen ist es aber auf die Dauer auch nicht tragbar, daß jeder "Club" in Hor­ressen Wettspiele austrägt, von denen weder die Vereins­führung noch die Gemeindeverwaltung informiert sind. Gemeinsame Aufgabe von Vereinsführung und Verwaltung wird es daher in Zukunft sein, derartige Spiele von vorne- herein zu unterbinden oder sie nur zuzulassen, wenn ein angemessener Beitrag für die Zurverfügungstellung der Platzanlagen entrichtet wird.

Im Winterhalbjahr dürfen solche Spiele ortsfremder Clubs und Thekenmannschaften auf diesem Platz in Zukunft überhaupt nicht mehr ausgetragen werden. Bei Verstößen gegen diese Ordnungsvorschriften, die baldigst schriftlich fixiert werden müssen, werden die Verantwortlichen mit empfindlichen Strafen und rechtlichen Schritten rech­nen müssen. Die Benutzung des Platzes ohne Genehmi­gung kann nämlich auch als Hausfriedensbruch ausgelegt werden.

gez. Merz, Bürgermeister.

Gottesdienstordnung Horressen

23. Sonntag im Jahreskreis, 5.9. - 12.9.1971 SAMSTAG

19.oo Uhr Sonntagsmesse: Amt für Ehel. Nikolaus Berkessel

SONNTAG

8.3o Uhr Amt für Lebende und Verstorbene des

Jahrgangs 1921

Kollekte für die Werke der Caritas

MONTAG

8,oo Uhr

Schulmesse

DIENSTAG

19.3o Uhr

Abendmesse: Amt für Ehel. Andreas Schmidt

MITTWOCH

Fest Maria Geburt

8.oo Uhr

Amt zu Ehren der Muttergottes nach Meinung

DONNERSTAG

7.oo Uhr

Hl. Messe für Jakob Hannappel

19.3o Uhr

Rosenkranz in den Anliegen der Kirche

FREITAG

8.oo Uhr

Hl. Messe für Willi Hannappel

SAMSTAG 19.oo Uhr

Sonntagsmesse: Amt für Ehel.Johann

Pehl

SONNTAG

8.3o Uhr

Amt für lebende und verstorbene Mit­glieder des Lebend.Rosenkranzes.

RUPPACH-GOLDHAUSEN

Gottesdienstordnung

SAMSTAG,

4.9. ' " °

19.3o Uhr

Amt für Eheleute Peter und Katharina Herzmann

SONNTAG,

5.9.

lo.3o Uhr

Gestiftetes Jahramt für Johann Luss

13.3o Uhr

Andacht

Kollekte für die Caritas

MONTAG,

a

CD

19.3o Uhr

Amt für Heinrich Zeitz

MITTWOCH, 8.9 . Mariä Geburt

19.3o Uhr

in Goldhausen Amt für die Verstorbenen der Familie Anton Herz

DONNERSTAG, 9.9.

19.3o Uhr

Amt für Willi Herzmann

SAMSTAG,

11.9.

19.3o Uhr

Amt für Margarete Wirth geb. Schröder bestellt vom Rosenkranzverein.

SONNTAG,

12.9.

lo.3o Uhr

Jahramt für Hermann Josef Herzmann

STAHLHOFEN

Pfarrei

St. Wendelin, Stahlhofen

14. So. n. Pf. - 23. im Jahreskreis, 5. Sept. 1971 Kollekte für die Werke der Caritas.

14.oo Uhr Andacht der Rosenkranzbruderschaft

6.9. MONTAG

7.3o Uhr Hl. Messe für die ++ Eheleute Egidius Schlosser.

7.9. DIENSTAG

7.3o Uhr Hl. Messe für Egidius Stahlhofen

8.9. MITTWOCH (Mariä Geburt)

18.00 Uhr Amt für Bernhard und Manfred Eberth

9.9. DONNERSTAG

7.3o Uhr Hl. Messe zur immerwährenden Hilfe

10.9. FREITAG

7.3o Uhr Hl. Messe für Eheleute Christian Mies und ++ Kinder

11.9. SAMSTAG

7.3o Uhr Hl. Messe für die Eheleute Peter Theo­bald Merzig und lebende und ++ Angehö rige.