Ausgabe 
20.8.1971
Seite
1147
 
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RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber: DRUCK UND VERLAG: Linus Wittich, 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, ibl. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 15o Verantwortlich für den Inhalt:

GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. REDAKTIONSSCHLUSS: dienstags 17.oo Uhr. Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

Die Stadtbücherei Montabaur ist in der Zeit vom 19. August 1971 bis 9. September 1971 einschließlich ge­schlossen.

Montabaur, den 12. August 1971

Stadtverwaltung Montabaur I. V. Joras, I. Beigeordneter.

Amtl. Bekanntmachung

über eine Schweinezwischenzählung am 3. Sept. 1971

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes vom 18.6.1956 (BGBl. I S. 522), zuletzt geändert durch das Gesetz über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft vom 23. Dezember 197o (BGBl. I S. 1852) findet am obenge­nannten Tage eine repräsentative Schweinezwischenzäh­lung statt.

Die Ergebnisse der Zählung dienen zur Beurteilung der Marktlage. Es ist deshalb erforderlich, daß die vorhande­nen Bestände richtig und vollständig erfaßt werden.

Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzäh­lungsgesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhin­dert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familien­mitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig.

Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten (§ 5 des Vieh­zählungsgesetzes). Bestehen Anordnungen der Veterinär­behörden, die den Personenverkehr beschränken, z.B. bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunftspflich­tigen hierauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswid­rigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Viehhalter unterliegen der Geheim­haltung. Sie dürfen nicht für steuerliche Zwecke verwen­det werden. Ihre Weiterleitung durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Stadtverwaltung Montabaur

I. V. gez. Joras, I. Beigeordneter

Joseph-Kehrein- Schule -Grund-u. Hauptschule- Erster Schultag nach den Sommerferien

Das neue Schuljahr 1971/72 beginnt am Donnerstag, dem 26. August 1971, um 8.oo Uhr mit Gottesdiensten für beide Konfessionen. Anschließend ist Unterricht bis 11.25 Uhr. Die Kinder der Gelbachtalgemeinden werden am ersten Schultag nach den üblichen Buszeiten abgeholt: 7.25 Uhr ab Bladernheim

7.35 Uhr ab Reckenthal *7.45 Uhr ab Wirzenborn.

Busabfahrt ab Holler: 7.45 Uhr.

Die Rückfahrt ist für alle Fahrschüler bereits um

11.35 Uhr von der neuen Bushaltestelle ab.

Die Aufnahme der Schulneulinge erfolgt am Freitag, dem 27. August um lo Uhr, im Rahmen einer kleinen Feierstunde in der Aula des Neubaues.

Die Schulneulinge der Gemeinden Bladernheim, Recken­thal und WirzenDorn werden mit ihren Eltern an diesem Tag zu folgenden Zeiten abgeholt:

9.3o Uhr ab Bladernheim

9.35 Uhr ab Reckenthal 9.4o Uhr ab Wirzenborn

Gelegenheit zum Rücktransport ist nach der Schulaufnahme selbstverständlich gegeben.

Eiser, Rektor.

Rentenzahltage

Beim Postamt Montabaur werden die Versorgungs- und Versicherungs-Renten für Monat September 1971 am 1. September 1971 zu den üblichen Zahlzeiten ausge­zahlt:

Moloch Verkehr, Untergang oder Ausweg?

lautete das Thema über das Oberamtsanwalt Feilen im Rahmen einer Abendveranstaltung vor Angehörigen der Bundespost referierte.

Können wir es noch länger hinnehmen, daß der Preis für die "motorisierte Freiheit" aus einem Vielfachen an Toten und Verletzten besteht, fragt Feilen seine aufmerksamen Zuhörer.

Wir haben den Höhepunkt des Unheils erreicht und müssen mit allen Mitteln versuchen, dem Chaos ein Ende zu machen. Ein Volk ist im Zeitalter der Technik nur dann lebensfähig, wenn es die Praktiken in vollem Umfange beherrscht. Sind wir überfordert? - Warum zer­fleischen wir uns selbst ?. - Wir müssen alle guten Ver­kehrsteilnehmer aufrufen, belehrend auf die einzuwirken, die den Straßenverkehr zum Abreagieren ihrer Launen benutzen.

Die vielen Ausfälle meist guter Arbeitskräfte durch Ver­kehrsunfälle schaden unserer Wirtschaft erheblich. Sie gehen in die Tausende. Können wir uns das als Volk leisten?

Wir wollen die Errungenschaften der Technik zu unserem besten auswerten, um nicht von ihnen aufgezehrt zu werden. Nur die intensive Mithilfe eines jeden Einzelnen durch vorbildliches, umsichtiges Verhalten wird uns einen Ausweg aus diesem Dilemma finden lassen.

Es ist die Aufgabe des Staates, alles Erdenkliche in die Wege zu leiten, um den Verkehr zu entschärfen.

Ich glaube, wir können hoffen, sagt Feilen, daß doch eines Tages wieder Frieden auf unseren Straßen herrscht. Nur dann, wenn alle mithelfen, wird dieses Ziel verwirk­licht werden können.

Unter großem Beifall verabschiedete sich Feilen von seinen Zuhörern und wünschte ihnen viel, Glück und Ener­gie, um die Gefahren des Straßenverkehrs gut zu über­stehen.

Nur dann werden wir unsere "motorisierte Freiheit"wieder ungezwungen genießen können, sagt Feilen abschließend, wenn jeder Verkehrsteilnehmer durch sorgfältiges,rück­sichtsvolles Verhalten mithilft, Blut und Wunden zu spa­ren.

BEREITSCHAFTSDIENSTE

Ärztlicher Sonntagsdienst

SONNTAG, den 22. August 1971

Dr. Hermann Ebert, Montabaur, Wallstraße 2, Tel. 3374

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

SONNTAG, den 22. August 1971

. Dmoch, Hundsangen, Obererbacher Str. 2, Tel. 319 ZA. Merfels, Ransbach, Hohlstraße, Tel. 2721