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Am Samstag, dem 7. August um 14.oo Uhr wird das Fest eingeleitet durch das Fußballspiel der Alten Herren TuS Ahrbach gegen SV Mogendorf. Anschließend um 15.2o Uhr beginnt ein Kampf der A-Jugend gegen SV Rheinbrohl. Um 16.3o Uhr - und darauf möchten wir besonders hinweisen- treffen sich der FSV Frankfurt und Eisbachtaler Sportfreunde zu einem Vergleichskampf auf dem Sportgelände Ruppach-Goldhausen. Da der FSV Frankfurt als Vertreter der Hessenliga und die Eisbachtaler Sportfreunde als Vertreter der Verbandsliga Rheinland fungieren, dürfte ein interessanter Wettkampf dem Fußballfreund geboten werden.
Beide Mannschaften konnten einen guten Platz bei der Deutschen Amateurmeisterschaft erringen.
Der traditionelle Festkommers beginnt um 2o.oo Uhr unter Mitwirkung des Fanfarenzuges Großholbach, der örtlichen Gesangsvereine, des Musikvereins Heiligenroth und als besonderer Höhepunkt findet ein Wettkampf der Ringervereine Deutsche Eiche Hanau gegen Deutsche Eiche Boden statt. Die Frauengymnastikabteilungen des TuS Ahrbach warten mit einer Darbietung auf.
Der Sonntag leitet das Fest nach einem Festgottesdienst um 14.oo Uhr mit einem Fußballturnier ein .Folgende Vereine nehmen daran teil: SG Horressen/Elgendorf, TuS Montabaur, Eintracht Glaschemie Wirges/Siershahn/ Ebernhahn und SV Engers. Die D-Jugend TuS Ahrbach wird in der Pause um 14.2o Uhr einen Kampf gegen die D-Jugend SV Nieder-Lahnstein aust^agen. Der Fanfarenzug Boden untermauert in den Pausen durch seine Darbietungen den Turnierablauf und führt nach Beendigung gegen 17.3oUhr den Einzug ins Festzelt an, wo anschließend die Siegerehrung erfolgt. Ab 2o.oo Uhr ist Tanz im Festzelt mit der bekannten Kapelle "The Bringos".
Auch der Montag steht wieder ganz im Zeichen des Festgeschehens . Angeleitet durch den Frühschoppen um o9.3o Uhr wird nachmittags ab 14. oo Uhr eine Kinderbelustigung durch die örtliche Lehrerschaft veranstaltet. Abends ab 2o.oo Uhr Tanz und Festausklang.
An allen Tagen steht für die sportbegeisterten Fans eine Fernsehtorwand auf, für dessen rege Beteiligung wir hierdurch werben möchten.
Allen Sportfreunden sei an dieser Stelle für die tatkräftige Mitarbeit schon im voraus bestens gedankt und der TuS Ahrbach wünscht allen Gästen zum Festgeschehen frohe und unterhaltsame Stunden.
o.a. Verordnung die Ortspolizeibehörden zuständig.
Wir bitten daher, die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken durch ortsübliche Bekanntmachung mit Nachdruck auf diese Bestimmung hinzuweisen. Außerdem bitten wir Maßnahmen zu ergreifen, durch die das Abblühen aller Unkrautarten, besonders in der Nähe von Industrieanlagen (Steinbrüche, Tongruben pp.) sowie Bahnanlagen durch rechtzeitiges Entfernen verhindert wird.
I. V. gez. Balmes.Reg.Rat.
Gottesdienstordnung Eigendorf
19. Sonntag im Jahreskreis, 8. - 15.8.1971)
SONNTAG
7.3o Uhr
9. 3o Uhr
Frühmesse, gestiftetes Jahramt für Frl. Anna Schönberger und Eltern
Amt für Josef Dommermuth (B)
MONTAG 7.45 Uhr
Hl. Messe für Ehel. Adolf und Mathilde Meurer (B)
DIENSTAG 7.45 Uhr
Hl. Messe für Bernhard Kneupper (B)
DONNERSTAG
7.45 Uhr Hl. Messe für verst. Maria Ritz (B)
19.oo Uhr Rosenkranz in den Anliegen der Kirche
FREITAG 7.45 Uhr
SAMSTAG 7.45 Uhr
Hl. Messe für verst. Maria Wittelsberger (B)
Hl. Messe für verst. Katharina Decker (B)
SONNTAG
7.30 Uhr
9.30 Uhr
Kollekte am Pfarrei.
Frühmesse Amt nach Meinung (E.H.) (B) Jahramt für verst. Frau Kath. Wolf, Hauptstraße.
nächsten Sonntag für die Jugendseelsorge der
Die Freiw. Feuerwehr
Eigendorf, hat am kommenden.Sonntag, dem 8. Aug.1971 vormittags um 9.oo Uhr eine Übung. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Der Wehrführer
ELGENDORF
Landratsamt
des Unterwesterwaldkreises Abt.7 - Az.: 761.37
Montabaur, 29. 7 .1971
MGV "FreundschafF'Elgendorf
Alle Aktiven des Vereins werden hiermit daran erinnert, daß am Freitag, dem 6.8. unsere Chorproben wieder beginnen. Im Hinblick auf die auf uns zukommenden Aufgaben wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Der Vorstand
Eisbachtaler Vereinsnachrichten
Betr.: Unkrautbekämpfung.
Es mehren sich die Klagen aus landwirtschaftlichen und anderen Kreisen über die Verunkrautung von Feld und Flur.
Nach § 1 der Landesverordnung über die Bekämpfung von Unkraut vom 8.2. I960 (GVB1. 38 S. 39) sind Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet, das auf ihren Grundstücken wachsende Unkraut, dessen Samen durch Wind verbreitet wird, und hierdurch im Eigentum Dritter stehende landwirtschaftlich, weinbaulich oder gärtnerisch genutzte Grundstücke gefährdet, so frühzeitig zu vernichten, daß es nirgends im abblühenden oder reifen Zustand vorgefunden wird.
Unkräuter im Sinne dieser Bestimmung sind:
1. alle Distelarten (Cardus, Cirsium,Sonchus)
2. alle Kreuzkrautarten (Senecio vernalis, Senecio vulgaris).
Ausgerissenes oder abgemähtes Unkraut mit Samenbesatz ist so zu entfernen und zu vernichten, daß es keinen Schaden mehr anrichten kann.
Für die Durchführung dieser Bestimmung sind nach § 2 der
Kreisauswahl Limburg Nor d-E i s b ach t a 1 2:5 ( o : 3 )
Rund 15oo Zuschauer waren begeistert vom Angriffsschwung des Rheinlandvizemeisters, der anläßlich des 5o-jährigen Bestehens und der Einweihung einer herrlichen Platzanlage in Niederzeuzheim gegen eine Auswahl den sportlichen Höhepunkt bestritt. Die Eisbachtaler zeigten sich erneut von ihrer besten Seite und obwohl so starke Akteure wie Gerlach und Betz fehlten, führten sie in der ersten Halbzeit im wahrsten Sinne des Wortes ein Lehrspiel vor. Die drei Tore bis zur Halbzeit waren allein das Eintrittsgeld wert. Zunächst hatte Torwart Türk aus Wilsenroth gegen Hommrichs Flachschuß von der Strafraumgrenze aus keine
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