- 2 -
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Die letzte Sitzung des Stadtrates fand am MITTWOCH, dem 14, Juli 1971, um 19.3o Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
T a gesordnung:
1. Beschluß über den Zusammenschluß mit den Gemeinden Wirzenborn, Reckenthal und Bladernheim und Genehmigung der Auseinandersetzungsverträge
2. Beratung über die Verwendung des Grundstücksstreifens entlang der Elgendorfer Straße im Baugebiet "ln der Bächel".
3. Information über die Planungen: Feuerwehrhaus, Bauhof, Wasserwerk, Naherholungsbereich Kringelberg.
4. Beschlußfassung über den Ausbau des Verbindungsweges zwischen der Koblenzer Straße und der Fröschpfortstraße und Festsetzung der Höhe der Ausbaubeiträge.
5. Namenserteilung für den Verbindungsweg zwischen der Koblenzer Straße und der Fröschpfortstraße.
6. Beschlußfassung überdie Garantiesumme für die Landesbühne Rheinland-Pfalz.
7. Beschluß über die Zustimmung zur Durchführung einer Nahbereichsuntersuchung.
8. Benennung eines Vertreters der Stadt im Koordinierungskreis zur Betreuung ausländischer Arbeitskräfte,
9. Aussprache über ein Bauvorhaben des Bundes im Bereich des ehemaligen Schießstandes an der Straße nach Horressen.
10. Beschluß über den Beitritt der Stadt zur Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung.
11. Festlegung des Standortes für den Bau eines Mehrfamilienhauses für Einfachwohnungen.
12. Aussprache über die Forderung des Landes für Erschließungsleistungen im Schulzentrum,
13. Beschluß über den Ausbau der Sauertalstraße im Bereich der Grundstücke Hoffmann/Bollentin bis Strunk/Hisgen.
14. Verschiedenes (Anfragen, Bekanntgabe von Eingängen)
Montabaur, den 8. Juli 1971
Stadtverwaltung Montabaur
Mangels, Bürgermeister
Der Bürgermeister
343 Montabaur, den 8.7.1971
Öffentliche Sitzung
Vorlage
für die Sitzung des Stadtrates am 14. Juli 1971, Nr. 233 Betre ff:_
Beratung und Beschluß über den Auseinandersetzungsvertrag zwischen der Stadt Montabaur und der Gemeinde Wirzenborn
Sachbearbeitende Abteilung: - Hauptabteilung - Berichterstatter: Bürgermeister Mangels Antrag: Der Stadtrat wolle beschließen:
Aus Gründen des öffentlichen Wohles wird beantragt, die aufgelöste Gemeinde Wirzenborn in das Gebiet der Stadt Montabaur einzugliedern.
Die Eingliederung soll auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Auseinandersetzungsvertrages erfolgen.Der Auseinandersetzungsvertrag wird genehmigt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Begründung:
Siene den beigefügten Vertragsentwurf.
Mangels, Bürgermeister.
AUSEINANDERSETZUNGSVERTRAG I
Die Gemeinde Wirzenborn |
-vertreten durch Herrn Bürgermeister Krausund
die Stadt Montabaur
-vertreten durch Herrn Bürgermeister Mangelsschließen aus Anlaß der Eingliederung der Gemeinde Wirzenborn in die Stadt Montabaur gern. Beschluß des Gemeinderates von Wirzenborn vom _ und des
Beschlusses des Stadtrates von Montabaur vom_
folgenden Vertrag:
§ 1
Eingliederung. Name des Stadtteiles
1. Die Gemeinde Wirzenborn beantragt gern. Beschluß
des Gemeinderates Wirzenborn vom _
aufgelöst und in das Gebiet der Stadt Montabaur ein- gegliedert zu werden.
Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Stadtrates Montabaur vom __ ___ wird bean
tragt, die Gemeinde Wirzenborn in das Gebiet der Stadt Montabaur einzugliedern.
2. Die Stadt Montabaur ist Rechtsnachfolgerin der einge-: gliederten Gemeinde Wirzenborn.
3. Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, nach der Ein-i gliederung den besonderen Interessen der Einwohner und Bürger der früheren Gemeinde Wirzenborn unter Berücksichtigung des Gesamtinteresses der Stadt Monta baur gerecht zu werden.
4. Nach der Eingliederung soll die bisherige Gemeinde Wirzenborn den Namen "Montabaur, Stadtteil Wirzenborn" führen. Die Änderung des Namens ist gern.
§ 5 Abs. 3 GO zu beantragen.
§ 2
Abwicklungsausschuß
1. Um eine möglichst reibungslose und harmonische Eingliederung der Gemeinde Wirzenborn in das Gebiet der Stadt Montabaur zu gewährleisten, wird bis zum 31,12.1975 ein Verwaltungsausschuß mit der Bezeichnung "Abwicklungsausschuß Wirzenborn" gebildet.
2. Der Abwicklungsausschuß setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen. Er wird vom Gemeinderat Wirzenborn aus seiner Mitte oder aus Ratsmitgliedern und wählbaren Bürgern vor der Eingliederung nach den Vorschriften des § 46 Abs. 3 GO gewählt und von dem nach der Eingliederung neu gewählten Stadtrat bestätigt. Den Vorsitz des Ausschusses führt der Bürgermeister der Stadt oder sein gesetzlicher Vertreter.
§ 3
Aufgaben des Abwicklungsausschusses 1. Vor der endgültigen Beschlußfassung durch den Stadtrat wird der Abwicklungsausschuß zu folgenden Aufgaben gehört:
a) Aufstellung bzw. Änderung des Flächennut
zungsplanes,
b) Aufstellung und Änderung von Satzungen für gemeindliche Einrichtungen im Stadtteil,
c) Aufstellung und Änderung von Bebauungsplä
nen für den Stadtteil,
d) Aufstellung des Haushaltsplanes hinsichtlich
der Haushaltsansätze, die sich auf den Stadtteil beziehen,
e) Einführung und Änderung von Straßenbezeich- nungen im Stadtteil,
f) Durchführung größerer öffentlicher Maßnahmen im Stadtteil,
g) Verwendung der Verbandsschule und der gemeindeeigenen Gebäude.
§ 4
Ortsr e cht
1. In dem Gebiet der einzugliedernden Gemeinde Wirzenborn bleibt das bisher geltende Ortsrecht mit Ausnahme der Hauptsatzung bis zum 31.12.1975 in' kraft. Nach der Eingliederung erläßt die Stadt eine neue Hauptsatzung.

