Ausgabe 
16.7.1971
Seite
1097
 
Einzelbild herunterladen

- 2 -

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Die letzte Sitzung des Stadtrates fand am MITTWOCH, dem 14, Juli 1971, um 19.3o Uhr im Sit­zungssaal des Rathauses statt.

T a gesordnung:

1. Beschluß über den Zusammenschluß mit den Ge­meinden Wirzenborn, Reckenthal und Bladernheim und Genehmigung der Auseinandersetzungsverträge

2. Beratung über die Verwendung des Grundstücks­streifens entlang der Elgendorfer Straße im Bauge­biet "ln der Bächel".

3. Information über die Planungen: Feuerwehrhaus, Bau­hof, Wasserwerk, Naherholungsbereich Kringelberg.

4. Beschlußfassung über den Ausbau des Verbindungs­weges zwischen der Koblenzer Straße und der Fröschpfortstraße und Festsetzung der Höhe der Aus­baubeiträge.

5. Namenserteilung für den Verbindungsweg zwischen der Koblenzer Straße und der Fröschpfortstraße.

6. Beschlußfassung überdie Garantiesumme für die Landesbühne Rheinland-Pfalz.

7. Beschluß über die Zustimmung zur Durchführung einer Nahbereichsuntersuchung.

8. Benennung eines Vertreters der Stadt im Koordinie­rungskreis zur Betreuung ausländischer Arbeitskräfte,

9. Aussprache über ein Bauvorhaben des Bundes im Bereich des ehemaligen Schießstandes an der Straße nach Horressen.

10. Beschluß über den Beitritt der Stadt zur Kommuna­len Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung.

11. Festlegung des Standortes für den Bau eines Mehr­familienhauses für Einfachwohnungen.

12. Aussprache über die Forderung des Landes für Er­schließungsleistungen im Schulzentrum,

13. Beschluß über den Ausbau der Sauertalstraße im Be­reich der Grundstücke Hoffmann/Bollentin bis Strunk/Hisgen.

14. Verschiedenes (Anfragen, Bekanntgabe von Eingän­gen)

Montabaur, den 8. Juli 1971

Stadtverwaltung Montabaur

Mangels, Bürgermeister

Der Bürgermeister

343 Montabaur, den 8.7.1971

Öffentliche Sitzung

Vorlage

für die Sitzung des Stadtrates am 14. Juli 1971, Nr. 233 Betre ff:_

Beratung und Beschluß über den Auseinandersetzungsvertrag zwischen der Stadt Montabaur und der Gemeinde Wirzen­born

Sachbearbeitende Abteilung: - Hauptabteilung - Berichterstatter: Bürgermeister Mangels Antrag: Der Stadtrat wolle beschließen:

Aus Gründen des öffentlichen Wohles wird beantragt, die aufgelöste Gemeinde Wirzenborn in das Gebiet der Stadt Montabaur einzugliedern.

Die Eingliederung soll auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Auseinandersetzungsvertrages erfolgen.Der Auseinandersetzungsvertrag wird genehmigt. Der Bürger­meister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Begründung:

Siene den beigefügten Vertragsentwurf.

Mangels, Bürgermeister.

AUSEINANDERSETZUNGSVERTRAG I

Die Gemeinde Wirzenborn |

-vertreten durch Herrn Bürgermeister Kraus­und

die Stadt Montabaur

-vertreten durch Herrn Bürgermeister Mangels­schließen aus Anlaß der Eingliederung der Gemeinde Wir­zenborn in die Stadt Montabaur gern. Beschluß des Ge­meinderates von Wirzenborn vom _ und des

Beschlusses des Stadtrates von Montabaur vom_

folgenden Vertrag:

§ 1

Eingliederung. Name des Stadtteiles

1. Die Gemeinde Wirzenborn beantragt gern. Beschluß

des Gemeinderates Wirzenborn vom _

aufgelöst und in das Gebiet der Stadt Montabaur ein- gegliedert zu werden.

Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Stadt­rates Montabaur vom __ ___ wird bean­

tragt, die Gemeinde Wirzenborn in das Gebiet der Stadt Montabaur einzugliedern.

2. Die Stadt Montabaur ist Rechtsnachfolgerin der einge-: gliederten Gemeinde Wirzenborn.

3. Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, nach der Ein-i gliederung den besonderen Interessen der Einwohner und Bürger der früheren Gemeinde Wirzenborn unter Berücksichtigung des Gesamtinteresses der Stadt Monta baur gerecht zu werden.

4. Nach der Eingliederung soll die bisherige Gemeinde Wirzenborn den Namen "Montabaur, Stadtteil Wirzen­born" führen. Die Änderung des Namens ist gern.

§ 5 Abs. 3 GO zu beantragen.

§ 2

Abwicklungsausschuß

1. Um eine möglichst reibungslose und harmonische Ein­gliederung der Gemeinde Wirzenborn in das Gebiet der Stadt Montabaur zu gewährleisten, wird bis zum 31,12.1975 ein Verwaltungsausschuß mit der Bezeich­nung "Abwicklungsausschuß Wirzenborn" gebildet.

2. Der Abwicklungsausschuß setzt sich aus 3 Mitglie­dern zusammen. Er wird vom Gemeinderat Wirzen­born aus seiner Mitte oder aus Ratsmitgliedern und wählbaren Bürgern vor der Eingliederung nach den Vorschriften des § 46 Abs. 3 GO gewählt und von dem nach der Eingliederung neu gewählten Stadtrat bestätigt. Den Vorsitz des Ausschusses führt der Bür­germeister der Stadt oder sein gesetzlicher Vertreter.

§ 3

Aufgaben des Abwicklungsausschusses 1. Vor der endgültigen Beschlußfassung durch den Stadt­rat wird der Abwicklungsausschuß zu folgenden Auf­gaben gehört:

a) Aufstellung bzw. Änderung des Flächennut­

zungsplanes,

b) Aufstellung und Änderung von Satzungen für gemeindliche Einrichtungen im Stadtteil,

c) Aufstellung und Änderung von Bebauungsplä­

nen für den Stadtteil,

d) Aufstellung des Haushaltsplanes hinsichtlich

der Haushaltsansätze, die sich auf den Stadt­teil beziehen,

e) Einführung und Änderung von Straßenbezeich- nungen im Stadtteil,

f) Durchführung größerer öffentlicher Maßnahmen im Stadtteil,

g) Verwendung der Verbandsschule und der ge­meindeeigenen Gebäude.

§ 4

Ortsr e cht

1. In dem Gebiet der einzugliedernden Gemeinde Wir­zenborn bleibt das bisher geltende Ortsrecht mit Ausnahme der Hauptsatzung bis zum 31.12.1975 in' kraft. Nach der Eingliederung erläßt die Stadt eine neue Hauptsatzung.