Ausgabe 
2.7.1971
Seite
1071
 
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Bogen der Vorhalle besteht und um diesen zu entdecken muß man die steile Treppe zur Orgel hinaufklettern.

Im XIII und XIV JH entstand das weite Schiff einer neu­en Kirche. Durch den Brand des Jahres 1556 wurde der größte Teil dieser eleganten Konstruktion ruiniert. Es mußte erneut gebaut werden und dem Ende des XVI JH verdanken wir diese leuchtende Fassade mit ihren fei­nen Mustern. Dieses Lichtvolle wiederholt sich im Innern der Kirche. Der Orgeltisch (XVII JH) besitzt eine wunder­volle Dekoration.

Die Kanzel ist die Arbeit eines heimatlichen Schnitzers namens Nicolle.- Sein geschicktes Schnitzmesser hat der Holzmasse Figuren voller Bewegung und dekorative zeich­nerische Motive entlockt.

Die Fenster stammen aus dem XVI. JH und erzählen das Leben Christi. Das Gewölbe ist mit wundervollen Anhän­gern geschmückt.

Durch die Straßen "rue Jean Garnier und Armand-Colin" erreichen wir die Altstadt "le Bourberault" die immer noch durch die ländlichen Häuser mit ihrem handwerk­lichen Charakter auffällt. Dieser Stadtteil trägt heute den Namen eines berühmten Kindes der Stadt, des Generals Campenon, der einst im Kabinett Gambetta Kriegsmini­ster war. Einstmals stand am Ende dieser langen Allee, in die viele kleine Gassen einmünden, eine Kirche, die dem Hl. Nikolaus geweiht war. In einer dieser kleinen Straßen findet man noch Spuren des ältesten Krankenhauses der Stadt "Hospital zum Hl.Geist". Aus der Straße "General Campenon" führt der Weg zur "Fosse Dionne" (Göttliche Quelle) wird fortgesetzt.

Übersetzung aus dem Französischen, von Frau Frieda Hoffmann, Montabaur.

Bekanntm achung

AUSZAHLUNG des Aufwertungsausgleichs 1971 und der Liquiditätshilfe für Landwirte, die nicht Mitglied der land­wirtschaftlichen Alterskasse sind.

1. Aufwertungsausgleich

Nach dem Durchführungsgesetz zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft vom 5. Juni 197o (BGBl. I S. 676) erhalten alle landwirtschaftlichen Erzeu- er, die entweder Mitglied der landwirtschaftlichen Alters­asse sind oder die mehr als einen Hektar landwirtschaft­liche Nutzfläche bewirtschaften, einen finanziellen Aus­gleich für die Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark. Während alle landwirtschaftlichen Unternehmer, die - ob beitragspflichtig oder nicht - Mitglieder der landwirtschaft­lichen Alterskassen sind, ohne Antragstellung die unmittel­baren Ausgleichsleistungen von der landwirtschaftlichen Alterskasse ausgezahlt erhalten, müssen

die landwirtschaftlichen Erzeuger, die nicht Mitglied einer landwirtschaftlichen Alterskasse sind, aber einen landwirt­schaftlichen Betrieb VON MEHR ALS EINEM HEKTAR landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften, einen Antrag stellen, wenn sie die unmittelbare Aus­gleichsleistung erhalten möchten.

Unternehmer ist - unabhängig von der Rechtsform - der­jenige, für dessen Rechnung das Unternehmen geht. Als landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Gesetzes gilt jeder auf die Gewinnung, pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung, insbesondere auf Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft, Gemüse-, Obst-, Garten- oder Weinbau, Teichwirtschaft und Fisch­zucht ausgerichteter Betrieb. j

Bemessungsgrundlage für die unmittelbaren Ausgleichslei­stungen sind die am 1. Juni 1971 landwirtschaftlich genutz­ten Flächen nach Maßgabe des folgenden Flächenschlüssels:

1. Gruppe:

Landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Fläche, so­weit nicht in der 2., 3. oder 4. Gruppe enthalten

73, - DM pro Hekt

2. Gruppe:

Anbaufläche von Zuckerrüben, Futterrüben, Kartoffeln

und Ölfrüchten zur Körnergewinnung lo9, 5o DM pro Hekt,

3. Gruppe:

Anbaufläche von Obstanlagen im Ertrag, Gemüse,Hopfen und Tabak sowie Rebfläche im Ertrag 182,5o DM pro Hekt,

4. Gruppe:

Grundfläche der Unterglaskulturen 73o, - DM pro Hektar

Von dem nach dem vorstehenden Flächenschlüssel zu be­rechnenden unmittelbaren Aufwertungsausgleich wird der gesetzlich vorgeschriebene Pauschalbetrag von 73, - DM je Betrieb abgesetzt.

ANTRÄGE, können schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Alterskasse, das ist die Landwirtschaftliche Alterskasse Hessen-Nassau, 35oo Kassel, Murhardstr. 18, gestellt werden. Sie müssen bis spätesten s 2. August 19 71 (weil der 31. Juli 1971 auf einen Samstag fällt) bei der' landwirtschaftlichen Alterskasse eingereicht sein; Poststem­pel 2.8.1971 genügt. Bewirtschaften Sie mehrere landwirt­schaftliche Betriebe, ist für jeden von ihnen ein besonde­rer Antrag erforderlich. Liegen die Betriebe im Zuständig­keitsbereich mehrerer landwirtschaftlicher Alterskassen, müssen die Anträge bei jeder dieser Alterskassen gestellt werden.

Die Alterskasse übersendet Ihnen auf den fristgerecht zuge­gangenen Antrag einen Vordruck, der bis spätestens zum 15. September 1971 b ei der Alterskasse eing ereicht sein muß. Poststempel 15.9.1971 genügt.

Bitte, beachten Sie, daß bei Versäumung der genannten Fristen die Zahlung der unmittelbaren Ausgleichsleistung nicht möglich ist.

II. Liquiditätshilfe:

Mit Beschluß vom 5. April 1971 hat die Bundesregierung ferner der deutschen Landwirtschaft einmalig im Jahr 1971 aus dem Bundeshaushalt Mittel bereitgestellt, die dazu bestimmt sind, durch eine kurzfristig wirkende Kostenentlastung Liquiditätsschwierigkeiten abzubauen.

Diese Liquiditätshilfe besteht aus zwei Teilbeträgen.

Der erste Teilbetrag (Sockelbetrag) von loo, - Deutschen Mark wird einheitlich je landw. Betrieb gewährt.

Der zweite Teilbetrag wird nach Maßgabe der landw. genutzten Flächen als Zuschlag von 23 v.H. von den unmittelbaren Ausgleichsbeträgen gewährt.

Es ist jedoch zu beachten, daß die Liquiditätshilfe nur unter der Voraussetzung gewährt werden kann, daß der landw. Erzeuger den für den unmittelbaren Aufwertungs­ausgleich für das Jahr 1971 bestimmten Vordruck wieder fristgerecht, also spätestens bis zum 15. September 1971 bei der landw. Alterskasse eingereicht hat; Poststempel 15. September 1971 genügt.

Schützengesellschaft

St. Sebastianus 1588 - 1957 e.V. Montabaur Sieger beim üctneßen mit der Sportpistole auf den Kannenbäckerland-Pokal 1971 wurde die Schützengesell­schaft St.Sebastianus e.V. Montabaur mit den Stützen Lantzberg, Gerharz, Keiner und Schräder mit llo2 Ringen. Ein silberner Pokal wurde außerdem Lantzberg, der mit 284 Ringen bester Gesamtschütze und Gerharz, der mit 147 Ringen bester Duellschütze war, überreicht. .

Sender Freies Berlin

berichtet über den Unterwesterwald 1.reis

Der Sender "Freies Berlin" berichtet am Samstag, dem 3. Juli, in der Sendung "Reisemagazin" eine halbe Stunde life über den Unterwesterwaldkreis. Verkehrsdirektor Becker erhielt von dem bekannten Reporter Horst Schallon eine Einladung zu dieser Sendung und wird sich den Fragen der Journalisten stellen.

Der sicherste Reichtum ist die Armut an Bedürf nissen. Franz Werfel