Ausgabe 
25.6.1971
Seite
1059
 
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Manöver der Bundeswehr

Die Bundeswehr beabsichtigt, in der Zeit vom 21.6. - 25.6.1971 ein Manöver auch im Unterwesterwald - kreis durchzuführen. Der Schwerpunkt liegt allerdings außerhalb des Kreisgebietes.

Es werden Räder-, Ketten- und Luftfahrzeuge eingesetzt. Mit Verkehrsstörungen ist nicht zu rechnen.

Sprechtage für Versicherungspflichtige

Die Sprechtage werden für Versicherte der Rentenversiche­rung der Angestellten am

DIENSTAG, dem 6 . Juli 1971 in der Zeit von 8.3o -12.oo Uhr im Landratsamt abgehalten.

Sperrgutabfuhr

Nächster Termin für die Sperrgutabfuhr in unserer Gemein­de ist der 1. Juli 1971 ab 7 Uhr in der üblichen Reihen­folge .

gez. Merz, Bürgermeister.

Zusammenschluß

zwischen den Gemeinden Montabaur und H orre sse n .

LIEBE MITBÜRGER!

Der Tag ist gekommen, der in die Geschichte der beiden Orte Horressen und Montabaur eingehen wird. Daß die Entscheidung, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 15. Juni 1971, abends um 2o.4o Uhr faßte, insbesondere der Bevölkerung von Horressen zum Wohle gereichen wird, das hoffen und wünschen wir alle von ganzem Herzen.

Wir alle - insbesondere aber die Mitglieder des Sonder­ausschusses für den gemeindlichen Zusammenschluß - haben in 1 1/2 jährigen zähen und harten Verhandlungen- wie wir meinen - das Beste für unseren Ort herausgeholt.

Wenn es hierzu eines Beweises bedarf, so spricht bereits die nackte Zahl von über 600 . 000 ,- DM, die die Stadt Montabaur über die Eigenmittel der Gemeinde Horressen hinaus in den nächsten 4 Jahren vertraglich zu investie­ren verpflichtet ist, für sich. In dieser Zeit haben die Bürger von Horressen an Gebühren, Beiträgen und Steuern keine höheren Sätze aufzubringen als bisher.

Welche Ereignisse haben uns nun zu diesem Schritt bewo­gen?

Ich denke, , es waren vor allem 2 Gründe entscheidend und zwar:

a) der relativ hohe Verschuldungsgrad der Gemeinde mit fast 7oo DM pro Kopf der Bevölkerung und

b) die bevorstehende Bildung der Verbandsgemeinden mit ihren nicht übersehbaren ungeheuren Kosten, die auf die verbandsangehörigen Gemeinden zukom­men. Man spricht ja von Umlagen in Höhe der bisherigen Kreisumlage, die sich in Horressen zwi­schen 65.ooo und I 07.000 DM bewegt, ganz abge­sehen von den zu erwartenden Sonderumlagen für besondere Leistungen der Verbandsgemeinde einer Einzelgemeinde gegenüber.

Die Auswirkungen auf die Haushaltslage der Gemeinde Horressen wären so gravierend gewesen, daß freie Ver­fügungsmittel praktisch nicht mehr verblieben und ein sofortiges Anheben der Gebühren, Beiträge und Steuern unumgänglich gemacht hätten. Das aber hätte bedeutet:

Erschließungsbeiträge von 9o v.H.

Ausbaubeiträge zwischen 5o und 9o v.H.

Beiträge zum Bau und zur Erweiterung der Wasserversor­gungsleitungen von loo v.H.

Beiträge zum Bau und zur Erweiterung der Ortskanalisation bis zu loo v.H.,

Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 3oo v.H. Einführung der Lohnsummensteuer mit Hebesätzen zwi­schen 3oo und 5oo v.H.

Die von der Stadt Montabaur in dieser Phase angebote­nen Verhandlungen über einen gemeindlichen Zusammen­

schluß boten die einmalige Gelegenheit, diese finanziel­len Zusatzbelastungen des einzelnen Bürgers auf eine län­gere Zeit hinauszuschieben und trotzdem eine kontinuier­liche Weiterentwicklung unseres Ortes zu sichern. Zweifelsohne stand ganz im Hintergrund der Überlegungen auch eine bei der gegenwärtigen Konstellation der Kräfte nicht auszuschließende zwangsweise Eingemeindung in nicht allzu ferner Zukunft ohne besondere Gegenlei­stungen der Stadt Montabaur.

Das Werk, das wir geschaffen und nunmehr vollendet ha­ben, ist ein Akt der Vernunft und kein Ausfluß von Ge­fühlsregungen, Emotionen oder wie immer man die Dinge bezeichnen mag, die von vorneherein mit einem negativen Vorzeichen versehen sind.

Hier wurde im Gegensatz hierzu sachlich und nüchtern das Für und Wider abgewogen mit Blick auf die Reali­täten. Daß sich dabei die Waage auf der Seite der Ein­gemeindung neigte, zeugt von Mut, dem Verantwortungs­bewußtsein und dem politischen Weitblick der Ratsmitglie- der.

Der Zug zur Lösung kommunaler Zukunftsaufgaben in größeren Verbänden und durch leistungsfähigere, den An­sprüchen der Bürger gewachsene Verwaltungen ist unver­kennbar. Die Zeit der Kirchturmspolitik ist endgültig vorbei.

Bereits ein Blick auf die Landkarte genügt dem Einsich­tigen zu Erkenntnis, daß Horressen und Montabaur auf Dauer nicht nebeneinander oder gar gegeneinander wirt­schaften können, wenn Fehlplanungen und Fehlinvesti­tionen, wie sie die Vergangenheit leider auf beiden Sei­ten gebracht hat, in Zukunft vermeiden werden sollen.

Trotz alledem - ich muß es zu meinem Bedauern ge­stehen - überkommt mich ein Gefühl der Wehmut, wenn ich daran denke, daß wir unsere Geschicke bald nicht mehr selbst lenken, leiten und bestimmen werden. Dieses Gefühl vermischt sich mit der bangen Frage:

Wird alles gut gehen?

Steht der Vertragspartner zu seinen Verpflich t u ng e n ?

Nun, Gefühle dürfen auch in der Kommunalpolitik keine Rolle spielen. Hier sollte eigentlich der Verstand Vorrang vor allen anderen Dingen haoen. Und diese Vernunft sagt, daß unser Vertragspartner aus politischen Gründen zur Vertragstreue gezwungen ist.

Wichtiger erscheint mir aber die Tatsache, daß unser Partner - die Stadt Montabaur - unbedingtes Vertrauen

und Anerkennung seines ehrlichen Willens verdient, zu­

mindest bis zum Beweis des Gegenteils.

Diese Überlegungen machen deutlich, welch ungeheure Verantwortung auf den Schultern aller Ratsmitglieder, die die getroffene Entscheidung mittragen, ruht. Der Ratsbe­schluß erfolgte als Gemeinschaftswerk aller im Rat vertre­tenen Parteien und Gruppen einstimmig. Er lautet:

Aus Gründen des öffentlichen Wohls wird beantragt, die Gemeinde Horressen gern. § lo der Gemeindeordnung aufzulösen und in das Gebiet der Stadt Montabaur einzu­gliedern.

Die Eingliederung erfolgt auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Auseinandersetzungsvertrages. Der Vertrag wird genehmigt und der Bürgermeister ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

Als Zeitpunkt der Eingliederung soll nach Möglichkeit der 1.1.1972 gelten. Dieser Termin soll aber auf keinen Fall vor Mitte Oktober 1971 liegen".

Ein Exemplar des Vertrages wird nach der Unterzeichnung an jeden Haushalt verteilt. So kann sich jeder am ehesten informieren und eine positive Meinung bilden.

gez. Merz, Bürgermeister

Der Fanfarenzug

der Freiw. Feuerwehr lädt ein:

Der Fanfarenzug der freiw. Feuerwehr Horressen feiert am 26. u. 27. Juni 1971 sein lo-jähriges Bestehen. Die Feier­lichkeiten anläßlich des Jubiläums sind verbunden mit einem Fanfarenwettstreit an dem ca. 3o Vereine teilneh­men.

Zur Aufnahme der Gäste und der Besucher ist im Heide­weg ein großes Festzelt aufgebaut worden. Die gesamte