Ausgabe 
18.6.1971
Seite
1041
 
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am MITTWOCH, dem 16. Juni 1971 um 19.3o Uhr im Sit­zungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung

1. Beschluß über den Zusammenschluß mit der Gemeinde Horressen und Genehmigung des Auseinanderset­zungsvertrages.

2. Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungs­planes für den Bereich "Wassergraben VI"

3. Ausbaumaßnahmen

a) Beratung über die Rangfolge der zukünftigen Ausbaumaßnahmen von Straßen und Bürgerstei­gen im Stadtgebiet.

b) Beschluß über den Widerspruch der Anlieger der Sauertalstraße

c) Beschluß über die Höhe des Kostenanteiles der Stadt an den Ausbaubeiträger für die Elisabethen- und Sauertalstraße

4. Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Vorbehaltsfläche 1

5. Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" im Be­reich des Grundstückes Flur 51, Flurstück 63

6. Herstellung eines Parkstreifens am Hallenbad und Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe

7. Umbau der Heizung in der Volksschule

8. Verschiedenes (Bekanntgaben, Anfragen)

Stadtverwaltung Montabaur,

Montabaur, den 11. Juni 1971

gez. Mangels, Bürgermeister.

Der Bürgermeister

543 Montabaur, den 24. Mai 1971

Öffentliche Sitzung Vorlage

T für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7.6.1971, Nr.

2. für die Sitzung des Stadtrates am 16. Juni 1971,

Nr. 221

Betreff:

Beratung und Beschluß Uber den Auseinandersetzungsver­trag zwischen der Stadt Montabaur und der Gemeinde Hor­ressen.

Sachbearbeitende Abteilung: Hauptabteilung. Berichterstatter: Bürgermeister Mangels Antrag:

Der Stadtrat wolle beschließen:

Aus Gründen des öffentlichen Wohles wird beantragt,die aufgelöste Gemeinde Horressen in das Gebiet der Stadt Montabaur einzugliedern.

Die Eingliederung soll auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Auseinandersetzungsvertrages erfolgen. Der Auseinandersetzungsvertrag wird genehmigt. Der Bürger­meister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Begrl_

:igefügten Vertragsentwurf.

gez. Mangels, Bürgermeister.

543 Montabaur, den 9.6.1971 ÖFFENTLICHE SITZUNG Vorlage

für die Sitzung des Stadtrates am 16. Juni 1971, Nr.222 Betreff:

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Wassergraben VI"

Sachbe arbeitende Abteilung: Stadtbauamt Berichterstatter:

Stadtbaumelster Kaltenhäuser

Antrag:

Der Sfadtrat wolle beschließen:

1. Für den Bereich der Grundstücke:

Flur 28, Flurstücke 41o4/3, 4lo4/4, 41o4/5,

41o4/2, 41o6, 41o8/l, 41o8/2, 6o49 (Graben),

5898 (Feldweg teilweise) und 6o47 (Biebrichsbach teilweise)

wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlos­sen.

2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Wasser­graben VI" in der vorgelegten Form seine Zustim­mung.

3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2, Ziffer 6 des BBauG, öffentlich ausgelegt werden.

Begründung:

Zwecks Beschaffung von Baugrundstücken soll das vor­stehend bezeichnete Gelände als Baugelände aufgeplant werden.

Der vorgelegte Planentwurf wurde mit den Grundstücks­eigentümern abgestimmt.

Mangels, Bürgermeister.

543 Montabaur, den 11.6. ÖFFENTLICHE SITZUNG Vorlage

für die Sitzung des Stadtrates am 16. Juni 1971, Vorlage Nr. 223

Betreff: Beratung über die Rangfolge der zukünftigen Ausbaumaßnahmen von Straßen und Bürgerstei­gen im Stadtgebiet.

Sachbearbeitende Abteilung: Stadtbauamt Berichterstatter: Stadtbaumeister Kaltenhäuser

~ag:

Der sfadtrat beschließt, daß im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Rechnungsjahren bei Aushaumaßnahmen in folgender Reihenfolge vorgegangen werden soll:

1. Hammerweg

2. Steinweg (hinterer Teil)

3. Bürgersteige

a) vom Bahnhofsvorplatz bis Alleestraße

b) von Alleestraße bis Staudter Straße

4. Verbindungsweg von der Alleestraße bis Eich­

wiese (entlang Grundstück Arnst)

5. Hinterer Rebstock Bürgersteige Fritz-Bluhm-Straße

Begründung: ohne.

gez. Mangels, Bürgermeister.

543 Montabaur, den 11.6.1971 ÖFFENTLICHE SITZUNG Vorlage

f. die Sitzung des Stadtrates am 16. Juni 1971, Vorlage

Nr. 224

Betreff:

Beschlußfassung über die Höhe des Kostenanteiles der Stadt an den Ausbaubeiträgen für die Elisabethen- und Sauertalstraße

Sachbearbeitende Abteilung: Stadtbauamt Berichterstatter: Stadtbaumeister Kaltenhäuser.

Antrag: Der Stadtrat wolle beschließen:

Der Stadtrat beschließt, daß der von der Stadt zu tragen­de Teil des beitragsfähigen Aufwandes aufgrund der Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Aus­bau von Erschließungsanlagen vom 3o. 11.1961 und der Satzung vom 26.3.1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 3o. 11.1961 (1.Änderung) auf .... °lo festgelegt wird.

Begründung:

ln seiner Sitzung vom 22.3.1971 hatte der Stadtrat be­schlossen, daß die Elisabethenstraße und die Sauertal­straße (vom Großen Markt bis zur Elisabethenstraße) aus­gebaut und die sich aus dem Straßenbau und dem Ge­ländeerwerb ergebenden Kosten im Rahmen der bereits