Ausgabe 
14.5.1971
Seite
972
 
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fahren; denn das hunderttausendfache Opfer, das dort 1916 f gebracht wurde, hat 1971 endlich einen Sinn bekommen: die im Grunde genommen von beiden Seiten gewollte Freundschaft und Brüderlichkeit.

J.O. Schneider.

Wie können

Verkehrsunfälle vermieden werden?

In den meisten Fällen verschuldet der Verkehrsteilnehmer selbst den Unfall. Nur ein geringer Prozentsatz ist auf Material und die Straßenverhältnisse zurückzuführen. Oberamtsanwalt Feilen von der Bezirksverkehrswacht Mon­tabaur erklärte in einer Pressekonferenz, daß die Unfall­häufigkeit in erster Linie menschlichem Versagen zuzu­schreiben ist. Hierbei gibt es verschiedene Versionen^

Viele Kraftfahrer begeben sich in den Verkehr, obwohl sie krank oder durch Alkohol und Drogengenuß nicht mehr verkehrstüchtig sind. Andere gefährden den Verkehr durch zu rasantes, leichtsinniges Fahren. Einige beherr­schen nicht die Verkehrsregeln und passen nicht auf* Es ist sehr schwer die Verkehrsteilnehmer zu einem verkehrs­gerechten Verhalten zu gewinnen. Alles erdenkliche wurde Bisher von den Verkehrsverbänden versucht, um das Un­fallgeschehen in Griff zu bekommen. Leider in den mei­sten Fällen vergebens. Wie die Erfahrung lehrt, kann ein j größerer Personenkreis als unfallabil und für den Straßen- U verkehr als gefährlich angesehen werden.

Wie können auch diese Menschen zum verkehrsgerechten Verhalten geführt werden? I

Nachdem alle Maßnahmen seitens der Polizei und der J Justiz keine wesentlichen Erfolge erzielt haben, erscheint j nur noch als einziger Ausweg der Zusammenschluß J

aller guten und langjährigen Kraftfahrer zu einer Ver- I kehrsgemeinschaft. Hierin soll durch gutes Beispiel die I allgemeine Verkehrsdisziplin gehoben bezw. gefördert j und auf diese Weise nach und nach alle Verkehrsteilneh- | mer zur Sorgfalt und Umsicht angehalten werden. Erst dann, wenn alle mithelfen, den Verkehr zu entzerren, wird die Unfallhäufigkeit herabgemindert werden können.

Die Bezirksverkehrswacht Montabaur will hierzu alle Chancen ausnutzen. Sie bittet daher alle langjährigen Kraft- und Berufskraftfahrer Formulare zwecks Auszeich­nung für lo - 5o-jähriges unfallfreies Fahren bei der Bezirksverkehrswacht e.V.

543 Montabaur, Postfach 182, anzufordern.

Die Allgemeinheit, vor allem unsere Jugend braucht Vor­bilder. Nur der langjährige, gute Kraftfahrer wird sich J in Zukunft behaupten können. Rücksicht und Kamerad­schaft sind im heutigen Straßenverkehr ebenso wichtig wie ein einwandfreies Auto.

Vorsitzender Rechtsanwalt Holly appelliert an alle guten j Kraftfahrer sich zur Auszeichnung zu melden und durch J ihr Verhalten mitzuhelfen, Unfälle zu vermeiden. j

Kinde runf alle

im Bereich der Bezirksverkehrswacht Montabaur e.V. I

Die Bezirksverkehrswacht Montabaur legt mit dieser Dokumentation die 5. Untersuchung der Kinderunfälle vor . Die Verantwortlichkeit Jugendlicher und der Aufsichts- pHicütigen.

unsere Rechtsordnung geht davon aus, daß Jugendliche nicht oder nur eingeschränkt verantwortlich sind.Dies gilt sowohl im strafrechtlichen Sinn als auch hinsichtlich der Haftung für verursachte Schäden.

Strafrechtlich sind Jugendliche unter 14 Jahren nicht verantwortlich, § 1 Abs. 3 JGG. So kann z. B. der 13-jährige, der es als Lausbubenstreich ansieht, mit sei­nem Fahrrad bei "Rot" über die Kreuzung zu huschen, nicht bestraft werden. Mag durch sein verkehrswidriges Verhalten auch ein schwerer Unfall eingetreten sein.

Zivilrechtlich sieht der Gesetzgeber schon zu einem früheren Zeitpunkt Haftung für Schäden als möglicher­weise gegeben an. Gemäß § 828 BGB, haftet ein Ju­gendlicher, der nicht das 7. Lebensjahr vollendet hat, grundsätzlich nicht für von ihm angerichtete Schäden.

Vom 7. bis zum 18. Lebensjahr ist der Jugendliche nur dann nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforder­liche Einsicht fehlt.

Zum Ausgleich - zum Schutz Dritter gegen Schäden, für die der Jugendliche bzw. das Kind nicht einzutre­ten hat - sieht das Gesetz gern. § 832 BGB eine Haf­tung der Aufsichtspflichtigen vor. Hierzu gehören Eltern,. Lehrer, Kindergärtnerinnen usw. Der Aufsichts­pflichtige hat grundsätzlich für alle Schäden einzutre­ten, die das zu beaufsichtigende Kind einem Dritten widerrechtlich zufügt. Nur dann tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn der Aufsichtspflichtige den Nachweis erbringen kann, daß er seiner Aufsichtspflicht genügt hat.

In jedem Einzelfall ist es schwierig zu entscheiden, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt oder nicht. Das Gesetz hat den Begriff der Verletzung der Aufsichtspflicht nicht konkretisiert. In Anbetracht der Vielfältigkeit und Mannigfaltigkeit der in Betracht kommenden Fälle ist es auch nur schwer möglich, allgemein gültige Regeln über das Maß der anzuwen­denden Sorgfalt des Aufsichtspflichtigen aufzustellen. Einen Maßstab für die elterliche Aufsichtsführung findet man, wenn man sich die Frage vorlegt, was unter den gegebenen Umständen verständige Eltern nach ver­nünftigerweise an sie zu stellenden Anforderungen zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht hätten tun müssen, um den Eintritt eines Schadens zu verhindern. Hierbei ist zu bemerken, daß sich Art und Maß der anzuwen - denden Aufsichtsmaßregeln verschieden gestalten, je nach den Anlagen, Charaktereigenschaften, der Ent­wicklung und dem Bildungsgrad, nach der Individuali­tät und dem Alter des Beaufsichtigten.

Bei Beurteilung, ob eine Verletzung der Aufsichts­pflicht vorliegt oder nicht, ist jeweils der Einzelfall zu untersuchen und in Beziehung zu setzen zu der Fülle der Entscheidungen, die zu dieser Frage ergan­gen sind. Als wesentlich kann hier nur herausgestellt werden:

Der Aufsichtspflichtige wird von seiner grundsätzlich gegebenen Haftung frei, falls er nachweisen kann, daß er seiner Aufsichtspflicht genügt hat. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles.

Entwicklung der Kinderunfälle 1968 - 197o im Bereich der Bezirksverkehrswacht

Montabaur.

Das Tempo der Unfallsteigerung hat sich wesentlich verlangsamt. Während sich von 1967 zu 68 die Steige­rung der Zunahme des Kraftfahrzeugbestandes anglich, ist - in den letzten drei Jahren ein erhebliches Zurück­bleiben der Kinderunfälle hinter der Zuwachsrate der Kraftfahrzeuge deutlich. Ebenso auffällig ist der Vergleich der Unfallzahlen allgemein zu den Kinder­unfallzahlen.

Der Unfallschwerpunkt liegt nach wie vor in den inner­örtlichen Bereichen.

Positiv kann festgestellt werden, daß hier eine Verstär­kung der verkehrspädagogischen Arbeit sichtbar wird.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Kath. Pfarrkirche "St. Peter in Ketten"

Gottesdienstordnung 16.5. - 22. 5. 1971

SONNTAG, 16.5.71 Sa. 18.3o Uhr

So. 7.oo Uhr 9.oo Uhr

11.3o Uhr

Vorabendmesse - l.J.A. Josef

Gehling

Hl. Messe

Kindergottesdienst m. Gemein- schaftskommunion d. Schulkin­der. Amt Frau Maria Eberz, v. Bekannten bestellt.

Hochamt - Amt Ernst Göbel, v. Bekannten bestellt.