Ausgabe 
16.4.1971
Seite
916
 
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KEHL?

VERSICHERUNGEN FINANZIERUNGEN IMMOBILIEN

MONTABAUR PETERSTORSTR.7-9 - Tel: 30 8 0

daß der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht beeinträchtigt werden.

Manöver der Bundeswehr

Eine Einheit der Bundeswehr beabsichtigt, in der Zeit vom 20.4. bis 23.4.1971 und vom 11,5. bis 14,5.1971 unter an­derem auch im Unterwesterwaldkreis eine Übung durchzu­führen.

Der Schwerpunkt der Übung liegt außerhalb des Kreisgebietes. Es werden Räderfahrzeuge eingesetzt. Mit Verkehrsbeschrän­kungen ist nicht zu rechnen.

Lagerung wassergefährdender

Flüssigkeiten

Auf Grund des § 18 der Verordnung Uber das Lagern wasser- efährdender Flüssigkeiten müssen alle ortsfesten Lagerbe- älter, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung (1.2. 1971) weiter betrieben werden, der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt angezeigt werden.

Ich bitte höflich und dringend, die in dieser Woche allen Haushaltungen zugestellten Fragebogen umgehend auszufül­len und an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben. Erfahrungsgemäß werden Meldebogen dieser Art nicht ter­mingerecht eingereicht, wenn sie erst einmal ad acta ge­legt und dann unter Umständen verlegt worden sind oder im Papierkorb verschwunden sind. Sie ersparen der Gemeinde­verwaltung umfangreiche Mehrarbeiten, wenn Sie dieser Bitte entsprechen und die Meldebogen umgehend zurücklei- fen.

Ortsverschönerung

Die Gemeinde Horressen nimmt in diesem Jahr wieder am Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden", teil. Die Kommission wird voraussichtlich Anfang Juni die Besichti­gung durchführen. Aus diesem Grunde ist es an der Zeit, die Planungen abzuschließen und mit den Vorbereitungen zu be­ginnen:

Als Anhaltspunkte für private Verschönerungsmaßnahmen sollen die nachstehend aufgeführten Richtlinien dienen, aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen insbesondere bewer­tet werden.

Maßnahme

1) Private Gebäude und bauliche Anlagen:

Gestaltung und Pflege von

a) Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Höfen, Zuwegungen, Toren, Mauern, Zäunen a.a.;

Bewertungsmerkmale

Gestaltung der Gebäude und baulichen Anlagen unter Berück­sichtigung von Form, Material und Farbgebung sowie Anpas­sung an das Ortsbild;

d) Grabzeichen, Grabeinfassungen.

Bewertungsmerkmale

Material, Gestaltung, Anpassung an das Gesamtbild des Friedhofs; Pflegezustand der Gebäude und baulichen Anlagen.

2) Private Grünflächen und Blumenschmuck:

Gestaltung und Pflege von

a) Vor- und Wohngärten, Hofräumen, Gemüse - und Obst­gärten;

Bewertungsmerkmale

Gestaltung der Anlagen, ihre Gliederung und Zuordnung zu Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, unter Berücksichtigung von Art und Anordnung der Gestaltungselemente, sowie der An­passung an das Ortsbild;

b) Blumenschmuck an Fenstern, Baikonen, Treppenauf­gängen und in Hofräumen;

Bewertungsmerkmale

Auswahl der Blumen, Form, Farbe der Kästen;

c) Grabstätten Bewertungsmerkmale

Auswahl der Pflanzung, Anpassung an das Gesamtbild des Friedhofs; Pflegezustand.

3) Ordnung und Sauberkeit im privaten Bereich:

a) Ordnung und Sauberkeit bei Wirtschaftsgebäuden, Hof­

räumen, Vor- und Hausgärten, Gemüse und Obstgärten, Zuwegungen, Dungstätten, u.a.; b) Regelung der Reklame und der Beschilderung. Bewertungsmerkmale

Beseitigung von störenden Plakaten und Reklameschildern;

Art und Gestaltung der Hinweisschilder (z.B. an Gaststätten).

Die Gemeindeverwaltung wird sich in Zusammenarbeit mit dem Verkehrs- und Verschönerungsverein bemühen, beim Landesfilmdienst den Tonfilm "Unser Dorf soll schöner wer­den" auszuleihen und vorzuführen, um weitere Anregungen und Hinweise zu geben, wie man dies oder jenes an oder auf seinem Privatgrundstück noch schöner gestalten kann. Wenn wir im diesjährigen Wettbewerb bestehen wollen, so setzt dies noch mehr Privatinitiative und -interesse voraus als in den vergangenen Jahren. Ich hoffe, daß die Aufrufe von Seiten der Gemeindeverwaltung und des Verkehrs- und Verschönerungsvereines nicht einfach in den Wind gesprochen sind, sondern daß jeder auf seine Weise und nach seinen fi­nanziellen Möglichkeiten seinen Beitrag zur Ortsverschöne- rung leistet. Es geht letztlich nicht darum, den Ort für einen bestimmten Tag herauszuputzen. Sinn und Zweck der Aktion ist es vielmehr, etwas dauerhaft Schönes zu schaffen, an dem sich alle Dorfbewohner erfreuen können und das die Lie­be zur angestammten Heimat wieder weckt bzw. weiter for­dert.

Informationen

Über die Gemeinderatssitzungen dieses Jahres ist bisher nicht so ausführlich berichtet worden, wie das in der Vergangen­heit üblich war. Grund hierfür ist nicht das allgemein und weit Uber unsere Ortsgrenzen hinaus verbreitete Desinteresse der Bevölkerung an den Geschehnissen im Rathaus, obwohl eine gewisse Resignation schon eintreten kann, wenn überall und über alle Dinge nur gemeckert wird, ohne daß die Be­reitschaft zur Mitarbeit und zum Bessermachen besteht. Die­se ewigen Besserwisser sollten sich einmal vor Augen halten, daß Männer dieses Ortes ihre Freizeit opfern, um ehrenamt­lich sich für das Gemeinwohl einzusetzen und zu arbeiten. Wenn die geübte Kritik wenigstens geeignet wäre, die Dinge positiv zu beeinflussen, so hätte sie ihre Berechtigung. Wenn sie aber aus bloßem Negieren und böswilligen Unterstellun­gen besteht, und zur bloßen Kritik um der Kritik willen wird, so verliert sie nicht ihre Berechtigung, sondern disqualifiziert sich selbst.

Ihre Ursache hatte die unvollständige Berichterstattung viel­mehr im Zeitmangel und im Überhandnehmender Dienstge­schäfte, die eine ehrenamtliche Verwaltung einfach über­fordern.

In der ersten Sitzung des Jahres 1971 wurden der Bebauungs­plan Saubitz und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Wurstwiese als Satzung beschlossen und zwischenzeitlich der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Das Umle- ungsverfahren für beide Gebiete ist bereits eingeleitet. Die onstituierende Sitzung des Umlegungsausschusses findet in dieser Woche statt, nachdem der Gemeinderat als Nachfol- er für den verstorbenen Josef Klein, Herrn Gisbert Quirm- ach und als Ersatzmitglied bzw. ständigen Vertreter Herrn Heinrich Müller und für den dienstlich versetzten stellver­tretenden juristischen Ausschußberater Herr Ass. Erbach,

Herr Ass. Balmes gewählt hatte.

Die Einleitung des Umlegungsverfahrens sowie der Zeitpunkt des Wunsch- und Verteilungstermins werden zu gegebener Zeit noch bekannt gemacht.

Verbunden mit der Neuwahl von Mitgliedern des Umlegungs­ausschusses war die Wahl von Herrn Gustav Hannappel in den Haupt- und Finanzausschuß und Herrn Manfred Hübinger in den Rechnungsprüfungsausschuß für den aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen Herrn Hans Henrix.

Auch über die Investitionsmaßnahmen des Jahres 1971 wurde bereits eingehend gesprochen. Die abschließende Beratung soll jedoch im Zusammenhang mit der Entscheidung über Haushaltsplan und -Satzung, 1971 erfolgen. Dieser ist im Entwurf fertiggestellt und muß nunmehr noch im Finanzaus­schuß beraten werden, ehe er dem Gemeinderat zur Be­schlußfassung vorgelegt wird. Im Vorgriff auf den Haushalts-