Ausgabe 
16.4.1971
Seite
915
 
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BEREITSC HAFTSDIENSTE Ärzte- Sonntagsdienst

Sonntag, den 18.4.1971 Dr. Hermann Ebert, Montabaur

Wallstraße 2

Tel.

3643

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

Sonntag, den 18.4.1971

ZA Rosenbauer, Nentershausen

Bergstraße 4

Tel.

352

Dr. Kramann, Höhr-Grenzhausen, Westerwaldstraße 4

Tel.

437

Apotheken- Dienst

von Samstag, den 17.4.1971, 13.00 Uhr bis Samstag, den 24.4.1971, 13.00 Uhr.

Marien-Apotheke, Montabaur

Kirchstraße 19 Tel. 4290

Krankenwagen

Samstag/Sonntag, den 17./18.4.1971

Halbritter, Höhr-Grenzhausen Tel. (02624) 7010

Zentrale. Montabaur Tel. (02602) 3777

MONTABAUR

Heimatforschung in drei Generationen

Vor 100 Jahren, im April 1871, wurde Gymnasialprofessor Johannes Ebert geboren, der am Kaiser-Wilhelm-Gymnasi­um zu Montabaur Latein, Griechisch und Deutsch unter­richtete. Seine durch einen zu frühen Tod (er starb 1923) abgebrochenen heimatgeschichtlichen und volkskundlichen Arbeiten wurden und werden durch seinen Sohn und seinen Enkel, die beide aus Montabaur stammen, fortgesetzt;

Sein Sohn, Ferdinand Ebert, der als pensionierter Pfarrer in Stahlhofen wohnt, schrieb u. a. eine Geschichte von Montabaur, eine Geschichte des Bistums Limburg sowie Le­bensbilder nassauischer Persönlichkeiten. Der Enkel, Pater Antonius Hermann-Josef Roth, ist Mönch der Zisterzienser­abtei Marienstatt und verfaßte u.a. einen Kunstführer und eine Bibliographie dieser Westerwälder Abtei.

Bekannte Humanisten aus Montabaur

Die bekanntesten Humanisten, die aus Montabaur stamm­ten, waren - soweit bisher bekannt - Gerhard Gerhards, der 1436 Rektor der Universität Erfurt war, und Symon Rychwyn alias Dytemius de Montabaur. Dieser wird im Jahr 1519 in der Matrikel der Universität Köln als Student aufgeführt. In den Jahren 1525 bis 1528 leitete er mit seinem Bruder Jo­hann in dem belgischen Städtchen Diest eine höhere Schule. Von hier aus kam er nach Löwen und später nach Trier. Symon Rychwyn hatte neben Philosophie auch Medizin stu­diert. Als Arzt war er 1540 bei dem Tod des Trierer Kur­fürst - Erzbischof Johann III. (von Metzenhausen) zugegen. Später war er der Leibarzt des aus dem Westerwälder Ge­schlecht derer von Isenburg stammenden Trierer Kurfürst - Erzbischofs Johann V., 1547 - 1556. In einem Brief an den berühmten Humanisten Erasmus von Rotterdam wird er als ein "Mann von ausgezeichneter Gelehrsamkeit und ganz be­sonderer Bildung" gefeiert. Der Trierer Domkapitular Dr. Keil charakterisierte in der Trierischen Chronik( X VII,

Nr. 6 S. 82 ff.) unseren Montabaurer Symon Rychwyn, wohl den bedeutendsten Sohn der Stadt in seinem Jahrhun­dert: "Reichwein war ein großer Freund aller wissenschaft­lichen Bestrebungen seiner Zeit, wenn sie auch etwas ab­seits von seinem eigenen Berufsgebiete lagen. Aus seinem Schreiben schaut ein kritischer Geist heraus, gepaart mit einer scharfen Beobachtungsgabe und großer Vertrautheit der Literatur. Sein Briefstil ist gewählt, kurz und knapp ohne Wortschwall und Phrasen* Die lateinische Sprache be­herrscht er sicher, leicht und vollkommen. Wir reihen ihn mit Recht ein unter die Humanisten der Trierer Lande". Simon Reichwein ist noch heute bekannt als der Verfasser eines Stadtbildes von Trier aus dem Jahr 1547. In diesem setzt er seiner Heimatstadt Montabaur mit diesen Worten

ein bleibendes Denkmal: "Der benachbarte rechtsrheinische Landstrich, Westerwald, und das rühmliche Städtchen Mon­tabaur, wo ich geboren bin, versorgt den Rheingau reichlich mit Lebensmitteln".

W.K.

HORRESSEN

Taubensperre

Auf Grund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen Tauben vom 9.7.1957 hat das Land­ratsamt Montabaur für die Zeit vom 13.4.71 - 10.5.71 eine Taubensperre angeordnet.

Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestellten Felder nicht aufsuchen können. Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täglich ab 15 Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn dies im Rah­men einer über die Landesgrenze hinausgehenden Sportver­anstaltung geschieht.

Holzabfuhr scheine

Die Holzabfuhrscheine können ab sofort beim Gemeindekas­senverwalter gegen Entrichtung des Kaufpreises abgeholt wer­den. In Ausnahmefällen kann dieser Kaufpreis auch in 2 Ra­ten entrichtet werden, wobei die Hälfte des Kaufpreises bei Entgegennahme des Abfuhrscheines, der Rest spätestens bis zum 15.6.1971 gezahlt werden muß. Mit der Abfuhr des Holzes ist sofort zu beginnen.

Neuaufstellung und Auslegung des

Unte rnehme rve r zeichni s se s:

Die 1965 aufgestellten Unternehmerverzeichnisse sind durch zwischenzeitliche Veränderungen in den landwirtschaftli­chen Nutzflächen unübersichtlich und teilweise unrichtig ge­worden. Sie müssen auch nach den Vorschriften der Reichs­versicherungsordnung mit Wirkung vom 1.1.1971 auf den neuesten Stand gebracht werden. Richtige und genaue Ein­tragungen sind Voraussetzung für eine sachlich richtige und gerechte Berechnung der Beiträge.

Das Verzeichnis ist gegliedert in Teil A (= land- u. forst- wirtschafliehe Unternehmen) und in Teil B (= land- u. forst­wirtschaftliche Lohnunternehmen z. B. Lohndrescherei).

Beide Verzeichnisse liegen ab 13.4.1971 2 Wochen lang bis einschl. 26.4.1971 auf dem Bürgermeisteramt während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen.

Als Rechtsmittel gegen die Eintragungen ist der Widerspruch gegeben, der binnen eines Monats nach Ablauf der Auslege - Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Berufsgenossen­schaft eingelegt werden kann. Die Frist ist auch bei Eingang der WTderspruchsfrist bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einer deutschen Konsularbehörde gewahrt.

Alle in Frage kommenden Unternehmer werden auch im ei­genen Interesse dringend gebeten, sich von der Richtigkeit der Eintragungen für ihren Betrieb selbst zu überzeugen. Die Eintragungen haben nicht nur Bedeutung für die Beitragser­hebung sondern auch für das Altersgeld und den Währungs- schadensausgleich.

Unrichtige Angaben können von der Berufsgenossenschaft mit Ordnungsstrafen geahndet werden.

Auslegung von Gifteiern

zur Bekämpfung von Krähen und Elstern:

Das Landratsamt hat als untere Jagdbehörde entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu § 24 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesjagdgesetzes die Auslegung von Gift­eiern zur Bekämpfung von Krähen und Elstern genehmigt und als Auslegezeiten folgende Tage festgesetzt:

Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag, den 24., 25., 26. und 27. April 1971,

Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag, denl., 2., 3. und 4. Mai 1971.

Die Auslegung der Gifteier erfolgt durch die Jagdpächter.

Sperr gut abfuhr

Die Sperrgutabfuhr für den Monat April findet am Dienstag, den 20. April 1971 ab 7 Uhr morgens, statt. Ich bitte, die in Frage kommenden sperrigen Gegenstände wie gewohnt am Straßenrand oder auf den Bürgersteigen so abzustellen,