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BEREITSC HAFTSDIENSTE Ärzte- Sonntagsdienst
Sonntag, den 18.4.1971 Dr. Hermann Ebert, Montabaur
Wallstraße 2
Tel.
3643
Zahnärztlicher Sonntagsdienst
Sonntag, den 18.4.1971
ZA Rosenbauer, Nentershausen
Bergstraße 4
Tel.
352
Dr. Kramann, Höhr-Grenzhausen, Westerwaldstraße 4
Tel.
437
Apotheken- Dienst
von Samstag, den 17.4.1971, 13.00 Uhr bis Samstag, den 24.4.1971, 13.00 Uhr.
Marien-Apotheke, Montabaur
Kirchstraße 19 Tel. 4290
Krankenwagen
Samstag/Sonntag, den 17./18.4.1971
Halbritter, Höhr-Grenzhausen Tel. (02624) 7010
Zentrale. Montabaur Tel. (02602) 3777
MONTABAUR
Heimatforschung in drei Generationen
Vor 100 Jahren, im April 1871, wurde Gymnasialprofessor Johannes Ebert geboren, der am Kaiser-Wilhelm-Gymnasium zu Montabaur Latein, Griechisch und Deutsch unterrichtete. Seine durch einen zu frühen Tod (er starb 1923) abgebrochenen heimatgeschichtlichen und volkskundlichen Arbeiten wurden und werden durch seinen Sohn und seinen Enkel, die beide aus Montabaur stammen, fortgesetzt;
Sein Sohn, Ferdinand Ebert, der als pensionierter Pfarrer in Stahlhofen wohnt, schrieb u. a. eine Geschichte von Montabaur, eine Geschichte des Bistums Limburg sowie Lebensbilder nassauischer Persönlichkeiten. Der Enkel, Pater Antonius Hermann-Josef Roth, ist Mönch der Zisterzienserabtei Marienstatt und verfaßte u.a. einen Kunstführer und eine Bibliographie dieser Westerwälder Abtei.
Bekannte Humanisten aus Montabaur
Die bekanntesten Humanisten, die aus Montabaur stammten, waren - soweit bisher bekannt - Gerhard Gerhards, der 1436 Rektor der Universität Erfurt war, und Symon Rychwyn alias Dytemius de Montabaur. Dieser wird im Jahr 1519 in der Matrikel der Universität Köln als Student aufgeführt. In den Jahren 1525 bis 1528 leitete er mit seinem Bruder Johann in dem belgischen Städtchen Diest eine höhere Schule. Von hier aus kam er nach Löwen und später nach Trier. Symon Rychwyn hatte neben Philosophie auch Medizin studiert. Als Arzt war er 1540 bei dem Tod des Trierer Kurfürst - Erzbischof Johann III. (von Metzenhausen) zugegen. Später war er der Leibarzt des aus dem Westerwälder Geschlecht derer von Isenburg stammenden Trierer Kurfürst - Erzbischofs Johann V., 1547 - 1556. In einem Brief an den berühmten Humanisten Erasmus von Rotterdam wird er als ein "Mann von ausgezeichneter Gelehrsamkeit und ganz besonderer Bildung" gefeiert. Der Trierer Domkapitular Dr. Keil charakterisierte in der Trierischen Chronik ”( X VII,
Nr. 6 S. 82 ff.) unseren Montabaurer Symon Rychwyn, wohl den bedeutendsten Sohn der Stadt in seinem Jahrhundert: "Reichwein war ein großer Freund aller wissenschaftlichen Bestrebungen seiner Zeit, wenn sie auch etwas abseits von seinem eigenen Berufsgebiete lagen. Aus seinem Schreiben schaut ein kritischer Geist heraus, gepaart mit einer scharfen Beobachtungsgabe und großer Vertrautheit der Literatur. Sein Briefstil ist gewählt, kurz und knapp ohne Wortschwall und Phrasen* Die lateinische Sprache beherrscht er sicher, leicht und vollkommen. Wir reihen ihn mit Recht ein unter die Humanisten der Trierer Lande". Simon Reichwein ist noch heute bekannt als der Verfasser eines Stadtbildes von Trier aus dem Jahr 1547. In diesem setzt er seiner Heimatstadt Montabaur mit diesen Worten
ein bleibendes Denkmal: "Der benachbarte rechtsrheinische Landstrich, Westerwald, und das rühmliche Städtchen Montabaur, wo ich geboren bin, versorgt den Rheingau reichlich mit Lebensmitteln".
W.K.
HORRESSEN
Taubensperre
Auf Grund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen Tauben vom 9.7.1957 hat das Landratsamt Montabaur für die Zeit vom 13.4.71 - 10.5.71 eine Taubensperre angeordnet.
Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestellten Felder nicht aufsuchen können. Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täglich ab 15 Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn dies im Rahmen einer über die Landesgrenze hinausgehenden Sportveranstaltung geschieht.
Holzabfuhr scheine
Die Holzabfuhrscheine können ab sofort beim Gemeindekassenverwalter gegen Entrichtung des Kaufpreises abgeholt werden. In Ausnahmefällen kann dieser Kaufpreis auch in 2 Raten entrichtet werden, wobei die Hälfte des Kaufpreises bei Entgegennahme des Abfuhrscheines, der Rest spätestens bis zum 15.6.1971 gezahlt werden muß. Mit der Abfuhr des Holzes ist sofort zu beginnen.
Neuaufstellung und Auslegung des
Unte rnehme rve r zeichni s se s:
Die 1965 aufgestellten Unternehmerverzeichnisse sind durch zwischenzeitliche Veränderungen in den landwirtschaftlichen Nutzflächen unübersichtlich und teilweise unrichtig geworden. Sie müssen auch nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung mit Wirkung vom 1.1.1971 auf den neuesten Stand gebracht werden. Richtige und genaue Eintragungen sind Voraussetzung für eine sachlich richtige und gerechte Berechnung der Beiträge.
Das Verzeichnis ist gegliedert in Teil A (= land- u. forst- wirtschafliehe Unternehmen) und in Teil B (= land- u. forstwirtschaftliche Lohnunternehmen z. B. Lohndrescherei).
Beide Verzeichnisse liegen ab 13.4.1971 2 Wochen lang bis einschl. 26.4.1971 auf dem Bürgermeisteramt während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen.
Als Rechtsmittel gegen die Eintragungen ist der Widerspruch gegeben, der binnen eines Monats nach Ablauf der Auslege - Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Berufsgenossenschaft eingelegt werden kann. Die Frist ist auch bei Eingang der WTderspruchsfrist bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einer deutschen Konsularbehörde gewahrt.
Alle in Frage kommenden Unternehmer werden auch im eigenen Interesse dringend gebeten, sich von der Richtigkeit der Eintragungen für ihren Betrieb selbst zu überzeugen. Die Eintragungen haben nicht nur Bedeutung für die Beitragserhebung sondern auch für das Altersgeld und den Währungs- schadensausgleich.
Unrichtige Angaben können von der Berufsgenossenschaft mit Ordnungsstrafen geahndet werden.
Auslegung von Gifteiern
zur Bekämpfung von Krähen und Elstern:
Das Landratsamt hat als untere Jagdbehörde entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu § 24 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesjagdgesetzes die Auslegung von Gifteiern zur Bekämpfung von Krähen und Elstern genehmigt und als Auslegezeiten folgende Tage festgesetzt:
Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag, den 24., 25., 26. und 27. April 1971,
Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag, denl., 2., 3. und 4. Mai 1971.
Die Auslegung der Gifteier erfolgt durch die Jagdpächter.
Sperr gut abfuhr
Die Sperrgutabfuhr für den Monat April findet am Dienstag, den 20. April 1971 ab 7 Uhr morgens, statt. Ich bitte, die in Frage kommenden sperrigen Gegenstände wie gewohnt am Straßenrand oder auf den Bürgersteigen so abzustellen,

