Ausgabe 
12.3.1971
Seite
845
 
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in anderen Gemeinden weite Flächen brach liegen und zu verwahrlosen drohen.

Die Grundstückseigentümer, Pächter, Nießbrauchsberech­tigten usw. werden deshalb gebeten, von diesem Entgegen­kommen des Landratsamtes Gebrauch zu machen und ins­besondere Wiesen- und Weideland durch Abbrennen wenigstens vor weiterer Verwilderung zu bewahren.

Die Gemeinde wird in diesem wie im vorigen Jahr durch Reinigung der Hauptentwässerungsgräben versuchen, einer zunehmenden Versumpfung entgegenzuwirken.

Brennholzverkauf

Die diesjährige Brennholzversteigerung hat wegen mangel­hafter Beteiligung und offensichtlich fehlendem Bedarf ein schlechtes Verkaufsergebnis gebracht. Der Verkauf des Brennholzes wird daher in Zukunft vom "grünen Tisch" (Bürgermeisteramt) erfolgen.

Die Holznummernbücher werden längstens bis Freitag, den 19.3.1971 auf dem Bürgermeisteramt zum Ankauf von Brennholz bereitgehalten. Spätere Kaufanträge können dann nicht mehr berücksichtigt werden, weil anschließend der Verkauf nur noch an die holzverarbeitende Industrie erfolgt. Ich bitte evtl. Kaufinteressenten deshalb, den genannten j Termin unbedingt vorzumerken.

Wahlbekanntmachung

Am 21. März 1971 findet die Wahl zum Landtag von Rhein­land-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

II.

Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im I. Stock des Bürgermeisteramtes.

Die Gemeinde ist in einen Stimmbezirk eingeteilt.

III.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubnngen.

IV.

Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie liegen im Wahlraum bereit.

V.

Der Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amt­lichen Stimmzettel und den amtlichen Wahlumschlag ausgehändigt.

Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung sowie die Namen der ersten 5 Bewerber der zugelassenen Kreiswahl­vorschläge .

Der Wähler hat eine Stimme; er kennzeichnet durch ein Kreuz in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimm­zettel den Kreiswahlvorschlag derjenigen Partei oder Wählervereinigung, welcher er seine Stimme geben will.

Der Stimmzettel muß vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den Umschlag gelegt werden.

VI.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

VII.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Gemeindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag) und seiner eidesstattlichen Versicherung (auf dem Wahlschein) so rechtzeitig dem Landrat übersenden, daß er dort späte­stens am Wahltag bis 18 Uhr vorliegt. Nähere Hinweise, wie der Wahlberechtigte die Briefwahl auszuüben hat. sind auf der Rückseite des Wahlscheines angegeben.

Horressen, den 5,3.1971 Die Gemeindeverwaltung gez. Unterschrift, Bürgermeister.

Gottesdienstordnung Horressen

Gottesdienstordnung 3.Fastensonntag, 14. - 21.3.71

SAMSTAG

16.oo Uhr Beichtgelegenheit

19.oo Uhr Sonntagsmesse

SONNTAG

8.3o Uhr Amt für Ehel. Peter Lahnstein

13.30 Uhr Bußandacht.

MONTAG

7.oo Uhr Hl. Messe für Peter Pehl

8.oo Uhr Schulmesse (2.u.Erstkomm.v.3.Schj.)

15.oo Uhr Kommunionstunde (l.Schj.)

DIENSTAG

19.30 Uhr Abendmesse: Amt für Anton Braun

MITTWOCH

8.oo Uhr Hl.Messe für Josef Merz u.Angeh.

DONNERSTAG

7.oo Uhr Jahramt für Julius Normann

19.30 Uhr Bußandacht

FREITAG Josefstag

7.oo Uhr Amt zu Ehren des hl. Josef

15.oo Uhr Kommunionstunde (1. Schj.)

SAMSTAG

15.oo Uhr Beichtgelegenheit

19.oo Uhr Sonntagsmesse

SONNTAG

8.30 Uhr Amt für Eheleute Josef Höher und Söhne

Misereor-Köllekte am 28.3.

2.Tag des Brautleutekursus am 21.3., 9.3o Uhr im Konvikt

RUPPACH-GOLDHAUSEN

Gottesdienstordnung SAMSTAG, 13.3.

19.30 Uhr Amt für die Verstorbenen der Familie

Richard Lieber

SONNTAG, 14.3.

10.30 Uhr Amt für die Verstorbenen der Familie

Peter Wirth II und vermißten Sohn Ewald.

14.15 Uhr Fastenandacht

MONTAG, 15.3.

19.30 Uhr Amt für verstorbene Eltern und Ange­

hörige

MITTWOCH, 17.3.

19.3o Uhr in Goldhausen Amt für Peter Noll und

verstorbene Eltern DONNERSTAG, 18.3.

19.3o Uhr Amt für die Lebenden und Verstorbe­

nen der Familie Münz-Hommrich

SAMSTAG, 2o.3.

19.30 Uhr 1. Jahramt für Maria Herzmann geb.

Kahl

SONNTAG, 21.3.

10.30 Uhr Amt für Karl Boddenberg und Tochter

Antonia.

In Montabaur findet heute der zweite Tag des Brautleutekurses statt.

STAHLHOFEN

Kath. Pfarrgem. St. Wendelin Stahlhofen

Dritter Fastensonntag, 14. März 1971

8.oo Uhr Frühmesse als Jahramt für Karl Neu-

roth aus Daubach

lo.oo Uhr Hochamt als Jahramt für Jakob Nink

und Sohn Clemens

15.3. MONTAG

7.3o Uhr Stiftungsmesse für Familie Josef Alt­

mann

16.3. DIENSTAG

7.3o Uhr Hl. Messe für Rektor Jakob Staudt