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in anderen Gemeinden weite Flächen brach liegen und zu verwahrlosen drohen.
Die Grundstückseigentümer, Pächter, Nießbrauchsberechtigten usw. werden deshalb gebeten, von diesem Entgegenkommen des Landratsamtes Gebrauch zu machen und insbesondere Wiesen- und Weideland durch Abbrennen wenigstens vor weiterer Verwilderung zu bewahren.
Die Gemeinde wird in diesem wie im vorigen Jahr durch Reinigung der Hauptentwässerungsgräben versuchen, einer zunehmenden Versumpfung entgegenzuwirken.
Brennholzverkauf
Die diesjährige Brennholzversteigerung hat wegen mangelhafter Beteiligung und offensichtlich fehlendem Bedarf ein schlechtes Verkaufsergebnis gebracht. Der Verkauf des Brennholzes wird daher in Zukunft vom "grünen Tisch" (Bürgermeisteramt) erfolgen.
Die Holznummernbücher werden längstens bis Freitag, den 19.3.1971 auf dem Bürgermeisteramt zum Ankauf von Brennholz bereitgehalten. Spätere Kaufanträge können dann nicht mehr berücksichtigt werden, weil anschließend der Verkauf nur noch an die holzverarbeitende Industrie erfolgt. Ich bitte evtl. Kaufinteressenten deshalb, den genannten j Termin unbedingt vorzumerken.
Wahlbekanntmachung
Am 21. März 1971 findet die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
II.
Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im I. Stock des Bürgermeisteramtes.
Die Gemeinde ist in einen Stimmbezirk eingeteilt.
III.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubnngen.
IV.
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie liegen im Wahlraum bereit.
V.
Der Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel und den amtlichen Wahlumschlag ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung sowie die Namen der ersten 5 Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge .
Der Wähler hat eine Stimme; er kennzeichnet durch ein Kreuz in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel den Kreiswahlvorschlag derjenigen Partei oder Wählervereinigung, welcher er seine Stimme geben will.
Der Stimmzettel muß vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den Umschlag gelegt werden.
VI.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
VII.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Gemeindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag) und seiner eidesstattlichen Versicherung (auf dem Wahlschein) so rechtzeitig dem Landrat übersenden, daß er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr vorliegt. Nähere Hinweise, wie der Wahlberechtigte die Briefwahl auszuüben hat. sind auf der Rückseite des Wahlscheines angegeben.
Horressen, den 5,3.1971 Die Gemeindeverwaltung gez. Unterschrift, Bürgermeister.
Gottesdienstordnung Horressen
Gottesdienstordnung 3.Fastensonntag, 14. - 21.3.71
SAMSTAG
16.oo Uhr Beichtgelegenheit
19.oo Uhr Sonntagsmesse
SONNTAG
8.3o Uhr Amt für Ehel. Peter Lahnstein
13.30 Uhr Bußandacht.
MONTAG
7.oo Uhr Hl. Messe für Peter Pehl
8.oo Uhr Schulmesse (2.u.Erstkomm.v.3.Schj.)
15.oo Uhr Kommunionstunde (l.Schj.)
DIENSTAG
19.30 Uhr Abendmesse: Amt für Anton Braun
MITTWOCH
8.oo Uhr Hl.Messe für Josef Merz u.Angeh.
DONNERSTAG
7.oo Uhr Jahramt für Julius Normann
19.30 Uhr Bußandacht
FREITAG Josefstag
7.oo Uhr Amt zu Ehren des hl. Josef
15.oo Uhr Kommunionstunde (1. Schj.)
SAMSTAG
15.oo Uhr Beichtgelegenheit
19.oo Uhr Sonntagsmesse
SONNTAG
8.30 Uhr Amt für Eheleute Josef Höher und Söhne
Misereor-Köllekte am 28.3.
2.Tag des Brautleutekursus am 21.3., 9.3o Uhr im Konvikt
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Gottesdienstordnung SAMSTAG, 13.3.
19.30 Uhr Amt für die Verstorbenen der Familie
Richard Lieber
SONNTAG, 14.3.
10.30 Uhr Amt für die Verstorbenen der Familie
Peter Wirth II und vermißten Sohn Ewald.
14.15 Uhr Fastenandacht
MONTAG, 15.3.
19.30 Uhr Amt für verstorbene Eltern und Ange
hörige
MITTWOCH, 17.3.
19.3o Uhr in Goldhausen Amt für Peter Noll und
verstorbene Eltern DONNERSTAG, 18.3.
19.3o Uhr Amt für die Lebenden und Verstorbe
nen der Familie Münz-Hommrich
SAMSTAG, 2o.3.
19.30 Uhr 1. Jahramt für Maria Herzmann geb.
Kahl
SONNTAG, 21.3.
10.30 Uhr Amt für Karl Boddenberg und Tochter
Antonia.
In Montabaur findet heute der zweite Tag des Brautleutekurses statt.
STAHLHOFEN
Kath. Pfarrgem. St. Wendelin Stahlhofen
Dritter Fastensonntag, 14. März 1971
8.oo Uhr Frühmesse als Jahramt für Karl Neu-
roth aus Daubach
lo.oo Uhr Hochamt als Jahramt für Jakob Nink
und Sohn Clemens
15.3. MONTAG
7.3o Uhr Stiftungsmesse für Familie Josef Alt
mann
16.3. DIENSTAG
7.3o Uhr Hl. Messe für Rektor Jakob Staudt

